{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3082","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beziehungen der Schweiz zu IWF und Weltbank","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schweizervolk hat am 17. Mai 1992 den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbank) angenommen. Die Tatsache, dass die Schweiz Mitglied der Institutionen von Bretton Woods (BWI) ist und Einsitz in deren F\u00fchrungsorganen hat, bedeutet f\u00fcr sie ein wichtiges Instrument der Aussenpolitik, der internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzpolitik sowie der Entwicklungspolitik.</p><p>Die Schweiz hat in diesen Institutionen eine bedeutende Stellung erlangt. Damit diese auch weiterhin gesichert ist, wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>1. in Anlehnung an das Integrationsb\u00fcro ein BWI-B\u00fcro ins Leben zu rufen, in dem die Personen, die die Dossiers zu IWF und Weltbank betreuen, zusammengef\u00fchrt werden;</p><p>2. den Koordinatoren in den Schwerpunktl\u00e4ndern der Entwicklungszusammenarbeit den Auftrag zu erteilen, folgende Punkte einer unabh\u00e4ngigen Analyse zu unterziehen: die wirtschaftspolitischen Programme der BWI,  die Reihenfolge, nach der die Reformen eingef\u00fchrt werden, und die Verteilung der Lasten des Anpassungsprozesses;</p><p>3. eine eigenst\u00e4ndige Haltung zur internationalen Finanzarchitektur zu entwickeln;</p><p>4. eine ausserparlamentarische Kommission zu schaffen, deren Aufgabe es ist, die Bundesverwaltung und den Bundesrat in BWI-Dossiers zu beraten;</p><p>5. j\u00e4hrlich einen Bericht zuhanden der Bundesversammlung auszuarbeiten, worin die T\u00e4tigkeit der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods dargelegt wird.</p>","ReasonText":"<p>Die vorliegende Motion nimmt Bezug auf den Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates vom 14. Oktober 2003 und konkretisiert die darin enthaltenen Empfehlungen. Mit Hilfe dieser Vorschl\u00e4ge sollen die Beziehungen der Schweiz zum IWF und der Weltbank in dem Geist neu belebt werden, der das Volk bei der Abstimmung vom 17. Mai 1992 dazu bewogen hat, den Beitritt der Schweiz zu den BWI anzunehmen.</p><p>Wie Daniel Kaeser, der erste schweizerische Exekutivdirektor beim IWF, in seinem Buch \"La longue marche vers Bretton Woods\" darlegt, leistete die Schweiz w\u00e4hrend Jahren betr\u00e4chtliche finanzielle Beitr\u00e4ge an die BWI, ohne sich dabei das n\u00f6tige Geh\u00f6r verschaffen zu k\u00f6nnen. Als die Schweiz schliesslich Mitglied wurde, erhoffte sie sich von ihrem neuen Status ein Mitspracherecht in den Bereichen, in denen sie am meisten zu sagen hat. Es ging darum, der Tendenz zur Marginalisierung unseres Landes entgegenzuwirken, aktiv an der Umsetzung der Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft mitzuwirken und die Politik des IWF und der Weltbank den schweizerischen Grunds\u00e4tzen anzun\u00e4hern, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Ziele bestehen noch heute.</p><p>Liest man jedoch den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2003, muss man feststellen, dass die Schweiz die BWI weiterhin finanziell grossz\u00fcgig unterst\u00fctzt, jedoch keine eigenst\u00e4ndige Rolle spielt. Ist der Bericht unvollst\u00e4ndig oder fehlt der Schweiz eine Strategie? Meines Erachtens m\u00fcssen wir tun, was in unseren Kr\u00e4ften steht, um die Stellung zu st\u00e4rken, die sich die Schweiz so m\u00fchevoll erarbeitet hat.