{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.083","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Stromversorgungsgesetz und Elektrizit\u00e4tsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 3. Dezember 2004 zur \u00c4nderung des Elektrizit\u00e4tsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz","InitialSituation":"<p>Mit der beantragten Zustimmung zu den beiden Vorlagen wird die Rechtssicherheit geschaffen, welche f\u00fcr Investitionen und damit f\u00fcr die Versorgungssicherheit im Elektrizit\u00e4tsbereich erforderlich ist.</p><p>Seit der Ablehnung des Elektrizit\u00e4tsmarktgesetzes (EMG, BBl 1999 7370 ff.) am 22. September 2002 durch das Volk haben sich die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Elektrizit\u00e4tsversorgung in der Schweiz ver\u00e4ndert: Erstens hat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Juni 2003 (BGE 129 II 497) das Recht auf Netzzugang durch Dritte gest\u00fctzt auf das Kartellgesetz anerkannt. Nach Ablehnung des EMG existiert keine spezialgesetzliche Regelung, welche die Anwendung des allgemein geltenden Kartellgesetzes auf die Elektrizit\u00e4tswirtschaft verdr\u00e4ngen w\u00fcrde. Zweitens nimmt die Bedeutung des grenz\u00fcberschreitenden Stromhandels zu. Der Stromausfall in Italien im September 2003 hat gezeigt, dass die bestehende Marktordnung im Interesse der Versorgungssicherheit vor diesem Hintergrund \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Drittens wurde die Einrichtung eines EU-Strombinnenmarkts konkretisiert und beschleunigt. Bis 2007 k\u00f6nnen alle Endverbraucher in der EU ihren Stromlieferanten frei w\u00e4hlen. Die Schweiz als europ\u00e4ische Stromdrehscheibe kann sich dieser Entwicklung nicht vollst\u00e4ndig verschliessen.</p><p>Das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nach dem Nein zum EMG eine politisch breit abgest\u00fctzte Expertenkommission beauftragt, Eckwerte f\u00fcr eine neue Elektrizit\u00e4tswirtschaftsordnung zu erarbeiten. Aufgrund der Eckwerte wurde der Entwurf f\u00fcr ein Stromversorgungsgesetz (StromVG) ausgearbeitet. Der Markt soll schrittweise ge\u00f6ffnet werden. W\u00e4hrend einer f\u00fcnf Jahre dauernden Teil\u00f6ffnung des Marktes k\u00f6nnen Erfahrungen gesammelt werden. Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf mit einer Trennlinie bei 100 Megawattstunden Jahresverbrauch ist im vorliegenden Entwurf der Netzzugang w\u00e4hrend der Teilmarkt\u00f6ffnung f\u00fcr alle Nicht-Haushalts-Endverbraucher vorgesehen. Nach f\u00fcnf Jahren k\u00f6nnen auch die Haushalte w\u00e4hlen, ob sie den Lieferanten wechseln wollen. Sie k\u00f6nnen aber im Rahmen des Wahlmodells Abgesicherte Stromversorgung (WAS) den Strom auch weiterhin vom bisherigen Versorgungsunternehmen beziehen. Im Unterschied zum EMG soll der \u00dcbergang zur vollen Markt\u00f6ffnung nicht automatisch, sondern durch einen Beschluss der Bundesversammlung erfolgen, der dem fakultativen Referendum unterliegt.</p><p>Neben dem StromVG schl\u00e4gt der Bundesrat (gleichzeitig) mittels \u00c4nderung des Elektrizit\u00e4tsgesetzes eine vorgezogene, bis zur Inkraftsetzung des StromVG befristete Regelung des grenz\u00fcberschreitenden Stromhandels vor. Dieses Vorgehen erm\u00f6glicht eine schrittweise Markt\u00f6ffnung. Die Regelung des grenz\u00fcberschreitenden Handels hat angesichts der Entwicklungen in der EU (Inkraftsetzung der EU-Verordnung 1228/2003 per 1. Juli 2004) hohe Priorit\u00e4t. Am 30. Juni 2004 hat der Bundesrat die beiden Entw\u00fcrfe bis am 30. September 2004 in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden beide Vorlagen auf die wichtigsten Grunds\u00e4tze reduziert. