{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040066,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040066,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.066","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Freiz\u00fcgigkeitsabkommen. Zusatzprotokoll","Description":"Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung des Protokolls zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EG","InitialSituation":"<p>Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU (\"Bilaterale I\") in Kraft getreten. Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) bildet das Kernst\u00fcck der bilateralen Abkommen. Von ihm gehen die st\u00e4rksten wirtschaftlichen Auswirkungen aus.</p><p>Die EU hat anl\u00e4sslich des Rates von Kopenhagen im Jahre 2002 beschlossen, die 10 mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Estland, Litauen, Lettland, Zypern und Malta als neue Mitglieder aufzunehmen. Seit dem 1. Mai 2004 sind die genannten Staaten Mitglieder der EU. Die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU - mit Ausnahme des FZA - wurden am 1. Mai 2004 automatisch auf die neuen Mitgliedsstaaten ausgedehnt.  Das FZA ist dagegen als gemischtes Abkommen konzipiert, d.h. es wurde von der Schweiz mit der EG und ihren f\u00fcnfzehn Mitgliedstaaten abgeschlossen. Zur Ausdehnung des FZA auf die zehn Beitrittsstaaten waren daher Verhandlungen zu f\u00fchren. Diese Verhandlungen konnten am 19. Mai 2004 in Br\u00fcssel auf politischer Ebene erfolgreich abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Protokolls zum FZA fand am 26. Oktober 2004 statt.</p><p>Die Ausdehnung des FZA liegt - insbesondere im Hinblick auf die \u00d6ffnung eines erweiterten Binnenmarktes und im Hinblick auf die k\u00fcnftige demographische Entwicklung in der Schweiz - im Interesse des Landes. Der Schweiz ist es ein Anliegen, die Zuwanderung nach den eigenen wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Interessen auszurichten. Hierbei stehen die neuen EU-Mitgliedstaaten im Vordergrund, wobei schon im Hinblick auf einen einheitlichen Arbeitsmarkt keine Veranlassung f\u00fcr eine unterschiedliche Behandlung der neuen Mitgliedstaaten besteht und somit das Abkommen auch aus Schweizer Perspektive mit \u00dcbergangsfristen vollumf\u00e4nglich auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden kann. Das arbeitsmarktliche Interesse besteht in erster Linie darin, dass durch die Ausdehnung des Abkommens die Schweiz in den neuen EU-Mitgliedstaaten auf ein stark erweitertes Arbeitskr\u00e4fteangebot zur\u00fcckgreifen kann. Dies umfasst sowohl den Bereich hoch qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte als auch den der Hilfskr\u00e4fte. Es zeigt sich immer st\u00e4rker, dass auch im EU-Raum in einzelnen Branchen trotz hoher Arbeitslosigkeit Defizite auf dem Arbeitsmarkt bestehen.</p><p>Die EU wird eine Ungleichbehandlung ihrer B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen - \u00fcber die \u00dcbergangszeit hinaus - nicht akzeptieren k\u00f6nnen. K\u00e4me es zu einer Ablehnung der Ausdehnung des FZA seitens der Schweiz, m\u00fcsste daher mit einer K\u00fcndigung des FZA durch die EU gerechnet werden. Dies w\u00fcrde aufgrund der in den Bilateralen I enthaltenen Guillotineklausel zur Ausserkraftsetzung aller sektoriellen Abkommen f\u00fchren.</p><p>Die \u00d6ffnung des Schweizerischen Arbeitsmarktes gegen\u00fcber Staatsangeh\u00f6rigen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten wird schrittweise erfolgen. Referenzpunkte f\u00fcr die Verhandlungen waren einerseits das zwischen den 15 bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den 10 neuen EU-Mitgliedstaaten in der Beitrittsakte festgehaltene \u00dcbergangsregime (2 Jahre; plus 3 Jahre; plus 2 Jahre; Beibehaltung bestehender arbeitsmarktlicher Beschr\u00e4nkungen), andererseits die im FZA zwischen der Schweiz und den 15 bisherigen EU-Mitgliedstaaten vereinbarten \u00dcbergangsfristen (2 Jahre Inl\u00e4ndervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen; 5 Jahre Kontingentierung; plus 7 Jahre Schutzklausel).</p><p>Im Ergebnis ist die Schweiz bez\u00fcglich der \u00dcbergangsregelungen gegen\u00fcber den neuen EU-Mitgliedstaaten gleich gestellt wie die bisherigen EU-Mitgliedstaaten.   