{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040430,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040430,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.430","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Regulierung der B\u00fccherpreise","Description":null,"InitialSituation":"<p>Mehr als hundert Jahre lang bildete die Preisbindung die Grundlage f\u00fcr die Vermarktung deutschsprachiger B\u00fccher. Im September 1999 erkl\u00e4rte die Wettbewerbskommission die bestehende deutschschweizerische Branchenabrede als unzul\u00e4ssig. Der Schweizerische Buchh\u00e4ndler- und Verlegerverband legte gegen die Verf\u00fcgung Rekurs ein. W\u00e4hrend der Rekurs alle Instanzen durchlief, reichte Nationalrat Maitre am 7. Mai 2004 eine parlamentarische Initiative ein. Diese verlangte, so rasch wie m\u00f6glich die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die f\u00fcr eine Regulierung der B\u00fccherpreise in der Schweiz notwendig sind.</p><p>Nachdem beide Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) der parlamentarischen Initiative zugestimmt hatten, erarbeitete die WAK des Nationalrates den Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Preisbindung f\u00fcr B\u00fccher. Nach Kenntnisnahme und Diskussion der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hat die Kommission am 20. April 2009 mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung diesem Entwurf zugestimmt.</p><p>Die wesentlichen Grundz\u00fcge der Vorlage sind folgende:</p><p>- Eine obligatorische Buchpreisbindung, die auf einem Fixpreismodell beruht und Rabatte auf dem Fixpreis erlaubt;</p><p>- eine Mindestdauer der Buchpreisbindung;</p><p>- die Buchpreisfestsetzung wird dem Verlag oder dem Importeur/der Importeurin \u00fcbertragen, und dem Preis\u00fcberwacher wird ein Interventionsrecht bei einer missbr\u00e4uchlichen \u00dcberh\u00f6hung des Preises einger\u00e4umt.</p><p>Der Handlungsbedarf ist in der Kommission nicht unbestritten. Die Mehrheit ist der \u00dcberzeugung, dass die Buchpreisbindung eine breite Vielfalt an B\u00fcchern und ein dichtes Buchhandlungsnetz erm\u00f6glicht und f\u00fcr die F\u00f6rderung Schweizer Autoren und Autorinnen unerl\u00e4sslich ist. Dar\u00fcber hinaus zeigen bisherige Erfahrungen, dass ein System ohne Preisbindung h\u00f6here Preisen nach sich zieht. Die Minderheit dagegen bezweifelt, dass sich kulturelle Ziele und eine B\u00fcchervielfalt mit der Buchpreisbindung erreichen lassen.</p><p></p><p>Stellungnahme des Bundesrates:</p><p>M\u00e4rkte sollten grunds\u00e4tzlich nur bei Vorliegen eines Marktversagens reguliert werden. Das ist f\u00fcr den Buchhandel in der Schweiz nicht der Fall. Auch die Aufhebung des Sammelrevers im Jahre 2007 hat bis anhin keine Auswirkungen gezeitigt, welche auf ein Marktversagen hinweisen w\u00fcrden. Der Buchhandel ist auch jetzt kein Wirtschaftszweig, der in seiner Existenz gef\u00e4hrdet ist, sodass der Staat eingreifen m\u00fcsste. Aufgrund der Erfahrungen im Ausland erscheint es zudem unwahrscheinlich, dass die Beibehaltung der ungebundenen Buchpreise zu einem Marktversagen f\u00fchren k\u00f6nnte. Der Bundesrat erachtet einen Markteingriff des Gesetzgebers deshalb auch jetzt als sachlich ungerechtfertigt. Der Bundesrat unterst\u00fctzt deshalb den Antrag der Minderheit der WAK-N, auf die Vorlage nicht einzutreten. (Quellen: Bericht der Kommission und Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Entgegen der Empfehlung des Bundesrats folgte der <b>Nationalrat</b> seiner Kommissionsmehrheit und sprach sich mit 106 zu 78 Stimmen daf\u00fcr aus, auf die Vorlage einzutreten. Einen R\u00fcckweisungsantrag des Bundesrats lehnte er mit 105 zu 80 Stimmen ab. Die vom franz\u00f6sischsprachigen Berichterstatter, Dominique de Buman (CEg, FR), vorgetragene Definition der UNESCO, gem\u00e4ss der das Buch ein Wirtschafts- und Kulturgut zugleich ist, das gewisse Abweichungen von den \u00fcblichen Marktregeln rechtfertigt, \u00fcberzeugte die Mehrheit der Ratsmitglieder. Die wirtschaftlichen und juristischen Argumente der Gegner der Buchpreisregulierung fanden bei der Ratsmehrheit keine Zustimmung. Bei der Detailberatung wurden alle Antr\u00e4ge der B\u00fcrgerlichen, die auf eine weniger strenge gesetzliche Regelung abzielten, abgelehnt. Mit 90 zu 82 Stimmen nahm der Nationalrat hingegen den Minderheitsantrag Dominique de Buman (CEg, FR) an, der vorsieht, dass der Endverkaufspreis im Rahmen einer Bandbreite von 100 bis 120 Prozent des urspr\u00fcnglichen Verkaufspreises festzusetzen ist, was eine grundlegende \u00c4nderung des Gesetzes bedeutet. In den Augen des Minderheitsmitglieds Jean-Fran\u00e7ois Steiert (S, FR) k\u00f6nnen mit dem Bandbreitenmodell, die strukturellen Unterschiede des Schweizer Buchmarkts (z. B. zwischen den Sprachregionen) ber\u00fccksichtigt werden. Zudem w\u00fcrde dadurch eine gewisse Konkurrenz zwischen den Verlegern erlaubt, die diesen erm\u00f6gliche, der Marktentwicklung Rechnung zu tragen. Mit 99 zu 83 Stimmen wurde zudem dem Antrag Hans Kaufmann (V, ZH) zugestimmt, wonach der urspr\u00fcngliche Verkaufspreis exklusive Mehrwertsteuer umzurechnen ist (Art. 4 Abs. 3). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 103 zu 74 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Eintretensdebatte im <b>St\u00e4nderat</b> wurden dieselben Argumente vorgebracht wie im Nationalrat. F\u00fcr die Bef\u00fcrworter der Buchpreisregulierung ist das Buch kein gew\u00f6hnliches Handelsprodukt, f\u00fcr die Gegner besteht kein Grund f\u00fcr eine Sonderbehandlung des Buchsektors. Schlussendlich wurde der Eintretensantrag der Kommissionsminderheit mit 23 zu 15 Stimmen angenommen. Der Entwurf wurde somit zur Detailberatung an die Kommission zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Nachdem die Kommission dem Entwurf mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hatte, konnte der Rat die Detailberatung beginnen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, Artikel\u00a01 des Gesetzesentwurfs zu streichen, wurde mit 23 zu 12 Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Bruno Frick (CEg, SZ), die Preisregulierung nicht auf B\u00fccher anzuwenden, die aus dem Ausland oder aufgrund eines elektronisch abgeschlossenen Vertrags aus der Schweiz direkt an Endabnehmerinnen und Endabnehmer in der Schweiz versendet werden, wurde mit 23 zu 18 Stimmen angenommen.</p><p>Die kleine Kammer lehnte die Idee des Bandbreitenmodells f\u00fcr die Preisregulierung ab. In ihren Augen ist es Aufgabe des Preis\u00fcberwachers, den Buchpreis zu regulieren (Art. 4, Abs. 3). Dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgte der Rat mit 25 zu 10 Stimmen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 19 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt in der Differenzbereinigung mit 119 zu 58 Stimmen am Verweis auf den Kulturartikel der Bundesverfassung (in der Pr\u00e4ambel des neuen Gesetzes) und somit an der Differenz zum St\u00e4nderat fest.</p><p>Eine weitere Differenz bestand bei Artikel\u00a02 Absatz\u00a02. Der Nationalrat folgte hier entgegen den Positionen von St\u00e4nderat und Bundesrat dem Antrag einer Kommissionsminderheit und schloss mit 106 zu 73 Stimmen auch den Online-Buchhandel in den Geltungsbereich des k\u00fcnftigen Gesetzes ein. </p><p>Bei Artikel\u00a04 stimmte die grosse Kammer hingegen dem Beschluss der kleinen Kammer zu und verzichtete auf das Bandbreitenmodell f\u00fcr die Preisregulierung. Den Buchpreis zu regulieren, wird Aufgabe des Preis\u00fcberwachers sein. Dieser soll dem Bundesrat beantragen k\u00f6nnen, in einer Verordnung maximal zul\u00e4ssige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen.</p><p>Gegen den Willen seiner Kommission sprach sich der <b>St\u00e4nderat</b> gem\u00e4ss einem Antrag von Anne Seydoux-Christe (CEg, JU) mit 21 zu 14 Stimmen f\u00fcr die Fassung des Nationalrates aus, die in der Pr\u00e4ambel dieses Gesetzes einen Verweis auf den Kulturartikel der Bundesverfassung vorsieht.</p><p>In Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 folgte die kleine Kammer mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten ebenfalls dem Beschluss des Nationalrates und erkl\u00e4rte sich damit einverstanden, dass auch der Online-Buchhandel diesem Gesetz unterstellt wird.</p><p>Ein Referendum gegen dieses Gesetz wurde bereits vom Deutschschweizer Konsumentenforum lanciert, unterst\u00fctzt von Ratsmitgliedern von FDP und SVP.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz im Nationalrat mit 96 zu 86 Stimmen, im St\u00e4nderat mit 23 zu 19 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 11. M\u00e4rz 2012 mit 56,1\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>So rasch wie m\u00f6glich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die f\u00fcr eine Regulierung der B\u00fccherpreise in der Schweiz notwendig sind.