{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3058","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber den Wald. \u00c4nderungen der Bestimmungen f\u00fcr Investitionskredite","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Da sich die Lage in der Waldbewirtschaftung massiv ver\u00e4ndert hat, ist Artikel\u00a040 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 \u00fcber den Wald (WaG) wie folgt abzu\u00e4ndern:</p><p>Art. 40 Abs. 1</p><p>\"Anschaffung forstlicher Fahrzeuge, Maschinen und Ger\u00e4te\" ist zu streichen.</p><p>Bst. c (neu) </p><p>zur Erstellung von forstbetrieblichen Anlagen. </p><p>Dementsprechend ist in Absatz\u00a01 von Artikel\u00a063 der Verordnung \u00fcber den Wald (WaV),  Buchstabe\u00a0c ebenfalls zu streichen.</p>","ReasonText":"<p>Zurzeit werden aufgrund von Artikel\u00a040 WaG rund 4 bis 6 Millionen Franken unverzinsliche Darlehen gew\u00e4hrt. L\u00e4ngerfristig d\u00fcrften dies etwa 12 Millionen Franken pro Jahr sein.</p><p>1. Ausgangslage</p><p>Wie in der Landwirtschaft sind auch in der Forstwirtschaft Investitionskredite des Bundes seit Jahrzehnten \u00fcblich. Vor dem Inkrafttreten des WaG wurden die Investitionskredite f\u00fcr die Forstwirtschaft im Bundesgesetz vom 21. M\u00e4rz 1969 \u00fcber Investitionskredite f\u00fcr die Forstwirtschaft im Berggebiet geregelt.</p><p>Durch die Einf\u00fchrung von Artikel\u00a040, \"Investitionskredite\", im WaG konnte das Bundesgesetz \u00fcber die Investitionskredite per Ende 1993 aufgehoben werden. Die einschl\u00e4gigen Artikel zu diesen Investitionskrediten (Art. 40 und 54 Bst. b WaG und Art. 60 bis 64 und 67 Bst. f WaV) traten ein Jahr sp\u00e4ter als die restlichen Bestimmungen des WaG auf den 1. Januar 1994 in Kraft.</p><p>Mit den neuen Bestimmungen gewann die Einsatzm\u00f6glichkeit der Investitionskredite an Bedeutung; ihre Ausgestaltung wurde jener landwirtschaftlicher Investitionskredite angeglichen. Die Mittel zur Vergabe von Krediten wurden den Kantonen vom Bund global als Darlehen zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Kantone hatten die Vergabe der Kredite selbst zu organisieren.</p><p>Grunds\u00e4tzlich hat sich das neue Regime der Investitionskredite bew\u00e4hrt. Allerdings nutzen die Kantone diese Art der Bundeshilfe recht unterschiedlich. Logischerweise werden sie bei gr\u00f6sserem Finanzbedarf der Waldbesitzer infolge von Schadenereignissen jeweils intensiver beansprucht.</p><p>2. Investitionskredite f\u00fcr die Anschaffung forstlicher Fahrzeuge, Maschinen und Ger\u00e4te</p><p>Artikel\u00a063 WaV regelt jene Tatbest\u00e4nde, f\u00fcr die Investitionskredite gew\u00e4hrt werden. Unter anderem k\u00f6nnen Investitionskredite bis zu 80 Prozent zur Anschaffung forstlicher Fahrzeuge, Maschinen und Ger\u00e4te gew\u00e4hrt werden. Diese M\u00f6glichkeit war zwar nicht neu, wurde aber gegen\u00fcber dem seinerzeitigen Bundesgesetz insofern erweitert, dass diese Investitionskredite auch von privaten Forstunternehmern und nicht nur von Waldbesitzern beansprucht werden k\u00f6nnen. F\u00fcr diese Erweiterung hatte sich damals der Verband Schweizerischer Forstunternehmer stark gemacht.</p><p>3. Verlagerung der Holzerntearbeiten zu spezialisierten Unternehmern</p><p>Im vergangenen Jahrzehnt hat eine deutlich sichtbare Entwicklung moderner, f\u00fcr die Holzernte spezialisierter Maschinen stattgefunden. Solche Maschinen gibt es weltweit zwar schon seit Jahrzehnten, sie haben sich aber in den mehrheitlich h\u00fcgeligen und gebirgigen W\u00e4ldern der Schweiz nur z\u00f6gerlich durchgesetzt. In der Zwischenzeit wurden auch Maschinen speziell f\u00fcr schwierige Gebirgsverh\u00e4ltnisse entwickelt. Diese Maschinen haben zwei Dinge gemeinsam: sie sind leistungsf\u00e4hig - und sehr teuer. Diese Tatsache hat zu einer weiteren Spezialisierung gef\u00fchrt, indem die Waldbesitzer die Holzerntearbeiten mehr und mehr spezialisierten Forstunternehmern \u00fcbergeben. Im Verh\u00e4ltnis zu fr\u00fcheren Jahren f\u00fchren die vom Waldbesitzer angestellten Forstwarte mehr Pflegearbeiten in Jungbest\u00e4nden aus.