{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041064,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041064,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1064","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Weitergabe und Verwendung von Kundendaten durch eine \u00fcbergeordnete Handelsstufe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit Schreiben vom 14. Januar 2004 hat der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte festgestellt, dass in Bezug auf eine Meldung von H\u00e4ndlern einer unteren Handelsstufe \u00fcber die Weitergabe von Kundendaten durch die obere Handelsstufe keine weiteren Massnahmen erforderlich seien, da keine gravierende Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften feststellbar sei.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass die Weitergabe von Kundendaten durch eine obere Handelsstufe in einem vertikalen Vertriebssystem, ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Kunden, keine gravierende Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist und keine Massnahmen notwendig sind?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass eine Verwendung von Kundendaten zu ganz anderem Zweck als dem, f\u00fcr welchen sie an eine obere Handelsstufe in einem vertikalen Vertriebssystem weitergegeben werden m\u00fcssen, keine gravierende Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen darstellt? Dies insbesondere unter der Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass dadurch einem selbstst\u00e4ndigen Unternehmer Kundendaten entsch\u00e4digungslos weggenommen werden?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass die Beantwortung einer Meldung an den Datenschutzbeauftragten innerhalb von dreieinhalb Monaten in einer Angelegenheit, welche f\u00fcr die Melder von h\u00f6chster Bedeutung f\u00fcr das \u00dcberleben ihrer Betriebe ist, gen\u00fcgend rasch erfolgt ist?</p><p>4. Ist es aus seiner Sicht korrekt, wenn Unternehmen - es handelt sich hier ausschliesslich um kleine und mittlere Betriebe - in Fragen von so grundlegender Bedeutung, welche eindeutig in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten fallen, auf das Verfahren vor dem Zivilrichter verwiesen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Ausgangslage: Im Rahmen der Neuorganisation seines Vertretungsnetzes informierte ein Autoimporteur die Kunden einer bisherigen Vertretung seiner Automarke dar\u00fcber, dass ihrem bisherigen Garagisten die Markenvertretung entzogen wurde. Gleichzeitig wurde den Autoinhabern ein neuer Markenvertreter vorgeschlagen. Im gleichen Schreiben wies der Autoimporteur darauf hin, dass sich die Autoinhaber gegen die Weitergabe ihrer Kundendaten an den neuen Markenvertreter aussprechen k\u00f6nnen. Die Frage stellte sich, ob der Autoimporteur berechtigt war, die Kundendaten seiner Vertretung zu verwenden bzw. an eine neue Vertretung weiterzugeben, bzw. ob dieser dadurch gegen das Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz (DSG; SR 235.1) verstossen habe.</p><p>Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte stellte in seiner Sachverhaltsabkl\u00e4rung Folgendes fest:</p><p>1. Der Garagist (bisheriger Markenvertreter) hat mit Zustimmung der betroffenen Autoinhaber deren Kundendaten f\u00fcr Marketingzwecke an den Autoimporteur weitergeleitet.</p><p>2. Der Autoimporteur informierte die betroffenen Autoinhaber schriftlich \u00fcber die geplante Weitergabe der Kundendaten an den neuen Markenvertreter und die Zweck\u00e4nderung in der Datenbearbeitung.</p><p>3. Der Importeur hat den Autoinhabern die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt hat, sich der Weitergabe ihrer Kundendaten an den neuen Markenvertreter zu widersetzen. Machen die Betroffenen davon keinen Gebrauch, so kommt dies einer impliziten Einwilligung zur Datenweitergabe gleich.</p><p>4. Die hier zu beurteilende Weitergabe der Kundendaten durch den Importeur stand grunds\u00e4tzlich im Einklang mit dem DSG.</p><p>5. Das DSG verleiht dem bisherigen Markenvertreter keine Anspr\u00fcche an jenen Kundendaten, die dieser datenschutzkonform (d. h. mit Einwilligung der Betroffenen) an den Autoimporteur bekannt gegeben hat.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Nein: Das DSG stellt keine besonderen Formerfordernisse an eine Einwilligungserkl\u00e4rung. Die Einwilligung der betroffenen Person, z. B. f\u00fcr die Weitergabe von Kundendaten, kann ausdr\u00fccklich oder stillschweigend erfolgen. Welchen Anforderungen die Einwilligung der Betroffenen im konkreten Einzelfall gen\u00fcgen muss, bestimmt sich insbesondere nach der Sensibilit\u00e4t der bearbeiteten Personendaten. Im vorliegenden Fall informierte die obere Handelsstufe die Kunden \u00fcber die beabsichtigte Weitergabe der Kundendaten und r\u00e4umte ihnen die Gelegenheit ein, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegen diese Bekanntgabe auszusprechen.</p><p>Bei den infrage stehenden Kundendaten handelte es sich nicht um besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten. Eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Kunden zur Weitergabe ihrer Daten war demnach nicht notwendig. Die stillschweigende Einwilligung eines Kunden kann zu Recht als g\u00fcltige Zustimmung im Sinne des DSG gewertet werden.</p><p>2. Leitet die untere Handelsstufe die von ihr erhobenen Kundendaten datenschutzkonform an die obere Handelsstufe weiter, so erwachsen der unteren Handelsstufe keine sich auf das DSG gr\u00fcndende Anspr\u00fcche, k\u00fcnftig die Datenbearbeitung der oberen Handelsstufe mitbestimmen zu k\u00f6nnen.</p><p>Laut DSG stehen nur den betroffenen Personen, d. h. in diesem Fall den Kunden, Rechte zur Einflussnahme auf die Bearbeitung durch den Datenbearbeiter zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann also nur der Kunde die Weitergabe seiner Angaben an einen neuen Vertriebsh\u00e4ndler untersagen, nicht aber die untere Handelsstufe. Mit Zustimmung des Kunden ist auch die Weitergabe durch die obere Handelsstufe zul\u00e4ssig, selbst wenn sie eine \u00c4nderung des urspr\u00fcnglichen Bearbeitungszwecks darstellt.</p><p>3. Die Dauer f\u00fcr die Beantwortung einer Anfrage h\u00e4ngt einerseits von den im Einzelfall notwendigen Sachverhaltsabkl\u00e4rungen, andererseits vom generellen Arbeitsanfall im Sekretariat des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten ab. Das DSG (Art. 26) sichert dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten zu, dass er seine Aufgaben unabh\u00e4ngig erf\u00fcllen kann. Daher \u00e4ussert sich der Bundesrat grunds\u00e4tzlich nicht zur Dauer von Sachverhaltsabkl\u00e4rungen, die der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte durchf\u00fchrt.</p><p>Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte hat seine Zust\u00e4ndigkeit von Beginn an anerkannt, soweit es die datenschutzrechtlichen Aspekte der Angelegenheit betrifft. Dies zeigt sich daran, dass er die im DSG vorgesehenen Sachverhaltsabkl\u00e4rungen umgehend eingeleitet und eine umfassende datenschutzrechtliche Beurteilung vorgenommen hat.</p><p>Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte hat zwar die M\u00f6glichkeit, aufgrund seiner Abkl\u00e4rungen Empfehlungen zu erlassen und einen Fall vor der Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzkommission zum Entscheid zu bringen (Art. 29 Abs. 3-4 DSG). Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte erachtete es im vorliegenden Fall als nicht angezeigt, eine Empfehlung zu erlassen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a015 DSG k\u00f6nnen aber auch die betroffenen Personen ihre Rechte zivilrechtlich geltend machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmittedBy":"Hutter Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1096588800000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815624843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086048000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft"}}