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Frage, wie schnell der Strommarkt ge\u00f6ffnet werden soll, stand im Zentrum der <b>nationalr\u00e4tlichen</b> Eintretensdebatte. Linke und Gr\u00fcne stellten sich beim \u00d6ffnungstempo hinter den Bundesrat, welcher eine Liberalisierung in zwei Schritten vorgeschlagen hatte. Das Volk habe drei Jahre zuvor die \u00d6ffnung des Strommarktes an der Urne abgelehnt. Es sei unerkl\u00e4rlich, weshalb die B\u00fcrgerlichen nun eine m\u00f6glichst schnelle Liberalisierung in einem Schritt durchsetzen wollten. Die b\u00fcrgerliche Ratsseite verlangte eine schnelle Liberalisierung f\u00fcr Unternehmen und Private. Verglichen mit der EU, wo nach den Unternehmen ab 2007 auch die privaten Haushalte ihren Stromanbieter selber aussuchen k\u00f6nnten, drohe die Schweiz arg in Verzug zu geraten.</p><p>Eine Minderheit der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) wollte das Stromversorgungsgesetz an den Bundesrat zur\u00fcckweisen. Damit verbunden war der Auftrag, im Gesetzesentwurf eine schrittweise \u00d6ffnung, zwingende Massnahmen f\u00fcr Energieeinsparungen und erneuerbare Energien, sowie einen selbst\u00e4ndigen schweizerischen \u00dcbertragungsnetzbetreiber mit \u00f6ffentlich-rechtlichem Status vorzusehen. Eintreten auf die beiden Vorlagen wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 127 zu 33 Stimmen abgelehnt.</p><p>In der Detailberatung wurde zuerst die Revision des Elektrizit\u00e4tsgesetzes in Angriff genommen. Umstritten war vor allem der Status des \u00dcbertragungsnetzbetreibers. Der Nationalrat folgte mit 107 zu 73 Stimmen der Kommissionsmehrheit und sprach sich f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige, privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz aus (Art. 18a Abs. 2). Es lagen zwei Minderheitsantr\u00e4ge von gr\u00fcner und linker Seite vor. Beide verlangten als \u00dcbertragungsnetzbetreiber eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt. </p><p>Beim Stromversorgungsgesetz war das Markt\u00f6ffnungstempo ein Schwerpunkt der Diskussion (Art. 6, 13 und 30). Die Kommission hatte eine sofortige \u00d6ffnung des Schweizer Strommarktes f\u00fcr alle Verteilwerke und Endverbraucher vorgeschlagen. Der Nationalrat entschied sich jedoch knapp f\u00fcr eine schrittweise \u00d6ffnung. Mit diesem Beschluss erhalten w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsfrist von f\u00fcnf Jahren nur Grossbez\u00fcger mit mehr als 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch Zutritt zum Markt. Nach der f\u00fcnfj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist kann das Parlament in einer zweiten Etappe den Marktzutritt auch kleineren Verbrauchern und Haushalten gew\u00e4hren (Art. 30). Eine vorwiegend linke Kommissionsminderheit wollte mit dem Bundesrat die zweite Stufe der Markt\u00f6ffnung dem fakultativen Referendum unterstellen. Die Ratsmehrheit folgte jedoch einem Minderheitsantrag von Martin B\u00e4umle (-, ZH). Gegen den zweiten Liberalisierungsschritt sollte kein Referendum mehr ergriffen werden k\u00f6nnen.</p><p>Mit der \u00c4nderung des Energiegesetzes setzte der Nationalrat neue Rahmenbedingungen zur F\u00f6rderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energietr\u00e4gern. Konkret soll die Jahreserzeugung von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden erh\u00f6ht werden (Art. 7a Abs. 1). Netzbetreiber werden verpflichtet, allen Strom, der mit Solarkraft, Windenergie, Biomasse oder Erdw\u00e4rme in neuen Anlagen erzeugt wird, zu kostendeckenden Preisen zu \u00fcbernehmen (Art. 7c). Diese Subventionen sollen aus einem Zuschlag von maximal 0,3 Rappen pro Kilowattstunde finanziert werden, der den Stromkunden auf allen Bez\u00fcgen belastet wird. Insgesamt sollen dadurch j\u00e4hrlich rund 165 Millionen Franken zur F\u00f6rderung umweltschonender Stromproduktion zur Verf\u00fcgung stehen. In der Gesamtabstimmung wurde das ge\u00e4nderte Energiegesetz mit 124 zu 24 Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Gegen die subventionierte F\u00f6rderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sprachen sich eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der CVP-Fraktion aus. Die Enthaltungen stammten aus den Reihen der b\u00fcrgerlichen Parteien.