{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040443,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040443,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.443","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Pr\u00e4vention und Betreuung bei Drogenabh\u00e4ngigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Es soll ein Gesetz \u00fcber die Pr\u00e4vention und Betreuung bei Drogenabh\u00e4ngigkeit ausgearbeitet werden. Das Gesetz st\u00fctzt sich auf den \u00c4nderungsentwurf vom 9. M\u00e4rz 2001 zum Bet\u00e4ubungsmittelgesetz. Das neue Gesetz soll namentlich Artikel\u00a01 (Zweck und Gegenstand), mit Ausnahme von Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b, Artikel\u00a01a (Erw\u00e4hnung des Viers\u00e4ulenprinzips) sowie Kapitel 1a (Pr\u00e4vention, Therapie und Schadensverminderung) mit den Artikeln 3b bis 3k umfassen.</p><p>2. Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 wird gem\u00e4ss Entwurf vom 9. M\u00e4rz 2001 revidiert, namentlich ausgehend von den Artikeln 2 (Definition der Bet\u00e4ubungsmittel) und 3 (Kontrolle der Vorl\u00e4uferstoffe) sowie vom ganzen Kapitel 2 (Herstellung, Abgabe, Bezug und Verwendung von Bet\u00e4ubungsmitteln; Art. 4-17). Im 4. Kapitel (Strafbestimmungen) werden die Artikel\u00a019, 19a, 19b, 19d, 19e sowie 20 bis 28 des Entwurfes vom 9. M\u00e4rz 2001 unver\u00e4ndert \u00fcbernommen.</p><p>3. Die Artikel\u00a019c und 19f des Entwurfes vom 9. M\u00e4rz 2001 werden wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 19c (allgemeine Formulierung, die noch zu pr\u00e4zisieren ist)</p><p>Nach Anh\u00f6rung der Kantone kann der Bundesrat im Sinne einer Versuchsregelung beschliessen, w\u00e4hrend einer bestimmten Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen, die in einer Verordnung genauer ausgef\u00fchrt werden, Personen, die Bet\u00e4ubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis konsumieren oder sich f\u00fcr den eigenen Konsum solche Bet\u00e4ubungsmittel beschaffen, strafrechtlich nicht zu verfolgen (Opportunit\u00e4tsprinzip).</p><p>Art. 19f</p><p>Falls der Bundesrat beschliesst, die Strafverfolgung f\u00fcr den Cannabiskonsum zu sistieren, kann er im Sinne einer Versuchsregelung auch Bewilligungen f\u00fcr den Anbau, die Abgabe oder den Verkauf von Bet\u00e4ubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis erteilen, und zwar unter folgenden Bedingungen: Freilandanbau mit \u00f6kologisch annehmbaren Methoden; Abgabe gegen Ausweis; Abgabe in anerkannten Verkaufsstellen, die unter der Leitung eines ausgebildeten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers stehen; Abgabe in begrenzten Mengen; Abgabe mit detaillierter Information \u00fcber das Produkt und die mit dem Konsum verbundenen Risiken; keine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren.</p><p>Ein zus\u00e4tzlicher Artikel soll in etwa Folgendes regeln:</p><p>Die Versuchsregelungen nach den Artikeln 19c und 19f k\u00f6nnen auf der Grundlage eines Evaluationsberichtes verl\u00e4ngert werden. Der Versuchszeitraum wird dazu ben\u00fctzt, um ein Monitoring des Cannabiskonsums einzurichten und um die Kenntnisse \u00fcber Cannabis und dessen Wirkungen zu vertiefen.</p>","ReasonText":"<p>Der Entscheid des Nationalrates, auf den \u00c4nderungsentwurf vom 9. M\u00e4rz 2001 zum Bet\u00e4ubungsmittelgesetz nicht einzutreten, gef\u00e4hrdet die Viers\u00e4ulendrogenpolitik, die der Bund seit dem Ende der Achtzigerjahre entwickelt hat. Diese Politik wurde 1997 und 1998 in zwei Volksabstimmungen indirekt best\u00e4tigt, als die beiden gegens\u00e4tzlichen Initiativen \"Jugend ohne Drogen\" und \"Droleg\" abgelehnt wurden, und sie hat durchaus positive Ergebnisse erzielt. In den Achtzigerjahren lebten noch zahlreiche Drogenabh\u00e4ngige in grossem Elend, waren in den offenen Drogenszenen der grossen St\u00e4dte den Blicken der \u00d6ffentlichkeit ausgesetzt. Pro Jahr starben \u00fcber vierhundert Menschen an einer \u00dcberdosis, w\u00e4hrend es heute ungef\u00e4hr hundert sind. Die Abh\u00e4ngigen infizierten sich h\u00e4ufig mit dem HI-Virus oder erkrankten an Hepatitis. In dieser Zeit waren 40 Prozent aller Drogenabh\u00e4ngigen HIV-positiv, w\u00e4hrend dieser Anteil heute auf unter 10 Prozent gesunken ist. Mit den Programmen zur \u00e4rztlichen Verschreibung von Heroin hat auch die Kriminalit\u00e4tsrate deutlich abgenommen. Die Massnahmen im Bereich der \u00dcberlebenshilfe haben zudem dazu gef\u00fchrt, dass heute die meisten Drogenabh\u00e4ngigen mit Beratungs-, Betreuungs- oder Therapieeinrichtungen in Ber\u00fchrung kommen.