{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040080,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040080,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.080","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Entlastungsprogramm 2004","Description":"Botschaft vom 22. Dezember 2004 zum Entlastungsprogramm 2004 f\u00fcr den Bundeshaushalt (EP 04)","InitialSituation":"<p>Die Beseitigung der strukturellen Defizite bis 2007 ist eines der vorrangigen Ziele des Bundesrats in der laufenden Legislatur. Die dauerhafte Sicherung eines \u00fcber eine Konjunkturperiode ausgeglichenen Haushalts wird von der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse vorgeschrieben und soll mithelfen, die schweizerische Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zu bringen.</p><p>Schon mit der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) hat der Bundesrat dargelegt, dass zu einem nachhaltigen Ausgleich des Bundeshaushalts im Sinne der Schuldenbremse weitere Sanierungsschritte unerl\u00e4sslich sein werden. In der Folge hat er eine auf drei S\u00e4ulen beruhende Sanierungsstrategie verabschiedet: Mittel- bis langfristig soll der Haushalt mittels tiefgreifender Reformvorhaben in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden. Kurzfristig sollen ein zus\u00e4tzliches Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) sowie eine Aufgabenverzichtsplanung (AVP), die prim\u00e4r die Funktionsausgaben (Personal-, Sach-, Investitionsausgaben) zum Inhalt hat, f\u00fcr die notwendigen Entlastungen sorgen.  </p><p>Das EP 04 setzt im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an und besteht im Vergleich zum EP 03 aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen. Das Schwergewicht liegt bei den sechs grossen Aufgabengebieten des Bundes (soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft, Beziehungen zum Ausland) und bei Massnahmen, die sich relativ einfach und rasch umsetzen lassen. Auf der Einnahmenseite beschr\u00e4nken sich die Massnahmen auf eine Verst\u00e4rkung der Kontrollt\u00e4tigkeit bei der Mehrwertsteuer und der Direkten Bundessteuer.</p><p>Gemessen am Finanzplan vom 24. September 2004 wird der Bundeshaushalt mit den im EP 04 beantragten Massnahmen bis 2008 um knapp 2 Milliarden verbessert.</p><p>Dieses Entlastungsvolumen ist notwendig, um das strukturelle Defizit gem\u00e4ss Artikel\u00a040a des Finanzhaushaltgesetzes abzubauen. Zwar ist der langfristige strukturelle Haushaltsausgleich auch mit dem EP 04 noch keineswegs gesichert, da sich bereits wieder zahlreiche Vorhaben in der politischen Warteschlange befinden, welche deutliche Mehrbelastungen zur Folge haben. Dennoch erm\u00f6glicht das EP 04, das j\u00e4hrliche Ausgabenwachstum 2004-2008 auf durchschnittlich 2,2 Prozent zur\u00fcckzunehmen. Verglichen mit den 90er Jahren entspricht dies beinahe einer Halbierung der Wachstumsrate. Das gr\u00f6sste Ausgabenwachstum zeigt sich dabei in den Bereichen Finanzen und Steuern (5,2 Prozent) sowie soziale Wohlfahrt (3,1 Prozent). Diese Bereiche lassen sich kurzfristig gar nicht oder nur sehr beschr\u00e4nkt steuern. Eine \u00fcberdurchschnittliche Wachstumsrate weist sodann mit Bildung und Grundlagenforschung (3,0 Prozent) nur noch ein f\u00fcr das k\u00fcnftige Wachstumspotenzial gemeinhin als wichtig erachteter Aufgabenbereich auf. Schliesslich erf\u00e4hrt auch der Verkehrsbereich (1,9 Prozent) in den kommenden Jahren einen realen Zuwachs, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Aufgabengebiete real stabilisiert oder - teils sogar nominal - zur\u00fcckgefahren werden. Das EP 04 bildet damit die von Bundesrat und Parlament gesetzten Priorit\u00e4ten ab und bringt zum Ausdruck, dass Investitionen in Bildung und Forschung sowie in eine leistungsf\u00e4hige Verkehrsinfrastruktur einerseits und der Stabilit\u00e4t andererseits auch in den kommenden Jahren den h\u00f6chsten Stellenwert geniessen.