</p><p>Anders als der Nationalrat beschloss der <b>St\u00e4nderat</b>, das Hochspannungsnetz an eine nationale Netzgesellschaft zu \u00fcbertragen (Art. 18). Das \u00dcbertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene soll von einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz betrieben werden. Die Netzgesellschaft muss Eigent\u00fcmerin des von ihr betriebenen Netzes sein. Damit sorgte die Kleine Kammer daf\u00fcr, dass Produzenten oder H\u00e4ndler, denen das Netz heute geh\u00f6rt, den Netzbetrieb nicht beeinflussen und damit den k\u00fcnftigen Markt nicht verf\u00e4lschen k\u00f6nnen. Zudem sollen Vorkaufsrechte der Kantone, der Gemeinden und der schweizerisch beherrschten Elektrizit\u00e4ts-versorgungsunternehmen verhindern, dass das Hochspannungsnetz an ausl\u00e4ndische Stromfirmen verkauft wird.</p><p>Wie der Nationalrat beschloss auch der St\u00e4nderat, den Strommarkt in zwei Stufen zu \u00f6ffnen. Nach einer \u00dcbergangsfrist von f\u00fcnf Jahren, in denen nur Verteilwerke und Betriebe mit mehr als 100 Megawattstunden (MWh) Stromverbrauch pro Jahr ihre Lieferanten frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, sollen auch alle \u00fcbrigen Endverbraucher Zutritt zum Markt erhalten. Im Unterschied zum Nationalrat beschloss die Kleine Kammer jedoch, diesen zweiten Schritt dem fakultativen Referendum zu unterstellen (Art. 30 Abs. 2 Bst. c). Marianne Slongo (C, NW) wollte mit einem Einzelantrag - dem Bundesrat folgend - den Markt sofort auch f\u00fcr mittlere und kleine Firmen \u00f6ffnen. Sie sprach von einer \"sachlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung\", die zu Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchre. Der St\u00e4nderat lehnte ihren Antrag mit 29 zu 7 Stimmen ab. </p><p>Die \u00c4nderungen des Energiegesetzes (EnG) und damit die F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien wurden neu im Anhang zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) platziert.</p><p>Als Differenz zum Nationalrat fixierte der St\u00e4nderat ein Sparziel. So soll der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte bis zum Jahr 2030 auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden Niveau stabilisiert werden (Art. 1 Abs. 5 EnG). Anita Fetz (S, BS) stellte den Antrag, den Haushalt-Stromverbrauch bis 2030 um 15 Prozent zu senken. Der Rat lehnte dies mit 27 zu 6 Stimmen ab. Ein weiterer Antrag von Theo Maissen, den Endenergieverbrauch bis 2030 im Verh\u00e4ltnis zum Bruttosozialprodukt mindestens auf dem Niveau des Jahres 2000 zu stabilisieren, wurde mit 27 zu 10 Stimmen ebenfalls abgelehnt.</p><p>Um die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien zu erh\u00f6hen, werden die Netzbetreiber verpflichtet, in ihrem Netzgebiet die \"gesamte Elektrizit\u00e4t, die aus Neuanlagen durch die Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 Megawatt (MW) sowie Biomasse und Abf\u00e4llen aus Biomasse gewonnen wird\", abzunehmen und zu verg\u00fcten (Art. 7a Abs. 1). Die langfristige Wirtschaftlichkeit der Technologie wurde zudem vorausgesetzt. Mit dem Nationalrat war sich der St\u00e4nderat einig, die Mehrkosten f\u00fcr den \u00d6kostrom \u00fcber die Netztarife auf die Strompreise aller Konsumenten zu \u00fcberw\u00e4lzen. Punkto Umfang und Verteilung der F\u00f6rdergelder folgte der St\u00e4nderat den Beschl\u00fcssen der Grossen Kammer aber nicht. Er beschloss, die indirekte F\u00f6rderabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde (gem\u00e4ss Nationalrat) auf maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erh\u00f6hen. Damit st\u00fcnden pro Jahr rund 270 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Gleichzeitig