</p><p>Nachdem in der Alpenregion nahezu 80 Prozent des Waldes in \u00f6ffentlicher Hand ist, bedeutet diese Entwicklung f\u00fcr die Gebirgskantone, dass hier eine Verlagerung forstlicher Arbeiten zur Privatwirtschaft im Gange ist. Wenn auch diese Tendenz aus der Optik der Arbeitsplatzerhaltung in Randgebieten nicht unbedingt begr\u00fcssenswert ist, hat sie f\u00fcr die allgemeine Rentabilit\u00e4t und Eigenst\u00e4ndigkeit der Forstwirtschaft und rein \u00f6konomisch gesehen sicher entscheidende Vorteile.</p><p>4. Staatliche F\u00f6rderung n\u00f6tig?</p><p>Die Frage ist nun aber, ob dieser Prozess der Mechanisierung der Holzernte staatlich gef\u00f6rdert werden muss. Dazu folgende \u00dcberlegungen:</p><p>- Die modernen, gebirgstauglichen Holzerntemaschinen (Gebirgsharvester und \u00c4hnliches) sind wesentlich leistungsf\u00e4higer als die konventionellen fr\u00fcheren Maschinen. Eine einzelne Maschine deckt die Bed\u00fcrfnisse einer wesentlich gr\u00f6sseren Region ab als die fr\u00fcheren.</p><p>- Nach wie vor ist unsere Forstwirtschaft von kleinfl\u00e4chigen Eingriffen gepr\u00e4gt, was sich bei der aktuellen Gesetzgebung und den fein strukturierten Besitzverh\u00e4ltnissen nicht so rasch \u00e4ndern wird. Die leistungsf\u00e4higen Maschinen eignen sich deshalb nur f\u00fcr einen kleinen Teil der Holzernte.</p><p>- Die heute bestehenden Forstunternehmer in der Schweiz haben in der vergangenen Zeit gen\u00fcgend Unternehmergeist bewiesen, dass sie auch ohne staatliche Hilfe in der Lage sind, die Bed\u00fcrfnisse der Waldbesitzer abzudecken.</p><p>- Erfahrungsgem\u00e4ss r\u00fcsten die Forstunternehmungen bei eingetretenen Schadenereignissen und dementsprechendem Arbeitsangebot kurzfristig auf. Nach Bew\u00e4ltigung des Schadenereignisses schwinden die Auftr\u00e4ge ebenso schnell wie sie vorher gekommen sind. Ein brachliegender teurer Maschinenpark bei den Forstunternehmern ist die Folge. Diese Erscheinung ist eine unliebsame Tatsache, welche mit der staatlichen Hilfe durch die Investitionskredite noch verst\u00e4rkt wird.</p><p>- Die Bestimmungen f\u00fcr den Bezug von Investitionskrediten wurden so gestaltet, dass nur Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren erfolgreich arbeiten, in den Genuss kommen. Investitionskredit als Starthilfe f\u00fcr ein junges Unternehmen kann deshalb nicht als positives Argument ins Feld gef\u00fchrt werden.</p><p>- Das unter dem herrschenden Spardruck reduzierte Subventionsvolumen und die zunehmend schwierige finanzielle Lage der Waldbesitzer f\u00fchren tendenziell dazu, dass diese zunehmend Investitionskredite zur Realisierung ihrer Projekte ben\u00f6tigen werden (Waldbau-, WaIdstrassen- und Verbauungsprojekte). Die knapper werdenden Kontingente f\u00fcr diese Investitionskredite sollten deshalb nur noch f\u00fcr die dringend notwendigen Anliegen der Waldbesitzer zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>- Was die forstlichen Maschinen f\u00fcr die Waldbesitzer (in den Gebirgskantonen vielfach Gemeinden) anbelangt, ist Folgendes festzustellen: In unserer klein strukturierten Forstwirtschaft werden vielerorts Maschinen f\u00fcr Waldbesitzer angeschafft, welche im Verh\u00e4ltnis zur Leistungsf\u00e4higkeit dieser Maschine viel zu wenig Wald haben. Die forstlichen Betriebsabrechnungen belegen, dass die R\u00fcckefahrzeuge der Waldbesitzer meist viel zu wenig Einsatzstunden haben. Der f\u00f6rderungsw\u00fcrdige, \u00fcberbetriebliche Einsatz findet noch viel zu wenig statt. Wenn die Waldbesitzer zudem noch die M\u00f6glichkeit haben, eine eigene Maschine mit Hilfe eines Investitionskredites anzuschaffen, werden paradoxerweise die nicht \u00f6konomischen Kleinbetriebe noch gef\u00f6rdert.