{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040457,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040457,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.457","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Einschr\u00e4nkung der \"Dumont-Praxis\"","Description":null,"InitialSituation":"<p>Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten \"Dumont-Praxis\") kann, wer eine vernachl\u00e4ssigte Liegenschaft erwirbt und vom fr\u00fcheren Eigent\u00fcmer unterlassene Unterhaltsarbeiten w\u00e4hrend der ersten f\u00fcnf Jahre seit dem Erwerb ausf\u00fchrt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp M\u00fcller eingereichten parlamentarischen Initiative, der gem\u00e4ss parlamentarischem Verfahren Folge gegeben wurde, beantragte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit 13 zu 12 Stimmen, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. Was die kantonalen Einkommenssteuern anbelangt, sollten die Kantone die M\u00f6glichkeit haben, die Dumont-Praxis aufzuheben. </p><p>In seiner Stellungnahme vom 7. November 2007 argumentierte der Bundesrat aber, dass eine Abschaffung der Dumont-Praxis einzig bei der direkten Bundessteuer inkonsequent und ein verfassungsrechtlich wie auch veranlagungs\u00f6konomisch verfehlter Ansatz sei. Stattdessen zog der Bundesrat deren Abschaffung auf Bundes- und Kantonsebene vor. Die vorberatende nationalr\u00e4tliche Kommission liess sich von dieser Argumentation \u00fcberzeugen. (Quellen: Bericht der Kommission und Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> fasste Hans Rudolf Gysin (RL, BL) f\u00fcr die Kommission nochmals zusammen, warum sie auf die Linie des Bundesrates umgeschwenkt war. Dieser hatte in seiner Stellungnahme von 7. November 2007 zwar seine grunds\u00e4tzliche Zustimmung zum Gesetzesentwurf der WAK-N mitgeteilt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die auf die Bundesebene beschr\u00e4nkte Abschaffung der Dumont-Praxis inkonsequent und damit nicht sachgerecht sei. Die Beseitigung der Dumont-Praxis m\u00fcsse nicht nur auf Bundesebene in Angriff genommen werden, sondern auch auf Kantonsebene. Die gesonderte Abschaffung auf Bundesebene sei ein verfassungsrechtlich und auch veranlagungs\u00f6konomisch verfehlter Ansatz. Die Abkehr von dieser Praxis w\u00e4re gleichlautend mit der Abschaffung der Ungleichbehandlung von Alt- und Neueigent\u00fcmern betreffend Abzugsf\u00e4higkeit der Unterhaltskosten; sie w\u00fcrde auch als eine aktive Wohneigentumsf\u00f6rderung wirken, welche ja ein Verfassungsauftrag darstelle; auch w\u00fcrde deren Abschaffung zur F\u00f6rderung von Bauinvestitionen f\u00fchren; Verwaltung und Veranlagte w\u00fcrden administrativ entlastet. Die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Kantonsebene w\u00fcrde auch dem verfassungsm\u00e4ssigen Ziel der formellen Steuerharmonisierung entgegenkommen, was unter anderem auch ein Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kantonen gewesen ist. Diese w\u00fcnschten, ob sie nun f\u00fcr oder gegen die Abschaffung votierten, dass die gleiche Rechtslage auf Bundes- und Kantonsebene herrsche. Bundesrat Hans-Rudolf Merz f\u00fcgte dem noch hinzu, dass es aus \u00f6konomischer Perspektive besser sei, wenn Investitionsentscheide nicht aus fiskalischen Gr\u00fcnden getroffen w\u00fcrden. Die Mehrheit betonte, dass die bestehende Dumont-Praxis auch in \u00f6kologischer Hinsicht nicht w\u00fcnschenswert ist. Indem sie die energieeffiziente Sanierung alter Liegenschaften hinausz\u00f6gere, sei sie eine eigentliche CO2-F\u00f6rdermassnahme. </p><p>Eine links-gr\u00fcne, von einzelnen CVP-Ratsmitgliedern unterst\u00fctzte Minderheit optierte erfolglos f\u00fcr Nichteintreten. Deren Sprecher, Dominique de Buman (CEg, FR), kritisierte die von den Bef\u00fcrwortern vorgebrachten Argumente als nicht stichhaltig. So verstosse die Abschaffung der Dumont-Praxis gegen das Verfassungsgebot der Steuergerechtigkeit und das