begrenzte er die maximale Verg\u00fctung pro eingespeiste Kilowattstunde Strom aus Neuanlagen mit Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 MW und Biomasse. Die Verg\u00fctung darf das F\u00fcnffache des Marktpreises w\u00e4hrend der ersten f\u00fcnf Jahre nicht \u00fcbersteigen. W\u00e4hrend weiteren f\u00fcnf Jahren darf sie das Vierfache und ab dem elften Jahr das Dreifache des Marktpreises nicht \u00fcbersteigen (Art. 7a Abs. 2). Bei einem Marktpreis von rund 8 Rappen pro Kilowattstunde Strom k\u00f6nnten so w\u00e4hrend der ersten f\u00fcnf Jahre maximal 40 Rappen pro Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien verg\u00fctet werden. Die Mehrheit des St\u00e4nderats wollte mit den F\u00f6rdergeldern haupts\u00e4chlich Strom aus Wasserkraftwasserkraftwerken beg\u00fcnstigen (Art. 7a Abs. 5). Damit lasse sich pro F\u00f6rderrappen am meisten Strom erzeugen. Die F\u00f6rderer der Fotovoltaik monierten, mit der Begrenzung der maximalen Einspeiseverg\u00fctung werde eine innovative einheimische Technologie abgew\u00fcrgt, welche langfristig viel zur Deckung des Strombedarfs beitragen k\u00f6nnte. So wies Simonetta Sommaruga (S, BE) unter anderem darauf hin, dass die Fotovoltaik mit ihren High-Tech-Eigenschaften und mit ihrem hohen Wertsch\u00f6pfungspotenzial richtiggehend auf den Schweizer Entwicklungs- und Produktionsstandort zugeschnitten sei. Mit Minderheitsantr\u00e4gen wollten Simonetta Sommaruga und Hansheiri Inderkum (C, UR) eine h\u00f6here Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr Strom aus Fotovoltaik erreichen. Sie hatten damit keinen Erfolg. Der Minderheitsantrag von Simonetta Sommaruga, unterst\u00fctzt von Simon Epiney (C, VS) und Rolf Escher (C, VS), wurde knapp mit 23 zu 22 Stimmen (mit Stichentscheid des Ratspr\u00e4sidenten) abgelehnt. Nach ausf\u00fchrlicher Debatte \u00fcber die prozentuale Zuteilung der F\u00f6rdergelder stimmte der Rat schliesslich mit 25 zu 18 Stimmen einem Kompromissantrag von Simon Epiney (C, VS) mit folgender Aufschl\u00fcsselung zu (Art. 7a Abs. 5): Bis zu maximal 50 Prozent der pro Jahr zur Verf\u00fcgung stehenden 270 Millionen Franken d\u00fcrfen demnach zur F\u00f6rderung von Strom aus neuen Wasserkraftwerken mit h\u00f6chstens 10 Megawatt Leistung verwendet werden. 15 Prozent der F\u00f6rdergelder sollen f\u00fcr Technologien zur Verf\u00fcgung stehen, deren Gestehungskosten den Marktpreis um das F\u00fcnffache (in den ersten f\u00fcnf Jahren), um das Vierfache (w\u00e4hrend weiteren f\u00fcnf Jahren) und um das Dreifache (ab dem 11. Jahr) \u00fcbersteigen. Mit je maximal 30 Prozent sollen alle anderen Technologien zur Produktion von \u00d6kostrom gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen.</p><p>Beim Markt\u00f6ffnungstempo beschloss der <b>Nationalrat</b> anders als bei der ersten Beratung des Stromversorgungsgesetzes und als gewichtige Differenz zum St\u00e4nderat, dass kleinere Unternehmen, die sich zusammenschliessen und gemeinsam pro Jahr mindestens 100 Megawattstunden Strom verbrauchen, den Grossabnehmern gleichgestellt werden. Das Plenum folgte damit einem b\u00fcrgerlichen Minderheitsantrag. Namens dieser Minderheit argumentierte Hans Rutschmann (V, ZH) unter anderem, dass es f\u00fcr viele kleine Unternehmer, Handwerker und auch Landwirte wichtig sei, bez\u00fcglich Stromkosten gleich lange Spiesse wie gr\u00f6ssere Unternehmen zu erhalten. F\u00fcr die SP-Fraktion wies Paul Rechsteiner (S, SG) andererseits darauf hin, dass die B\u00fcndelungsl\u00f6sung faktisch eine volle Markt\u00f6ffnung mit den entsprechenden Folgen mit sich bringen werde. Er warnte davor, den Kompromiss, welcher in der Frage des Markt\u00f6ffnungstempos zwischen den beiden R\u00e4ten bereits erzielt worden war, wieder auszuhebeln. F\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bedeute das