</p><p>Die Massnahmen in den Bereichen Pr\u00e4vention, \u00dcberlebenshilfe und Therapie haben aber keine rechtliche Grundlage. Die \u00f6ffentliche Hand und insbesondere die Kantone sind somit in keiner Weise verpflichtet, diese Massnahmen weiterzuf\u00fchren. Erste Budgetk\u00fcrzungen bedrohen namentlich das \u00dcberleben von Einrichtungen f\u00fcr ausstiegsorientierte station\u00e4re Behandlungen, aber auch bestimmte Pr\u00e4ventionsprogramme, auch wenn auf die Pr\u00e4vention bislang nur ein minimaler Teil der f\u00fcr das Drogenproblem (einschliesslich der Repression) insgesamt zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel entfiel. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr den Beitrag, den der Bund zur Ausbildung der im Drogenbereich t\u00e4tigen Personen und zur Erforschung der Drogenabh\u00e4ngigkeit leistet: Es besteht zwar Einigkeit dar\u00fcber, wie wichtig diese beiden Bereiche sind, sie bed\u00fcrfen aber einer rechtlichen Grundlage.</p><p>Die Notwendigkeit, die Pr\u00e4vention, die Schadensverminderung und die Therapie auszuweiten, wurde in der Debatte \u00fcber den \u00c4nderungsentwurf zum Bet\u00e4ubungsmittelgesetz nicht bestritten. Die Debatte drehte sich, sowohl im Parlament als auch in den Medien und in der \u00d6ffentlichkeit, im Wesentlichen um die Cannabisfrage. Die heroingest\u00fctzten Behandlungen waren vom Volk im Juni 1999 bef\u00fcrwortet worden. Da hier ein grunds\u00e4tzlicher Konsens besteht, ist eine rasche Verankerung dieser drei Pfeiler der Drogenpolitik in einem Gesetz mit eher gesundheitspolitisch-sozialer denn strafrechtlich-repressiver Ausrichtung m\u00f6glich. Es sind die Fragen im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Sanktionen und mit dem Verbot, der Repression und der Kontrolle von Drogenherstellung und -handel, die gegenw\u00e4rtig die gr\u00f6ssten Schwierigkeiten verursachen. Daher schlagen wir vor, diese beiden Aspekte des geltenden Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes zu trennen. So kann auch ein Pr\u00e4ventions- und Betreuungskonzept entwickelt werden, das sich sowohl auf legale Drogen als auch auf andere Stoffe, die abh\u00e4ngig machen, anwenden l\u00e4sst.</p><p>Das zweite Gesetz, das f\u00fcr die Bet\u00e4ubungsmittel gilt, soll die im \u00c4nderungsentwurf vom M\u00e4rz 2001 zum Bet\u00e4ubungsmittelgesetz enthaltene Regelung zur Kontrolle und zur Repression sowie die Strafbestimmungen \u00fcbernehmen. Ausgenommen werden sollen aber die Bestimmungen zum Cannabis, dessen Status neu zu \u00fcberdenken ist. Die beste L\u00f6sung w\u00e4re unserer Ansicht nach die Entkriminalisierung des Konsums. Da die Debatte jedoch gezeigt hat, dass dies zurzeit abgelehnt wird, schlagen wir einen Kompromiss vor, der mehrheitsf\u00e4hig sein k\u00f6nnte. Es soll versuchsweise das Opportunit\u00e4tsprinzip f\u00fcr den Konsum, die Herstellung und den Handel mit Cannabis eingef\u00fchrt werden, ein Prinzip, das bereits f\u00fcr die Verschreibung von Heroin angewandt wurde. Ein solcher Versuch - der zeitlich begrenzt w\u00e4re - h\u00e4tte im Einvernehmen mit den Kantonen zu erfolgen und m\u00fcsste sich an den Bestimmungen zum Opportunit\u00e4tsprinzip orientieren, die im \u00c4nderungsentwurf zum Bet\u00e4ubungsmittelgesetz enthalten sind (Art. 19d, 19e und 19f). Der Entscheid, ob der Versuch weitergef\u00fchrt werden soll, w\u00fcrde auf der Basis einer Evaluation gef\u00e4llt, welche sich auf eine Versuchsprotokollierung und ein Monitoring des Konsums und der Markttendenzen st\u00fctzt.</p><p>Man sollte sich vor Augen halten, wie sich der Cannabiskonsum und der Cannabismarkt in der Schweiz entwickelt haben. In den Achtzigerjahren wurde haupts\u00e4chlich Haschisch aus Marokko oder aus dem Libanon geraucht, das nur auf dem Schwarzmarkt erh\u00e4ltlich war und zur gleichen Zeit und an den gleichen Orten wie Heroin oder Kokain angeboten wurde. Als dann immer mehr Hanf in der Schweiz angebaut wurde, entstanden Hanfl\u00e4den, wodurch der Cannabismarkt von der Strasse weggeholt und vom Handel mit harten Drogen getrennt werden konnte. Die Konsumentinnen und Konsumenten begannen, besser kontrolliertes Schweizer Haschisch zu rauchen. So entgingen sie den Produkten, die cannabisfremde Stoffe enthielten oder mit nicht zu identifizierenden Substanzen gestreckt waren. Sp\u00e4ter f\u00fchrte die sporadische, je nach Zeitpunkt und Region variierende Repression dazu, dass von ausgew\u00e4hlten Produkten Indoor-Kulturen angelegt wurden, die ged\u00fcngt wurden und einen viel h\u00f6heren THC-Gehalt aufwiesen. Dadurch wurde die Situation erneut kritischer und unkontrollierbar. Mit den vorgeschlagenen Versuchsregelungen soll der Markt wieder unter eine bessere Kontrolle gebracht werden, damit sich die konsumbedingten Sch\u00e4digungen begrenzen lassen. Die Versuche k\u00f6nnten vermutlich ebenfalls dazu beitragen, dass sich die Auswirkungen des Cannabis auf die physische und psychische Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten besser erforschen liessen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1238025600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712740698000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}