{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1062","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Regierungsbunker in den Kantonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Medienberichten zufolge existieren neben dem Bundesratsbunker, der F\u00fchrungsanlage K 20, auch in verschiedenen Kantonen vergleichbare kantonale F\u00fchrungsbunker f\u00fcr den Krisenfall und insbesondere f\u00fcr den Fall eines Atomkrieges. So sollen der Kanton Bern bei Utzigen, der Kanton Obwalden im Kernwald zwischen den beiden Halbkantonen, der Kanton Aargau bei der Bauernschule Schloss Liebegg, der Kanton Basel-Landschaft in Liestal neben der Zollschule im Gitterli, der Kanton Basel-Stadt auf dem Stadtgebiet \u00fcber derartige unterirdische Anlagen zur Unterbringung der kantonalen Regierung im Krisen- bzw. Kriegsfall verf\u00fcgen.</p><p>Die Anlagen seien seit 1975 im heimlichen Auftrag des Bundes errichtet worden (vgl. \"Basler Zeitung\" vom 7. April 2004). Die Standorte der Bunker werden mehr oder weniger geheim gehalten. In Einzelf\u00e4llen wurden gegen Journalisten, Politiker und Politikerinnen, die \u00fcber die Standorte der Einrichtungen informierten, Strafuntersuchungen eingeleitet.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, zu den Regierungsbunkern folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Kantone verf\u00fcgen \u00fcber derartige F\u00fchrungsbunker, und wer hat deren Errichtung veranlasst?</p><p>2. Wie hoch waren die Anlagekosten f\u00fcr die Errichtung des Bundesratsbunkers, und wie hoch jene f\u00fcr die Errichtung der kantonalen F\u00fchrungsbunker?</p><p>3. Wie hoch sind die laufenden Unterhaltskosten f\u00fcr den Bundesbunker und die kantonalen Bunker?</p><p>4. Wer finanziert die kantonalen Einrichtungen (Anlagekosten, laufende Kosten)?</p><p>5. Ist die Stilllegung der Regierungsbunker geplant und falls nein: Welche Funktionen erf\u00fcllen diese Bunker heute?</p><p>6. Wann wird die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Standorte der Bunker informiert? Trifft es zu, dass in einigen Kantonen aufgrund von Informationen an die Bev\u00f6lkerung \u00fcber den Standort der kantonalen Bunker Strafuntersuchungen gegen Journalisten, Politiker und Politikerinnen eingeleitet worden sind und, falls ja, wer hat diese veranlasst, und welches ist der Stand der Verfahren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den von der Fragestellerin als \"Bunker\" bezeichneten Anlagen handelt es sich um F\u00fchrungsanlagen der Landesregierung bzw. der Kantonsregierungen. Diese sollen die bestm\u00f6gliche Weiterf\u00fchrung der Regierungst\u00e4tigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen erm\u00f6glichen. Da solche Lagen in der Regel mit Unterst\u00fctzung der Armee bew\u00e4ltigt werden, erfolgt die Situationsbew\u00e4ltigung in enger Zusammenarbeit zweckm\u00e4ssigerweise aus einer gemeinsamen F\u00fchrungsanlage, d. h. in \"kombinierten Schutzbauten\" von Regierung/Kantonalem F\u00fchrungsstab mit dem zust\u00e4ndigen milit\u00e4rischen Stab (Stab Territorialregion/Kantonaler Territorialer Verbindungsstab).</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Aufgrund der damaligen Bedrohungslage und aufgrund des Postulates Albrecht, vom 16. Juni 1970, empfahl der Bundesrat mit einem vertraulichen Schreiben mit dem Titel \"Richtlinien des Bundesrates betreffend kombinierte Schutzbauten f\u00fcr Kantonsregierungen und Territorialst\u00e4be\", vom 26. M\u00e4rz 1975, den Kantonen den Bau solcher Schutzbauten. Im Verlaufe der darauf folgenden zwanzig Jahre erstellte die Mehrheit der Kantone derartige Schutzbauten. Nur sechs Kantone verf\u00fcgen heute \u00fcber keine kombinierte Anlage; die anderen Kantone besitzen oder teilen sich eine solche. Die Anlagen wurden unter der Bauherrschaft der Kantone erstellt und sind in deren Eigentum, wobei sich der Bund rund zur H\u00e4lfte an den Baukosten beteiligt hat.</p><p>Diese Anlagen wurden vom Bundesrat dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 \u00fcber den Schutz milit\u00e4rischer Anlagen unterstellt. Detaillierte Angaben, insbesondere \u00fcber die Standorte, sind damit klassifiziert und d\u00fcrfen nicht ver\u00f6ffentlicht werden.</p><p>2. Die Gesamtanlagekosten f\u00fcr die F\u00fchrungsanlage des Bundesrates betragen rund 259 Millionen Franken, diejenigen f\u00fcr die 18 kombinierten Schutzbauten der Kantone total etwa 80 Millionen Franken.