{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040429,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040429,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.429","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Landessprachen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 12. November 2004 gab die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) einstimmig der pa.\u00a0iv. 04.429 \"Bundesgesetz \u00fcber die Landessprachen\" (Levrat) Folge. Diese verlangt, dass der Entwurf des Bundesgesetzes \u00fcber die Landessprachen und die Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vorgelegt wird. Die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderates (WBK-S) hat diesen Entscheid mit Beschluss vom 3. Februar 2005 best\u00e4tigt. Die parlamentarische Initiative wurde notwendig, weil der Bundesrat am 28. April 2004 Botschaft und Entwurf zu einem Sprachengesetz abgelehnt hatte. Die Kommission st\u00fctzte sich f\u00fcr ihre Arbeit nicht, wie in der Initiative verlangt, auf den Entwurf vom Oktober 2001, sondern auf die bereinigte Fassung der Verwaltung vom April 2004. Damit konnte die Kommission der geleisteten Vorarbeit umfassend Rechnung tragen, die auch die Durchf\u00fchrung der Vernehmlassung einschliesst.  </p><p>F\u00fcr die WBK-N ist das Sprachengesetz eine Notwendigkeit und ein klarer Verfassungsauftrag gem\u00e4ss Artikel\u00a070 BV. Sie bringt weiter mit diesem Entwurf ihre \u00dcberzeugung zum Ausdruck, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist, f\u00fcr die Erhaltung und F\u00f6rderung, aber auch f\u00fcr eine optimale Nutzung des sprachlichen Reichtums in unserem Lande zu sorgen sowie auf neue sprachpolitische Herausforderungen zu reagieren. Solche Herausforderungen sind die Probleme der Minderheitensprachen, die verst\u00e4ndigungspolitische Bedeutung der Sprachenpolitik f\u00fcr die mehrsprachige Schweiz, die wachsende Beliebtheit des Englischen als Arbeits- und Freizeitsprache sowie die starke Pr\u00e4senz der Sprachen der Migrantinnen und Migranten. Sie ist der Auffassung, die Grundphilosophie dieses Gesetzes m\u00fcsse sein, dass der Bund dort, wo er aus einer \u00fcbergeordneten kulturellen Verantwortung heraus die Sprachen f\u00f6rdern k\u00f6nne, dies tun solle.  </p><p>Die Besonderheit der Schweiz als mehrsprachiges Land beruht darauf, dass mehrere Sprachen offiziell anerkannt sind. Dies macht die Mehrsprachigkeit zu einem Teil unseres Selbstverst\u00e4ndnisses und zu einem Wesensmerkmal unseres Staates. Die Bundesverfassung bringt dies mit dem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone klar zum Ausdruck. Mit dem Verfassungsauftrag von Artikel\u00a070 BV soll die Viersprachigkeit des Landes erhalten sowie die Verst\u00e4ndigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gef\u00f6rdert werden.  </p><p>Eine Reihe parlamentarischer Vorst\u00f6sse fordern, gest\u00fctzt auf den Verfassungsauftrag, spezifische sprach- und verst\u00e4ndigungspolitische Massnahmen.  </p><p>Mit dem vorliegenden Erlass wird dem gesamten sprachpolitischen Auftrag in angemessener Weise Rechnung getragen. Der Entwurf regelt den Amtssprachengebrauch innerhalb der Bundesbeh\u00f6rden sowie im Verkehr zwischen diesen und den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern (Art. 70 Abs. 1 BV). Die Gleichwertigkeit der Amtssprachen wird dabei explizit verankert und der Status sowie die Verwendung des R\u00e4toromanischen als Teilamtssprache des Bundes festgelegt. Der Entwurf konkretisiert den verst\u00e4ndigungspolitischen Auftrag im sprachpolitischen Kontext (Art. 70 Abs. 3 BV) mit einer Reihe konkreter Massnahmen zur F\u00f6rderung der individuellen und gesellschaftlichen Mehrsprachigkeit Das Gesetz regelt ferner die Unterst\u00fctzung der mehrsprachigen Kantone bei der Erf\u00fcllung ihrer besonderen Aufgaben (Art. 70 Abs. 4 BV). Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr die Erhaltung und F\u00f6rderung der r\u00e4toromanischen und der italienischen Sprache und Kultur werden in den 5. Abschnitt des Sprachengesetzes integriert (Art. 70 Abs. 5 BV).</p><p>Der Strategiebeschluss der EDK vom 25. M\u00e4rz 2004 zum Sprachunterricht in der obligatorischen Schule hat landesweit eine kontroverse Debatte zur Frage der Einstiegsfremdsprache (eine Landessprache oder Englisch) sowie zur Position der zweiten Landessprache im obligatorischen Unterricht ausgel\u00f6st. Die Mehrheit der WBK-N will diese Frage zugunsten der Landessprachen beantworten. Diese Haltung wurde bereits durch die vom Parlament 2001 eingegangene Verpflichtung im Zusammenhang mit der pa.\u00a0iv. Berberat (00.425) vorgezeichnet. Die vom Volk am 21. Mai 2006 mit 85,6\u00a0Prozent angenommene Bildungsverfassung erm\u00f6glicht es dem Bund (Art. 62 Abs. 4 B), bei gescheiterten Koordinationsbem\u00fchungen der Kantone Vorschriften zu erlassen. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Kompetenz f\u00fcr die Regelung dieser Frage in erster Linie bei den Kantonen liegt. Sie hat diesbez\u00fcglich wiederholt die EDK angeh\u00f6rt, deren Haltung im vorliegenden Bericht wiedergegeben wird. Die Mehrheit der WBK-N h\u00e4lt jedoch daran fest, dass staats- und verst\u00e4ndigungspolitische Gr\u00fcnde hier klare Vorgaben zugunsten der Landessprachen erfordern.</p><p>Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit der WBK-N will aus finanz- und bildungspolitischen Erw\u00e4gungen, auf die Vorlage nicht eintreten.