ebenso verfassungsm\u00e4ssige Prinzip der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. Dass die Bauwirtschaft von der Abschaffung profitieren w\u00fcrde, entspreche auch nicht den Tatsachen, denn die erhofften Bauinvestitionen w\u00fcrden durch die Abschaffung der Praxis schlicht vorgezogen. Dar\u00fcber hinaus bef\u00fcrchtete de Buman, dass die neue Rechtsgrundlage eine Verteuerung von alten Immobilien zur Folge h\u00e4tte. Diese w\u00e4ren ja bereits jetzt billiger als neue Fabrikate; wenn die Investitionskosten sofort abzugsf\u00e4hig w\u00fcrden, w\u00fcrde das deren Attraktivit\u00e4t zus\u00e4tzlich steigern, was zwangsweise zu einer Steigerung der Nachfrage f\u00fcr solche Immobilien f\u00fchren w\u00fcrde. Diese w\u00fcrde auch dazu f\u00fchren, so Louis Schelbert (G, LU), dass der Anreiz zum guten Unterhalt von Liegenschaften vor dem Verkauf tendenziell vermindert w\u00fcrde. Die Wertsteigerung vernachl\u00e4ssigter Liegenschaften sei aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden nicht vertretbar. Zudem sei es so, dass irgendwelche Sanierungen abzugsf\u00e4hig w\u00fcrden, dass also nicht nur energetisch qualitativ hoch stehende Ameliorationen zum Zuge k\u00e4men. Tats\u00e4chlich \u00f6kologisch wirksam w\u00fcrde die Abschaffung der Dumont-Praxis nur, wenn sie an die Bedingung gekn\u00fcpft w\u00fcrde, dass nur Sanierungen, die wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, abzugsf\u00e4hig sind. Ebenso bezweifelte die Minderheit die wohneigentumsf\u00f6rdernde Wirkung der Abschaffung, denn wer \u00fcber kein Kapital verf\u00fcge, k\u00f6nne auch nicht davon profitieren, dass er weniger Steuern bezahlen m\u00fcsse. Der Rat entschied sich mit 125 gegen 56 Stimmen f\u00fcr Eintreten. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde die Vorlage weitaus weniger kontrovers behandelt. Bei drei Enthaltungen wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Gepr\u00fcft wurden insbesondere die Gew\u00e4hrung grossz\u00fcgiger Steuerabz\u00fcge nur f\u00fcr energetische Geb\u00e4udesanierungen und die Frage, wie sich die Abschaffung der Praxis auf die Einnahmen von Bund und Kantonen auswirken k\u00f6nnte. Eine Frage, die, wie Kommissionsprecherin Simonetta Sommaruga (S, BE) bemerkte, im Erstrat nicht behandelt worden ist. Da jedoch energieeffiziente Investitionen bereits heute zur H\u00e4lfte abziehbar seien und eine weitere Differenzierung kompliziert und nur schwer nachvollziehbar w\u00e4re, und da die Vereinfachung des Steuersystems ausdr\u00fcckliches Ziel des Legislaturprogramms sei, sei ein schlichter Ausbau der Abz\u00fcge, wie er im Nationalrat von Teilen der Minderheit gefordert wurde, nicht das richtige Mittel. Eine Vereinfachung des Steuerrechts w\u00fcrde mehr bringen. </p><p>Die stellvertretende Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nahm die Frage der Steuerausf\u00e4lle, welche die WAK-S gestellt hatte, auf. Die Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr den Bund k\u00f6nnten mangels statistischer Daten nicht beziffert werden. Auf Kantonsebene h\u00e4tte die Abschaffung Folgen f\u00fcr die kantonale Grundst\u00fccksgewinnsteuer, denn Instandstellungskosten, die bei der Einkommenssteuer abziehbar sind, k\u00f6nnen bei der Berechnung der kantonalen Grundst\u00fcckgewinnsteuer nicht mehr den Gehstehungskosten zugerechnet werden. Insofern steigt das Einnahmepotenzial dieser Steuer. Allerdings m\u00fcsse man den Besteuerungsaufschub beachten, insbesondere nach der Ver\u00e4usserung einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft. Abschliessend wies Bundesr\u00e4tin Widmer-Schlumpf nochmals darauf hin, dass der Bundesrat die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene vor allem aus harmonisierungsrechtlicher und aus verwaltungs\u00f6konomischer Perspektive begr\u00fcsse. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 151 zu 29 und im St\u00e4nderat mit 35 zu 3 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) ist in folgendem Sinne zu revidieren und nach Absatz\u00a01 Satz 1 folgende Erg\u00e4nzung einzuf\u00fcgen:</p><p>Nicht abziehbar sind die Unterhaltskosten, die der Steuerpflichtige innerhalb von zwei Jahren seit dem Kauf zur Instandstellung einer vom bisherigen Eigent\u00fcmer offensichtlich vernachl\u00e4ssigten Liegenschaft aufwenden muss. Als offensichtlich vernachl\u00e4ssigt gilt eine Liegenschaft, wenn die Unterhaltsarbeiten in den ersten zwei Jahren mehr als 20 Prozent des Erwerbspreises betragen.</p><p>Sodann ist Artikel\u00a09 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in folgendem Sinne zu revidieren (die bisherigen Abs. 3 und 4 werden neu zu Abs. 4 und 5):</p><p>Bei Liegenschaften im Privatverm\u00f6gen k\u00f6nnen die Unterhaltskosten, die Versicherungspr\u00e4mien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Nicht abziehbar sind die Unterhaltskosten, die der Steuerpflichtige innerhalb von zwei Jahren seit dem Kauf zur Instandstellung einer vom bisherigen Eigent\u00fcmer offensichtlich vernachl\u00e4ssigten Liegenschaft aufwenden muss. Als offensichtlich vernachl\u00e4ssigt gilt eine Liegenschaft, wenn die Unterhaltsarbeiten in den ersten zwei Jahren mehr als 20 Prozent des Erwerbspreises betragen. </p><p>Anstelle von Satz 2 und Satz 3 k\u00f6nnen die Kantone vorsehen, dass f\u00fcr die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Unterhaltsarbeiten stets auf eine objektiv-technische Betrachtungsweise abzustellen ist.</p>","ReasonText":"<p>Aufgrund der so genannten \"Dumont-Praxis\" werden Renovationen von alter Bausubstanz und damit Bauinvestitionen behindert. Dies stellte schon 1993 der Bericht \"Liegenschaftskosten und Bauerneuerung im Steuerrecht\" des Bundesamtes f\u00fcr Konjunkturfragen fest. 1996 forderte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) mit einer Motion (96.3379), die von beiden R\u00e4ten als Postulat \u00fcberwiesen wurde, den Verzicht auf die \"Dumont-Praxis\". Der Bundesrat war nur zur \u00dcberpr\u00fcfung der Auswirkungen einer Praxis\u00e4nderung bereit, nicht aber zu einer Abkehr von der \"Dumont-Praxis\". Immerhin best\u00e4tigte er deren \"unerw\u00fcnschten Auswirkungen, wenn Neueigent\u00fcmer f\u00fcnf Jahre warten, bis sie notwendige Unterhaltsarbeiten vornehmen\", und zog daraus den Schluss: \"Eine Aufgabe der Dumont-Praxis l\u00e4ge deshalb auch im Interesse der Gesamtwirtschaft, namentlich der Bauwirtschaft. Im \u00dcbrigen w\u00e4re eine solche Massnahme echte Wohneigentumsf\u00f6rderung, weil vor allem die Neueigent\u00fcmer davon profitieren w\u00fcrden.\"</p><p>Im Bereich der Renovationen erweist sich die aktuelle \"Dumont-Praxis\" offensichtlich als investitionshemmend und damit als volkswirtschaftlich sch\u00e4dlich. Zudem gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme, weil die zum Teil vagen Bestimmungen unterschiedlich interpretierbar sind und in der Veranlagungspraxis der Kantone auch unterschiedlich ausgelegt werden.</p><p>Wenn schon der g\u00e4nzliche Verzicht, wie ihn die WAK-S bereits 1996 forderte, seither nicht gewagt worden ist, so dr\u00e4ngt sich jetzt zumindest so rasch als m\u00f6glich eine Entsch\u00e4rfung der investitionshemmenden \"Dumont-Praxis\" auf. Sie kann mit der von dieser parlamentarischen Initiative verlangten Gesetzesrevision, die eine Reduktion der \"Dumont-Frist\" von f\u00fcnf auf zwei Jahre sowie eine (gemessen am Erwerbspreis) klare prozentuale Begrenzung der Unterhaltskosten, welche eine \"vernachl\u00e4ssigte\" Liegenschaft definieren, beinhaltet, unverz\u00fcglich realisiert werden. Damit wird nicht zuletzt auch ein sinnvoller Beitrag (ohne Steuergelder) an die Wohneigentumsf\u00f6rderung geleistet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223029361897)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754614870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1096848000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}