</p><p>3. Die j\u00e4hrlichen Unterhaltskosten f\u00fcr den Kommandoposten des Bundesrates betragen durchschnittlich 350 000 Franken.</p><p>Die Kosten f\u00fcr den Unterhalt und den Betrieb der 18 kombinierten Schutzbauten der Kantone betragen f\u00fcr den Bund und die Kantone zusammen j\u00e4hrlich total zwischen 400 000 und 650 000 Franken.</p><p>4. F\u00fcr jede Anlage besteht ein Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem betreffenden Kanton. In diesem Vertrag ist die Kostenteilung f\u00fcr beide Seiten sowohl f\u00fcr den Bau wie f\u00fcr den Betrieb und Unterhalt geregelt. Die Kosten wurden und werden je zu etwa 50 Prozent auf beide Vertragspartner aufgeteilt.</p><p>Artikel\u00a071 des neuen Bundesgesetzes \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz vom 4. Oktober 2002 regelt die Grunds\u00e4tze der Finanzierung der Schutzinfrastruktur. Artikel\u00a032 der Verordnung des Bundesrates \u00fcber den Zivilschutz vom 5. Dezember 2003 sieht vor, dass f\u00fcr kombinierte Schutzbauten die gleichen technischen und finanziellen Bestimmungen gelten wie f\u00fcr die \u00fcbrigen Schutzanlagen des Zivilschutzes. Dies bedeutet, dass sich der Bund auch insk\u00fcnftig an den Kosten beteiligen wird.</p><p>5. Eine Stilllegung ist nicht geplant. Diese Schutzbauten k\u00f6nnen in besonderen und ausserordentlichen Lagen wichtige F\u00fchrungseinrichtungen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Regierungsf\u00e4higkeit seit. Sie sind mit Kommunikationssystemen ausger\u00fcstet, um den Kontakt zwischen dem Bund und den Kantonen sowie zur Bev\u00f6lkerung jederzeit sicherstellen zu k\u00f6nnen.</p><p>Diese Anlagen bieten nicht nur f\u00fcr kriegerische Ereignisse Schutz und Sicherheit, sondern auch bei existenziellen Bedrohungen oder Terroranschl\u00e4gen. Sie bieten u. a. einen guten Schutz gegen radioaktive Verstrahlung - gleich wie die Schutzr\u00e4ume f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und die Schutzanlagen in den Regionen und Gemeinden. Giftgasanschl\u00e4ge wie in Tokyo, Antraxanschl\u00e4ge wie in den USA, Chemieunf\u00e4lle wie in Bhophal, Seveso, \"Schweizerhalle\" usw. k\u00f6nnten ebenfalls Ereignisse sein, bei denen je nach Lage und Auswirkungen diese Anlagen bezogen werden m\u00fcssten. Auch bei Erdbeben k\u00f6nnen diese Einrichtungen als Standorte f\u00fcr die Koordination unter den Einsatzkr\u00e4ften und zur Gew\u00e4hrleistung der F\u00fchrung dienen.</p><p>Der Bev\u00f6lkerungsschutz richtet sich gem\u00e4ss seinem Leitbild vor allem auf Katastrophen- und Notlagen aus. Nach wie vor wird es darum gehen, dass zivile und milit\u00e4rische F\u00fchrungskr\u00e4fte gemeinsam Grossereignisse meistern m\u00fcssen. Angesichts dieser st\u00e4ndig wachsenden Notwendigkeit der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit nimmt die Bedeutung dieser kombinierten Anlagen in Zukunft sogar noch zu.</p><p>6. Die Bev\u00f6lkerung wird nicht \u00fcber die Standorte informiert. S\u00e4mtliche Informationen zu Standorten, Verwendungszweck und weiteren Details gelten als klassifiziert. Sie sollen es auch bleiben, geht es doch darum, sicherzustellen, dass die Regierungen mit ihren F\u00fchrungsst\u00e4ben bei besonderen und ausserordentlichen Lagen ihre Aufgaben m\u00f6glichst ungehindert wahrnehmen k\u00f6nnen. Ein Offenlegen der Standorte w\u00fcrde den Schutz reduzieren und dadurch zus\u00e4tzliche kostspielige Schutzmassnahmen notwendig machen.</p><p>Durch die Informations- und Objektsicherheit im Stab Chef der Armee (IOS) wurden beim Oberauditor der Armee aufgrund von Verst\u00f6ssen gegen die geltenden Vorschriften bisher u. a. in den Kantonen Aargau und Bern Strafanzeigen eingereicht. In einem Fall erging ein disziplinarischer Verweis des Chefs der Armee an eine kantonale Politikerin, in einem anderen Fall bestrafte das Milit\u00e4rgericht 4 einen Journalisten mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken. Aufgrund von Artikel\u00a0108 des Milit\u00e4rstrafprozesses (keine \u00d6ffentlichkeit der Verfahren) werden zu weiteren Untersuchungen keine Ausk\u00fcnfte gegeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095984000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1095984000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807617650)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086048000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}