{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041144,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041144,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1144","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Geb\u00fchrenanteile. Modifizierte Berechnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Sommer dieses Jahres wurde seitens des Bakom unter den privaten Lokalradioveranstaltern eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt mit dem Ziel, die Berechnungsmodalit\u00e4ten f\u00fcr das Geb\u00fchrensplitting zu \u00e4ndern. Dies soll mit einer Revision von Artikel\u00a010 Abs\u00e4tze 3 und 3bis der Radio- und Fernsehverordnung geschehen.</p><p>Die Verordnungs\u00e4nderung, die den etwas verwirrenden Titel \"Facelifting 2004\" tr\u00e4gt, will die bei der Zumessung von Geb\u00fchrenanteilen nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 entscheidenden Kriterien nach aktuelleren Daten bewerten. Dabei soll insbesondere auch der abzugeltende Anteil der Verbreitungskosten nach modifizierter Berechnung bemessen werden. Randregionen, die einer besonderen Auslandskonkurrenz ausgesetzt sind, werden neu st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt. In den entsprechenden Unterlagen pr\u00e4zisiert das Bakom, dass die so definierten Randregionen sich nicht unbedingt durch einen hohen Anteil an Bergregionen auszeichnen.</p><p>Bei der modifizierten Berechnung der Geb\u00fchrenanteile zeigt sich schliesslich, dass die franz\u00f6sischsprachigen und insbesondere die zweisprachigen Lokalradios von zum Teil markant h\u00f6heren Geb\u00fchrenanteilen profitieren. Zwar ist das vor dem Hintergrund der sprachregionalen Besonderheiten der Schweiz nicht anzufechten, allerdings scheint diese Erh\u00f6hung von Geb\u00fchrenanteilen zulasten der Bergradios zu gehen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass eine \u00c4nderung der geltenden Verordnung im Zusammenhang mit der ausnahmsweisen Ausrichtung eines Anteils der Empfangsgeb\u00fchren sinnvoll ist, wenn bereits die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) im Gange ist, die eine umfassende Regelung des Geb\u00fchrensplittings vorsieht?</p><p>2. Kann er best\u00e4tigen, dass die Erh\u00f6hung der ausnahmsweise ausgerichteten Geb\u00fchrenanteile f\u00fcr die franz\u00f6sisch- und zweisprachigen Lokalradios zulasten der Bergradios erfolgt?</p><p>3. Wie sch\u00e4tzt er die Gefahr ein, dass aufgrund dieser \u00c4nderungen Bergradios ihren Sendebetrieb reduzieren oder gar einstellen?</p><p>4. Ist er bereit, die Verordnungs\u00e4nderung zur\u00fcckzuweisen und mit der Neuberechnung der Geb\u00fchrenanteile zuzuwarten, bis das revidierte RTVG in Kraft tritt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor \u00fcber einem Jahr haben die Dachverb\u00e4nde der Schweizer Lokalradios eine \u00dcberpr\u00fcfung der Kriterien angeregt, die das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) seit vier Jahren bei der Bemessung der Geb\u00fchrenanteile anwendet. Das Bakom ist dieser Einladung gefolgt und hat daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Radiobranche eine sanfte Anpassung seiner Berechnungsmodalit\u00e4ten vorgenommen. Diese Operation, welche den internen Arbeitstitel \"Facelifting 2004\" trug, sollte vornehmlich vier Zielen dienen:</p><p>- der Vereinfachung der Verfahren durch die Aufgabe von Kriterien, welche sich als weitgehend wirkungslos erwiesen hatten;</p><p>- der Gl\u00e4ttung starker j\u00e4hrlicher Schwankungen der zugesprochenen Beitr\u00e4ge und der Verbesserung gewisser finanztechnischer Rahmenbedingungen f\u00fcr die Geb\u00fchrenempf\u00e4nger;</p><p>- der angemessenen Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Stationen, welche Geb\u00fchrenanteile erhalten, und Konkurrentinnen, die ohne Geb\u00fchrenunterst\u00fctzung auskommen m\u00fcssen; und schliesslich</p><p>- der R\u00fcckkehr zur Idee einer verst\u00e4rkten Infrastrukturf\u00f6rderung.