{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.410","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Mehr Frauen im Bundesrat. \u00c4nderung von Artikel 175 Absatz 4 BV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer \u00c4nderung der Bundesverfassung ist eine angemessene Vertretung der Frauen im Bundesrat sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Verfassungs\u00e4nderungen vorzunehmen:</p><p>1. Artikel\u00a0175 der Bundesverfassung, der die Zusammensetzung und Wahl des Bundesrates regelt, ist in Absatz\u00a04 dahin gehend zu erg\u00e4nzen, dass sichergestellt wird, dass neben den Landesgegenden und Sprachregionen vor allem die beiden Geschlechter im Bundesrat angemessen vertreten sind.</p><p>2. In den Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu Artikel\u00a0175 Absatz\u00a04 BV (Geschlechtervertretung im Bundesrat) ist Folgendes festzuhalten: </p><p>a. Jedes Geschlecht muss im Bundesrat mit mindestens drei von sieben Mitgliedern vertreten sein.</p><p>b. Jede Fraktion mit mehr als einem Mitglied im Bundesrat muss mit mindestens einer Frau repr\u00e4sentiert sein.</p><p>3. In den \u00dcbergangsbestimmungen zu Artikel\u00a0175 Absatz\u00a04 BV (Geschlechtervertretung im Bundesrat) ist Folgendes festzuhalten:</p><p>a. In einer \u00dcbergangsphase von zwei Legislaturperioden ab Inkrafttreten der Verfassungsbestimmung wird eine \u00dcbervertretung der Frauen im Bundesrat toleriert.</p><p>b. Mit der auf die Annahme der Verfassungsbestimmung folgenden Gesamterneuerungswahl des Bundesrates muss der Anspruch der Frauen auf eine angemessene Vertretung im Bundesrat erf\u00fcllt sein.</p>","ReasonText":"<p>Am 10. Dezember 2003 hat die Bundesversammlung die Frauenvertretung im Bundesrat massiv geschw\u00e4cht. Nach den Gesamterneuerungswahlen ist Micheline Calmy-Rey die einzige Frau im siebenk\u00f6pfigen Gremium. Damit sind die Frauen in der obersten Exekutive der Schweiz massiv untervertreten. Bei einem Bev\u00f6lkerungsanteil von rund 51 Prozent erreichen sie somit gut 14 Prozent, w\u00e4hrend die M\u00e4nner mit einem Bev\u00f6lkerungsanteil von unter 50 Prozent zu fast 86 Prozent im Bundesrat vertreten sind. Die Untervertretung der Frauen hat bei vielen Frauen und M\u00e4nnern Emp\u00f6rung ausgel\u00f6st und zu Protesten gef\u00fchrt.</p><p>Der Bundesrat hat ein Legitimationsproblem:</p><p>Der von M\u00e4nnern dominierte Bundesrat hat gegen\u00fcber der Mehrheit der Bev\u00f6lkerung ein erhebliches Legitimationsproblem. Die Repr\u00e4sentativit\u00e4t jeder Exekutive ist ein wesentliches Element seiner Legitimation. Dies trifft insbesondere f\u00fcr eine Beh\u00f6rde wie den Bundesrat zu, die nicht durch das Volk, sondern durch das Parlament gew\u00e4hlt wird.</p><p>Wohl aus diesen Gr\u00fcnden ist in der geltenden Bundesverfassung in Artikel\u00a0175 Absatz\u00a04 vorgesehen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sind. In der Praxis achtet die Bundesversammlung zudem darauf, dass die im Parlament vertretenen Parteien in etwa ihrem W\u00e4hler- und W\u00e4hlerinnenanteil entsprechend in der Exekutive repr\u00e4sentiert sind (Zauberformel als Parteienquote).</p><p>Keine Bestimmung findet sich in der Bundesverfassung und in der Bundesgesetzgebung zur Vertretung der Geschlechter bzw. der Frauen im Bundesrat. Ein Antrag auf Sicherung einer angemessenen Frauenvertretung im Rahmen der Revision der Bundesverfassung wurde abgelehnt.