{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.084","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Universit\u00e4re Medizinalberufe. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 3. Dezember 2004 zum Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG)","InitialSituation":"<p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (MedBG) ersetzt das bisherige Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freiz\u00fcgigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dem MedBG unterstellt sind \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.</p><p>In Fortschreibung der Ziele von 1877 bezweckt das MedBG eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualit\u00e4t, wobei heute auf dem ganzheitlichen Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation aufgebaut wird. Das Hauptaugenmerk ist auf die (selbstst\u00e4ndige) Berufsaus\u00fcbung im Interesse der individuellen und kollektiven Gesundheit und auf den Gesundheitsschutz gerichtet. Das MedBG orientiert sich an den f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung erforderlichen Kompetenzen. Die rasante Entwicklung in der medizinischen Forschung und Lehre sowie die soziale und demographische Entwicklung sollen von den Medizinalpersonen durch breit angelegte Bef\u00e4higungen antizipiert und gemeistert werden k\u00f6nnen. Neben berufsspezifischen Kenntnissen, F\u00e4higkeiten und Fertigkeiten werden vermehrt soziale und kommunikative F\u00e4higkeiten sowie ethische Haltungen vermittelt. Auch der wirtschaftliche Einsatz medizinischer Leistungen soll Eingang in die neuen Curricula finden. Aus-, Weiter- und Fortbildung sind daher entscheidende Mittel, um mit den Ver\u00e4nderungen angemessen umgehen zu k\u00f6nnen und die Erreichung der gesundheitspolitischen Ziele nachhaltig abzusichern.</p><p>Im Bereich der Ausbildung kann festgestellt werden, dass die lange Dauer der Gesetzesentwicklung dazu gef\u00fchrt hat, dass die Vorgaben betreffend Inhalte, Lernziele und Lehrformen von den Universit\u00e4ten bereits umgesetzt worden sind bzw. im Falle des Bachelor- und Mastergrades demn\u00e4chst realisiert werden. In den meisten Ausbildungsst\u00e4tten sind auch bereits Konzepte ausgearbeitet, wie die bisher vom Bund durchgef\u00fchrten Vorpr\u00fcfungen durch universit\u00e4re Evaluationen und durch das von der Schweizerischen Universit\u00e4tskonferenz empfohlene europ\u00e4ische Kreditpunkte-Transfersystem (ECTS) ersetzt werden sollen. Das MedBG wird daher bei der Ausbildung den Status quo absichern und eine Grundlage f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Zielerreichung schaffen. Auf individueller Ebene wird diese \u00dcberpr\u00fcfung nach Inkraftsetzung des MedBG mit einer eidgen\u00f6ssischen Pr\u00fcfung bzw. einer Fachpr\u00fcfung geschehen, auf institutioneller Ebene erfolgt eine Akkreditierung der Aus- und Weiterbildungsg\u00e4nge.</p><p>Weil der Fokus auf der Sicherung der \u00f6ffentlichen Gesundheit liegt, regelt das MedBG die Voraussetzungen f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung abschliessend. Zudem werden Berufspflichten, z. B. die Fortbildungspflicht, ins Gesetz integriert.</p><p>Bei Verletzung von Berufspflichten greifen die im MedBG vorgesehenen Disziplinarmassnahmen. F\u00fcr die Bewilligungserteilung zur selbstst\u00e4ndigen Berufsaus\u00fcbung werden weiterhin die Kantone zust\u00e4ndig sein, die f\u00fcr die Sicherung einer zuverl\u00e4ssigen medizinischen Versorgung auch kantonsspezifische Einschr\u00e4nkungen und Auflagen vorsehen k\u00f6nnen. Ein neu zu schaffendes gesamtschweizerisches Register aller Tr\u00e4gerinnen und Tr\u00e4ger eidgen\u00f6ssischer und anerkannter ausl\u00e4ndischer Diplome und Weiterbildungstitel wird den Kantonen die Bewilligungserteilung und die \u00dcberwachung der Berufsaus\u00fcbung erleichtern. Mit Ausnahme der besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten wird dieses der \u00d6ffentlichkeit als Informationsinstrument zug\u00e4nglich sein.