{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3070","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Reisedokumente f\u00fcr Ausl\u00e4nder ohne heimatliche Papiere","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund welcher konkreten Informationen kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass Personen albanischer Herkunft aus Kosovo auf normalem Weg Reisepapiere von der Vertretung von Serbien und Montenegro in der Schweiz erhalten k\u00f6nnen?</p><p>2. In wie vielen konkreten F\u00e4llen hat das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge ein R\u00fcckreisevisum in ein Reisepapier eingetragen, das nach dem 1. Januar 2003 durch die Vertretung von Serbien und Montenegro ausgestellt wurde?</p><p>3. Rechtfertigt es die Anzahl dieser F\u00e4lle, von einer g\u00e4ngigen Praxis zu sprechen, insbesondere im Vergleich zur grossen Zahl von Kosovo-Albanerinnen und -Albanern? Sind diese F\u00e4lle nicht vielmehr an bestimmte Faktoren gebundene Ausnahmen, die die Regel best\u00e4tigen, dass diesen Personen keine heimatlichen Ausweispapiere abgegeben werden?</p><p>4. Besteht nicht Anlass genug, Personen aus Kosovo von diesem Vorgehen zu befreien?</p>","ReasonText":"<p>Im Exil leben heisst oft, getrennt von der Familie zu leben, und diese Trennung ist f\u00fcr die betroffenen Personen h\u00e4ufig sehr schwer zu ertragen. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen vorl\u00e4ufig Aufgenommene die Schweiz nicht verlassen. Viele unter ihnen haben bei ihrer Ankunft in der Schweiz zudem kein Reisepapier hinterlegt. Um kurze Reisen in Drittstaaten anzutreten, k\u00f6nnen sie als schriftenlose ausl\u00e4ndische Personen dennoch einen Identit\u00e4tsausweis sowie ein R\u00fcckreisevisum beantragen. Das Bundesgericht anerkennt mit seiner Rechtsprechung, dass eine Kurzreise umso weniger verweigert werden kann, je l\u00e4nger sich ein Mensch in der Schweiz aufh\u00e4lt.</p><p>Die Verordnung \u00fcber die Abgabe von Reisepapieren an ausl\u00e4ndische Personen verlangt zwar von der betroffenen Person den Nachweis, dass es ihr unm\u00f6glich ist, von der diplomatischen Vertretung ihres Heimatstaates ein Reisepapier zu erhalten. F\u00fcr Menschen albanischer Herkunft aus Kosovo, das trotz der faktischen Trennung formal immer noch von Serbien und Montenegro abh\u00e4ngig ist, ist dies jedoch problematisch. Zahlreiche Kosovo-Albanerinnen und -Albaner bekr\u00e4ftigen, dass ihnen die Botschaft von Serbien und Montenegro jegliches Reisepapier verweigert. Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge hingegen antwortet ihnen immer wieder, dass es ihnen m\u00f6glich sei, heimatliche Ausweispapiere zu erhalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitung</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 der Verordnung vom 11. August 1999 \u00fcber die Abgabe von Reisepapieren an ausl\u00e4ndische Personen (SR 143.5; RPAV) ist das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) f\u00fcr die Abgabe von Reisepapieren und Reiseersatzdokumenten an schriftenlose ausl\u00e4ndische Personen zust\u00e4ndig.</p><p>Eine ausl\u00e4ndische Person gilt im Sinne der RPAV als schriftenlos, wenn sie keine g\u00fcltigen heimatlichen Reisepapiere besitzt und ihr nicht zugemutet werden kann, sich bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihres Heimat- oder Herkunftstaates um die Ausstellung oder Verl\u00e4ngerung eines Reisepapiers zu bem\u00fchen (Art. 6 Abs. 1 RPAV). Technische Verz\u00f6gerungen bei der Ausstellung oder Verl\u00e4ngerung der heimatlichen Reisepapiere oder gerechtfertigte Verweigerungsgr\u00fcnde der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gelten nicht als Grund f\u00fcr die Abgabe eines schweizerischen Reisepapiers (Art. 6 Abs. 2 RPAV). Die Schriftenlosigkeit wird im Rahmen der Gesuchspr\u00fcfung durch das Bundesamt festgestellt (Art. 6 Abs. 3 RPAV).</p><p>Das BFF pr\u00fcft Gesuche um Ausstellung eines schweizerischen Ersatzreisepapiers einzelfallweise in Anwendung der oben genannten Verordnungsbestimmungen.</p><p>1. Auf entsprechende Anfrage des BFF vom 12. M\u00e4rz 2003 hin erteilte die Botschaft von Serbien und Montenegro in Bern am 7. April 2003 betreffend die Ausstellung von Reisep\u00e4ssen die folgenden schriftlichen Ausk\u00fcnfte:</p><p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen alle Staatsangeh\u00f6rigen von Serbien und Montenegro, einschliesslich Personen mit Herkunft aus Kosovo, unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Abgabevoraussetzungen, einen Reisepass erhalten. Als Voraussetzungen f\u00fcr die Abgabe gelten dabei namentlich der Nachweis der serbisch-montenegrinischen Staatsangeh\u00f6rigkeit, der Identit\u00e4t sowie eines geregelten Aufenthaltes in der Schweiz. Sind diese Voraussetzungen erf\u00fcllt, stellt die Botschaft von Serbien und Montenegros gem\u00e4ss eigenen Angaben einen heimatlichen Reisepass ohne weiteren Verzug aus.