Versorgungsmonopol der \u00f6ffentlichen Hand Versorgungssicherheit sowie stabile und sichere Preise. Die weitere sofortige \u00d6ffnung des Strommarktes durch diese B\u00fcndelungsl\u00f6sung h\u00e4tte bei einem Referendum beim Volk wenig bis keine Chancen. Das Plenum sprach sich jedoch mit 91 zu 86 Stimmen f\u00fcr die B\u00fcndelungsl\u00f6sung aus. </p><p>Bei der zweiten gewichtigen Differenz ging es um den Status des schweizerischen \u00dcbertragungsnetzbetreibers (Art. 18). Der Nationalrat beschloss, dem St\u00e4nderat zu folgen. Damit wird das \u00dcbertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene von einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz (nationale Netzgesellschaft) betrieben. Ihr Kapital und die damit verbundenen Stimmrechte m\u00fcssen direkt oder indirekt mehrheitlich den Kantonen und Gemeinden geh\u00f6ren. Namens einer Kommissionsminderheit sprach sich Robert Keller (V, ZH) gegen die nationale Netzgesellschaft aus. Die Eigentumsfreiheit als wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsfreiheit und das Prinzip der Gewerbefreiheit werde unn\u00f6tigerweise stark tangiert. Das Funktionieren eines offenen Strommarktes h\u00e4nge keineswegs von einem solchen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der bisherigen Besitzer ab. Rolf Hegetschweiler (RL, ZH) entgegnete, es gehe hier darum, wie ein Monopol transparent gemacht und kontrolliert werde und wie der Konsument am Schluss den gr\u00f6ssten Nutzen von diesem Monopol habe. Das Ziel sei eine schweizerische Netzgesellschaft, in der alle Hochspannungsleitungen integriert werden und bei der die bisherigen Besitzer Aktion\u00e4re werden. Ruedi Lustenberger (C, LU) empfahl als Kommissionssprecher, der Mehrheit und somit dem St\u00e4nderat zu folgen \"und - zugegebenermassen - eine ordnungspolitische S\u00fcnde zugunsten der Versorgungssicherheit zu begehen\", die in diesem Falle Priorit\u00e4t habe. Das Plenum folgte dieser Empfehlung und bef\u00fcrwortete die nationale Netzgesellschaft mit 134 zu 45 Stimmen.</p><p>Dritte gr\u00f6ssere Differenz zwischen den R\u00e4ten war die vom St\u00e4nderat einstimmig bef\u00fcrwortete M\u00f6glichkeit, vor dem zweiten Strommarkt-\u00d6ffnungsschritt das Referendum zu ergreifen. Die Linke bezeichnete diese Referendumsm\u00f6glichkeit als Kernelement des Gesetzes. Mit 92 zu 79 Stimmen beschloss der Nationalrat, von seinem fr\u00fcheren Entscheid abzur\u00fccken. Er sprach sich nun mit dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat f\u00fcr die Referendumsm\u00f6glichkeit aus. Dagegen votierten fast ausschliesslich Mitglieder der Freisinnig-demokratischen und der SVP-Fraktion.</p><p>Eine b\u00fcrgerliche Kommissionsminderheit bestehend aus Mitgliedern der Freisinnig-demokratischen und der SVP-Fraktion wollte auf die vom St\u00e4nderat verlangte Stabilisierung des privaten Energieverbrauches bis 2030 verzichten. Die Mehrheit des Nationalrats folgte jedoch mit 90 zu 76 Stimmen dem St\u00e4nderat. </p><p>Zur F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien beschloss die Grosse Kammer mit 114 zu 62 Stimmen, den vom St\u00e4nderat bef\u00fcrworteten Zuschlag von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom auf 0,6 Rappen zu erh\u00f6hen. Mit diesem Beschluss st\u00fcnden 320 Millionen Franken f\u00fcr F\u00f6rderzwecke zur Verf\u00fcgung. Gleichzeitig baute der Nationalrat eine nach Herstellungspreis gestaffelte, bessere F\u00f6rderung der Fotovoltaik ein.