{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3077","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Benachteiligung der Schweizer Verkaufsgesch\u00e4fte im Grenzgebiet","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei den Verkaufsgesch\u00e4ften im Grenzgebiet der Schweiz herrscht Unmut dar\u00fcber, dass die Schweizer in Deutschland f\u00fcr bis zu 300 Franken (gem\u00e4ss Art. 5 Abs. 3 der Verordnung \u00fcber Abgabenerleichterung im Reisendenverkehr), die Deutschen im grenznahen Gebiet aber umgekehrt nur bis zu einem Betrag von 30 Euro (gem\u00e4ss Art. 3 Abs. 2 der Verordnung \u00fcber die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im pers\u00f6nlichen Gep\u00e4ck der Reisenden) mehrwertsteuerfrei einkaufen k\u00f6nnen. Auch wenn sie nachweislich mehr als 15 Kilometer in der Schweiz weit waren, ist die Grenze f\u00fcr den Reisendenverkehr von 175 Euro (gem\u00e4ss Art. 2 Abs. 7 der Verordnung \u00fcber die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im pers\u00f6nlichen Gep\u00e4ck der Reisenden) deutlich unter der Grenze, die f\u00fcr die Schweizer gilt. Dieser Unterschied benachteiligt die Schweizer Verkaufsgesch\u00e4fte. </p><p>Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Problematik?</p><p>2. Ist er bereit, diese Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung im schweizerischen Grenzverkehr mit Deutschland zu beseitigen? Wenn ja, wie?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zollabfertigung im Reisendenverkehr verursacht den Beh\u00f6rden und den privaten Zollbeteiligten seit jeher einen erheblichen Aufwand. Trotz den in den letzten Jahren getroffenen betrieblichen und organisatorischen Massnahmen blieb der administrative Aufwand bei der Abfertigung von Privatwaren im Reisendenverkehr hoch und musste reduziert werden. Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der knappen Ressourcen und des stattgefundenen Aufgabenwandels der Zollverwaltung im Allgemeinen und des Grenzwachtkorps im Besonderen (Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t, des bandenm\u00e4ssigen Schmuggels, der illegalen Einreise usw.).</p><p>Mit der am 30. Januar 2002 verabschiedeten Verordnung \u00fcber Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr (Reisendenverkehrsverordnung; SR 631.251.1) hat der Bundesrat - nebst dem Zusammenf\u00fchren der bereits damals geltenden besonderen Wertfreigrenze von 200 Franken und der allgemeinen Wertfreigrenze  von 100 Franken zu einer einzigen, allgemein g\u00fcltigen Wertfreigrenze von 300 Franken - eine Vielzahl anderer Massnahmen beschlossen, welche die t\u00e4gliche Arbeit der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung bei der Abfertigung von Privatwaren vereinfachen sollten. So wurde z. B. auch die in der Praxis nicht durchsetzbare unterschiedliche Behandlung des Reisenden- und des Grenzverkehrs aufgehoben.</p><p>Die Schaffung dieser Wertfreigrenze war im gesamten Kontext der \u00dcberpr\u00fcfung der Reisendenverkehrsabfertigung der Teilbereich mit dem gr\u00f6ssten Vereinfachungspotenzial. Der Betrag von 300 Franken entspricht im Weiteren praktisch der EU-Regelung f\u00fcr Reisende aus Drittl\u00e4ndern (Euro 175/Franken 280).</p><p>Im Bereich des grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehrs im grenznahen Raum geht die per 1. M\u00e4rz 2002 eingef\u00fchrte Regelung in der Tat weiter als die unserer Nachbarl\u00e4nder. Die Wertfreigrenzen und Freimengen im Grenzverkehr sind in den EU-Mitgliedstaaten national und sehr detailliert (z. B. bis 10 Gramm, 5 St\u00fcck oder 1/8 Liter) geregelt. Innerhalb der tieferen ausl\u00e4ndischen Wertfreigrenzen ist f\u00fcr Lebensmittel oft noch ein spezieller H\u00f6chstbetrag definiert (z. B. gilt in Deutschland f\u00fcr den Grenzverkehr eine Wertfreigrenze von 90 Euro, davon d\u00fcrfen nicht mehr als 30 Euro auf Lebensmittel fallen).</p><p>Nach \u00fcbereinstimmenden Aussagen der Grenzorgane werden diese Vorschriften im Verkehr mit der Schweiz in der Praxis kaum angewendet.</p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die schweizerischen Bestimmungen f\u00fcr den Reisendenverkehr mit denjenigen der EU vergleichbar sind.</p><p>Bei der Verabschiedung der eingangs erw\u00e4hnten Verordnung hat der Bundesrat im \u00dcbrigen die vorstehenden Unterschiede sehr wohl zur Kenntnis genommen. Er war sich auch bewusst, dass Branchenverb\u00e4nde wie die Swiss Retail Federation und der Schweizerische Metzgermeisterverband gegen die geplanten Erleichterungen opponierten. In seiner Gesamtw\u00fcrdigung konnte der Bundesrat aber diesen Begehren nicht Folge leisten. Ganz abgesehen davon gew\u00e4hrleistet die neue Reisendenverkehrsverordnung den Agrarschutz an der Grenze praktisch im bisherigen Rahmen.</p><p>2. Die vom Interpellanten ins Feld gef\u00fchrte Aussage, wonach die neue Wertfreigrenze im schweizerischen Detailhandel zu Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung f\u00fchre, kann der Bundesrat in dieser absoluten Form nicht gelten lassen. Die H\u00f6he der Wertfreigrenze und damit die Schweizer Rechtsordnung als einzige Ursache der dargelegten Problematik zu bezeichnen, erachtet er als nicht stichhaltig. Konjunkturbedingte Ver\u00e4nderungen und das Preisgef\u00e4lle zum benachbarten Ausland beeinflussen das Einkaufsverhalten nachhaltiger als die eingef\u00fchrten Vereinfachungen im Reisendenverkehr.</p><p>Nebst den beiden Tatsachen spielen f\u00fcr den Entscheid, im benachbarten Ausland einzukaufen, noch andere Faktoren eine bedeutende Rolle. Zufriedenheit der Konsumenten mit Warenqualit\u00e4t und Verkaufsservice, Breite der Angebotspalette, \u00d6ffnungszeiten der Gesch\u00e4fte oder einfach die Freude einer Abwechslung, im Ausland einzukaufen, sind im Gesamtkontext nicht ausser Acht zu lassen.</p><p>Dass dies im gleichen Masse auch f\u00fcr das benachbarte Ausland gilt, zeigt das Beispiel des Kantons Tessin mit aller Deutlichkeit. Aufgrund der in Italien eingetretenen Teuerung und des dadurch ge\u00e4nderten Einkaufsverhaltens der italienischen Grenzbev\u00f6lkerung stieg der Umsatz der schweizerischen Gesch\u00e4fte in Grenzn\u00e4he zu Italien markant an. </p><p>Aufgrund dieser Sachlage kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es keine zwingenden Gr\u00fcnde gibt, auf die erw\u00e4hnten Vereinfachungen im Reisendenverkehr zur\u00fcckzukommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1086566400000)\/","SubmittedBy":"Walter Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143210110593)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546248597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079395200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}