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen unbestritten. Alle Redner waren sich einig, dass eine Ausweitung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-L\u00e4nder unumgehbar und f\u00fcr den Fortbestand der Bilateralen Abkommen von zentraler Bedeutung ist. Gewarnt wurde jedoch vor allem von b\u00fcrgerlicher Seite, die flankierenden Massnahmen in einem vern\u00fcnftigen Rahmen zu belassen und nur das zu regeln, was zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt geregelt werden muss. Zuviel Regulation schade letztlich den Arbeitnehmern selbst und k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass in der Schweiz ein einwandfrei regulierter Arbeitsmarkt vorliege, aber ohne Arbeitspl\u00e4tze.</p><p>Bundesrat Christoph Blocher best\u00e4tigte, dass nach 2011 arbeitsmarktliche Beschr\u00e4nkungen nicht mehr notwendig seien, denn es sei davon auszugehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt das Lohnniveau der osteurop\u00e4ischen EU-Mitglieder steigen und die Arbeitslosigkeit gleichzeitig sinken werde. Bundesrat Christoph Blocher wies aber auch darauf hin, dass nach 2011 mit oder ohne flankierende Massnahmen der Druck auf die L\u00f6hne in der Schweiz zunehmen und die Arbeitslosigkeit steigen werde. Bundespr\u00e4sident Joseph Deiss widersprach dieser Aussage und verband verschiedene Vorteile mit dem Abkommen: So werde der Exportbereich von den neuen M\u00e4rkten im Osten klar profitieren. Nur dank dem Vertrag \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit k\u00f6nnten der Standort Schweiz und die Arbeitspl\u00e4tze mittel- und langfristig gest\u00fctzt und entwickelt werden. Ohne Freiz\u00fcgigkeit w\u00fcrden mehr Arbeitspl\u00e4tze ausgelagert werden. </p><p>In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Carlo Schmid (C, AI)  f\u00fcr die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) das bisherige Quorum von 30 Prozent der Arbeitgeber und 30 Prozent der Arbeitnehmer zu belassen, wobei er dies vor allem mit den Interessen der KMU begr\u00fcndete. Die Mehrheit der Kommission beantragte dem Bundesrat zu folgen, wonach das Quorum der Arbeitgeber aufgehoben und dasjenige der Arbeitnehmer auf 50 Prozent erh\u00f6ht wird. Mit 24 zu 13 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission. Auf Antrag der Kommission beschloss der Rat diskussionslos, dass selbstst\u00e4ndigerwerbende ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte k\u00fcnftig ihren Status gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Kontrollbeh\u00f6rde auf Verlangen nachweisen m\u00fcssen. Mit 27 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Antrag der Kommissionsminderheit Carlo Schmid (C, AI), die flankierenden Massnahmen erst nach Aufhebung der arbeitsmarktlichen Beschr\u00e4nkungen in Kraft zu setzen und auf sieben Jahre zu beschr\u00e4nken. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Zusatzprotokoll und den flankierenden Massnahmen einstimmig zu.</p><p>In <b>Nationalrat </b>beantragte eine Kommissionsminderheit Ueli Maurer (V, ZH) R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesch\u00e4ft im Jahre 2009 unter Einbezug der Erfahrungen mit dem freien Personenverkehr mit den alten EU-L\u00e4ndern neu vorzulegen. Die Mehrheit des Rates war sich einig, dass die Schweiz nicht anders kann, als den 10 Neuen gleiches Recht zu geben wie den 15 alten EU-L\u00e4ndern. Sonst laufe die Schweiz Gefahr, dass die EU s\u00e4mtliche bilateralen Vertr\u00e4ge aufk\u00fcndige. Im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen warnten Wirtschaftsvertreter davor, den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, die sie nicht finanzieren k\u00f6nnten. Bef\u00fcrworter der Massnahmen wiesen darauf hin, dass der Schutz vor Lohndumping auch im Interesse der KMU liege. Die gewerkschaftlichen Vertreter stellten klar, dass der ausgehandelte Kompromiss das absolute Minimum sei. Vertreter der Kommissionsminderheit wiesen darauf hin, dass die Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit f\u00fcr die Schweiz zu tieferen L\u00f6hnen und h\u00f6herer Arbeitslosigkeit f\u00fchre. Bundespr\u00e4sident Joseph Deiss hielt fest, dass eine Ablehnung der Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit die Beziehungen zur EU in eine tiefe Krise st\u00fcrzen w\u00fcrden. Bundesrat Christoph Blocher wies noch einmal darauf hin, dass ein Lohndruck entstehen und tendenziell die Arbeitslosigkeit steigen wird; aber trotzdem soll die Freiz\u00fcgigkeit mit der erweiterten EU gewagt werden. Mit 135 zu 53 lehnte der Rat den R\u00fcckweisungsantrag ab.