{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Seilbahnen zur Personenbef\u00f6rderung. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 22. Dezember 2004 zum Bundesgesetz \u00fcber Seilbahnen zur Personenbef\u00f6rderung","InitialSituation":"<p>Die neue Bundesverfassung erkl\u00e4rt mit Artikel\u00a087 die Seilbahnen ausdr\u00fccklich zur Bundessache. Damit hat der Bund nun eine umfassende Gesetzgebungskompetenz erhalten. Sie erm\u00f6glicht es, Verfahren und Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr den gesamten Seilbahnbereich zu vereinheitlichen und die bestehende L\u00fccke auf Stufe Gesetz zu schliessen. In technischer Hinsicht wird dabei gleichzeitig eine Harmonisierung mit der EG-Richtlinie 2000/9/EG des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 20. M\u00e4rz 2000 \u00fcber Seilbahnen f\u00fcr den Personenverkehr sichergestellt. Angesichts der raschen technologischen Entwicklung soll das Gesetz allerdings nur die Rahmenbedingungen enthalten. Der Vollzug ist auf Verordnungsstufe detailliert zu regeln. Die bew\u00e4hrte und unbestrittene Konzessions- und Bewilligungspolitik des Bundes f\u00fcr touristische Transportanlagen soll weitergef\u00fchrt werden. Ebenso sollen alle bisherigen Verordnungsbestimmungen, die sich bew\u00e4hrt haben, beibehalten werden, sei es im Rahmen des Seilbahngesetzes, des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes oder weiterhin auf Verordnungsstufe.</p><p>Anstelle von drei verschiedenen Verfahren vor der Inangriffnahme des Baus einer Seilbahn soll es in Zukunft nur noch ein Verfahren geben. Bisher wurden f\u00fcr die Konzession, die Plangenehmigung und die Baubewilligung drei getrennte Verfahren durchgef\u00fchrt, wobei f\u00fcr letzteres die Kantone zust\u00e4ndig waren. Dagegen ist f\u00fcr die Seilbahnen in kantonaler Zust\u00e4ndigkeit diese vereinfachte Bewilligungspraxis heute bereits die Regel. Mit der nun vorgeschlagenen Zusammenfassung der Verfahren (Konzession, Plangenehmigung, Baubewilligung, umweltrechtliche Spezialbewilligungen) wird auf Bundesebene die gr\u00f6sstm\u00f6gliche Konzentration erzielt. Zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ist neu erstinstanzlich alleine das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV). Einzig f\u00fcr Skilifte und Kleinluftseilbahnen bleiben weiterhin die Kantone zust\u00e4ndig. Das Gesetz regelt auch die Betriebsbewilligungen f\u00fcr Seilbahnen. Es legt zudem fest, wie der Bund und die Kantone die Sicherheitsaufsicht aus\u00fcben. Insbesondere wird neu auf Gesetzesstufe ausdr\u00fccklich festgehalten, dass der Bund die Sicherheit grunds\u00e4tzlich risikoorientiert \u00fcberwacht. Der Bund tr\u00e4gt damit dem hohen Stellenwert der Sicherheitsaufsicht Rechnung, ohne dass dadurch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Kosten entstehen w\u00fcrden. In der Pr\u00fcfungspraxis wird sich gegen\u00fcber den geltenden Bestimmungen denn auch nichts \u00e4ndern. Allenfalls erforderliche Anpassungen des Seilbahngesetzes an die Neugestaltung der Sicherheitsaufsicht werden mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht erfolgen.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> \u00e4nderte den Gesetzesentwurf des Bundesrates in einigen Punkten. So erg\u00e4nzte er die Vorlage bei den Grunds\u00e4tzen (Artikel\u00a03) mit der Bestimmung, wonach der Erbauer und Betreiber einer Seilbahn \"verantwortlich f\u00fcr die angemessene Ausbildung des sicherheitsrelevanten Personals\" ist (Art. 3 Abs. 4). Die Vorgaben zur Beurteilung der sicherheitsrelevanten Aspekte (Art. 6) erg\u00e4nzte er mit der Vorschrift, dass Sicherheitsgutachten \"von unabh\u00e4ngigen Stellen zu erarbeiten\" sind (Art. 6 Abs. 3). In den Bewilligungsverfahren beurteilt die Beh\u00f6rde die sicherheitsrelevanten Aspekte auf der Grundlage von solchen Sicherheitsgutachten oder von Stichproben. </p><p>Eine Minderheit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beantragte, die Plangenehmigung nur zu erteilen, wenn \"insbesondere die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes\" erf\u00fcllt sind. Pierre-Alain Gentil (S, JU) begr\u00fcndete namens der Minderheit den Antrag. Den Bestimmungen \u00fcber die Arbeitszeit sollten in dieser Branche mit vielen Saisonal- und Teilzeitangestellten besondere Beachtung geschenkt werden. Der Minderheitsantrag wurde jedoch mit 25 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Minderheitsantrag (Leuenberger-Solothurn, Bieri, Gentil) wollte als Bedingung f\u00fcr die Erteilung der Betriebsbewilligung die Gew\u00e4hrleistung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Arbeitsbedingungen der Branche im Gesetz festhalten (Art. 17 Abs. 3). Ernst Leuenberger (S, SO) wies namens der Minderheit darauf hin, dass diese Bedingung auch im geltenden Eisenbahngesetz, im geltenden Fernmeldegesetz sowie im Postgesetz zu finden ist. Der von der Minderheit vorgeschlagenen Passus w\u00e4re zugleich Ansporn, die Arbeitsbedingungen der Seilbahnbranche zu definieren. Auch dieser Minderheitsantrag wurde mit 17 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>In Abweichung zur Vorlage wurde beschlossen, dass der Bundesrat beim Plangenehmigungsverfahren Behandlungsfristen festlegen soll. Auf Antrag seiner Kommission strich der St\u00e4nderat zudem eine j\u00e4hrliche pauschale Abgabe der Unternehmen zur Deckung der Aufsichtskosten des Bundesamts f\u00fcr Verkehr (Art. 25) aus dem Gesetzesentwurf. Bundesrat Moritz Leuenberger wies darauf hin, dass es verursachergerecht w\u00e4re, wenn eine Sicherheitsaufgabe so finanziert werden k\u00f6nnte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.