{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041108,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041108,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1108","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Unsicherheit der Mehrwertsteuerauflagen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 30. Januar 2002 besteht eine Verordnung des EFD \u00fcber elektronisch \u00fcbermittelte Daten und Informationen (Eidi-V), welche die technischen, organisatorischen sowie verfahrenstechnischen Anforderungen an die Beweiskraft und Kontrolle von elektronisch oder in vergleichbarer Weise \u00fcbermittelten und aufbewahrten elektronischen Daten regelt (vgl. Art. 1 Eidi-V).</p><p>Die Verordnung stellt die Grundlage f\u00fcr die elektronische Rechnungslegung dar. Im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung arbeiten verschiedene Unternehmen an m\u00f6glichen L\u00f6sungen. Zentral sind dabei die Anforderungen und Bed\u00fcrfnisse vonseiten der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zu erf\u00fcllen. Wie ich erfahren habe, zeigt sich jedoch bei der Umsetzung von Projekten, dass die Abteilung Mehrwertsteuer offenbar nicht in der Lage ist, die in den Verordnungen (Eidi-V und Geb\u00fcV) teilweise unklaren Anforderungen an die elektronischen Rechnungsstellungssysteme zu pr\u00e4zisieren und Softwarel\u00f6sungen grunds\u00e4tzlich zuzulassen. Dies w\u00e4re jedoch f\u00fcr die entwickelnden IT-Unternehmen \u00e4usserst wichtig, da vonseiten der Auftraggeber eine Best\u00e4tigung der Mehrwertsteuerkonformit\u00e4t verlangt wird. Die Unsicherheit vonseiten der Verwaltung blockiert oder verhindert wichtige Investitionen in eine zukunftstr\u00e4chtige Technologie.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat die Mehrwertsteuerverwaltung bereits detaillierte Unterlagen (solche wie Anforderungsbeschreibungen bzw. Pflichtenhefte) erstellt und den verschiedenen Entwicklern von elektronischen Rechnungsstellungssystemen zugestellt?</p><p>2. Hat die Mehrwertsteuerverwaltung bereits Systeme beurteilt und zugelassen, um Anwendern die Gew\u00e4hr zu geben, dass die ESTV diese Systeme der Rechnungsstellung akzeptiert?</p><p>3. Wo steht die Schweiz bei der Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung im Vergleich mit dem umliegenden Ausland und der EU? </p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der elektronischen Rechnungsstellung in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung des EFD \u00fcber elektronisch \u00fcbermittelte Daten und Informationen (Eidi-V) enth\u00e4lt eine vollst\u00e4ndige Checkliste, welche es den Steuerpflichtigen erlaubt, eine L\u00f6sung der elektronischen Rechnungsstellung zu implementieren oder durch einen Dritten implementieren zu lassen. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) erl\u00e4utert die Bestimmungen der Eidi-V zus\u00e4tzlich in einem Kommentar und erg\u00e4nzenden Ausf\u00fchrungen zu einzelnen Artikeln. Zudem sind die f\u00fcr die Umsetzung notwendigen technischen Voraussetzungen u. a. in RFC-Dokumenten hinreichend umschrieben. Die Zustellung detaillierter Anforderungsbeschreibungen bzw. Pflichtenhefte w\u00fcrde die Steuerzahlenden oder die von ihnen beauftragten L\u00f6sungsanbieter bei der Entwicklung und Realisierung optimaler, auf individuelle Bed\u00fcrfnisse zugeschnittener L\u00f6sungen bloss unn\u00f6tig einschr\u00e4nken.</p><p>2. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich nach wie vor um eine Selbstveranlagungssteuer. Obwohl die elektronische Rechnungsstellung f\u00fcr viele Unternehmen etwas Neues darstellt, besteht keine Notwendigkeit, vom Selbstveranlagungsprinzip abzuweichen.</p><p>Im Rahmen der verf\u00fcgbaren Ressourcen beurteilt die ESTV die Architektur von elektronischen Rechnungsstellungssystemen, nicht aber das Funktionieren derselben, d. h. die effektive Implementierung sowie den Betrieb und die Wartung einer konkreten Applikation. Dank ihrem Fachwissen war die ESTV trotz sehr knapper Ressourcen bisher in der Lage, die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen und eine Diskussionsbereitschaft aufrechtzuerhalten, die von der Wirtschaft als ausreichend anerkannt wurde. Die Stellungnahme zu konkreten Projekten gegen\u00fcber Dritten w\u00fcrde aber eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.</p><p>3. Die Eidi-V ist seit dem 1. M\u00e4rz 2002 in Kraft. Die umsichtigen \u00dcbergangsbestimmungen in dieser Verordnung erlauben es der ESTV, das Fehlen von anerkannten Anbietern von Zertifizierungsdiensten zu \u00fcberbr\u00fccken. Der praktischen Umsetzung steht daher seit Dezember 2002 (Verf\u00fcgbarkeit in der Schweiz eines von der ESTV akzeptierten Zertifikates) nichts mehr im Wege, d. h., die elektronische Rechnungsstellung ist seitdem - zumindest was die Mehrwertsteuer betrifft - m\u00f6glich.</p><p>Die EG-Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 (Abl. L 015 vom 17. Januar 2002, S. 24-28) musste durch die Mitgliedstaaten erst bis sp\u00e4testens am 1. Januar 2004 im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt sein. Deutschland beispielsweise, das eine Regelung der elektronischen Rechnungsstellung vor dem Inkrafttreten der Eidi-V erliess, machte es offensichtlich M\u00fche, praktikable Vorschriften zu erlassen. Es scheint aber auch, dass die Umsetzung der erw\u00e4hnten EG-Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten dermassen unterschiedlich ausfiel, dass es f\u00fcr eine im EU-Raum t\u00e4tige Unternehmung nach wie vor unm\u00f6glich ist, in einem der Mitgliedsl\u00e4nder der EU ein f\u00fcr eine gr\u00f6ssere Anzahl EU-L\u00e4nder zust\u00e4ndiges elektronisches Rechnungsstellungssystem zu etablieren.</p><p>4. Es ist - nicht nur aus Sicht der Steuern - w\u00fcnschbar, dass sich die elektronische Rechnungsstellung verbreitet. Die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz f\u00fcr die elektronische Rechnungsstellung sind im Vergleich zum umliegenden und auch weiter entfernten Ausland als sehr gut und fortschrittlich zu beurteilen. Auch haben die Steuerpflichtigen gem\u00e4ss den in der Fachpresse ge\u00e4usserten Meinungen nicht in erster Linie M\u00fche mit der Implementierung der Daten\u00fcbermittlung, sondern mit derjenigen der Datenaufbewahrung. Weiter gehende mehrwertsteuerliche Massnahmen, um der elektronischen Rechnungsstellung in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, dr\u00e4ngen sich deshalb zurzeit nicht auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1102032000000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102032000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802281757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1096416000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}