{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041143,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041143,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1143","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Erfolgsquote Verbandsbeschwerderecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die beschwerdeberechtigten Verb\u00e4nde rechtfertigen die Verbandsbeschwerde in allen Verlautbarungen immer wieder mit der Erfolgsquote bei Gerichtsentscheiden. Die Behauptungen der Umweltverb\u00e4nde variieren dabei von Fall zu Fall zwischen einer Erfolgsquote von 60 bis 80 Prozent. Zitiert wird im Weiteren eine Buwal-Studie \u00fcber die \"Wirkung des Verbandsbeschwerderechtes der Umweltorganisationen\" (Buwal-Schriftenreihe Recht Nr. 314), welche die Erfolgsquote best\u00e4tigen soll.</p><p>In der Verteidigung des Verbandsbeschwerderechtes hat k\u00fcrzlich auch Bundesrat Moritz Leuenberger die Erfolgsquote als Begr\u00fcndung f\u00fcr die \"Effizienz\" dieses Rechtsmittels \u00fcbernommen.</p><p>Demgegen\u00fcber hat \"Avenir Suisse\" in einer Publikation von Hans Rentsch \"Umweltschutz auf Abwegen\" und in der Studie \"M\u00e4ngel in der Buwal-Evaluation des Verbandsbeschwerderechtes\" von Juni 2004 \u00fcberzeugend nachgewiesen, dass die Erfolgsquote auf einer v\u00f6llig ungen\u00fcgenden statistischen Erfassung der Rechtsf\u00e4lle beruht. Insbesondere fehlt eine qualitative Wertung der angeblichen Erfolge und eine Ber\u00fccksichtigung der Teilerfolge (bzw. teilweise Misserfolge).</p><p>Die in der Sache der Verbandsbeschwerde zusammengeschlossenen elf Umweltorganisationen waren bisher auch auf wiederholte Anfragen hin nicht in der Lage und nicht Willens, die Rechtsf\u00e4lle, auf denen die Erfolgsbehauptung beruht, offen zu legen und nachvollziehbar zu machen. </p><p>Es ist folglich davon auszugehen, dass die Erfolgsquote entweder nicht belegbar oder f\u00fcr die Rechtfertigung der Verbandsbeschwerde nicht tauglich und daher irrelevant ist.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, eine Statistik der Rechtsentscheide vorzulegen, die ein objektives und vollst\u00e4ndiges Bild der Beschwerdef\u00fchrung ergibt und behauptete Erfolgsquoten nachweisbar und \u00fcberpr\u00fcfbar macht?</p><p>2. Nicht verst\u00e4ndlich ist zudem die Behauptung, das Verbandsbeschwerderecht sei ein effizientes Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechtes. Wenn USG-pflichtige Bauvorhaben vor der Erteilung einer Baubewilligung alle Rechtsinstanzen durchlaufen m\u00fcssen, kann schwerlich von einem effizienten Verfahren die Rede sein. Ist der Bundesrat bereit, die behauptete Effizienz mit Fakten zu belegen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Verbandsbeschwerderecht ist ein gesetzlich festgehaltenes Instrument zur Unterst\u00fctzung des korrekten Vollzuges des Umweltschutzrechtes. Es ist wichtig, dass dieses Instrument nicht missbr\u00e4uchlich eingesetzt wird, weshalb zielf\u00fchrende Verbesserungen dieses Instrumentes unabdingbar sind.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der in der Anfrage angesprochenen Publikation von \"Avenir Suisse\". Vorauszuschicken ist, dass die darin kritisierte Evaluation aus dem Jahre 2000 nicht vom Buwal stammt, sondern von Experten des Centre d'\u00e9tude, d'\u00e9valuation et de technique l\u00e9gislatives der Universit\u00e4t Genf (Cetel), welches unter den Institutionen, die in der Schweiz Gesetzesevaluationen durchf\u00fchren, einen ausgezeichneten Ruf geniesst. Es trifft zu, dass das bei den Gerichten vorhandene statistische Datenmaterial im Zusammenhang mit Verbandsbeschwerden nicht optimal ist. Dieser Umstand wurde in der Cetel-Evaluation jedoch offen und transparent dargestellt. Aus diesem Grund erg\u00e4nzten die Evaluatoren ihre Studie mit Informationen aus Fallstudien und Interviews. Erst gest\u00fctzt auf diese Kombination von quantitativen und qualitativen Methoden kamen die Evaluatoren zum Schluss, dass die Verb\u00e4nde ihr Beschwerderecht mit grosser Zur\u00fcckhaltung anwenden und dass die Verbandsbeschwerden gegen\u00fcber den Beschwerden Privater sehr viel erfolgreicher sind.</p><p>Eine neue Untersuchung beim Bundesgericht, welche im Anschluss an die Cetel-Evaluation auf die zwischen 1999 und 2003 eingereichten Verbandsbeschwerden abstellt, best\u00e4tigt diesen Befund. Im \u00dcbrigen deckt sich diese Beurteilung mit den Erfahrungen des Buwal, welches als Umweltschutzfachbeh\u00f6rde des Bundes zu s\u00e4mtlichen Verbandsbeschwerden, die an das Bundesgericht oder an die Rekurskommission Infrastruktur und Umwelt gelangen, Stellung nehmen kann und die F\u00e4lle damit von Amtes wegen kennt. Aus der Sicht des Bundesrates vermag daher die Publikation von \"Avenir Suisse\" die grunds\u00e4tzlichen Schlussfolgerungen der Cetel-Evaluation nicht infrage zu stellen.</p><p>1. Im Rahmen der gegenw\u00e4rtigen Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann 02.436 sollen beschwerdeberechtigte Organisationen verpflichtet werden, j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber Anzahl, Stand und Ausgang der von ihnen eingeleiteten Verfahren zu ver\u00f6ffentlichen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt dieses Vorgehen ausdr\u00fccklich, weil es die Transparenz in diesem heiklen Bereich erh\u00f6ht, ohne dass der Bund in die kantonale Organisationseinheit eingreifen muss.</p><p>2. Zum Beschwerderecht geh\u00f6rt, dass ein allf\u00e4lliger Instanzenzug ausgesch\u00f6pft werden kann. Dies ist keine Eigenheit des Verbandsbeschwerderechtes, sondern h\u00e4ngt mit der rechtsstaatlichen Tradition der Schweiz zusammen. Mit der Effizienz des Verbandsbeschwerderechtes ist denn auch nicht die Aussch\u00f6pfung des Instanzenzuges angesprochen, sondern die Pr\u00e4ventivwirkung des Verbandsbeschwerderechtes. Die mit dem Verbandsbeschwerderecht verbundene \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit der Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen f\u00f6rdert deren fr\u00fchzeitige Beachtung. Dies reduziert die Zahl der Rechtsmittelverfahren, vereinfacht den Kontrollaufwand der Beh\u00f6rden und beschleunigt die Realisierung gesetzeskonformer Projekte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1108512000000)\/","SubmittedBy":"Zuppiger Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1108512000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808958400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Umwelt"}}