</p><p>Um dies zu erreichen, ist der Bundesrat auf Werkzeuge angewiesen, die ihm bei der Umsetzung dieser Ziele helfen. Ein departement\u00fcbergreifendes B\u00fcro w\u00e4re dabei von Nutzen. In Anlehnung an das Integrationsb\u00fcro w\u00fcrden in einem BWI-B\u00fcro alle Personen, die sich mit den Dossiers zu IWF und WB befassen und zurzeit in verschiedenen Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Zielsetzungen arbeiten, zusammengef\u00fchrt. Daniel Kaeser ist der Ansicht, dass durch eine solche Zusammenf\u00fchrung vieles erst m\u00f6glich w\u00fcrde: eine zielgerichtete Planung, koh\u00e4rente und konzertierte Interventionen, eine Substanzerweiterung, die Schaffung eines Teams von Makro\u00f6konomen, die mit den Funktionsabl\u00e4ufen in den BWI vertraut sind, und eine Erh\u00f6hung der Produktivit\u00e4t der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.</p><p>Eine solche Verwaltungseinheit w\u00fcrde es der Schweiz beispielsweise erm\u00f6glichen, aktiver als heute an den Diskussionen \u00fcber die internationale Finanzarchitektur teilzunehmen. Sie k\u00f6nnte somit in einem f\u00fcr unser Land zentralen Bereich hervortreten und gleichzeitig beweisen, dass unsere Politik nicht einzig auf die Verteidigung des Bankgeheimnisses abzielt. </p><p>Ausserdem sollte die Schweiz in Fragen des Schuldenerlasses eine Vorreiterrolle \u00fcbernehmen und nicht den Eindruck vermitteln, sie sei das Sprachrohr der Vereinigten Staaten, wie dies im Zusammenhang mit Argentinien der Fall war. Die Schweiz darf nicht vergessen, dass sie eine Stimmrechtsgruppe anf\u00fchrt, in der Industriel\u00e4nder wie auch Transitionsl\u00e4nder vertreten sind. Sie muss daher konstruktive Kritik aus\u00fcben und folgende Punkte einer unabh\u00e4ngigen Analyse unterziehen: die wirtschaftspolitischen Programme der BWI, die Reihenfolge, nach der die Reformen eingef\u00fchrt werden, und die Verteilung der Lasten des Anpassungsprozesses. W\u00e4hrend der Parlamentsdebatten und des Abstimmungskampfes hatte der Bundesrat versprochen, sich f\u00fcr eine bessere Sozial- und Umweltvertr\u00e4glichkeit der Anpassungsprogramme einzusetzen, und dass er daf\u00fcr NGO zur Beratung heranziehen wolle. In diesem Bereich besteht weiterhin ein grosser Handlungsbedarf.</p><p>Aus diesem Grund schlagen wir die Bildung einer ausserparlamentarischen Ad-Hoc-Kommission mit interessierten NGO vor, damit diese wie versprochen an der Ausarbeitung der Strategien, die die Schweiz in den BWI verfolgen wird, mitwirken k\u00f6nnen. Mit der Ver\u00f6ffentlichung eines Jahresberichtes zuhanden der Bundesversammlung soll schliesslich auch das Parlament in die Bem\u00fchungen einbezogen werden, die Stellung der Schweiz in den BWI zu konsolidieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Grundhaltung der Motion, dass die Mitgliedschaft der Schweiz im Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) und in der Weltbank einen wichtigen Pfeiler der internationalen Interessenvertretung unseres Landes darstellt. In diesen Institutionen kann die Schweiz die Diskussionen \u00fcber zentrale Elemente der internationalen Finanz- und W\u00e4hrungspolitik sowie der Entwicklungspolitik aktiv mitgestalten. Der allgemein gute Ruf der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods (BWI) zeugt von der konstruktiven und eigenst\u00e4ndigen Haltung, welche die Schweiz in den Exekutivr\u00e4ten einnimmt. Der Bundesrat kann demzufolge die in der Motion ge\u00e4usserte Ansicht nicht teilen, dass die Schweiz in den BWI keine eigenst\u00e4ndige Rolle spielt und sich nicht das n\u00f6tige Geh\u00f6r verschaffen kann.