</p><p>Eine l\u00e4ngere Diskussion f\u00fchrte der <b>Nationalrat </b>zur Frage, wer die Sicherheit der Seilbahnen pr\u00fcfen und kontrollieren soll (Art. 6). Eine starke Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der freisinnig-demokratischen- und der SVP-Fraktion und angef\u00fchrt von Peter Vollmer (S, BE) stellte den Antrag, die Pr\u00fcfung von sicherheitsrelevanten Aspekten einer akkreditierten Kontrollstelle zu \u00fcberlassen. Peter Weigelt (RL, SG) wies als Mitglied der Minderheit darauf hin, dass es angezeigt sei, technische Kontrollinstanz und juristische Bewilligungsinstanz zu trennen. Hier werde eine Grundsatzfrage der staatlichen Sicherheitsphilosophie gestellt. Es gehe um die Frage, ob nur der Staat f\u00fcr die Sicherheit von Anlagen Gew\u00e4hr bieten k\u00f6nne, oder ob dies auch privaten Dritten zugemutet werden soll. Die CVP-, die SP- und die EVP/EDU-Fraktion sowie die Gr\u00fcnen lehnten den Antrag ab. Sie wollten die Kontrolle beim Bundesamt f\u00fcr Verkehr belassen. Auch Bundesrat Moritz Leuenberger konnte diesem Schritt in Richtung Privatisierung der Sicherheitsaufsicht nichts abgewinnen. Der Minderheitsantrag Vollmer wurde ganz knapp (82 zu 81 Stimmen) - mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten - abgelehnt.</p><p>Mit weiteren Minderheitsantr\u00e4gen wollten linke und gr\u00fcne Kommissionsmitglieder umweltpolitische Anliegen in die Vorlage einbringen. So sollte f\u00fcr den Bau von Seilbahnen mit Bundeskonzession die Plangenehmigung nur erteilt werden, wenn die \u00f6kologische Baubegleitung sichergestellt ist. Eine zweite Minderheit forderte zudem eine Gesamtplanung f\u00fcr Skigebiete. Beide Antr\u00e4ge wurden im Verh\u00e4ltnis zwei zu eins abgelehnt.</p><p>Auch im Nationalrat versuchte eine links-gr\u00fcne Minderheit die Gew\u00e4hrleistung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Arbeitsbedingungen der Branche als Voraussetzung f\u00fcr eine Betriebsbewilligung ins Gesetz zu schreiben (Art. 17 Abs. 3). Dieser Antrag wurde mit 95 zu 53 Stimmen verworfen.</p><p>Bei der Frage, ob sich die Unternehmen mit einer pauschalen Abgabe an den Aufsichtskosten des Bundesamtes f\u00fcr Verkehr zu beteiligen h\u00e4tten, folgte der Nationalrat mit 97 zu 60 Stimmen dem St\u00e4nderat und strich diese Bestimmung aus dem Gesetzesentwurf (Art. 25).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt bei einigen Differenzen an seiner Version fest. So soll, wer eine Seilbahn bauen und betreiben will, f\u00fcr die angemessene Ausbildung des sicherheitsrelevanten Personals verantwortlich sein (Art. 3 Abs. 4). Der Nationalrat hatte zuvor bei der Erstberatung diese vom St\u00e4nderat ins Gesetz eingef\u00fcgte Bestimmung wieder gestrichen. Die Bed\u00fcrfnisse von Behinderten sollen generell ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen und nicht nur bei neuen Seilbahnen, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte (Art. 9 Abs. 4). Der St\u00e4nderat r\u00fcckte mit 24 zu 7 Stimmen gegen den Willen von Bundesrat Moritz Leuenberger von der Regel ab, dass die Seilbahnunternehmen auch bei jeder Verl\u00e4ngerung der Konzession die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit nachweisen m\u00fcssen (Art. 17 Abs. 4). Bundesrat Moritz Leuenberger wies unter anderem darauf hin, dass eine Konzession jeweils auf eine sehr lange Zeit angelegt sei. Sie dauere etwa so lange, bis das Material erm\u00fcdet sein k\u00f6nnte. Deshalb m\u00fcsse bei einer Konzessionsverl\u00e4ngerung neu gepr\u00fcft werden, ob die Sicherheit auch wirklich gew\u00e4hrleistet sei. Die Regel des erneuten Sicherheitsnachweises bei Verl\u00e4ngerung der Konzession gebe es auch bei den Schiffen und bei der Eisenbahn. Mit dem Nationalrat einigte sich die Kleine Kammer jedoch auf die Formulierung, dass \"bei einer Verl\u00e4ngerung der Konzession die Betriebsbewilligung, unter Vorbehalt der Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflicht nach Artikel\u00a018, entsprechend verl\u00e4ngert\" wird.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte bei den noch bestehenden Differenzen diskussionslos dem St\u00e4nderat.</p><p>Die Vorlage wurde in beiden R\u00e4ten einstimmig angenommen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151047066380)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754407833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103673600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}