{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040466,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040466,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.466","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Von Israel exportierte landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Erzeugnisse aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen. Nationales Ein- und Durchfuhrverbot","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind alle n\u00f6tigen Entscheide zu treffen und Gesetzes\u00e4nderungen vorzunehmen, damit die Ein- und Durchfuhr der von Israel exportierten landwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Erzeugnisse aus Siedlungen und Produktionsst\u00e4tten im Westjordanland oder im Gazastreifen sofort gestoppt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Im Sechstagekrieg (1967) \u00fcberschritt Israel die 1949 festgelegte Waffenstillstandslinie (\"Gr\u00fcne Linie\") und besetzte die bis dahin von \u00c4gypten und Jordanien verwalteten Gebiete. Seither verurteilt die internationale Gemeinschaft unabl\u00e4ssig die Besetzung dieser Gebiete und die Kolonisierungspolitik der verschiedenen israelischen Regierungen: Der Uno-Sicherheitsrat hat Israel, insbesondere in den Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973), zum R\u00fcckzug aus den besetzten Gebieten aufgerufen und hat in der Resolution 446 (1979) erkl\u00e4rt, dass die Siedlungen in den besetzten Gebieten illegal sind. Er fordert, dass sich Israel an das Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten (Viertes Genfer Abkommen) h\u00e4lt. Ebenso hat die Generalversammlung der Uno (namentlich in der Resolution 52/52, 1997) die israelischen Gebietsbesetzungen und Siedlungen verurteilt. Erst k\u00fcrzlich (2004) hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem Gutachten \u00fcber die rechtlichen Folgen des Mauerbaus im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet verschiedene Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes festgestellt (namentlich Art. 49 des Vierten Genfer Abkommens mit dem Verbot, Teile der eigenen Bev\u00f6lkerung in das besetzte Gebiet umzusiedeln, und Art. 53 mit dem Verbot, bewegliche oder unbewegliche G\u00fcter zu zerst\u00f6ren). Der IGH stellt zudem fest, dass durch den Mauerbau die Rechte, die im Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte sowie im Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf Gesundheit, Bildung, Arbeit und Freiz\u00fcgigkeit) verankert sind, beeintr\u00e4chtigt werden.</p><p>Der Oberste Israelische Gerichtshof hat die Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens (Urteil HCJ 2056/04, s. Fussnote 1) ebenfalls anerkannt und fordert den sofortigen Baustopp f\u00fcr bestimmte Mauerabschnitte und die \u00c4nderung des Mauerverlaufs, wobei er sich auf das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht beruft.</p><p>Die Schweiz setzt sich seit mehreren Jahren f\u00fcr die Wahrung der Menschenrechte und des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes sowie f\u00fcr einen Frieden im Nahen Osten ein. Als Depositarstaat der Genfer Abkommen hat sie 2001 eine Konferenz der Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens organisiert, und sie unterst\u00fctzt das \"Manifest f\u00fcr einen gerechten Frieden im Nahen Osten\". Die Schweiz hat stets den R\u00fcckzug der israelischen Streitkr\u00e4fte aus den besetzten Gebieten gefordert und die Verletzungen des V\u00f6lkerrechtes unabl\u00e4ssig verurteilt. Sie betrachtet insbesondere die j\u00fcdischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als Verletzung des Vierten Genfer Abkommens und anerkennt die Ausdehnung der israelischen Souver\u00e4nit\u00e4t auf Ostjerusalem und auf die Golanh\u00f6hen nicht.</p><p>Doch musste die Schweiz feststellen, dass die verschiedenen Schritte, die von ihr und von der internationalen Gemeinschaft unternommen wurden, bis anhin nur sehr wenig Wirkung gezeigt haben. 