</p><p>Was die konjunkturellen Auswirkungen angeht, kommt das EP 04 zum richtigen Zeitpunkt: Nach stagnierenden beziehungsweise r\u00fcckl\u00e4ufigen Wachstumsraten in den Jahren 2002 und 2003 zeichnete sich Anfang 2004 eine Trendumkehr ab. Der Aufschwung, der 2004 einsetzte, d\u00fcrfte sich trotz der graduellen Straffung der Geld- und Finanzpolitik in den kommenden Jahren fortsetzen. Aus konjunktureller Sicht gibt es somit keinen Anlass, Sanierungsmassnahmen weiter aufzuschieben.  Ohne EP 03 und EP 04 w\u00fcrden die Schulden des Bundes bis 2010 um rund 25 Milliarden anwachsen, mit den entsprechenden negativen Konsequenzen f\u00fcr Wirtschaft und Wachstum: Steigende Schulden und damit steigende Passivzinszahlungen beschr\u00e4nken die M\u00f6glichkeiten des Staates, seine Kernaufgaben wahrzunehmen, und f\u00fchren l\u00e4ngerfristig in die Schuldenfalle. Ein ungebremster Schuldenanstieg entspricht zudem de facto k\u00fcnftigen Steuererh\u00f6hungen. Die Erwartung steigender Steuern dr\u00fcckt die Investitionst\u00e4tigkeit, reduziert die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz und d\u00e4mpft den privaten Konsum. Unausweichliche Folge w\u00e4ren stagnierende Wachstumsraten und ein vermehrter Abbau bzw. die Auslagerung der Arbeitspl\u00e4tze ins Ausland. Verglichen damit fallen die von BAK Basel Economics simulierten Folgen eines ausgabenseitigen Entlastungsprogramms relativ bescheiden aus. Bis 2010 kommt das Niveau des realen BIP um 0,2 Prozent unter den Referenzwert ohne EP 04 zu liegen; die j\u00e4hrlichen realen Wachstumsraten des BIP ver\u00e4ndern sich also praktisch nicht (-0,03 Prozentpunkte). Die Zahl der Erwerbst\u00e4tigen nimmt im Beobachtungszeitraum um 140 000 Personen zu statt um 150 000 (ohne EP), die Arbeitslosenquote sinkt dadurch um 0,2 Prozentpunkte weniger, n\u00e4mlich auf 2,5 Prozent statt auf 2,3 Prozent Im Jahr 2010. Insgesamt hat also das EP 04 nur geringe Auswirkungen auf Wachstum und Besch\u00e4ftigung; andere Effekte wie zum Beispiel das weltwirtschaftliche Umfeld spielen eine wesentlich gewichtigere Rolle. Die dritte M\u00f6glichkeit neben dem Verzicht auf Sanierungsmassnahmen, also dem ungebremsten Schuldenanstieg, einer ausgabenseitigen Sanierung oder sind Massnahmen auf der Einnahmenseite. Von BAK Basel Economics wurde deshalb auch eine Mehrwertsteuererh\u00f6hung simuliert. Eine solche ist dem EP 04 in Bezug auf Wachstum und Besch\u00e4ftigung aber unterlegen.</p><p>Zur Umsetzung des EP 04 werden drei Erlasse unterbreitet: Im Zentrum steht das Bundesgesetz \u00fcber das EP 04. Dieses umfasst als Mantelerlass s\u00e4mtliche f\u00fcr die Umsetzung der Sparmassnahmen notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen. Zudem enth\u00e4lt das Bundesgesetz \u00fcber das EP 04 einen Sparauftrag an den Bundesrat, der all jene Massnahmen umfasst, die ohne Gesetzes\u00e4nderungen ergriffen werden k\u00f6nnen (Vorlage 1). Die im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber das EP 04 beantragte \u00c4nderung des ETH-Gesetzes bedingt zudem die Anpassung der Verordnung \u00fcber die Verpflichtungskreditbegehren f\u00fcr Grundst\u00fccke und Bauten. Diese durch die Bundesversammlung zu bestimmende Verordnungs\u00e4nderung wird ebenfalls mit vorliegender Botschaft unterbreitet (Vorlage 2). Der dritte Erlass schliesslich betrifft mit der AVP eine weitere S\u00e4ule der Sanierungsstrategie des Bundesrats: Die im Rahmen der AVP vorgesehene \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren und Entsch\u00e4digungen bei den eidgen\u00f6ssischen Medizinalpr\u00fcfungen muss durch die Bundesversammlung genehmigt werden (Vorlage 3).