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat - gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion - mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Bef\u00fcrworter argumentierten haupts\u00e4chlich mit der F\u00f6rderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die Gegner und Bundesrat Pascal Couchepin sprachen sich vergeblich gegen dieses ihrer Ansicht nach nutzlose Gesetz aus. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission bei der Detailberatung in fast allen Punkten der Vorlage. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, welche Priorit\u00e4t dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzur\u00e4umen sei. Eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion angef\u00fchrte Minderheit unterst\u00fctzte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Priorit\u00e4ten festzulegen. Die Mehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest. Der Antrag der Mehrheit wurde mit 112 zu 56 Stimmen angenommen. Hingegen folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission nicht, wonach der Bund Finanzhilfen f\u00fcr die \u00dcbersetzung und Ver\u00f6ffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gew\u00e4hren kann. Artikel\u00a018 wurde somit mit 82 zu 79 Stimmen abgelehnt. Die grosse Kammer nahm jedoch die Artikel an, die auf Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften hinzielen. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur F\u00f6rderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. Bei der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Alle Redner sprachen sich f\u00fcr ein Gesetz aus, das als wichtig f\u00fcr den nationalen Zusammenhalt, f\u00fcr den Respekt gegen\u00fcber den sprachlichen Minderheiten des Landes und f\u00fcr die Umsetzung des vom Volk im Jahr 1996 angenommenen Artikels 70 der Bundesverfassung erachtet wird. Meinungsverschiedenheiten gab es einzig zum Thema Sprachunterricht. Anita Fetz (S, BS) setzte sich im Namen der Kommissionsmehrheit f\u00fcr den Kompromiss der Kantone ein, die Reihenfolge der zu unterrichtenden Fremdsprachen selbst bestimmen zu k\u00f6nnen. Ausserdem wies sie darauf hin, dass gem\u00e4ss einem Gutachten die vom Nationalrat beschlossene Regelung verfassungswidrig sei. Gis\u00e8le Ory (S, NE) und Filippo Lombardi (C, TI) machten sich vergeblich daf\u00fcr stark, dass der nationale Zusammenhalt durch das Erlernen von Landessprachen gef\u00f6rdert werden m\u00fcsse. Der Antrag der Mehrheit wurde mit 26 zu 8 Stimmen angenommen. Bei der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 29 Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung nahm der <b>Nationalrat</b> den Kompromiss der Kommissionsmehrheit an, wonach Bund und Kantone sich daf\u00fcr einzusetzen haben, dass w\u00e4hrend der obligatorischen Schulzeit Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen erlernt werden, davon mindestens eine Landessprache. Der Antrag der Minderheit II, an der urspr\u00fcnglichen Vorlage des Nationalrates festhalten, wurde mit 71 zu 68 Stimmen abgelehnt, und der Antrag der Minderheit I, dem Beschluss des St\u00e4nderates zu folgen, wurde mit 80 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die restlichen Differenzen wurden diskussionslos bereinigt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm diesen durch seine Kommission leicht abge\u00e4nderten Kompromiss diskussionslos an. Der <b>Nationalrat</b> folgte ebenfalls diskussionslos.  </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Ich beantrage, dass der Entwurf des Bundesgesetzes \u00fcber die Landessprachen und die Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vorgelegt wird.</p>","ReasonText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern hat am 29. April mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichtet, den Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die Landessprachen und die Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament vorzulegen. Der Vorentwurf zu diesem Gesetz hatte in der Vernehmlassung die Unterst\u00fctzung der meisten Kantone, politischen Parteien und der anderen konsultierten Organisationen gefunden. Mit dem Gesetz soll die Viersprachigkeit der Schweiz gest\u00e4rkt und dadurch der nationale Zusammenhalt gefestigt werden. So soll namentlich der Austausch von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie von Lehrkr\u00e4ften aller Schulstufen gef\u00f6rdert werden.</p><p>Die Schaffung einer Institution zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit (Art. 21 des Vorentwurfes) wurde von einer grossen Mehrheit der konsultierten Kantone und Organisationen gutgeheissen. Eine solche Einrichtung w\u00fcrde ebenfalls die f\u00fcr unser Land so grundlegende gegenseitige Verst\u00e4ndigung verbessern.</p><p>Die breite Zustimmung zum Vorentwurf vom 23. Oktober 2001 und die Wichtigkeit dieses Gesetzes sprechen klar daf\u00fcr, dass dem Parlament eine Vorlage unterbreitet wird.</p><p>Dem Kanton Freiburg, einem der vier mehrsprachigen Kantone der Schweiz, liegt besonders viel daran, dass dieses Gesetz zustande kommt. Er hat sich bereits im Vorfeld bereit erkl\u00e4rt, die Institution zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit aufzunehmen, die namentlich von den fruchtbaren Beziehungen zur zweisprachigen Universit\u00e4t und insbesondere zum neuen Lehrstuhl f\u00fcr Mehrsprachigkeit profitieren k\u00f6nnte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Levrat Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191575673403)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757079590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1083888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4703,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}