</p><p>Die erw\u00e4hnte Operation, die von den Lokalradioverb\u00e4nden begr\u00fcsst wurde, steht nur in indirektem Zusammenhang mit der \u00c4nderung von Artikel\u00a010 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).</p><p>Die einzelnen Fragen k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Revision von Artikel\u00a010 RTVV ist nicht nur sinnvoll, sie ist geradezu zwingend, um das Recht einiger Lokalradios in Berg- und Randregionen weiterhin zu sichern. Diese Bestimmung beschr\u00e4nkt in ihrer bisherigen Fassung den Kreis anspruchsberechtigter Lokalradios auf Stationen, deren Versorgungsgebiete weniger als 150 000 Einwohner ab f\u00fcnfzehn Jahren z\u00e4hlen. Ber\u00fccksichtigt man die j\u00fcngsten Daten der Volksz\u00e4hlung 2000 sowie die im Rahmen der UKW-Sendernetzplanung gutgeheissenen oder unmittelbar anstehenden Arrondierungen von Versorgungsgebieten, drohten einzelne Lokalradios infolge \u00dcberschreitung der erw\u00e4hnten Obergrenze ihre Geb\u00fchrenberechtigung zu verlieren. In diesem Sinne dient die Revision lediglich der grunds\u00e4tzlichen Sicherung des Status quo im Interesse von Stationen wie Radio Central und weist keinerlei Zusammenhang mit der laufenden Beratung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes auf.</p><p>2. Das Geb\u00fchrensplitting ber\u00fccksichtigt seit je nicht allein die topografischen und \u00f6konomischen Verh\u00e4ltnisse in den Berg- und Randregionen, sondern auch qualitative Aspekte wie die Anstrengungen der Veranstalter hinsichtlich der Weiterbildung ihrer Journalisten. Diesbez\u00fcglich haben die Lokalradios der Westschweiz eine L\u00f6sung gefunden, die f\u00fcr eine h\u00f6here Verl\u00e4sslichkeit b\u00fcrgt als die Ans\u00e4tze, welche von den Deutschschweizer Radios entwickelt worden sind. In diesem (und nur diesem) Bereich schneiden die Westschweizer Radios - und darunter auch die Lokalradios in den Berg- und Randregionen der Romandie - besser ab als ihre Deutschschweizer Kollegen. Als Reaktion auf die Stellungnahmen der Lokalradioverb\u00e4nde zum \"Facelifting 2004\" hat das Bakom andererseits entschieden, den Anteil am Geb\u00fchrensplitting, der nach Massgabe der Verbreitungskosten der Radios bemessen wird, zu erh\u00f6hen. Diese Massnahme soll speziell den Bergradios zugute kommen, zumal deren Verbreitungskosten \u00fcberdurchschnittlich zu Buche schlagen.</p><p>3. Weder die sanfte \u00dcberarbeitung der Bemessungspraxis des Bakom noch die Verabschiedung der neuen Weisungen des Bundesrates f\u00fcr die UKW-Sendernetzplanung verfolgen das Ziel, die Anspruchsberechtigung langj\u00e4hriger Splittingbez\u00fcger aufzuheben. Gewisse Bergradios bedienen indes schon heute Versorgungsgebiete, welche nicht nur entlegene Talschaften, sondern auch wichtigere Agglomerationen umfassen. Diesem Umstand gilt es auch geb\u00fchrend Rechnung zu tragen, wenn es darum geht, ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Stationen mit Geb\u00fchrenunterst\u00fctzung und Radios ohne Splittingberechtigung herzustellen.</p><p>4. Aus den oben ausgef\u00fchrten Gr\u00fcnden h\u00e4lt es der Bundesrat - gerade im Interesse der Bergradios - f\u00fcr unklug, mit der Verordnungs\u00e4nderung bis zur umfassenden Neuregelung des Geb\u00fchrensplittings zuzuwarten. Existenzgef\u00e4hrdend w\u00fcrde sich vielmehr ein Aufschub der Verordnungs\u00e4nderung f\u00fcr die Berg- und Randradios auswirken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1101254400000)\/","SubmittedBy":"F\u00f6hn Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1101254400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804263257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}