</p><p>Mit einem Ordnungsantrag beantragte Felix Gutzwiller (RL, ZH) das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen in einem Genehmigungsbeschluss zusammenzufassen. Der Stimmb\u00fcrger k\u00f6nne doch nicht \u00fcber die Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen EU-Staaten entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bek\u00e4mpft werde, begr\u00fcndete Gutzwiller seinen Antrag. Mit 120 zu 46 Stimmen folgte der Rat dem Antrag.</p><p>In der Detailberatung folgte der Rat mehrheitlich den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. Eine Kommissionsminderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH), wollte die Bestimmungen \u00fcber die schriftliche Informationspflicht der Arbeitgeber gegen\u00fcber dem Arbeitnehmer \u00fcber Lohn oder w\u00f6chentliche Arbeitszeit streichen mit der Begr\u00fcndung, dass dies zu einem grossen administrativen Aufwand vor allem f\u00fcr Kleinunternehmer f\u00fchre. F\u00fcr die Vertreter der Mehrheit bringt jedoch die schriftliche Informationspflicht Rechtssicherheit f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit 111 zu 60 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und damit dem St\u00e4nderat. Bei der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) beantragte ebenfall eine Minderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH), ein Quorum von mindestens 30 Prozent f\u00fcr Arbeitgeber und 50 Prozent f\u00fcr Arbeitnehmer. Nur so k\u00f6nne verhindert werden, dass einige sehr grosse Firmen den Kleinunternehmen Gesamtsarbeitsvertr\u00e4ge aufzwingen k\u00f6nnen. Mit 110 zu 62 folgte der Rat der Mehrheit und damit auch hier dem Beschluss des St\u00e4nderates. Mit 75 zu 57 Stimmen folgte der Nationalrat einem Antrag Gerold B\u00fchrer (RL, SH) und damit dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat und beschr\u00e4nkte die Meldepflichten f\u00fcr die Arbeitgeber gegen\u00fcber den zust\u00e4ndigen Kontrollbeh\u00f6rden auf die Identit\u00e4t, die T\u00e4tigkeit und den Arbeitsort der in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Die Kommission wollte auch die L\u00f6hne und die Arbeitszeiten in die Meldepflicht einbeziehen. Eine Minderheit Hans Kaufmann (V, ZH) beantragte auf die Anstellung von Inspektoren zu verzichten, die den Arbeitsmarkt kontrollieren sollen. Die Minderheit begr\u00fcndete die Ablehnung damit, dass die tripartiten Kommissionen die Aufgabe h\u00e4tten, die Minimall\u00f6hne zu \u00fcberwachen. Mit 124 zu 47 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und damit dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 129 zu 34 Stimmen zu.</p><p>Als Hauptdifferenz hatte der <b>St\u00e4nderat</b> die vom Nationalrat beschlossene Verkn\u00fcpfung des Protokolls zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit den flankierenden Massnahmen zu behandeln. Eine Minderheit Hannes Germann (V, SH) beantragte festhalten an der getrennten Vorlage, da damit die M\u00f6glichkeit entfalle, frei entscheiden zu k\u00f6nnen zwischen Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit oder ohne flankierende Massnahmen. F\u00fcr Kommissionssprecher Peter Briner (RL, SH) ist die Vereinigung der Beschl\u00fcsse ein politischer Entscheid, obwohl diese verfassungsrechtlich als problematisch bezeichnet werden k\u00f6nnte. Der Stimmb\u00fcrger k\u00f6nne jedoch nicht \u00fcber die Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bek\u00e4mpft w\u00fcrde. Mit 27 zu 7 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und damit dem Beschluss des Nationalrates und bereinigte damit auch die verbleibenden Differenzen.          </p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 mit 56\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103270672647)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":"II/III/IV","Modified":"\/Date(1770754371773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}