{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040449,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040449,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.449","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Legislaturplanung","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die Beratungen des Parlamentes \u00fcber den \"Bundesbeschluss \u00fcber die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007\" im Sommer 2004 befriedigten in verschiedener Hinsicht nicht:</p><p>-         Der Aufwand f\u00fcr diese Beratungen schien mit ihrem Ertrag in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zu stehen. Nach ausufernden Debatten scheiterte der Entwurf in der Gesamtabstimmung des Nationalrates.</p><p>-         Der Entwurf des Bundesrates enthielt bloss sehr allgemeine und vage Ziele.</p><p>Die Beschlussfassung dar\u00fcber erschien daher unverbindlich. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will aber trotz der missgl\u00fcckten Beschlussfassung \u00fcber die Legislaturplanung 2003-2007 an der parlamentarischen Mitwirkung in Form der Beratung eines einfachen Bundesbeschlusses festhalten. Die Bundesverfassung verlangt die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil bei diesen Planungen wichtige Vorentscheide f\u00fcr die Gesetzgebung - klassische Aufgabe des Parlaments - gef\u00e4llt werden. Ein einfacher Bundesbeschluss schafft die erw\u00fcnschte politische Verbindlichkeit der Planungsentscheide des Parlaments gegen\u00fcber dem Bundesrat. Das Verfahren der Beratung eines Erlassentwurfs erlaubt einen geordneteren und transparenteren Entscheidungsprozess als das fr\u00fchere unbefriedigende Verfahren der Behandlung von zahlreichen \"Richtlinienmotionen\".</p><p>Die bei den Beratungen im Sommer 2004 aufgetretenen M\u00e4ngel sollen wie folgt behoben werden:</p><p>-         Auf eine Gesamtabstimmung ist zu verzichten. Im schweizerischen politischen System kann nicht erwartet werden, dass sich eine Parlamentsmehrheit auf ein gemeinsames Programm einigt. In der Konkordanzdemokratie ergeben sich von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten - auch bei der Legislaturplanung. Die Funktion der parlamentarischen Beschlussfassung \u00fcber die Legislaturplanung besteht darin, dass die je nach Thema wechselnde Parlamentsmehrheit dem Bundesrat verbindliche Vorgaben machen kann, welche gesetzgeberischen Ziele anzustreben sind und welche Gesetzesentw\u00fcrfe vorbereitet werden m\u00fcssen.</p><p>-         Das Parlament soll nicht nur \u00fcber allgemeine Zielsetzungen, sondern auch \u00fcber die zur Zielerreichung n\u00f6tigen konkreten Massnahmen entscheiden k\u00f6nnen. Indem die Liste der Richtliniengesch\u00e4fte zum Gegenstand des Bundesbeschlusses gemacht wird, kann das Parlament bestimmen, welche Botschaften es vom Bundesrat erwartet und welche es nicht zu erhalten w\u00fcnscht.</p><p>-         Weil die Legislaturplanung die Bundespolitik in ihrer Gesamtheit betrifft und eine Debatte dar\u00fcber daher ohne besondere Vorkehren fast unumg\u00e4nglich auszuufern droht, soll der Entscheidungsprozess im Nationalrat besser strukturiert und eine Konzentration auf das Wesentliche herbeigef\u00fchrt werden. Die Fraktionen und die vorberatende Kommission werden durch geeignete Massnahmen veranlasst, eine Auswahl von priorit\u00e4ren Diskussionsgegenst\u00e4nden zu bestimmen, die in einer von vorne herein beschr\u00e4nkten Gesamtredezeit im Plenum des Nationalrates behandelt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst in seiner Stellungnahme nach wie vor, dass das Parlament an der Planung der staatlichen T\u00e4tigkeiten mitwirkt und dem Bundesrat Auftr\u00e4ge erteilt. Er ist aber nicht von der Zweckm\u00e4ssigkeit der neuen Beschlussform f\u00fcr die Legislaturplanung (einfacher Bundesbeschluss) \u00fcberzeugt. Er zweifelt daran, dass die \u00c4nderungen, die jetzt vorgeschlagen werden, die Schwierigkeiten, die in der Sommersession 2004 festgestellt wurden, beheben werden. Er sieht die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Scheitern nicht nur im Instrumentarium und in den Verfahren, sondern vor allem auch in der politischen Entscheidfindung. Ein Beschluss \u00fcber eine Legislaturplanung, die den ganzen Bereich der Bundespolitik abdeckt, setzt den Willen aller Beteiligten zur Konkordanz und zur Priorit\u00e4tensetzung voraus. Der Bundesrat bef\u00fcrchtet namentlich, dass eine solche Priorit\u00e4tensetzung wegen der zu erwartenden F\u00fclle von Antr\u00e4gen schwer zu erreichen ist.