{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.072","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strafrechts-\u00dcbereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates \u00fcber Korruption","Description":"Botschaft vom 10. November 2004 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechts-\u00dcbereinkommens und zum Zusatzprotokoll des Europarates \u00fcber Korruption (\u00c4nderung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)","InitialSituation":"<p>Die weltweiten Bestrebungen zur besseren Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung der Bestechung haben in den letzten Jahren mehrere internationale Abkommen hervorgebracht. Nach dem OECD-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr, welchem die Schweiz im Jahr 2000 beigetreten ist, bildet das Strafrechts\u00fcbereinkommen des Europarates \u00fcber Korruption eine zweite, fortgeschrittene Etappe der Pr\u00e4vention und Repression von Bestechung. Es verfolgt das Ziel einer Harmonisierung der einschl\u00e4gigen Rechtsnormen in den Mitgliedstaaten des Europarates und einer Verst\u00e4rkung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.</p><p>Das eigentliche Kernst\u00fcck des \u00dcbereinkommens bilden die Tatbest\u00e4nde, welche die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen m\u00fcssen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die aktive und passive Bestechung in- und ausl\u00e4ndischer Beamter, Beh\u00f6rdenmitglieder und Parlamentarier sowie von entsprechenden Amtstr\u00e4gern internationaler Organisationen und internationaler Gerichtsh\u00f6fe. Zu bestrafen sind zudem auch aktive und passive Bestechung von Privatpersonen sowie weitere mit Bestechung verbundene Taten, wie insbesondere das Waschen von aus Bestechung stammenden Geldern.  </p><p>Die Mitgliedstaaten sind ferner verpflichtet, f\u00fcr die aktive Amtstr\u00e4ger- und Privatbestechung die Verantwortlichkeit juristischer Personen vorzusehen. Weiter haben sie im Anwendungsbereich der Konvention effiziente Rechtshilfe zu leisten. Die vollst\u00e4ndige Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten bildet ein weiteres zentrales Anliegen. Sie wird insbesondere durch gegenseitige L\u00e4nderpr\u00fcfungen der Mitgliedstaaten gew\u00e4hrleistet, die im Rahmen der zu diesem Zweck gebildeten Kommission (GRECO) stattfinden.</p><p>Die Ziele des \u00dcbereinkommens und des Zusatzprotokolls decken sich mit der schweizerischen Strafrechtspolitik. Nachdem das Korruptionsstrafrecht anl\u00e4sslich des Beitritts der Schweiz zur OECD-Konvention im Jahre 2000 revidiert worden ist, vermag das geltende Recht auch dem \u00dcbereinkommen des Europarates \u00fcber weite Strecken zu gen\u00fcgen und geht in verschiedenen Punkten sogar dar\u00fcber hinaus.</p><p>Der Beitritt gibt jedoch Anlass, einzelne, noch bestehende L\u00fccken des innerstaatlichen Bestechungsstrafrechts zu schliessen. In erster Linie betrifft dies die im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nur fragmentarisch erfasste Privatbestechung.  Hier soll neu auch die Annahme entsprechender Vorteile, das heisst die passive Privatbestechung, unter Strafe gestellt werden. Weiter sind die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Privatbestechung strukturell der Amtstr\u00e4gerbestechung anzupassen.</p><p>Hingegen soll die Privatbestechung auch k\u00fcnftig nur auf Antrag verfolgt werden, da zur Aufdeckung dieser Delikte die Mitwirkung der betroffenen Privaten ohnehin in aller Regel unabdingbar ist. Weiter schl\u00e4gt der Entwurf zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches vor, neben der aktiven neu auch die passive Bestechung von ausl\u00e4ndischen und internationalen Funktion\u00e4ren unter Strafe zu stellen. Schliesslich ist der Deliktskatalog bei der prim\u00e4ren Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 100quater Abs. 2 StGB) um den Tatbestand der aktiven Privatbestechung zu erg\u00e4nzen. Das Zusatzprotokoll erg\u00e4nzt das \u00dcbereinkommen bez\u00fcglich der Bestechung von Geschworenen und von Schiedsrichtern, welche Rechtsstreitigkeiten entscheiden. Die Randbereiche, die das Zusatzprotokoll abdeckt, machen keinerlei zus\u00e4tzliche innerstaatliche Umsetzungsmassnahmen n\u00f6tig.     </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Kommission des <b>St\u00e4nderates </b>stellte den Antrag, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen. Helen Leumann-W\u00fcrsch (RL, LU) \u00e4usserte einige Bedenken, die aktive Privatbestechung in den Gesetzestext aufzunehmen, da sie schwer zu beweisen sei. Sie verzichtete aber auf einen Antrag und w\u00fcnschte, dass sich der Nationalrat noch mal kritisch mit dieser Thematik auseinandersetzt. Der Rat nahm die Vorlage ohne weitere Diskussion einstimmig an.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> gab es Vorbehalte. Ein Antrag einer Minderheit J. Alexander Baumann (V, TG) auf Nichteintreten wurde aber angesichts der geringen Erfolgsaussichten zur\u00fcckgezogen. Die Vorlage wurde schliesslich einstimmig gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128671879543)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758065990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1100217600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}