2002 hatte der Bundesrat ein Einfuhrverbot von G\u00fctern aus den von Israel besetzten Gebieten in Betracht gezogen; umgesetzt wurde es nie.</p><p>Im Lichte der j\u00fcngsten Ereignisse, insbesondere des Mauerbaus auf pal\u00e4stinensischem Gebiet, ist es nun unerl\u00e4sslich, die rechtliche Verurteilung mit konkreten Massnahmen zu verbinden, also die israelischen Siedlungen und die Politik der vollendeten Tatsachen in keiner Weise mehr zu unterst\u00fctzen.</p><p>Die Einfuhr von G\u00fctern mit Ursprung in den besetzten Gebieten kommt einer De-facto-Anerkennung der Siedlungen in den besetzten Gebieten gleich, selbst wenn die Siedlungen nicht von den Zollpr\u00e4ferenzen profitieren, die nur Israel zustehen. \u00dcberdies ist die wirtschaftliche Unterst\u00fctzung, die mit unseren Importen verbunden ist, nicht zu untersch\u00e4tzen. Dies steht in krassem Gegensatz zu einer Schweizer Politik, die sich f\u00fcr den Frieden und die Achtung des V\u00f6lkerrechtes einsetzt.</p><p>Nur durch einen vollst\u00e4ndigen Einfuhrstopp f\u00fcr G\u00fcter mit Ursprung in den Siedlungen kann wirklich verhindert werden, dass die Siedlungen direkt von den Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel profitieren. Andernfalls stellen diese Importe eine De-facto-Anerkennung der Integration der besetzten Gebiete in den Staat Israel dar.</p><p>Es sei abermals in Erinnerung gerufen, dass die Schweiz das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Israel 1993 ratifiziert hat. Dieses Abkommen bedeutet eigentlich eine Zollbefreiung f\u00fcr israelische Produkte, die auf den Schweizer Markt kommen. Es gilt allerdings nur f\u00fcr das Gebiet des Staates Israel (Art. 2) und schliesst folglich Waren aus den Siedlungen in den besetzten Gebieten nicht ein. Diese Gebiete werden von der Schweiz nicht als Teil des Staates Israel anerkannt, da sie ausserhalb der international anerkannten Grenzen liegen. Heute m\u00fcssen Produkte aus diesen Gebieten speziell etikettiert und verzollt werden wie Produkte, die nicht unter das Freihandelsabkommen fallen.</p><p>Im April 2002 hat der Bundesrat beschlossen, die Kontrolle von israelischen Ursprungsnachweisen zu verst\u00e4rken. In der Tat sind die von Israel ausgestellten Ursprungsnachweise oft l\u00fcckenhaft oder gar falsch, wie die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) k\u00fcrzlich erkl\u00e4rt hat. Eine l\u00fcckenlose \u00dcberpr\u00fcfung der Herkunft ist im vorliegenden Fall nicht einfach, doch konnte die EZV zahlreiche Hinweise auf eine nicht deklarierte Herkunft aus den besetzten Gebieten feststellen. \u00dcberdies hat der Bundesrat einen Bericht verlangt, der Ende dieses Jahres ver\u00f6ffentlicht wird und genauere Angaben zu diesem Thema liefern sollte. Auf dieser Grundlage wird es m\u00f6glich sein, die Herkunft der G\u00fcter genauer zu bestimmen.</p><p>Wenn es m\u00f6glich ist, bei der Verzollung der Produkte aus den Siedlungen einen Unterschied zu machen, so ist dies auch bei der Einfuhr m\u00f6glich. Bestehen Zweifel \u00fcber die geografische Herkunft eines Produktes, so muss dessen Ein- oder Durchfuhr verboten werden.</p><p>Mit dieser Initiative wird somit nicht eine Einschr\u00e4nkung der Importe aus dem Staat Israel innerhalb der Grenzen von 1949 angestrebt, sondern die F\u00f6rderung zielgerichteter Massnahmen gem\u00e4ss dem V\u00f6lkerrecht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zur Wahrung einer koh\u00e4renten Politik f\u00fcr Frieden und Menschenrechte.</p><p>Fussnote 1: Beit Sourik Village Council v. the Government of Israel and the Commander of the IDF Forces in the West Bank.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1147305600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"8","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712775671430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}