</p><p>Das alles spricht daf\u00fcr, dass die Investitionskredite f\u00fcr die Anschaffung forstlicher Fahrzeuge, Maschinen und Ger\u00e4te nicht nur f\u00fcr private Forstunternehmungen, sondern auch f\u00fcr die Waldbesitzer zu streichen sind, zumal sie zus\u00e4tzlich zum Abbau bestehender Arbeitspl\u00e4tze beitragen und den ungerechten Wettbewerb f\u00f6rdern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r stellt die staatliche F\u00f6rderung der Mechanisierung der Holzernte infrage, da damit u. a. ein ungerechter Wettbewerb gef\u00f6rdert und Arbeitspl\u00e4tze gef\u00e4hrdet w\u00fcrden. Der Bundesrat ist demgegen\u00fcber der Meinung, dass die Gew\u00e4hrung von g\u00fcnstigen, r\u00fcckzahlbaren Darlehen zur Anschaffung von forstlichen Fahrzeugen eine innovative L\u00f6sung darstellt, bei welcher der Bund, die Kantone wie auch die Darlehensnehmer ihren Teil zu einer effizienteren, kosteng\u00fcnstigeren und damit st\u00e4rkeren Waldwirtschaft beitragen. Der f\u00fcr eine fl\u00e4chendeckende, effiziente und wirtschaftliche Holzernte notwendige Mechanisierungsgrad wird durch die Kredite erst erm\u00f6glicht. Ohne diese Kredite w\u00fcrden die dringend notwendigen Investitionen nicht get\u00e4tigt.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle hat im Januar 2003 ihren Bericht zur Vollzugs- und Wirkungspr\u00fcfung \u00fcber den forstlichen Investitionskredit ver\u00f6ffentlicht. Das Resultat ist positiv ausgefallen. Es wird u. a. festgehalten, dass die Investitionskredite effizientere Arbeitsprozesse in der Waldwirtschaft effektiv f\u00f6rdern und so die erwartete Wirkung erzielt wird.</p><p>Die mit der Mechanisierung erreichten Effizienzsteigerungen k\u00f6nnen zwar kurzfristig Arbeitspl\u00e4tze gef\u00e4hrden. Eine finanziell gesunde und effizient arbeitende Waldwirtschaft wird aber mittel- und langfristig in der gesamten Holzkette Arbeitspl\u00e4tze erhalten oder neue schaffen. Mit den Investitionskrediten, die der ganzen Waldwirtschaft offen stehen, wird auch kein ungerechter Wettbewerb gef\u00f6rdert. Die Gesetzeslage ist klar, es gibt keine bevorzugten oder gesch\u00fctzten Bereiche; es k\u00f6nnen sowohl \u00f6ffentliche Forstbetriebe als auch private Forstunternehmer um Kredite nachsuchen. Die Kredite m\u00fcssen w\u00e4hrend der Amortisationsdauer zur\u00fcckbezahlt werden. Der Unternehmer oder Betriebsleiter muss also seinen Betrieb erfolgreich f\u00fchren und die teuren Fahrzeuge auslasten und effizient einsetzen.</p><p>Der Bund stellt die gesetzlichen Grundlagen bereit und definiert die groben Rahmenbedingungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Kredite. Die Pr\u00fcfung der Gesuche, deren Genehmigung oder Ablehnung, die Unterzeichnung der Vertr\u00e4ge und die ganze finanzielle Abwicklung der Kreditvergabe fallen in die Kompetenz der Kantone. Die Entscheide werden auf der Grundlage der kantonalen Forststrategien und -konzepte gef\u00e4llt, die Bewilligungskriterien k\u00f6nnen deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen. Die Kantone \u00fcbernehmen zudem die B\u00fcrgschaft gegen\u00fcber dem Bund.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte an seiner Politik im Bereich der Investitionskredite grunds\u00e4tzlich festhalten. Die Anliegen des Motion\u00e4rs sollen dennoch im Gesamtzusammenhang der laufenden Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber den Wald \u00fcberpr\u00fcft werden. Zu dieser Teilrevision, die auf dem Waldprogramm Schweiz basiert, findet noch in diesem Jahr eine Vernehmlassung statt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1086566400000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087291914960)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492997800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1078876800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}