</p><p>Eine eidgen\u00f6ssische Medizinalberufekommission wird nach Massgabe der gesundheitspolitischen Ziele f\u00fcr die Strategieentwicklung in der Aus- und Weiterbildung verantwortlich sein und deren Umsetzung sichern. Sie f\u00fchrt auch das Register und beaufsichtigt die eidgen\u00f6ssische Pr\u00fcfung. Im Weiteren entscheidet sie \u00fcber die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Diplome und Weiterbildungstitel. Das vorliegende Gesetz entspricht den Prinzipien der neuen Verwaltungsf\u00fchrung, indem Ziele festgelegt werden, nicht aber der Weg, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Nach Massgabe dieser Prinzipien werden die Handlungsspielr\u00e4ume der ausf\u00fchrenden Organe (Universit\u00e4ten, Berufsorganisationen etc.) wesentlich ausgeweitet. </p><p>Im Gegenzug definiert das Gesetz Steuerungsmechanismen mit stufengerechten Kompetenzen, welche eine ganzheitliche, systemische Qualit\u00e4tssicherung garantieren. Es bietet insgesamt optimale Voraussetzungen, um auch in Zukunft h\u00f6chste wissenschaftliche Anforderungen zu erf\u00fcllen, eine qualitativ hoch stehende Gesundheitsversorgung zu erm\u00f6glichen, die nationale und internationale Freiz\u00fcgigkeit der universit\u00e4ren Medizinalberufe zu sichern und den Platz unseres Landes an der Weltspitze im Bereich Medizin zu festigen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war die Notwendigkeit des neuen Gesetzes und damit auch das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Bei Artikel\u00a02 verlangte eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Claude Ruey (RL, VD), auf den von der Kommissionsmehrheit hinzugef\u00fcgten Passus zu verzichten, wonach die Kantone keine weiteren als die im Gesetz definierten universit\u00e4ren Medizinalberufe bezeichnen k\u00f6nnen. Mit dieser Einschr\u00e4nkung, so der Antragsteller, w\u00fcrden Innovationen auf kantonaler Ebene verhindert. Kommissionssprecher Franco Cavalli (S, TI) rief in Erinnerung, dass einzig der Bund die Abschlusspr\u00fcfungen bei den Medizinalberufen regelt. Wenn jeder Kanton die Medizinalberufe anders definieren k\u00f6nne, leide auch die Seriosit\u00e4t dieser Berufe. F\u00fcr Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) und die CVP-Fraktion ist es richtig, wenn die Kompetenz, die Medizinalberufe zu bezeichnen beim Bundesrat bleibt. Auch St\u00e9phane Rossini (S, VS) sprach sich im Namen seiner Fraktion f\u00fcr die von der Kommission vorgeschlagene Kompetenzregelung aus, die dem Geist des Gesetzes entspreche. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit mit 73 zu 70 Stimmen und lehnte den Streichungsantrag ab. Einstimmig wurde im Kapitel Weiterbildung ein Vorschlag von Felix Gutzwiller (RL, ZH) aufgenommen, wonach auch Palliativmedizin, die Begleitung von Sterbenden, Teil der Weiterbildung von Medizinalpersonen sein soll. Einig war sich der Rat, dass \u00c4rzte oder andere universit\u00e4re Medizinalpersonen \u00fcber eine Berufshaftpflichtversicherung verf\u00fcgen sollten. Auf Antrag von Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) sprach sich der Nationalrat aber mit 100 zu 60 Stimmen daf\u00fcr aus, dass diese Berufshaftpflicht nicht Voraussetzung f\u00fcr eine Berufsbewilligung sein soll. Ansonsten k\u00f6nnten die Versicherungen \u00fcber Bewilligungen entscheiden, bef\u00fcrchtete die Antragsstellerin. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde daf\u00fcr beim Artikel \u00fcber die Berufspflichten eingef\u00fcgt. In diesem Artikel f\u00fcgte der Rat auf Antrag der Kommission mit 107 zu 59 Stimmen auch die Erg\u00e4nzung ein, wonach das Medizinalpersonal die Rechte der Patientinnen und Patienten wahren muss. Ebenfalls bei den Berufspflichten wollten Bundesrat und Kommission festhalten, dass die Medizinalpersonen \"nur objektive und dem \u00f6ffentlichen Bed\u00fcrfnis entsprechende Werbung\" machen d\u00fcrfen, \"die weder irref\u00fchrend noch aufdringlich ist\". Eine Kommissionsminderheit, vertreten von Pierre Triponez (RL, BE), beantragte, diese Bestimmung zu streichen. Sie sei v\u00f6llig \u00fcberfl\u00fcssig und f\u00fchre zu Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten. Christine Goll (S, ZH) entgegnete, mit dieser Formulierung werde die Werbefreiheit nicht eingeschr\u00e4nkt, es m\u00fcsse aber verhindert werden, dass Werbung irref\u00fchrend oder aufdringlich sei. Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) gab zu Bedenken, dass Werbung prim\u00e4r den Konsum steigern soll. Im Krankenversicherungsbereich d\u00fcrfe die Konsumsteigerung aber kein Ziel sein, im Gegenteil sollte der Konsum hier eingeschr\u00e4nkt werden. Mit 88 zu 82 Stimmen obsiegte der Streichungsantrag der Kommissionsminderheit. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 160 zu 1 Stimmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> unterst\u00fctzte im Zweckartikel des Gesetzes im Gegensatz zum Nationalrat die Formulierung des Bundesrates, womit die Dreiteilung Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung klarer bezeichnet werde. Der vom Nationalrat auf Antrag seiner Kommission in Artikel\u00a02 nach l\u00e4ngerer Debatte hinzugef\u00fcgte Passus, wonach die Kantone keine weiteren als im Gesetz definierten universit\u00e4ren Medizinalberufe bezeichnen k\u00f6nnen, wurde vom St\u00e4nderat ohne Diskussion wieder gestrichen. Die Kleine Kammer war bei den Ausbildungszielen mit der Erg\u00e4nzung des Nationalrates einverstanden, dass im Rahmen der medizinischen Behandlung das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten zu wahren ist, lehnte dabei jedoch den Einbezug der Angeh\u00f6rigen als zu weitgehend ab. Bei der Frage der Berufshaftpflichtversicherung schloss sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an und best\u00e4tigte mit 22 zu 10 Stimmen, dass die Berufshaftpflichtversicherung zwar bei den Berufspflichten verlangt wird, aber nicht Voraussetzung f\u00fcr eine Berufsbewilligung sein soll. Eine Differenz ergab sich bei der Zulassung von Personen mit einem Diplom oder Weiterbildungstitel aus einem Staat, mit dem die Schweiz keinen Vertrag \u00fcber die gegenseitige Anerkennung abgeschlossen hat. Wie der Nationalrat wollte eine Kommissionsmehrheit dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, diesen Personen zu erlauben, ihren Beruf in einem Gebiet mit nachgewiesener medizinischer Unterversorgung selbst\u00e4ndig auszu\u00fcben. Dagegen wehrte sich erfolgreich eine Kommissionsminderheit. Christiane Brunner (S, GE) bezeichnete den Vorschlag als Diskriminierung sowohl der Randregionen als auch der Mediziner. Mit 19 zu 13 Stimmen lehnte der St\u00e4nderat die vorgeschlagene Zulassungsm\u00f6glichkeit ab. Bei der Frage der Werbung sprach sich der Rat gegen die Streichung des Nationalrates aus. Ohne Diskussion beschloss der St\u00e4nderat, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung wieder aufgenommen wird, wonach Medizinalpersonen nur objektive Werbung machen d\u00fcrfen, die dem \u00f6ffentlichen Bed\u00fcrfnis entspricht und die weder irref\u00fchrend noch aufdringlich sein darf. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Anita Fetz (S, BS) verlangte, dass in der zu schaffenden Medizinalberufekommission auch die Patientenorganisationen vertreten sein m\u00fcssen. Dieser Antrag wurde mit 20 zu 10 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die so bereinigte Vorlage mit 30 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen an. </p><p>In der Differenzbereinigung ging es im <b>Nationalrat</b> vorerst um die vom St\u00e4nderat gestrichene Bestimmung in Artikel\u00a02, wonach die Kantone keine weiteren Medizinalberufe als im Gesetz definiert bezeichnen k\u00f6nnen. Die Kommissionsmehrheit beantragte, an der Bestimmung festzuhalten. Mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten sprach sich der Rat mit 73 zu 72 Stimmen f\u00fcr Festhalten und eine schweizweit einheitliche Regelung in diesem Bereich aus. In der Frage der Werbung von Medizinalpersonen beantragte die Kommissionsmehrheit, an der Streichung der vom Bundesrat und vom St\u00e4nderat unterst\u00fctzten einschr\u00e4nkenden Formulierung festzuhalten. Der Rat folgte dem Streichungsantrag knapp mit 77 zu 76 Stimmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt ohne Diskussion an der Streichung der vom Nationalrat in Artikel\u00a02 hinzugef\u00fcgten Bestimmung fest. Man wolle die Freiheit der Kantone und Universit\u00e4ten bei der Bezeichnung von neuen Gesundheitsberufen nicht einschr\u00e4nken betonte Erika Forster-Vannini (RL, SG) im Namen der Kommission. Ebenfalls ohne Diskussion folgte der Rat dem Antrag der Kommission bei der Bestimmung zur Werbung und unterst\u00fctzte weiterhin den Vorschlag des Bundesrates.</p><p>In der Folge schloss sich der <b>Nationalrat</b> auf Antrag seiner Kommission in diesen Punkten der Haltung des St\u00e4nderats an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151047016460)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755178677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102032000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Gesundheit"}}