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte den Vorlagen mit geringf\u00fcgigen \u00c4nderungen zu. Bei der Vorlage 1 \u00fcbernahm er bei Artikel\u00a0144 Absatz\u00a03 und Artikel\u00a0146 Absatz\u00a03 die vom Bundesrat vorgeschlagenen Pr\u00e4zisierungen. Bei Artikel\u00a0147 Absatz\u00a01 lehnte der Rat einen Minderheitsantrag ab, der festlegen wollte, dass die beiden R\u00e4te die Legislaturplanung in der gleichen Session beraten m\u00fcssen. Bei der Frage der Vertretung der Legislaturplanung in den R\u00e4ten (Artikel\u00a0147 Absatz\u00a02) wurde im Einvernehmen mit dem Bundesrat an der bisherigen Regelung festgehalten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage 1 mit 109 zu 39 und die Vorlage 2 mit 108 zu 40 Stimmen angenommen. </p><p> Eine gleichzeitig behandelte Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (04.3389), die eine R\u00fcckkehr zum alten Recht forderte, wurde mit 105 zu 40 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> strich auf Antrag der Kommission den Artikel\u00a094a, der f\u00fcr die Differenzregelung bei der Legislaturplanung vorsah, dass die Einigungskonferenz bei jeder verbliebenen Differenz einen Einigungsantrag stellt, \u00fcber den gesondert abgestimmt wird. Wird ein Antrag abgelehnt, so wird nur die betreffende Bestimmung gestrichen, und ein Bundesbeschluss kommt in jedem Fall zustande. Die Kommission hatte grunds\u00e4tzliche Bedenken, sie bef\u00fcrchtete, dass damit die disziplinierende Wirkung des Zwangs zur Einigung entfallen k\u00f6nnte. Im \u00dcbrigen stimmte der Rat der Vorlage 1 diskussionslos zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde dem Antrag der Kommissionsmehrheit, an Artikel\u00a094a festzuhalten, zugestimmt. Der Vorteil von gesonderten Abstimmungen \u00fcber Einigungsantr\u00e4ge zu verbleibenden Differenzen gegen\u00fcber einer Gesamtabstimmung liege darin, einzelne Bestimmungen streichen zu k\u00f6nnen, ohne dass die ganze Vorlage scheitert.</p><p>Die Kommission des <b>St\u00e4nderats </b>lenkte auf den Wunsch des Nationalrats, an Artikel\u00a094a festzuhalten, ein, erg\u00e4nzte den Artikel um einen Absatz\u00a01a. Dieser sieht die Einsetzung der Einigungskonferenz bereits nach der ersten und nicht erst der dritten Beratung vor. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag seiner Kommission.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>fand die Erg\u00e4nzung des St\u00e4nderates Zustimmung. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 147 Abs. 1</p><p>Die beiden R\u00e4te beraten den Bericht \u00fcber die Legislaturplanung getrennt in der gleichen Session. Die Bundesversammlung nimmt die Planung zur Kenntnis und \u00e4ussert sich zustimmend oder ablehnend dazu. Zur Legislaturplanung k\u00f6nnen Motionen eingereicht werden. Diese werden gleichzeitig mit der Legislaturplanung beraten.</p>","ReasonText":"<p>Die k\u00fcrzlich erfolgte parlamentarische Debatte \u00fcber die Legislaturplanung hat bewiesen, dass die im neuen Parlamentsgesetz (ParlG) enthaltene Regelung nicht zweckm\u00e4ssig ist. Artikel\u00a0146 ParlG sieht vor, dass der Bundesrat zu Beginn einer neuen Legislaturperiode der Bundesversammlung einen Bericht \u00fcber die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss \u00fcber die Ziele der Legislaturplanung unterbreitet. Mit dieser Regelung wird das Parlament aufgefordert, in einer Abstimmung zu den Zielen des Bundesrates Stellung zu nehmen; dies l\u00e4uft auf eine Vermischung der Befugnisse von Exekutive und Legislative hinaus. In diesem Bereich ist es n\u00e4mlich Sache der Regierung, ihre Ziele und Priorit\u00e4ten festzulegen, und Sache des Parlamentes, diese Ziele und Priorit\u00e4ten zur Kenntnis zu nehmen, dar\u00fcber zu diskutieren und die eigenen Pr\u00e4ferenzen bekannt zu geben, ohne sich jedoch durch Abstimmungen in die Festlegung der Regierungsziele einzumischen.</p><p>Die von mir vorgeschlagene \u00c4nderung erm\u00f6glicht es den Fraktionen, mit Motionen ihre Haltung klarzumachen, ohne jedoch die Regierung daran zu hindern, ihre Priorit\u00e4ten festzulegen;  Priorit\u00e4ten \u00fcbrigens, die sich in Gesetzentw\u00fcrfen niederschlagen, welche dem Parlament unterbreitet werden. Die Regierung erarbeitet Gesetzentw\u00fcrfe und unterbreitet sie dem Parlament; dieses legiferiert und \u00fcberwacht die Regierungst\u00e4tigkeit. Das subsidi\u00e4re Initiativrecht des Parlamentes wird in Artikel\u00a0110 ParlG geregelt; dieser Artikel legt namentlich den Gegenstand dieses Initiativrechtes fest.</p><p>In unserem politischen System bezweckt die Legislaturplanung, die Regierung dazu zu zwingen, \u00fcber ihre tagt\u00e4gliche Regierungst\u00e4tigkeit hinauszuschauen und \u00fcber mittel- und langfristige politische Ziele nachzudenken. Die Legislaturplanung kann aber auf keinen Fall als Plattform f\u00fcr ein gemeinsames Legislaturprogramm der politischen Parteien dienen.</p><p>Ein Instrument, das so unzureichend auf unser politisches System abgestimmt ist, vermittelt der Bev\u00f6lkerung ein Bild konfuser politischer Institutionen.</p><p>Es ist deshalb angebracht, zu einer bew\u00e4hrten Praxis zur\u00fcckzukehren, die den Rahmenbedingungen unseres politischen Systems angepasst ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Rey Jean-No\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"421","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758088293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Parlament"}}