{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20041148,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20041148,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.1148","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Statistik \u00fcber den Gebrauch der Dienstwaffe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach alter Tradition bewahren Milit\u00e4rdienstpflichtige zwischen zwei Ausbildungsdiensten ihre pers\u00f6nliche Waffe samt Taschenmunition zu Hause auf. Beim Ausscheiden aus der Armee k\u00f6nnen sie die pers\u00f6nliche Waffe sowie die Taschenmunition unter gewissen Voraussetzungen definitiv zu Eigentum erhalten; das Sturmgewehr wird jedoch vorg\u00e4ngig zu einer halbautomatischen Einzelfeuerwaffe umgebaut. Zahlreiche Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, darunter viele junge M\u00e4nner, sind somit dank dem Bund zu Hause im Besitz einer Schusswaffe und dazugeh\u00f6riger Munition. Diese Tatsache wirft in meinen Augen eine Reihe von Problemen auf. So kommt es oft vor, dass verzweifelte Menschen, insbesondere junge Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, diese Waffen verwenden, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Nat\u00fcrlich kann man sich auch auf zahlreiche andere Weisen das Leben nehmen, aber wenn diese gef\u00e4hrdeten Personen im Besitz einer Schusswaffe sind, schreiten sie eher zur Tat. Mit einer Schusswaffe k\u00f6nnen auch viele andere Straftaten ver\u00fcbt werden; deshalb muss daran erinnert werden, dass der Besitz von Schusswaffen eine direkte oder indirekte Bedrohung von Drittpersonen erm\u00f6glicht. Diese Situation ist, auch wenn keine solche Tat vollbracht wird, unhaltbar.</p><p>Nach alter Tradition bewahren die aktiven Angeh\u00f6rigen der Armee ihre pers\u00f6nliche Waffe samt Taschenmunition zu Hause auf. Damit offen \u00fcber den Sinn, an dieser Tradition festzuhalten, diskutiert werden k\u00f6nnte, wird der Bundesrat gebeten, folgende Frage zu beantworten: Kann der Bundesrat eine Statistik vorlegen, die aufzeigt, wie viele Suizide oder strafbare Handlungen j\u00e4hrlich mit der pers\u00f6nlichen Waffe begangen werden? Bei jeder solchen Straftat wird eine polizeiliche Ermittlung eingeleitet, und der verwendete Waffentyp wird zweifellos im Polizeirapport genannt. Wenn nun die Angaben der verschiedenen Kantonspolizeien zusammengezogen w\u00fcrden, k\u00f6nnte eine solche Statistik sicherlich ohne M\u00fche erstellt werden. Ist der Bundesrat \u00fcbrigens der Meinung, dass man bef\u00fcrchten muss, dass Armeeangeh\u00f6rige eventuell von der Tatsache, dass ihnen der Bund eine Schusswaffe zur Verf\u00fcgung stellt, Gebrauch machen k\u00f6nnten, um mit dieser Waffe direkt oder indirekt psychologischen Druck auf Drittpersonen auszu\u00fcben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auch dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Gewalttaten mit Schusswaffen gegen sich selbst und gegen andere Personen nach M\u00f6glichkeit verhindert werden. Er und das VBS haben denn auch einige Massnahmen, die in diesem Sinne vorbeugend wirken, getroffen. Dies betrifft die neue Regelung \u00fcber die Abgabe der Taschenmunition, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung des VBS vom 9. Dezember 2003 \u00fcber die pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung der Armeeangeh\u00f6rigen gilt (SR 514.101). Nach Artikel\u00a07 dieser Verordnung wird die Taschenmunition nur noch an aktive Armeeangeh\u00f6rige abgegeben und bereits beim \u00dcbertritt in die Reserve - in jedem Fall aber bei der R\u00fcckgabe der Ausr\u00fcstung - eingezogen, und nicht wie bis anhin erst bei der Entlassung aus der Milit\u00e4rdienstpflicht. Ebenfalls auf den 1. Januar 2004 trat die Verordnung vom 5. Dezember 2003 \u00fcber die pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung der Armeeangeh\u00f6rigen in Kraft, nach deren Artikel\u00a07 die pers\u00f6nliche Waffe abgenommen oder hinterlegt werden kann, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass ein Armeeangeh\u00f6riger sich selbst oder Dritte damit gef\u00e4hrden k\u00f6nnte (SR 514.10). Hinzuweisen ist auch auf die Artikel\u00a011 und 12 dieser Verordnung, wonach bei der \u00dcberlassung der pers\u00f6nlichen Waffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee keine Hinderungsgr\u00fcnde nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 des Waffengesetzes (SR 514.54) vorliegen d\u00fcrfen. Der Vollzug dieser letzteren Vorschrift obliegt den Kantonen. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass alle diese Massnahmen wirksam sind; f\u00fcr die Auswertung entsprechender Erfahrungen ist es allerdings noch zu fr\u00fch. </p><p>\u00dcber die Anzahl von Suiziden und von Straftaten, die mit Armeewaffen begangen wurden, gibt es keine bzw. keine vollst\u00e4ndigen Statistiken, wie der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit anderen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen festgestellt hat (Interpellation Berger 02.3028, Aufbewahrung von Waffen und Munition am Wohnort; Frage Widmer Hans 02.5105, Armeewaffen. Statistik \u00fcber missbr\u00e4uchliche Verwendung). Das Problem, weshalb bisher keine bzw. keine vollst\u00e4ndigen Statistiken \u00fcber Missbr\u00e4uche mit Armeewaffen bestehen, liegt vor allem darin begr\u00fcndet, dass in den kantonalen Statistiken \u00fcber Straftaten, die mit Schusswaffen begangen wurden, keine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Waffen gemacht wird. Daher existiert auch keine bundesweite Statistik, die Auskunft \u00fcber Straftaten mit Armeewaffen gibt. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei f\u00fchrt eine Datenbank \u00fcber den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen, worin zwar eine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Waffen gemacht wird. Aber sie enth\u00e4lt keine Angaben \u00fcber alle Straftaten mit Waffen, sondern nur solche \u00fcber Beschlagnahmungen und Bewilligungsverweigerungen. Es bestehen somit nur punktuelle Angaben, die sich nicht zu einem ganzen Bild oder zu einer vollst\u00e4ndigen Statistik zusammenf\u00fcgen lassen. Die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr eine solche Statistik m\u00fcssten im Waffengesetz geschaffen werden, wie dies im Revisionsentwurf von 2002 auch vorgesehen war.</p><p>Erg\u00e4nzend kann beigef\u00fcgt werden, dass die Logistikbasis der Armee des VBS j\u00e4hrlich ungef\u00e4hr 60 bis 70 Armeewaffen zur\u00fcckerh\u00e4lt, die von den Polizeidiensten beschlagnahmt worden sind. Es werden ausserdem etwa 30 bis 35 Suizide pro Jahr gemeldet, die mit Armeewaffen ver\u00fcbt wurden. Auch diesen beiden Angaben liegen allerdings keine vollst\u00e4ndigen Statistiken zugrunde. Der Bundesrat verf\u00fcgt schliesslich \u00fcber keine Angaben \u00fcber psychologische Druckversuche, die mit Armeewaffen auf Dritte ausge\u00fcbt worden w\u00e4ren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109894400000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1109894400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106169833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1101859200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}