</p>","ReasonText":"<p>1. Ein Buch ist viel mehr als ein simples kommerzielles Produkt oder ein Konsumobjekt. Es vermittelt Wissen und Ideen, es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Phantasiewelt, es dr\u00fcckt Emotionen aus und ist N\u00e4hrboden f\u00fcr Tr\u00e4ume. Als Verbreiter von Sprache ist es f\u00fcr die Identit\u00e4t von besonderer Bedeutung. Kurz, das Buch ist ein zentraler Faktor der Kultur.</p><p>2. Der Buchmarkt ist in der Schweiz aufgeteilt: Es gibt eigentlich entsprechend den drei Sprachregionen drei relativ unabh\u00e4ngige Buchm\u00e4rkte, die unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorchen.</p><p>- In der franz\u00f6sischsprachigen Schweiz f\u00fchrt eine grosse franz\u00f6sische Kette - die in Frankreich von der Lex Lang, die einen Einheitspreis auferlegt, profitiert - zu einer weitgehenden Deregulierung des Markts; zahlreiche unabh\u00e4ngige Buchhandlungen sind bereits verschwunden; weiteren droht das gleiche Schicksal.</p><p>- In der italienischsprachigen Schweiz ist der Buchmarkt sehr schwierig geworden, weil Italien im Jahr 2001 gesetzlich einen Einheitspreis eingef\u00fchrt hat.</p><p>- In der deutschsprachigen Schweiz wird die mit dem Sammelrevers von 1993 bestehende Preisbindung durch einen Entscheid der Weko infrage gestellt. Allerdings ist dieser Entscheid nicht endg\u00fcltig, denn das Bundesgericht hat auf aufschiebende Wirkung erkannt, ohne auf den Inhalt einzugehen.</p><p>3. Die Situation in der Schweiz ist offensichtlich paradox.</p><p>- Nach Artikel\u00a069 der Bundesverfassung kann der Bund kulturelle Bestrebungen unterst\u00fctzen. Die Weko - deren Unabh\u00e4ngigkeit nat\u00fcrlich respektiert werden muss - trifft aber einen Entscheid, der auf eine Verarmung der Vielfalt und der Verteilung der Literatur hinauslaufen kann.</p><p>- Mit der Zeit kann die Schweiz ein komplett deregulierter Buchmarkt werden; im Gegensatz zu den umliegenden L\u00e4ndern, zu denen unsere Sprachregionen in einer engen Beziehung stehen und die den Buchpreis gesetzlich festlegen.</p><p>4. Der Nationalrat hat das am 30. September 1999 eingereichte Postulat Widmer 99.3484 am 24. M\u00e4rz 2000 gutgeheissen. Der Bundesrat hat sich in der Folge verpflichtet, einen Bericht \u00fcber die Buchpreisbindung zu erstellen. Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (das Bundesamt f\u00fcr Kultur) und das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (das Seco) haben dann die Prognos AG mit der Pr\u00fcfung dieser Frage beauftragt. Die Prognos hat ihren Schlussbericht im September 2001 unterbreitet und gelangt zum Schluss, die Nachteile einer Aufhebung der Preisbindung (Preisanstieg f\u00fcr die meisten B\u00fccher, Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Buchhandel, weniger Dienstleistungen im Grosshandel, Verschlechterung der Bedingungen f\u00fcr das literarische Schaffen, Umgehung der in Deutschland und \u00d6sterreich geltenden Preisbindung) \u00fcberw\u00f6gen deren Vorteile (tiefere Preise f\u00fcr Bestsellers, Ankurbelung des Wettbewerbs); vgl. Prognos-Bericht, Basel, September 2001, Seite 10.</p><p>Diese deutliche Schlussfolgerung beruht auf einem fundierten Bericht und l\u00e4sst darauf schliessen, dass sich die Schweiz bald einer Besorgnis erregenden Situation gegen\u00fcber s\u00e4he, wenn sie nicht rasch wie die umliegenden L\u00e4nder die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr ihre \"eigene kulturelle Ausnahme\" schafft.</p><p>5. Die vorliegende parlamentarische Initiative ist sehr allgemein gehalten in der Absicht, m\u00f6glichst viel Entscheidspielraum zu belassen.</p><p>- Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat Wettbewerbsabreden zulassen, wenn sie in Ausnahmef\u00e4llen notwendig sind, um \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen zu verwirklichen. Selbstverst\u00e4ndlich ist die Kultur - insbesondere die Literatur - von \u00fcberwiegendem \u00f6ffentlichem Interesse. Die Umsetzung dieser kartellrechtlichen Bestimmung setzt aber voraus, dass die betroffenen Berufsorganisationen aktiv werden.</p><p>- Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a069 der Bundesverfassung k\u00f6nnte ein Bundesgesetz erlassen werden, das den Buchpreis unter Ber\u00fccksichtigung der Sprachregionen und allenfalls der Abreden in der Buchbranche festlegt.</p><p>Rasches Handeln ist angesagt, f\u00fcr welche Variante auch immer man sich entscheidet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Maitre Jean-Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236064953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1083888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4703,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Kultur"}}