</p><p>Die Botschaft von Serbien und Montenegro weist in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2003 darauf hin, dass in Kosovo im Zuge der kriegerischen Ereignisse von 1999 mehrere Zivilstandsregister (darunter namentlich diejenigen von Prizren, Pec, Klina, Istok, Djakovica und Decane) zerst\u00f6rt worden sind und deshalb wieder rekonstruiert werden m\u00fcssen. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass die ein Gesuch stellenden Personen das Verfahren um Ausstellung eines Staatsangeh\u00f6rigkeitsnachweises mit der Einreichung weiterer sachdienlicher Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Den betreffenden Personen steht es dabei nach Auskunft der Botschaft von Serbien und Montenegro offen, f\u00fcr deren Beschaffung im Heimatland wohnhafte Verwandte, Bekannte oder einen Rechtsvertreter vor Ort zu beauftragen.</p><p>2. Das BFF wird erst mit der Inbetriebnahme des Informationssystems Reisepapiere im vierten Quartal 2004 in der Lage sein, exakte statistische Abfragen zu machen, mit denen die Anzahl der ausgestellten Dokumente eines bestimmten Typs (einschliesslich R\u00fcckreisevisa) mit der Nationalit\u00e4t bzw. Herkunft ihrer Inhaber verkn\u00fcpft werden kann. Immerhin wurden aber im Zeitraum zwischen dem 1. April 2003 und dem 31. M\u00e4rz 2004 (von gesamthaft 191 R\u00fcckreisevisa, welche generell an Inhaber heimatlicher Reisep\u00e4sse abgegeben wurden) 36 R\u00fcckreisevisa an Personen aus Kosovo ausgestellt, die im Besitz eines g\u00fcltigen serbisch-montenegrinischen Passes waren.</p><p>F\u00fcr die Kl\u00e4rung der Frage, ob Personen aus Kosovo von der diplomatischen Vertretung Serbiens und Montenegros in der Schweiz ohne weiteres heimatliche Reisep\u00e4sse erhalten oder nicht, ist die Anzahl der vom BFF abgegebenen R\u00fcckreisevisa ohnehin nicht aussagekr\u00e4ftig:</p><p>R\u00fcckreisevisa werden aufgrund der rechtlichen Konzeption der vorl\u00e4ufigen Aufnahme ausschliesslich von vorl\u00e4ufig aufgenommenen Inhabern eines heimatlichen Passes ben\u00f6tigt.</p><p>Unter den aus Kosovo stammenden Inhabern eines heimatlichen Passes gibt es neben den vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen jedoch auch zahlreiche Personen, welche im Besitz einer Jahresaufenthaltsbewilligung (B) oder einer Niederlassungsbewilligung (C) sind. Bei ihnen entf\u00e4llt hinsichtlich der Wiedereinreise in die Schweiz das Erfordernis eines R\u00fcckreisevisums.</p><p>Das BFF kann somit bez\u00fcglich der aus Kosovo stammenden Personen keinerlei Aussagen dar\u00fcber machen, in wie vielen F\u00e4llen bei der Botschaft von Serbien und Montenegro ein heimatlicher Pass beantragt bzw. auch ausgestellt oder allenfalls verweigert worden ist.</p><p>3. Wie bereits in der Antwort auf Frage 2 ausgef\u00fchrt, l\u00e4sst die Ausstellung von R\u00fcckreisevisa an Inhaber eines serbisch-montenegrinischen Passes keinen aussagekr\u00e4ftigen R\u00fcckschluss auf die Ausstellungspraxis der Botschaft von Serbien und Montenegro zu. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder hinsichtlich der M\u00f6glichkeit von Auslandreisen gesetzlichen Einschr\u00e4nkungen unterworfen sind. Dieser Umstand d\u00fcrfte dazu f\u00fchren, dass zahlreiche vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen aus Kosovo zwar im Besitz eines g\u00fcltigen heimatlichen Passes sind, jedoch in Kenntnis der gesetzlich beschr\u00e4nkten Reisegr\u00fcnde gar kein Gesuch um Ausstellung eines R\u00fcckreisevisums einreichen.</p><p>Schliesslich ist zu erw\u00e4hnen, dass das BFF nur wenige Gesuche um Ausstellung eines schweizerischen Ersatzreisepapieres registriert, die von in der Schweiz fremdenpolizeilich geregelten (Bewilligungen B und C) Personen aus Kosovo eingereicht werden. Dies l\u00e4sst darauf schliessen, dass die fragliche Personengruppe grunds\u00e4tzlich im Besitz von heimatlichen P\u00e4ssen ist und sich deshalb nicht gezwungen sieht, sich auf die Schriftenlosigkeit im Sinne von Artikel\u00a06 RPAV zu berufen.</p><p>4. Wie den vorstehenden Ausf\u00fchrungen zu entnehmen ist, k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich alle Staatsangeh\u00f6rigen von Serbien und Montenegro mit Herkunft aus Kosovo einen heimatlichen Pass erhalten. Der Bundesrat erachtet daher die aktuelle Praxis bei der Abgabe von schweizerischen Ersatzreisepapieren an Personen aus Kosovo als rechtlich korrekt. Er sieht deshalb keine Veranlassung, diese Praxis zu \u00e4ndern und Personen aus Kosovo generell davon zu entbinden, sich bei der diplomatischen Vertretung Serbiens und Montenegros um die Ausstellung oder Verl\u00e4ngerung der G\u00fcltigkeitsdauer eines heimatlichen Passes zu bem\u00fchen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1084838400000)\/","SubmittedBy":"Leuenberger Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118684888553)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531004103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079308800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}