</p><p>Insgesamt k\u00f6nnen die vorliegenden Erlasse zwar den langfristigen Haushaltsausgleich nicht garantieren. Dieses Ziel bleibt weiterhin nur erreichbar mit einer rigorosen Priorit\u00e4tensetzung, einem konsequenten Verzicht auf nicht finanzierte Vorhaben und der raschen Durchf\u00fchrung von Systemreformen, die darauf abzielen, das Ausgabenwachstum in den sich besonders dynamisch entwickelnden Aufgabengebieten auf ein langfristig finanzierbares Mass zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dennoch stellt das EP 04 einen wesentlichen Pfeiler in der Umsetzung der Sanierungsstrategie des Bundesrats dar und ist f\u00fcr die Umsetzung des gem\u00e4ss Finanzhaushaltsgesetz vorgeschriebenen Abbaus des strukturellen Defizits zwingend notwendig.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die vorberatende Kommission des <b>St\u00e4nderates</b> wich in gewissen Punkten von den Vorgaben des Bundesrates ab. So schonte sie etwa die Kantone, indem sie auf eine Reduktion der allgemeinen Strassenbeitr\u00e4ge in der Gr\u00f6ssenordnung von 174 Millionen Franken verzichtete und insgesamt 40 Millionen weniger beim regionalen Personenverkehr sparte. Im Gegenzug k\u00fcrzte sie hingegen die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Nationalstrassenunterhalt um 80 Millionen mehr als vom Bundesrat geplant. Weiter entschied sie, an der R\u00fcckerstattung der Mineral\u00f6lsteuer f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Regionalverkehr in der H\u00f6he von j\u00e4hrlich rund 52 Millionen festzuhalten. Die Spezialkommission ortete schliesslich zus\u00e4tzliche Sparm\u00f6glichkeiten beim Bundespersonalaufwand von j\u00e4hrlich 50 Millionen und Einsparungen von gesamthaft 70 Millionen im Rahmen der Verwaltungsreform. Im Plenum wurde das EP 04 mit wenig Begeisterung aufgenommen. Bereits im einleitenden Votum betonte Kommissionspr\u00e4sident Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR), das Entlastungsprogramm 2004 sei \"ein wichtiger, aber kein grosser Wurf\". Das b\u00fcrgerliche Lager forderte in der Folge, dass den Sofortmassnahmen im Interesse der Nachhaltigkeit dringend echte Reformen in der Verwaltung folgen m\u00fcssten. Bem\u00e4ngelt wurde zudem, dass unter dem Diktat der Finanzen Sachpolitik betrieben werde. Die Linke ging mit dem EP 04 noch h\u00e4rter ins Gericht. Sie machte sich f\u00fcr die R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts an den Bundesrat stark und verlangte, das Sparvolumen von 2 Milliarden auf einen wachstumsvertr\u00e4glichen Betrag zu reduzieren und neben den Einsparungen vertieft auch neue Einnahmen zu pr\u00fcfen. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 30 zu 7 Stimmen deutlich abgelehnt. In der Detailberatung blieb der St\u00e4nderat weitgehend auf der Linie seiner Kommission. Grossz\u00fcgiger als diese zeigte sich die Kleine Kammer jedoch bei der R\u00fcckerstattung der Mineral\u00f6lsteuer. Hier wollte sie mit einer Aufrechterhaltung der R\u00fcckzahlung nicht nur den \u00f6ffentlichen Regionalverkehr, sondern gegen den Willen der Kommissionsmehrheit auch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Berufsfischerei entlasten (Mindereinsparungen von je 72 Millionen in den Jahren 2007 und 2008). Umstritten blieb zudem die als Kompensation f\u00fcr Beitragsk\u00fcrzungen gedachte \u00dcbertragung von ETH-Grundst\u00fccken im Wert von f\u00fcnf bis 7,5 Milliarden vom Bund an die ETH. Filippo Lombardi (C, TI) wehrte sich gegen eine solche \"massive Enteignung des Bundes\" mittels Gesetzes\u00e4nderung im Rahmen eines Sparprogramms. Sein Einzelantrag scheiterte nur ganz knapp mit einer Stimme Unterschied. Durch die Abweichungen verfehlte der St\u00e4nderat das Sparziel des Bundesrates um rund 190 Millionen. In der Gesamtabstimmung wurde das EP 04 nur mit 19 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</p><p>Die