{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040448,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040448,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.448","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bausparm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Kantone. \u00c4nderung des StHG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist so zu \u00e4ndern, dass die Kantone das steuerlich beg\u00fcnstigte Bausparen einf\u00fchren k\u00f6nnen. Dabei sollen gebundene Bausparr\u00fccklagen so ge\u00e4ufnet werden k\u00f6nnen, dass erstmalig ausschliesslich und dauernd selbst genutztes Wohneigentum in der Schweiz beschafft und bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag von den steuerbaren Eink\u00fcnften abgezogen werden kann. Um unter den Kantonen eine optimale Harmonisierung zu erreichen, soll sich das kantonale Recht an den folgenden Regelungen orientieren: </p><p>- Der Abzug kann w\u00e4hrend zehn Jahren geltend gemacht werden. </p><p>- Die j\u00e4hrlichen Einzahlungen auf das Bausparkonto sollen 16 Prozent des oberen Grenzbetrages nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nicht \u00fcbersteigen. </p><p>- Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten k\u00f6nnen den Abzug je f\u00fcr sich beanspruchen. </p><p>- W\u00e4hrend der Dauer der Bausparr\u00fccklagen ist der auf dem Sparkapital anwachsende Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Verm\u00f6genssteuer befreit. </p><p>- Wird das Bausparkapital nicht innert zwei Jahren nach Ablauf der maximalen Spardauer oder ab dem Zeitpunkt eines fr\u00fcheren R\u00fcckzuges zweckgem\u00e4ss verwendet, dann erfolgt bei Fristablauf eine Nachbesteuerung als Einkommen.</p><p>- Die Steuer wird auch nacherhoben, wenn in den ersten f\u00fcnf Jahren nach dem Erwerb die Nutzung der Liegenschaft auf Dauer ge\u00e4ndert oder wenn das Eigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass der erzielte Erl\u00f6s zum Erwerb einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird. </p><p>- Die Nachbesteuerung des angesparten Kapitals inklusive Zinsen erfolgt unter Mitber\u00fccksichtigung des \u00fcbrigen Einkommens und der zul\u00e4ssigen Abz\u00fcge zu dem Steuersatz, der sich ergibt, wenn das Sparkapital durch die Anzahl der Sparjahre geteilt wird. </p><p>- Der Tod des Steuerpflichtigen gilt als Grund zur Nachbesteuerung, sofern die Sparanlage nicht vom \u00fcberlebenden Ehegatten oder den Nachkommen f\u00fcr die Restzeit als eigene Bausparr\u00fccklage fortgesetzt wird. </p><p>Artikel\u00a072d StHG (Belassen des Bausparabzugs) ist m\u00f6glichst umgehend so zu \u00e4ndern, dass Kantone, die zurzeit eine Bausparregelung haben, diese bis zum Inkrafttreten der verlangten StHG-\u00c4nderung weiterf\u00fchren k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>1. Nach der Ablehnung des Steuerpaketes 2001 soll es den Kantonen freigestellt werden, Wohneigentumsf\u00f6rderungsmassnahmen in Form eines Bausparabzuges vom steuerbaren Einkommen einzuf\u00fchren. Dem Bund entstehen dabei keine Steuerausf\u00e4lle. </p><p>2. Dar\u00fcber hinaus ist mit dieser parlamentarischen Initiative sichergestellt, dass davon nur zuk\u00fcnftige neue und selbst nutzende Wohneigent\u00fcmer profitieren. Den bestehenden Eigent\u00fcmern erw\u00e4chst daraus kein fiskalischer Vorteil. </p><p>3. Im Rahmen eines kantonalen Wohneigentumsf\u00f6rderungspaketes bietet der Kanton Basel-Landschaft seit bald vierzehn Jahren u. a. ein Bausparmodell an, das pro Jahr im Durchschnitt gegen dreitausend - haupts\u00e4chlich j\u00fcngeren - Familien einen steuerverg\u00fcnstigten Start ins Wohneigentum erm\u00f6glicht. 60 Prozent dieser Familien haben ein steuerbares Einkommen von unter 80 000 Franken, und nur gerade etwa 10 Prozent haben ein steuerbares Einkommen von \u00fcber 120 000 Franken. Dieses Bausparen l\u00f6st im Kanton Basel-Landschaft bei vergleichsweise geringen Steuermindereinnahmen ein Mehrfaches an Investitionen aus. Bausparen ist damit nicht nur eine echte Eigentumsf\u00f6rderung f\u00fcr j\u00fcngere Familien, sondern dar\u00fcber hinaus auch eine hochwirksame wirtschaftsf\u00f6rdernde Massnahme. </p><p>4. Eine repr\u00e4sentative Longchamp-Umfrage von Ende 2003 belegt, dass sich der \u00fcberwiegende Teil der Schweizer Bev\u00f6lkerung von einer Vorlage zum Bausparen sehr angesprochen f\u00fchlen w\u00fcrde. Zwei Drittel der Bev\u00f6lkerung sind gar der Meinung, dass f\u00fcr das Bausparen Steuereinbussen in Kauf genommen werden d\u00fcrfen. </p><p>5. Mit der Beendigung der \u00dcbergangsfrist f\u00fcr das Belassen des Bausparabzuges im StHG (Artikel\u00a072d) per 1. Januar 2005 und der Ablehnung des Steuerpaketes 2001 muss nun der Kanton Basel-Landschaft per Ende Jahr alle Bausparvertr\u00e4ge aufk\u00fcndigen und damit ein sehr erfolgreiches und sinnvolles Programm stoppen. Die parlamentarische Initiative soll mit einer kleinen, vergleichsweise einfachen \u00c4nderung des StHG bewirken, dass alle Kantone, die diese F\u00f6rderung des Erwerbes von Wohneigentum ins Auge fassen m\u00f6chten, solche auch vom Bund erw\u00fcnschten Wohneigentumsf\u00f6rderungsmassnahmen freiwillig und auf individuell gestaltbarer Ebene weiterf\u00fchren oder einf\u00fchren k\u00f6nnen. Bis zum Inkrafttreten der StHG-\u00c4nderung im Sinne der parlamentarischen Initiative m\u00fcsste deshalb sinnvollerweise die \u00dcbergangsregelung in Artikel\u00a072d StHG angemessen verl\u00e4ngert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Gysin Hans Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213112035197)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"24|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712773770673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}