</p><p>Mit verschiedenen Vorst\u00f6ssen und Volksinitiativen versuchten in den Neunzigerjahren vor allem Frauen und Frauenorganisationen, den Frauenanteil in den Bundesbeh\u00f6rden zu erh\u00f6hen. Die Botschaft vom 17. M\u00e4rz 1997 zur Volksinitiative \"f\u00fcr eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbeh\u00f6rden (Initiative 3. M\u00e4rz)\" (97.031) gibt dar\u00fcber Auskunft (vgl. insbesondere Ziff. 32). Das komplexe Volksbegehren, das eine angemessene Vertretung der Frauen nicht nur im Bundesrat, sondern auch im Parlament und im Bundesgericht mittels Quoten gew\u00e4hrleisten wollte, wurde am 12. M\u00e4rz 2000 abgelehnt. Ein vielfach vorgebrachtes Gegenargument war neben der Beschr\u00e4nkung der Volksrechte die Behauptung, die angemessene Vertretung der Frauen werde sich von selber einstellen.</p><p>Die bisherigen Bundesr\u00e4tinnen:</p><p>Nach der Einf\u00fchrung des aktiven und passiven Wahlrechtes der Frauen auf Bundesebene im Jahre 1971 erh\u00f6hte sich der Frauenanteil in der Bundesregierung nur sehr langsam.</p><p>Bisher wurden folgende Frauen von der Bundesversammlung in den Bundesrat gew\u00e4hlt:</p><p>- Elisabeth Kopp, gew\u00e4hlt am 2. Oktober 1984, zur\u00fcckgetreten am 12. Januar 1989;</p><p>- Ruth Dreifuss, gew\u00e4hlt am 10. M\u00e4rz 1993, zur\u00fcckgetreten am 31. Dezember 2002;</p><p>- Ruth Metzler-Arnold, gew\u00e4hlt am 11. M\u00e4rz 1999, abgew\u00e4hlt am 10. Dezember 2003 per 31. Dezember 2003;</p><p>- Micheline Calmy-Rey, gew\u00e4hlt am 4. Dezember 2002.</p><p>Mehr als zwei Frauen waren nie gleichzeitig im Bundesrat. Sie waren damit in der Landesregierung immer krass untervertreten. Die Frauen haben in der kurzen Geschichte zudem eine auff\u00e4llige \"Amts-Biografie\": Eine Bundesr\u00e4tin (E. Kopp) wurde praktisch zum R\u00fccktritt gezwungen. Eine andere (Ruth Metzler) nach knapp vierj\u00e4hriger Amtsdauer abgew\u00e4hlt.</p><p>Das Parlament braucht klare Vorgaben:</p><p>Die derzeitige Einer-Vertretung stellt einen klaren R\u00fcckschritt f\u00fcr die Frauen dar. Das Vorgehen der Bundesversammlung steht im Gegensatz zu den guten Wahlergebnissen von Frauen bei Volkswahlen. Das Parlament ist offenbar nicht willens und nicht in der Lage, den berechtigten Anspruch der Frauen auf eine angemessene Vertretung in der obersten Exekutive unseres Landes sicherzustellen. Damit ist es angezeigt, diesen Anspruch verfassungsrechtlich zu verankern und dem Parlament damit die Zielrichtung verbindlich vorzugeben.</p><p>Bessere Legitimation und Qualit\u00e4t:</p><p>Qualitative Einwendungen gegen eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur angemessenen Vertretung der Frauen im Bundesrat wird es keine geben. Die Frauen sind immer besser ausgebildet und erreichen damit mindestens die Qualifikationen der M\u00e4nner. Eine gute Regierungspolitik im Dienste der ganzen Bev\u00f6lkerung setzt die biografischen Erfahrungen beider Geschlechter voraus. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch. Eine angemessene Vertretung der Frauen im Bundesrat erh\u00f6ht damit nicht nur dessen Legitimation bei der Bev\u00f6lkerung, sondern zugleich die Qualit\u00e4t der Bundespolitik.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128556800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"4","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712770843843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1078876800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}