Eintretensdebatte verlief im <b>Nationalrat</b> \u00e4hnlich wie jene im St\u00e4nderat. W\u00e4hrend das b\u00fcrgerliche Lager klar machte, dass es ausser einem Schuldenanstieg und weiteren Steuererh\u00f6hungen keine Alternative zum neuen Sparpaket gebe, forderte die Linke, auch neue Einnahmen zu pr\u00fcfen und das Sparvolumen auf einen Betrag zu k\u00fcrzen, der das Wirtschaftswachstum nicht gef\u00e4hrde. Die Antr\u00e4ge der links-gr\u00fcnen Minderheit auf Nichteintreten bzw. R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts an den Bundesrat wurden aber klar abgelehnt (mit 113 zu 63 bzw. 113 zu 64 Stimmen).</p><p>In der Detailberatung weigerte sich eine deutliche Mehrheit gegen die \u00dcbertragung von Immobilien an die ETH, vor allem auch mit dem Argument, dass eine derart weitreichende Gesetzes\u00e4nderung nicht in ein Entlastungsprogramm geh\u00f6re. In Bezug auf die Bundesbeitr\u00e4ge an die ETH und die kantonalen Universit\u00e4ten folgte die Grosse Kammer einem Einzelantrag von Ruedi Noser (RL, ZH) und beschloss K\u00fcrzungen um nur 200 statt der von Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragten 290 Millionen. Weiter hielt der Nationalrat wie zuvor die Kleine Kammer an der R\u00fcckerstattung der Mineral\u00f6lsteuer fest - und zwar jeweils relativ deutlich mit 152 zu 10 (beim \u00f6ffentlichen Verkehr) bzw. 108 zu 47 (bei der Land-/Forstwirtschaft und Berufsfischerei) Stimmen. Auch die Mindereinsparungen von 40 Mio. beim Personenverkehr hiess er gut. Differenzen zum St\u00e4nderat schuf der Nationalrat, indem er es wie der Bundesrat ablehnte, die K\u00fcrzung der nicht werkgebundenen Strassenbeitr\u00e4ge aufzuheben (insgesamt 174 Mio.) und beim Nationalstrassenunterhalt zus\u00e4tzliche Einsparungen (von 80 Mio.) vorzusehen. </p><p>Weiter erh\u00f6hte die Grosse Kammer den Spardruck auf das Personal. Sie billigte nicht nur die vom St\u00e4nderat neu eingebrachten Sparvorgaben beim Personalaufwand (150 Mio.) und bei der anstehenden Verwaltungsreform (70 Mio.), sondern beschloss dar\u00fcber hinaus - gegen den Widerstand von Bundesrat und rot-gr\u00fcnem Lager - auch zus\u00e4tzliche K\u00fcrzungen im Bereich Sachausgaben im Ausmass von 175 Millionen.</p><p>Das Gesch\u00e4ft musste zur endg\u00fcltigen <b>Differenzbereinigung</b> noch zweimal in jeden Rat. Bei den nicht werkgebundenen Strassenbeitr\u00e4gen vermochte sich der St\u00e4nderat (und somit das Anliegen der Kantone) schliesslich durchzusetzen: die vom Bundesrat geforderte K\u00fcrzung um 174 Mio. wurde gestrichen. Daf\u00fcr einigten sich die R\u00e4te auf Mehreinsparungen beim Nationalstrassenunterhalt (120 Mio.). Weiter wurden die Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr die ETH und die kantonalen Universit\u00e4ten um 80 Millionen weniger gek\u00fcrzt als vom Bundesrat vorgesehen. Hier n\u00e4herte sich die Kleine Kammer dem Nationalrat an, worauf dieser einschwenkte. Einverstanden war der St\u00e4nderat zudem mit dem Verzicht auf die \u00dcbertragung von Bundes-Immobilien an die ETH. Bei den Sachausgaben musste hingegen der Nationalrat etwas von seinen hohen Sparzielen abr\u00fccken: statt 175 Mio. werden die vom St\u00e4nderat geforderten 75 Mio. zus\u00e4tzlich eingespart. Mit diesen Beschl\u00fcssen wurde das urspr\u00fcngliche Sparziel des Bundesrates von rund 4,9 Milliarden nur knapp um 65 Millionen unterschritten. In den Schlussabstimmungen wurde das EP 04 gegen den Widerstand der Linken (St\u00e4nderat) respektive des rot-gr\u00fcnen Lagers (Nationalrat) angenommen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118995275337)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III/IV","Modified":"\/Date(1770758235903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102636800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}