</p><p>F\u00fcr die Schweiz als offene, integrierte Volkswirtschaft mit starkem Finanzplatz ist eine aktive Mitarbeit in den Exekutivr\u00e4ten von IWF und Weltbank unerl\u00e4sslich. Sie ist insbesondere darauf bedacht, dass die beiden Institutionen gem\u00e4ss ihren Prinzipien handeln. Zudem legt sie als Anf\u00fchrerin einer gemischten Stimmrechtsgruppe ein spezielles Augenmerk darauf, dass in diesen Institutionen mit beinahe globaler Mitgliedschaft die Gleichbehandlung aller Mitgliedsl\u00e4nder gew\u00e4hrleistet ist. Die Schweiz scheut sich keineswegs davor, eine eigenst\u00e4ndige Haltung einzunehmen.</p><p>Ein gutes Beispiel hierf\u00fcr ist die Haltung im Fall Argentinien. Bereits im September 2001 enthielt sich die Schweiz ihrer Stimme, weil sie die Auszahlung weiterer IWF-Kredite an ein vor der Insolvenz stehendes Land weder f\u00fcr Schuldner noch Gl\u00e4ubiger als dienlich erachtete. Damals teilte einzig ein Sitz im Exekutivrat diese Position. Heute wird im R\u00fcckblick diese klare Haltung von anderen L\u00e4ndern und vom IWF vielfach gelobt.</p><p>Ein weiteres Beispiel f\u00fcr die Vorreiterrolle der Schweiz ist die globale Entschuldungsinitiative f\u00fcr die \u00e4rmsten L\u00e4nder. Als die Idee eines Schuldenerlasses durch die internationalen Finanzinstitutionen noch umstritten war, blickte die Schweiz bereits auf mehrere Jahre Erfahrung mit der schweizerischen Entschuldungsfazilit\u00e4t zur\u00fcck, welche anl\u00e4sslich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft vom Parlament beschlossen wurde. Dies verlieh der Schweiz eine besondere Glaubw\u00fcrdigkeit, und es gelang ihr, die Einf\u00fchrung der Initiative zu beschleunigen und ihre Ausgestaltung massgeblich zu beeinflussen.</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die St\u00e4rkung der schweizerischen Position in den BWI. Dies soll jedoch innerhalb der bestehenden bew\u00e4hrten Strukturen und organisatorischen Vorkehrungen geschehen. In diesem Sinne hat er sich auch in seiner Stellungnahme zum Bericht der GPK-S \u00fcber \"Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods\" ausgedr\u00fcckt.</p><p>Zu den f\u00fcnf in der Motion aufgebrachten Punkte nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Schaffung eines BWI-B\u00fcros</p><p>Aufgrund von Artikel\u00a08 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes bestimmt der Bundesrat die zweckm\u00e4ssige Organisation der Bundesverwaltung und passt sie den Verh\u00e4ltnissen an. Unabh\u00e4ngig davon erachtet der Bundesrat die Idee der Schaffung eines BWI-B\u00fcros in Anlehnung an das Integrationsb\u00fcro nicht als sinnvoll, da die Zusammenfassung der T\u00e4tigkeiten keine bessere Nutzung von Synergien innerhalb der Verwaltung verspricht.</p><p>Anzumerken sei, dass 1944 in Bretton Woods bewusst zwei verschiedene Institutionen geschaffen wurden. Die dem IWF und der Weltbank damals \u00fcbertragenen Mandate behalten bis heute grunds\u00e4tzlich ihre G\u00fcltigkeit: Das Kernmandat der Weltbank liegt in der Armutsbek\u00e4mpfung und der Verbesserung der Lebensbedingungen in armen L\u00e4ndern, w\u00e4hrend der IWF f\u00fcr die Sicherung und F\u00f6rderung der internationalen Finanzstabilit\u00e4t zust\u00e4ndig ist. F\u00fcr den Bundesrat rechtfertigen diese unterschiedlichen Mandate die aktuelle Aufgabenteilung innerhalb der Bundesverwaltung mit ihren dezentralen Verantwortungsbereichen.