{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040463,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040463,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.463","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die Informationst\u00e4tigkeit der Bundesbeh\u00f6rden vor Volksabstimmungen gab in j\u00fcngerer Zeit immer wieder zu Diskussionen Anlass. W\u00e4hrend die einen ein zu distanziertes Verhalten insbesondere des Bundesrates beklagten, monierten die anderen eine zu aktive Rolle der Bundesbeh\u00f6rden in Abstimmungskampagnen. Mit Volksinitiative \"Volkssouver\u00e4nit\u00e4t statt Beh\u00f6rdenpropaganda\" soll den Bundesbeh\u00f6rden das Engagement vor Volksabstimmungen sogar weitgehend untersagt werden.</p><p>Die Bundesbeh\u00f6rden haben die Aufgabe vor Volksabstimmungen zu informieren. Der Bundesrat, dem diese Aufgabe als zust\u00e4ndigem Organ f\u00fcr den Vollzug der Beschl\u00fcsse der gesetzgebenden Beh\u00f6rde zu einem grossen Teil obliegt, hat sich dabei jedoch an gewisse Grunds\u00e4tze zu halten. Solche Grunds\u00e4tze bestehen bereits heute in einem Leitbild. Mit der Vorlage \"Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen\" soll die Informationspflicht des Bundesrates vor Volksabstimmungen im Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte verankert werden, ebenso wie die f\u00fcr die Beh\u00f6rdenkommunikation wichtigen und damit auch f\u00fcr die direkte Demokratie bedeutenden Grunds\u00e4tze. Danach wird der Bundesrat verpflichtet, umfassend \u00fcber eidgen\u00f6ssische Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei hat er die Haltung der Bundesversammlung zu vertreten und die Information kontinuierlich, sachlich, transparent und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig vorzunehmen.</p><p>Mit dieser Vorlage wird die bestehende Praxis auf Gesetzesebene klar definiert. Die Vorlage ist als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Volkssouver\u00e4nit\u00e4t statt Beh\u00f6rdenpropaganda\" konzipiert, damit die Stimmberechtigten dereinst in Kenntnis der Vorstellungen der Bundesversammlung betreffend beh\u00f6rdliche Information vor Volksabstimmungen entscheiden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat teilt die im Bericht der SPK-N zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter von der Kommissionsmehrheit vertretenen Auffassung, wonach die Bundesbeh\u00f6rden verpflichtet sind, die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmungen \u00fcber die Abstimmungsvorlagen umfassend zu informieren. </p><p>Er bleibt jedoch bei seiner Haltung, die er in mehreren Antworten zu parlamentarischen Vorst\u00f6ssen und seiner Botschaft zur Volksinitiative dargelegt und bekr\u00e4ftigt hat, wonach eine gesetzliche Verankerung der Informationspflicht und der Informationsgrunds\u00e4tze</p><p>nicht notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat beh\u00e4lt sich auch vor, eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben.</p>","Proceedings":"<p></p><p>In der Eintretensdebatte einigte sich der <b>Nationalrat</b> zumindest darauf, dass Handlungsbedarf f\u00fcr das Informationsverhalten des Bundesrates vor Volksabstimmungen besteht. </p><p>Eine Kommissionsminderheit I Adrian Amstutz (V, BE) pl\u00e4dierte mit dem Bundesrat f\u00fcr Nichteintreten, w\u00e4hrend eine Kommissionsminderheit II Hermann Weyeneth (V, BE) die Vorlage mit einem Pr\u00e4zisierungsauftrag des Artikels 10a an die Kommission zur\u00fcckweisen wollte. Der Minderheitsantrag II wurde abgelehnt und mit 114 zu 59 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.</p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag Philipp M\u00fcller (RL, AG), der festlegt, dass der Bundesrat keine von der Bundesversammlung abweichende Haltung vertreten soll, angenommen. </p><p>Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 116 zu 55 Stimmen gutgeheissen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss kurzerhand Nichteintreten und folgte damit seiner Kommission, die zur \u00dcberzeugung gelangt war, dass sich das \"ausserordentlich komplexe Problem des Informationsauftrages des Bundesrates\" nicht ohne Schwierigkeiten in einen Gesetzestext kleiden lasse und zudem die Informationspflicht ohnehin bereits ausreichend geregelt sei (Art. 180 der Bundesverfassung; Art. 10 und 11 im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; Art. 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte). </p><p>Mit dem Verweis auf die Argumentation in der Debatte vom 19. Dezember 2006 beschloss der <b>Nationalrat</b> mit 113 zu 50 Stimmen Festhalten.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> zeigte man Kompromissbereitschaft. Die Kommission legte einen in Bezug auf die zu vertretende Meinung des Bundesrates vor Volksabstimmungen (Art. 10a Abs. 3) etwas entsch\u00e4rften Entwurf vor, mit dem sich auch die Vertreterin des Bundesrates, Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz, einverstanden erkl\u00e4rte. </p><p>Der Entwurf wurde mit 32 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> entschloss sich, der materiellen \u00c4nderung des St\u00e4nderates in Artikel\u00a010a Absatz\u00a03 zuzustimmen und nahm die Vorlage gegen den Willen der SVP-Fraktion an. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel\u00a010 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. Mai 1997 (RVOG) wird durch einen neuen Absatz\u00a03 erg\u00e4nzt:</p><p>Art. 10 Abs. 3</p><p>Er (der Bundesrat) setzt sich aktiv f\u00fcr die Information \u00fcber eidgen\u00f6ssische Abstimmungsvorlagen ein. Er vertritt klar und objektiv die Haltung der Bundesbeh\u00f6rden.</p><p>Der bisherige Absatz\u00a03 wird zu Absatz\u00a04.</p>","ReasonText":"<p>Ber\u00fccksichtigt man die Entwicklung der Informationsgesellschaft einerseits und die zunehmende Bedeutung, die auf Bundesebene notwendigen Reformen genau zu erkl\u00e4ren, andererseits, so ist es von grosser Bedeutung, dass die Beh\u00f6rden in eidgen\u00f6ssischen Abstimmungskampagnen ihre Haltung zu den Vorlagen besser und deutlicher vertreten. Das Verhalten des Bundesrates in solchen Kampagnen kann sich n\u00e4mlich durchaus als entscheidend erweisen. In der Tat wird das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die offizielle Haltung der Beh\u00f6rden deutlich gest\u00e4rkt, wenn der Bundesrat klar und unmissverst\u00e4ndlich auftritt. </p><p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der \u00d6ffentlichkeit gew\u00e4hrleistet. Es bestimmt ferner, dass generell f\u00fcr eine einheitliche, fr\u00fchzeitige und kontinuierliche Information gesorgt werden muss, insbesondere wenn es sich um Entscheide und Vorkehren der Exekutive handelt. Artikel\u00a012 des gleichen Gesetzes h\u00e4lt fest, dass die Mitglieder des Bundesrates die Entscheide des Kollegiums vertreten.</p><p>Die Erg\u00e4nzung dieses Gesetzes hat zum Ziel, eine einfache und taugliche Grundsatzregel aufzustellen, die sagt, wie die Regierung \u00fcber die Haltung der Beh\u00f6rden zu informieren hat. Danach hat sich der Bundesrat in allen eidgen\u00f6ssischen Abstimmungen aktiv, klar und objektiv einzusetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Burkhalter Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191577666527)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755029920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}