{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3061","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen Betriebe, welche Lehrstellen und andere Ausbildungspl\u00e4tze anbieten, vermehrt zu ber\u00fccksichtigen, indem die Lehrlingsausbildung im Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen als Vergabekriterium verankert wird. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Binnenmarkt soll dies auch im Bereich der Kantone und Gemeinden ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen h\u00e4lt in Abschnitt 3 Artikel\u00a08 verschiedene Verfahrensgrunds\u00e4tze und in Artikel\u00a09 die Eignungskriterien f\u00fcr die Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen fest. Ob ein Betrieb Ausbildungspl\u00e4tze anbietet, spielt dabei keine Rolle. Dies soll sich angesichts des angespannten Lehrstellenmarktes \u00e4ndern. Betriebe, welche Verantwortung wahrnehmen, indem sie sich an der Ausbildung junger Menschen beteiligen, sollen bei der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen einen Vorteil gegen\u00fcber nicht ausbildenden Betrieben haben.</p><p>Der Staat investiert viele Mittel in die Ausbildung junger Menschen und muss Massnahmen ergreifen, wenn Jugendliche keine Anschlussl\u00f6sungen an die obligatorische Schulzeit finden. Betriebe, welche Ausbildungspl\u00e4tze anbieten, nehmen somit eine aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Sicht enorm wichtige Aufgabe wahr. Dies soll im Vergabesystem ber\u00fccksichtigt und belohnt werden. F\u00fcr gewisse Jungunternehmen oder Branchen, welche die Bedingungen zur Lehrlingsausbildung noch nicht oder nicht erf\u00fcllen, sind Ausnahmen vorzusehen. Eine entsprechende verbindliche Formulierung ist im Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Damit auch die Kantone und Gemeinden vermehrt nach diesem Grundsatz \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge vergeben, soll eine entsprechende Formulierung als Kann-Vorschrift auch im Bundesgesetz \u00fcber den Binnenmarkt verankert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung einer guten Berufsbildung bewusst. Er setzt alle zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel ein, um die Qualit\u00e4t und die Attraktivit\u00e4t der Berufsbildung zu st\u00e4rken. Diesem Zweck dient insbesondere das Bundesgesetz \u00fcber die Berufsbildung (SR 412.10).</p><p>Ziel und Zweck des \u00f6ffentlichen Beschaffungsrechtes ist es, den wirtschaftlichen Einsatz der \u00f6ffentlichen Mittel zu f\u00f6rdern, die Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten, den Wettbewerb zu st\u00e4rken und die Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Den Zuschlag soll auch k\u00fcnftig diejenige Firma erhalten, die geeignet ist, den Auftrag zu erf\u00fcllen und deren Angebot das wirtschaftlich g\u00fcnstigste ist. Eignungs- und Zuschlagskriterien m\u00fcssen sich dabei auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Ein \u00f6ffentlicher Auftrag wird dabei nur an jene Firma vergeben, die die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen sowie den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gew\u00e4hrleistet (Art. 8 des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, BoeB; SR 172.056.1).</p><p>Ziel dieser Norm ist die Sicherung sozialer Errungenschaften, die Wahrung des Arbeitsfriedens und die Verhinderung unerw\u00fcnschter sozialer Auswirkungen. Zudem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Nur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Bedingungen einhalten, k\u00f6nnen f\u00fcr die Vergabe eines \u00f6ffentlichen Auftrages ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Die Frage, ob ein Anreizmechanismus im \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht ein geeignetes Mittel ist, um die Situation in der Berufsbildung weiter zu verbessern, ist in der laufenden Revision des BoeB zu pr\u00fcfen. Der Bundesrat steht einem solchen Anreizmechanismus nicht ablehnend gegen\u00fcber, weist jedoch gleichzeitig auf die Grenzen der Ber\u00fccksichtigung leistungsfremder Kriterien im \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht hin. Diese ergeben sich einerseits durch das im nationalen und internationalen Beschaffungsrecht, insbesondere im WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) verankerte Gebot der Gleichbehandlung von in- und ausl\u00e4ndischen Anbietern. Nicht alle Staaten der WTO verf\u00fcgen \u00fcber dasselbe oder ein \u00e4hnliches System der praxisorientierten Berufsbildung wie die Schweiz. Von ausl\u00e4ndischen Anbietern zu verlangen, dass sie im Bereich der Lehrlingsausbildung aktiv sind, verletzt deshalb das Nichtdiskriminierungsgebot.</p><p>Zus\u00e4tzlich zu beachten ist das im internationalen Beschaffungsrecht verankerte Erfordernis, dass sich die Eignungs- und Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen und keine leistungsfremden Kriterien, die z. B. struktur- oder regionalpolitisch motiviert sind, beinhalten. Der Umstand, dass eine Firma Lehrlinge ausbildet, stellt grunds\u00e4tzlich kein geeignetes Kriterium zur Ermittlung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit des Anbieters und des wirtschaftlichen g\u00fcnstigsten Angebotes dar. Davon abgesehen f\u00fchrt die Vermischung von leistungsbezogenen und leistungsfremden Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Einschr\u00e4nkung des Wettbewerbs, wirkt verzerrend auf die Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebotes und ist deshalb gesamtwirtschaftlich sch\u00e4dlich.</p><p>Im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision kann deshalb gepr\u00fcft werden, ob beim Vorliegen gleichwertiger Angebote von Firmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz der Zuschlag demjenigen Unternehmen erteilt werden soll, das seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt, namentlich durch die Ausbildung von Lehrlingen. Eine solche Regelung kann auch einen Beitrag zur Harmonisierung des schweizerischen Beschaffungsrechtes leisten. Denn obwohl beispielsweise das Beschaffungsrecht des Kantons Aargau die Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium auff\u00fchrt, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aargau (vom 15. September 1999) dieses Zuschlagskriterium nur dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn sich gleichwertige Angebote gegen\u00fcber stehen.</p><p>Ziel des Binnenmarktgesetzes ist es, dass Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer Erwerbst\u00e4tigkeit auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt haben. Deshalb ist dieses Gesetz nicht der richtige Ort f\u00fcr die Regelung \u00f6ffentlicher kantonaler oder kommunaler Beschaffungsverfahren. Solche Regelungen m\u00fcssen vielmehr in der interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.4) sowie in den kantonalen Ausf\u00fchrungserlasse Eingang finden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1086566400000)\/","SubmittedBy":"Gallad\u00e9 Chantal","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434326400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810016863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1078876800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}