</p><p>Die f\u00fcr die Gesch\u00e4fte von IWF und Weltbank bestehenden Vorkehrungen in der Verwaltung funktionieren gut. Die f\u00fcr die Erarbeitung der Position der Schweiz n\u00f6tigen Koordinationsabl\u00e4ufe sind flexibel, schaffen Transparenz und erfordern einen geringen Verwaltungsaufwand.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates existiert keine Alternative, welche eine wesentliche Verbesserung der Koordination und somit der Ausgewogenheit der Schweizer Position herbeif\u00fchren w\u00fcrde. Eine Zusammenlegung der betroffenen Stellen h\u00e4tte zur Folge, dass die nat\u00fcrliche Kontrollfunktion der verschiedenen fachlich zust\u00e4ndigen Verwaltungseinheiten wegfallen w\u00fcrde. So w\u00fcrden z. B. die schweizerischen Aktivit\u00e4ten in der Weltbank von den Aktivit\u00e4ten in den \u00fcbrigen Entwicklungsbanken entfernt, wodurch ein wichtiger Bezug zur \u00fcbrigen multilateralen Entwicklungszusammenarbeit verloren ginge. Zudem besteht auch die Gefahr, dass die Integration der multilateralen Gebiete von Seco und Deza in ein BWI-B\u00fcro die Exekutivr\u00e4te von den entwicklungspolitischen Diskussionen, den Erfahrungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und den bilateralen Aktivit\u00e4ten von EVD und EDA entfernen w\u00fcrde.</p><p>Ein BWI-B\u00fcro w\u00fcrde eine zus\u00e4tzliche Koordinationsebene schaffen und den Ressourcenbedarf entsprechend erh\u00f6hen. Schliesslich stellt sich das Problem, dass die f\u00fcr IWF-Fragen zust\u00e4ndige Stelle in der Nationalbank aus institutionellen Gr\u00fcnden nicht in ein BWI-B\u00fcro integriert werden k\u00f6nnte.</p><p>2. Auftragserteilung an die Koordinatoren in den Schwerpunktl\u00e4ndern zu unabh\u00e4ngigen Analysen</p><p>Die Widergabe von Stimmungen und Analysen der wirtschaftlichen und entwicklungspolitische Lage in Schwerpunktl\u00e4ndern ist bereits heute wesentlicher Bestandteil der T\u00e4tigkeiten von Koordinationsb\u00fcros. Die Sensibilisierung der schweizerischen Aussenstellen in den Entwicklungsl\u00e4ndern f\u00fcr makro\u00f6konomische und entwicklungspolitische Fragen ist daher eine wichtige T\u00e4tigkeit von Seco und Deza.</p><p>Die beiden Stellen haben vor zwei Jahren u. a. f\u00fcr die wichtigen und regelm\u00e4ssig wiederkehrenden Gesch\u00e4fte der Weltbank und des IWF mit Entwicklungsl\u00e4ndern einen Fragenkatalog f\u00fcr die Kooperationsb\u00fcros der Schweiz erstellt. Dieser beinhaltet Fragen zur Wirtschaftspolitik, zur Sozialpolitik, zur Gouvernanz der Entwicklungsl\u00e4nder und zum Fortschritt in diesen Bereichen. Die daraus resultierenden Analysen werden in die Stellungnahmen der Schweiz in den beiden Exekutivr\u00e4ten einbezogen.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich zudem \u00fcber ihre Koordinationsb\u00fcros an Multilateral Organizations Performance Assessment Network, einem informellen Netzwerk der Geberl\u00e4nder, welches die T\u00e4tigkeit der multilateralen Organisationen, einschliesslich der internationalen Finanzinstitutionen, in acht Entwicklungsl\u00e4ndern \u00fcberwacht.