{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040444,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040444,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.444","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die am 18. Juni 2004 von Nationalrat Erwin Jutzet (S, FR) eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, die obligatorische zweimonatige Bedenkfrist zu flexibilisieren, welche die Ehegatten bei einer auf gemeinsames Begehren beantragten Scheidung einzuhalten haben, bevor sie ihren Scheidungswillen best\u00e4tigen k\u00f6nnen (Art. 111 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches).</p><p>Das am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzte neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. ZGB) entsprach dem Bed\u00fcrfnis, die Gesetzesregeln auf diesem Gebiet an die Vorstellungen der heutigen Gesellschaft anzupassen. Kern der neuen Bestimmungen war das Bestreben, die verschuldensunabh\u00e4ngige Scheidung einzuf\u00fchren, eine Einigung zwischen den Ehepartnern zu erleichtern, die Interessen der Kinder besser zu wahren und die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ausgewogen zu regeln. Das neue Scheidungsrecht f\u00fchrte somit namentlich die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111-113 ZGB) und die Scheidung auf Klage nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren ein (Art. 114 ZGB). Der Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag wird grunds\u00e4tzlich verschuldensunabh\u00e4ngig geregelt und die wirtschaftliche Stellung geschiedener Frauen wird wesentlich verbessert, indem die w\u00e4hrend der Ehe bei einer Vorsorgeeinrichtung aufgebaute 2. S\u00e4ule h\u00e4lftig aufgeteilt wird. Eine weitere wichtige Neuerung war, dass fortan den geschiedenen Eltern erm\u00f6glicht wird, die elterliche Sorge gemeinsam auszu\u00fcben. Den Kindern wird ein Anh\u00f6rungsrecht gew\u00e4hrt und die Gerichte haben die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr die von der Scheidung betroffenen Kinder einen Prozessbeistand zu ernennen, wenn wichtige Gr\u00fcnde vorliegen.</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet in seiner Stellungnahme die Aufhebung der obligatorischen Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. Dem berechtigten Anliegen, die Ehegatten vor einer \u00fcbereilten Scheidung zu sch\u00fctzen, wird mit der neu explizit erw\u00e4hnten M\u00f6glichkeit der Anh\u00f6rung in mehreren Sitzungen durch das Gericht gen\u00fcgend Rechnung getragen.</p><p>(Quelle: Bericht der Rechtskommission des Nationalrates und Stellungnahme des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Entwurf seiner Kommission. Ein Minderheitsantrag, der Nichtentreten verlangte, wurde mit 151 zu 13 Stimmen abgelehnt. Auch ein weiterer Minderheitsantrag, der eine siebent\u00e4gige Widerrufsfrist vorsehen wollte, wurde abgelehnt. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenstimmen. Abweichend vom Nationalrat nahm er kleinere \u00c4nderungen im Wortlaut von Artikel\u00a0111 Absatz\u00a02 sowie den Artikeln 287 und 288 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 180 zu 9 und im St\u00e4nderat mit 38 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bedenkfrist f\u00fcr die Best\u00e4tigung des Scheidungswillens und der -vereinbarung gem\u00e4ss Artikel\u00a0111 Absatz\u00a02 ZGB ist zu flexibilisieren (z. B. Abschaffung des Obligatoriums, bundesrechtliche Regelung der Best\u00e4tigungsfristen sowie der Folgen im Fall einer Nichtbest\u00e4tigung).</p>","ReasonText":"<p>- Die obligatorische Best\u00e4tigung des Scheidungswillens und der -vereinbarung wird von vielen als unn\u00f6tige Schikane empfunden. </p><p>- Sie verhindert eine in vielen F\u00e4llen von beiden Parteien gew\u00fcnschte rasche Scheidung. </p><p>- Die maximale Bedenkfrist variiert von Kanton zu Kanton und geht bis zu acht Monaten. In der Zwischenzeit herrscht Rechtsunsicherheit, kann doch eine Partei ohne irgendwelche Begr\u00fcndung und ohne irgendwelche Konsequenzen die Frist unben\u00fctzt ablaufen lassen. In diesem Falle muss das Scheidungsverfahren von neuem beginnen. </p><p>- Mit der Verk\u00fcrzung der Trennungsfrist von vier auf zwei Jahre gem\u00e4ss Artikel\u00a0114 ZGB wird sich ein Scheidungswilliger bzw. eine Scheidungswillige ernsthaft fragen, ob er oder sie nicht schneller mittels Klage zur Scheidung kommt als mit einem gemeinsamen Begehren. Das widerspricht dem Sinn und Geist des neuen Scheidungsrechtes. Dieses sieht f\u00fcr das gemeinsame Scheidungsbegehren die freiwillige Gerichtsbarkeit mit zwei Gesuchstellern vor. Das neue Recht wollte nach M\u00f6glichkeit Scheidungen auf einseitige Klage mit dem dazugeh\u00f6renden Parteiprozess vermeiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Jutzet Erwin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253872308030)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756265553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}