{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040476,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040476,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.476","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schutz der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Zahlreiche Kantone haben in den letzten Jahren aufgrund der wissenschaftlich erwiesenen Gef\u00e4hrdung der Gesundheit durch das Passivrauchen und Forderungen der Bev\u00f6lkerung nach einem besseren Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher gesetzliche Massnahmen in diesem Bereich getroffen. Am 8. Oktober 2004 reichte Felix Gutzwiller (RL, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen an Arbeitspl\u00e4tzen und in R\u00e4umen, die f\u00fcr die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, auf Bundesebene geregelt wird.</p><p>Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wird ein Paradigmenwechsel herbeigef\u00fchrt. Arbeitspl\u00e4tze und geschlossene R\u00e4ume, die der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sind, sollen neu grunds\u00e4tzlich rauchfrei sein. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr Gastronomiebetriebe. Sowohl in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden wie in Restaurants und Bars bleibt jedoch die Einrichtung von so genannten Raucherr\u00e4umen (Fumoirs) m\u00f6glich, sofern sie abgeschlossen, ausreichend bel\u00fcftet und besonders gekennzeichnet sind und darin keine Arbeitnehmenden besch\u00e4ftigt werden. Ausnahmen sind ebenfalls f\u00fcr Einzelarbeitspl\u00e4tze sowie wohnungs\u00e4hnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) vorgesehen.</p><p>Nicht geschlossene \u00f6ffentliche R\u00e4ume (z.B. Garten- und Parkanlagen) und private Haushaltungen sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. (Quelle: Bericht der <a href=\"http://www.pd.admin.ch/afs/data/d/komm/d_komm_10.htm\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates)</a></p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> schlug die vorberatende Kommission nach zweij\u00e4hriger Vorarbeit zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Gutzwiller ein spezielles Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vor. Die deutschsprachige Kommissionssprecherin Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) unterstrich den Paradigmenwechsel der Vorlage: Statt der Freiheit des Rauchens werde die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum ger\u00fcckt. Die Regelung sei verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und aus gesundheits- und pr\u00e4ventionspolitischen Gr\u00fcnden erforderlich. Das Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Toni Bortoluzzi (V, ZH), bek\u00e4mpft. Wenn ein zugelassenes Produkt wie der Tabak f\u00fcr Dritte derart gef\u00e4hrlich sei, m\u00fcsste es eigentlich ganz verboten werden, meinte er. Weiter sei die Vorlage eigentumsfeindlich und KMU-feindlich. Die Minderheit wurde unterst\u00fctzt von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Fraktion. Gabi Huber (RL, UR) wehrte sich gegen staatliche Bevormundung und betonte das liberale Prinzip von Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auch in dieser Frage. Silvia Schenker (S, BS) lobte den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen, insbesondere auch f\u00fcr das Servicepersonal, das vielfach unfreiwillig dem Rauch in Restaurants ausgesetzt sei. Mit 111 zu 64 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Gesetzesvorlage. In der Detailberatung drehte sich die Diskussion vor allem um die Ausnahmeregelungen im Bereich der Gastrobetriebe. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 95 zu 77 Stimmen durch. Demnach ist das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten R\u00e4umen mit ausreichender Bel\u00fcftung generell erlaubt, auch wenn dort Menschen arbeiten. Die Kommission hatte lediglich unbediente \"Fumoirs\" zulassen wollen. Weiter k\u00f6nnen Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als gekennzeichnete Raucherbetriebe gef\u00fchrt werden. Die Bewilligung wird erteilt wenn \"eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherr\u00e4umen nicht m\u00f6glich oder unzumutbar ist\". Damit, so der Minderheitensprecher Roland Borer (V, SO), bleibe man eine tolerante Gesellschaft, in der die eine Seite auf die andere R\u00fccksicht nimmt und die gegenseitigen Bed\u00fcrfnisse akzeptiert werden. Die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen warnten vergeblich, dass mit diesen Ausnahmen das Gesetz und der Arbeitnehmerschutz unterlaufen werde. Unterst\u00fctzt wurden die Antr\u00e4ge der Minderheit von den Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP. Betreffend Arbeitnehmerschutz vertrat Eduard Engelberger (RL, NW) die Meinung, dass niemand in einem Raucherbetrieb arbeiten m\u00fcsse, wenn er nicht wolle. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten. Kommissionssprecher Urs Schwaller (CEg, FR) verhehlte allerdings nicht, dass sich die Begeisterung f\u00fcr das neue Gesetz in der Kommission in Grenzen gehalten hatte, was auch das Abstimmungsresultat von 4 zu 3 bei 3 Enthaltungen zeige. Dem Wunsch einer Bev\u00f6lkerungsmehrheit nach einem rigorosen Nichtraucherschutz werde nach Ansicht der Kommission mit einer Versch\u00e4rfung des Vorschlags des Nationalrates bei den bedienten Fumoirs, der eingeschr\u00e4nkten Zulassung von Raucherbetrieben und der Erm\u00f6glichung von strengeren kantonalen Vorschriften Rechnung getragen. F\u00fcr Erika Forster-Vannini (RL, SG) wurden mit den Vorschl\u00e4gen der Kommission die Beschl\u00fcsse des Nationalrats zwar in die richtige Richtung korrigiert, allerdings nur halbherzig und nicht konsequent genug, wie sie betonte. Demgegen\u00fcber pl\u00e4dierte Bruno Frick (CEg, SZ) f\u00fcr massvolle Schutzbestimmungen und warnte vor missionarischem \u00dcbereifer und einem Verbotsstaat, der freie B\u00fcrger bevormundet und sie zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Gis\u00e8le Ory (S, NE) unterstrich ihrerseits den Gesundheitsschutz f\u00fcr das Personal im Gastgewerbe, der nur mit wirksamen Bestimmungen sichergestellt werden k\u00f6nne. Bei der Frage der bedienten Fumoirs verlangte eine Kommissionsminderheit I, vertreten durch Felix Gutzwiller (RL, ZH) dem Bundesratsvorschlag zu folgen und nur unbediente Raucherr\u00e4ume zuzulassen. Eine Kommissionsminderheit II, vertreten durch Eugen David (CEg, SG), schlug vor, dass bediente Raucherr\u00e4ume in Restaurant- und Hotelbetrieben ausnahmsweise zu erm\u00f6glichen sind, wenn die dort besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem ausdr\u00fccklich zustimmen. Die Kommissionsmehrheit verlangte - im Gegensatz zum Nationalrat - ebenfalls das Einverst\u00e4ndnis der Angestellten, wollte diese Raucherr\u00e4ume aber in allen Wirtschaftsbereichen erm\u00f6glichen. Eugen David bezeichnete den Vorschlag der Minderheit II auch im Hinblick auf die Bed\u00fcrfnisse der Tourismusbetriebe als ausgewogen. Felix Gutzwiller argumentierte, dass nur mit unbedienten Fumoirs ein einheitlicher Arbeitnehmerschutz garantiert sei. Der Vorschlag der Minderheit II obsiegte schliesslich je mit 22 zu 18 Stimmen gegen die Minderheit I und gegen die Variante der Kommissionsmehrheit. Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Frage der Zulassung von Raucherbetrieben. Der Nationalrat wollte im Gastgewerbe solche Betriebe ausnahmsweise erm\u00f6glichen, wenn eine Unterteilung der R\u00e4ume f\u00fcr Raucher und Nichtraucher \"nicht m\u00f6glich oder unzumutbar\" sei. Dieser Vorschlag wurde von Rolf Schweiger (RL, ZG) aufgenommen. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, den Begriff \"unzumutbar\" zu streichen, da hohe Kosten keinen Grund f\u00fcr eine Ausnahme bilden sollten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Erika Forster-Vannini (RL, SG) beantragte, den ganzen Artikel\u00a02a zu streichen und generell keine Raucherbetriebe zuzulassen. Sie lehnte eine Ausnahmeregelung als faulen Kompromiss und inkonsequente Bestimmung ab. In einer ersten Abstimmung setzte sich der Antrag Schweiger mit 15 zu 14 Stimmen gegen die Kommissionsmehrheit durch. Der Rat unterst\u00fctzte danach aber den Streichungsantrag der Kommissionsminderheit mit 23 zu 16 Stimmen. Im Hinblick auf in den letzten Monaten erlassene weitergehende kantonale Vorschriften im Bereich des Nichtraucherschutzes schlug die Kommissionsmehrheit vor, im Gesetz explizit zu erw\u00e4hnen, dass die Kantone strengere Vorschriften beschliessen k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat folgte mit 21 zu 16 Stimmen dem Antrag der Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 25 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. </p><p>Im Differenzbereinigungsverfahren beantragte die vorberatende Kommission des <b>Nationalrates</b> bei den Raucherbetrieben (Artikel\u00a02a) am fr\u00fcheren Entscheid festzuhalten. Diese sollen bewilligt werden, wenn eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherr\u00e4ume nicht m\u00f6glich oder nicht zumutbar ist. Weiter schlug die Kommission vor, f\u00fcr alle Wirtschaftsbereiche an abgetrennten Raucherr\u00e4umen festzuhalten. Mit einem Zusatz kam sie dem St\u00e4nderat entgegen: In diesen Fumoirs soll das Personal nur dann zur Arbeit herangezogen werden k\u00f6nnen, wenn die Besch\u00e4ftigten via Arbeitsvertrag ihr Einverst\u00e4ndnis dazu gegeben haben. Eine rot-gr\u00fcne Kommissionsminderheit, vertreten durch Jacqueline Fehr (S, ZH), bek\u00e4mpfte diese Antr\u00e4ge. Sie wollte wie der St\u00e4nderat keine reinen Raucherbetriebe zulassen und analog dem Bundesrat nur unbediente Fumoirs erlauben. Fehr bestritt die von den Wirtschaftsverb\u00e4nden ins Feld gef\u00fchrten Umsatzeinbussen in der Gastrobranche im Zusammenhang mit Rauchverboten. Das Gegenteil sei der Fall. Die Attraktivit\u00e4t der Restaurants sei durch die Rauchfreiheit gestiegen, argumentierte sie. Die Minderheitssprecherin verwies zudem darauf, dass das Volk in mehreren Kantonen mit grossem Mehr strengen Regelungen f\u00fcr den Nichtraucherschutz zugestimmt habe. Jean-Charles Rielle (S, GE) erinnerte daran, dass der Schutz vor Passivrauchen Tausende von Todesf\u00e4llen verhindere. Auf der anderen Seite warnten die b\u00fcrgerlichen Bef\u00fcrworter von Raucherrestaurants vor existenziellen Schwierigkeiten f\u00fcr kleine Landgasth\u00f6fe, wenn nicht mehr geraucht werden darf. Marianne Kleiner (RL, AR) verwies auch auf die wichtige soziale Funktion dieser kleinen Lokale, wo es doch noch erlaubt sein m\u00fcsse, einen Jass zu klopfen und dazu zu rauchen. Roland Borer (V, SO) warf den Gegnern vor, es gehe ihnen nicht mehr um den allgemein bef\u00fcrworteten Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen, sondern um ein generelles Rauchverbot und letztlich um eine \"Hexenjagd auf die Raucher\". Nach einer l\u00e4ngeren und emotionalen Debatte mit unver\u00e4nderten Fronten unterst\u00fctzte der Rat schliesslich mit 94 zu 86 Stimmen die Antr\u00e4ge der Kommissionsmehrheit. Den vom St\u00e4nderat hinzugef\u00fcgten Artikel\u00a02b, wonach die Kantone beim Nichtraucherschutz strengere Vorschriften erlassen k\u00f6nnen, wollte die Kommissionsmehrheit wieder streichen. Jacqueline Fehr (S, ZH) taxierte dies als Angriff auf den Volkswillen, da bereits in mehreren Kantonen strengere Gesetze als das in Beratung stehende angenommen worden seien. Marianne Kleiner (RL, AR) warb f\u00fcr eine einheitliche Regelung, da im Tourismusland Schweiz nicht jeder Kanton eine eigene L\u00f6sung haben k\u00f6nne. Neben den Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen unterst\u00fctzte auch eine Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion die St\u00e4nderatsfassung, die mit 100 zu 82 Stimmen eine Mehrheit fand. Entgegen der Haltung des St\u00e4nderates beantragte die Kommission, an einer zweij\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist f\u00fcr die Umsetzung des Rauchverbots festzuhalten. Der Nationalrat stimmte dieser \u00dcbergangsfrist mit 98 zu 75 Stimmen zu.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> schlug die Kommission vor, an bedienten Fumoirs festzuhalten, aber nur im Bereich der Restaurants und Hotels und nicht in allen Wirtschaftsbereichen und nur wenn die Angestellten ihr Einverst\u00e4ndnis, in diesen R\u00e4umen zu arbeiten, per Arbeitsvertrag gegeben haben. Eine Kommissionsminderheit wollte auf den Vorschlag des Bundesrates zur\u00fcckkommen und keine bedienten Fumoirs zulassen. Die Kommissionsmehrheit setzte sich mit ihrem Vorschlag mit 25 zu 17 Stimmen durch. Bei der Frage der Raucherbetriebe wollte eine Kommissionsmehrheit dem Nationalrat entgegenkommen und solche erm\u00f6glichen f\u00fcr Lokale bis maximal 100 Quadratmeter Fl\u00e4che. Erika Forster-Vannini (RL, SG) warnte vor einer Verw\u00e4sserung des Gesetzes und ging davon aus, dass mit dieser Regelung 80 Prozent aller Betriebe als Raucherlokale gef\u00fchrt werden k\u00f6nnten. Mit 25 zu 18 Stimmen obsiegte die Haltung der Kommissionsminderheit, wonach generell keine reinen Raucherbetriebe zu erlauben seien. Bei der \u00dcbergangsfrist beharrte der Rat darauf, diese Frist nicht auf zwei Jahre festzulegen sondern es dem Bundesrat zu \u00fcberlassen, das Inkrafttreten zu bestimmen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte in der Frage der bedienten Fumoirs stillschweigend der Fassung des St\u00e4nderates. Zum Thema Raucherbetriebe beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit, dem St\u00e4nderat zu folgen und solche Betriebe nicht zuzulassen. Eine Minderheit beantragte, am urspr\u00fcnglichen Entscheid festzuhalten und reine Raucherlokale zu erlauben, wenn eine r\u00e4umliche Trennung nicht m\u00f6glich oder zumutbar sei. Roland Borer (V, SO) warb f\u00fcr einen Eventualantrag falls der Mehrheitsantrag erfolgreich w\u00e4re. Dieser beinhaltete als \"guteidgen\u00f6ssischer Kompromiss\" die vom St\u00e4nderat abgelehnte Erlaubnis f\u00fcr Lokale bis 100 Quadratmeter Fl\u00e4che. Der Nationalrat entschied sich schliesslich knapp mit 89 zu 88 Stimmen f\u00fcr den Antrag der Minderheit und damit f\u00fcr die Zulassung von Raucherbetrieben. Bei der Frage der \u00dcbergangsfrist schwenkte der Nationalrat ohne Diskussion auf die Fassung des St\u00e4nderates ein.