</p><p>In der Fr\u00fchjahrssession 2007 waren neben einigen kleineren Differenzen zwischen den R\u00e4ten noch zwei wesentliche Fragen umstritten. Der <b>St\u00e4nderat </b>hatte in einer fr\u00fcheren Runde knapp entschieden, die F\u00f6rderung auf Strom aus erneuerbaren Energien zu beschr\u00e4nken, dessen Kosten den Marktpreis maximal um das F\u00fcnffache \u00fcberschreitet. So w\u00e4re bei einem Marktpreis von 8 Rappen pro Kilowattstunde die Verg\u00fctung auf 40 Rappen beschr\u00e4nkt gewesen. Solaranlagen mit wesentlich h\u00f6heren Gestehungskosten w\u00e4ren damit von einer F\u00f6rderung ausgeschlossen worden. Nun folgte die Kleine Kammer mit 29 zu 13 Stimmen dem Modell des Nationalrats. Damit wird der Solarstrom aus Fotovoltaik-Anlagen besser gef\u00f6rdert (Art. 7a Absatz\u00a05 Bst. b des Energiegesetzes). Von den 320 Millionen Franken, die voraussichtlich f\u00fcr die F\u00f6rderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verf\u00fcgung stehen werden, sind f\u00fcnf Prozent f\u00fcr die F\u00f6rderung von Solarstrom vorgesehen, solange dessen Kosten 50 Rappen pro Kilowattstunde \u00fcberschreiten. Wenn die Kosten dank technischem Fortschritt sinken, kann Solarstrom mit maximal 20 Prozent der zur Verf\u00fcgung stehenden 320 Millionen Franken gef\u00f6rdert werden. Die Gegner dieser Variante monierten, dass bei der Verg\u00fctung von teurem Solarstrom f\u00fcr relativ viel Geld nur wenig Stromertrag resultieren w\u00fcrde. Die Bef\u00fcrworter der Nationalratsl\u00f6sung wiesen ihrerseits auf das betr\u00e4chtliche Entwicklungspotenzial der Fotovoltaik hin.</p><p>Die zweite - weiterhin umstrittene - bedeutende Differenz war die Frage der Markt\u00f6ffnung. Der St\u00e4nderat lehnte das Ansinnen des Nationalrats einhellig ab, auch kleineren Unternehmen, die sich zum Zwecke der Elektrizit\u00e4tsbeschaffung zusammenschliessen und gemeinsam pro Jahr mindestens 100 Megawattstunden Strom verbrauchen, den Markt zu \u00f6ffnen (Art. 6 Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes). Da bei dieser und weiteren strittigen Fragen beide R\u00e4te an ihrer Position festhielten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Es ergab sich folgender Kompromiss: Bei der Markt\u00f6ffnung entsprach der Vorschlag der Einigungskonferenz an das Plenum der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version. So sollen vorerst nur Grossbez\u00fcger mit mehr als 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch Zutritt zum Markt erhalten. Als Gegenleistung wurde bei zwei anderen Differenzen die nationalr\u00e4tliche Version in den Einigungsvorschlag aufgenommen, unter anderem ein Programm f\u00fcr mehr Energieeffizienz.</p><p>Beide R\u00e4te akzeptierten den Einigungsvorschlag, der Nationalrat mit 123 zu 31 Stimmen.<b> In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im St\u00e4nderat einstimmig und im Nationalrat mit 166 zu 27 Stimmen angenommen.</b> Gegen die Vorlage stimmten knapp die H\u00e4lfte der SVP-Fraktion sowie einige Ratsmitglieder der \u00e4ussersten Linken. </p><p>Das Strommarktgesetz und die darin enthaltene \u00c4nderung des Energiegesetzes wurden als Vorlage 2 des Gesch\u00e4ftes in der Fr\u00fchjahrssession 2007 verabschiedet. Danach war noch die \u00c4nderung des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizit\u00e4tsgesetz, EleG) als Vorlage 1 des Gesch\u00e4ftes h\u00e4ngig. Mit dieser \u00c4nderung des Elektrizit\u00e4tsgesetzes h\u00e4tte urspr\u00fcnglich der grenz\u00fcberschreitende Stromhandel bis zum Inkrafttreten des neuen Stromversorgungsgesetzes geregelt werden sollen. Gegen das am 23.03.2007 angenommene Stromversorgungsgesetz wurde kein Referendum ergriffen und der Bundesrat beschloss am 28.11.2007, das Stromversorgungsgesetz in weiten Teilen auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Damit wurde die \u00c4nderung des Elektrizit\u00e4tsgesetzes obsolet. <b>St\u00e4nderat</b> und <b>Nationalrat</b> beschlossen deshalb Nichteintreten auf das EleG.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196932172747)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"V","Modified":"\/Date(1770757753367)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102032000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}