</p><p>In der letzten Runde der Differenzbereinigung warb im <b>St\u00e4nderat</b> der Kommissionspr\u00e4sident Urs Schwaller (CEg, FR) f\u00fcr einen Kompromiss, der einen Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz und allgemeinem Rauchverbot schaffen soll. Demnach sollen Raucherlokale erlaubt werden bis zu einer Gesamtfl\u00e4che von 80 Quadratmetern. Zudem m\u00fcssen diese Lokale gut bel\u00fcftet und entsprechend bezeichnet sein und die Angestellten einer T\u00e4tigkeit im Raucherbetrieb im Arbeitsvertrag zugestimmt haben. Ob die Grenze nun bei 100 oder 80 Quadratmetern festgelegt werde \u00e4nderte f\u00fcr Felix Gutzwiller (RL, ZH) als Sprecher der Minderheit an der Sachlage nichts. Er pl\u00e4dierte f\u00fcr ein Festhalten am Verbot von reinen Raucherlokalen. Dem widersprach Bruno Frick (CEg, SZ). In der Kommission habe man Zahlen erhalten, wonach mit dem Antrag der Mehrheit noch maximal 20 Prozent der Wirtsh\u00e4user als reine Raucherlokale gef\u00fchrt werden k\u00f6nnten. Diese wenigen Raucherbeizen sollte man den Rauchern nicht auch noch wegnehmen. Der Rat entschied sich schliesslich mit 19 zu 19 Stimmen und dem Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR) f\u00fcr den Antrag der Mehrheit.</p><p>Damit wurde eine <b>Einigungskonferenz</b> notwendig. Diese beantragte mit 17 zu 9 Stimmen, den Vorschlag des St\u00e4nderates zu \u00fcbernehmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> sprachen sich die Kommissionssprecherinnen Th\u00e9r\u00e8se Meyer-Kaelin (CEg, FR) und Marianne Kleiner (RL, AR) f\u00fcr den Antrag der Einigungskonferenz aus. Maya Graf (G, BL) beantragte im Namen der gr\u00fcnen Fraktion den Vorschlag abzulehnen. Mit der vorliegenden Gesetzesversion sei das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zu einer b\u00fcrokratischen Pseudol\u00f6sung verkommen. Dem zentralen Anliegen des Gesundheitsschutzes werde nicht mehr gen\u00fcgend Rechnung getragen. Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag der Einigungskonferenz mit 114 zu 57 Stimmen zu.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte Liliane Maury Pasquier (S, GE) den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. Dieser Kompromiss sch\u00fctze zuwenig vor dem Passivrauchen, insbesondere sei der Schutz f\u00fcr die Angestellten ungen\u00fcgend. Felix Gutzwiller (RL, ZH) betrachtete das Gesetz hingegen als wichtigen Zwischenschritt, der verschiedene Verbesserungen bringe. Deshalb k\u00f6nne man ihm zustimmen. Der Rat folgte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 33 zu 8 Stimmen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 105 zu 61 und im St\u00e4nderat mit 31 zu 9 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft werden vor den gesundheitssch\u00e4digenden und einschr\u00e4nkenden Wirkungen des passiven Rauchens gesch\u00fctzt. Dazu wird die bereits bestehende Gesetzgebung ge\u00e4ndert. Damit wird der Schutz vor dem Passivrauchen gew\u00e4hrleistet, insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der \u00f6ffentlichen Verwaltung, an den Arbeitspl\u00e4tzen und in R\u00e4umen und Verkehrsmitteln, die f\u00fcr den freien Zugang beziehungsweise f\u00fcr die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind.</p>","ReasonText":"<p>Ausgangslage und Handlungsbedarf</p><p>T\u00e4glich stirbt in der Schweiz ein Mensch am Tabakrauch, obwohl er nie geraucht hat. Im Verlaufe eines Jahres erkranken Tausende, viele davon schwer. Betroffen sind Personen jeden Alters. Die Kosten f\u00fcr das Gesundheitswesen und die Wirtschaft sind immens, das menschliche Leid ist gross, und die allt\u00e4gliche Freiheitsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr die grosse Mehrheit der Schweizer Bev\u00f6lkerung ist betr\u00e4chtlich. </p><p>Mittlerweile gesteht auch die Tabakindustrie ein, dass der Tabakrauch Dritter, das passive Rauchen, krank macht und t\u00f6tet. Auch sie spricht sich f\u00fcr Massnahmen gegen den Passivrauch aus, der die haupts\u00e4chlichste Luftverschmutzung in Innenr\u00e4umen ist. F\u00fcr den Tabakrauch werden keine Grenzwerte festgelegt, weil schon kleinste Mengen Krebs erregend sind. </p><p>Mit Eigenverantwortung k\u00f6nnen die betroffenen Personen - 75 Prozent der Bev\u00f6lkerung konsumieren keine Tabakprodukte - und Institutionen den Schaden nicht abwenden. Sie sind darauf angewiesen, dass in der bestehenden Gesetzgebung L\u00fccken geschlossen werden. </p><p>Verfassungsrechtliche Grundlage</p><p>Dem Bund f\u00e4llt die Kompetenz zu, f\u00fcr den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor dem Passivrauchen gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden. Rechtsgutachten des Bundesamtes f\u00fcr Justiz (2003) und von Tobias Jaag, Professor f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich, (2004) kommen zu diesem Schluss. (Art. 74 BV; Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV; Art. 118 Abs. 2 Bst. a und b BV.) </p><p>L\u00f6sung</p><p>Der Schutz der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitssch\u00e4digenden und einschr\u00e4nkenden Wirkungen des passiven Rauchens wird mit Anpassungen in der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht (z. B. Arbeitsgesetz, Lebensmittelgesetz, Tabakverordnung, Transportgesetz). Neue Gesetze m\u00fcssen nicht geschaffen werden.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative erg\u00e4nzt den Bericht zum Passivraucherschutz, den die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben veranlasst hat (Postulat WAR-N 02.3379). Sie zeigt Wege im Hinblick auf die notwendige, z\u00fcgige gesetzgeberische Arbeit. </p><p>Vorteile dieser L\u00f6sung</p><p>Der Schutz der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitssch\u00e4digenden und einschr\u00e4nkenden Wirkungen des passiven Rauchens beschr\u00e4nkt weder die Handels- und Gewerbefreiheit noch die pers\u00f6nliche Freiheit von Tabakkonsumenten unzul\u00e4ssig. Die Massnahmen entsprechen den europ\u00e4ischen Bestimmungen, die aufgrund von Vereinbarungen ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, sowie der WHO-Tabak-Rahmenkonvention, die die Eidgenossenschaft 2004 unterzeichnet hat. </p><p>Gem\u00e4ss dem oben erw\u00e4hnten Rechtsgutachten sind entsprechende Massnahmen angemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig: Sie haben den Schutz derer zum Inhalt, die Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind, daran Schaden nehmen und sich nicht selbst davor sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Sie schr\u00e4nken die Verursacher nicht unzul\u00e4ssig ein, sondern schaffen Klarheit und Freir\u00e4ume. Zudem ist diese L\u00f6sung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand und die Wirtschaft kostenneutral und vermag gar positive wirtschaftliche Anreize zu schaffen. </p><p>Die L\u00f6sung des vorliegenden Problems ist dringend: Sie betrifft 75 Prozent der Bev\u00f6lkerung sowie weite Wirtschaftskreise. Sie hat das Potenzial, Krankheits- und andere Kosten massiv zu senken und j\u00e4hrlich die Zahlen von bis zu 400 Todesf\u00e4llen sowie von einigen tausend Erkrankungen betr\u00e4chtlich zu reduzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Gutzwiller Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223029536433)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758093087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}