</p><p>3. Entwicklung einer eigenst\u00e4ndigen Haltung zur internationalen Finanzarchitektur</p><p>Die Reform der internationalen Finanzarchitektur stellt f\u00fcr die Schweiz einen Schwerpunkt ihrer Aktivit\u00e4ten dar, insbesondere im Rahmen des IWF und der G10. Die Schweiz hat sich sowohl in der Diskussion zur Verbesserung der Krisenpr\u00e4vention als auch der Krisenl\u00f6sung durch klare Positionsbez\u00fcge profilieren k\u00f6nnen. Die bedeutendsten Fortschritte bei der Reform der internationalen Finanzarchitektur konnten bislang bei der Verbesserung der Krisenpr\u00e4vention erzielt werden. Der IWF hat das Instrument der wirtschaftspolitischen \u00dcberwachung grundlegend verbessert, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung von international anerkannten Standards und Kodizes. Gleichzeitig wurde die Offenlegung von Daten und L\u00e4nderberichten in IWF und Weltbank vorangetrieben. Die Schweiz hat u. a. dank ihrem dezidierten Eintreten f\u00fcr mehr Transparenz wesentlich zu diesen Fortschritten beigetragen. Nicht zuletzt war sie eines der ersten Industriel\u00e4nder, welches seinen Finanzsektor einer Beurteilung durch das Financial Sector Assessment Programs unterzogen hat.</p><p>Schwieriger gestaltete sich die Verbesserung der Mechanismen zur L\u00f6sung von Krisen. Die diesbez\u00fcgliche Haltung der Schweiz ist klar und konsistent: Es braucht Alternativen zur Kreditvergabe.</p><p>Einer dieser Ans\u00e4tze beinhaltet die Einf\u00fchrung von Kollektivklauseln in Anleihensvertr\u00e4gen. Bereits Ende der Neunzigerjahre hat sich die Schweiz f\u00fcr diese Massnahme eingesetzt. Eine im Jahr 2000 von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung beauftragte Studie bekr\u00e4ftigte, dass Kollektivklauseln in Anleihensvertr\u00e4gen keine negativen finanziellen Auswirkungen f\u00fcr Schuldner haben, welche eine nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgen. Eine breite Akzeptanz erlangten Kollektivklauseln im Zuge der Diskussion \u00fcber die Schaffung eines Insolvenzmechanismus f\u00fcr Staaten, einem weiteren Ansatz zur Krisenl\u00f6sung.</p><p>Die Schweiz hat sich im IWF dezidiert f\u00fcr die Schaffung eines derartigen Mechanismus eingesetzt. Bedauerlicherweise wurde der vorgeschlagene Insolvenzmechanismus aufgrund der fehlenden Unterst\u00fctzung der USA und einer Reihe von Schwellenl\u00e4ndern im Fr\u00fchjahr 2003 auf Eis gelegt. Die Diskussion hat jedoch in breiten Kreisen das Bewusstsein f\u00fcr das Problem fehlender M\u00f6glichkeiten zum Umgang mit der Staateninsolvenz gesch\u00e4rft. Die Schweiz setzt sich daf\u00fcr ein, dass diese Diskussionen weitergef\u00fchrt werden.</p><p>Im Rahmen der Diskussion zur Reform der internationalen Finanzarchitektur ist vor allem auch in der Weltbank die Bereitstellung von nicht r\u00fcckzahlbaren Zusch\u00fcssen an die \u00e4rmsten L\u00e4nder ins Zentrum ger\u00fcckt. Dadurch ist die klassische Aufgabenteilung zwischen den Uno-Organisationen, die generell nur Zusch\u00fcsse gew\u00e4hren und den BWI, die mit kommerziellen und konzessionellen Krediten arbeiten, aufgebrochen worden. In dieser Diskussion hat sich die Schweiz klar positioniert, u. a. indem sie die Schaffung eines neuen Analyserahmenwerkes von IWF und Weltbank unterst\u00fctzt, welches helfen soll die Finanzkraft eines Landes sowie seine F\u00e4higkeit, sich neu zu verschulden, besser zu beurteilen. Dabei profitiert sie von den vielen Erfahrungen in den verschiedenen Verwaltungsstellen, die sich mit den BWI, der Uno und der bilateralen Zusammenarbeit besch\u00e4ftigen.</p><p>4. Schaffen einer ausserparlamentarischen Kommission f\u00fcr das BWI-Dossier</p><p>Nach dem Beitritt der Schweiz zu den BWI schuf die beratende Kommission f\u00fcr internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe im September 1992 einen Ausschuss, welcher zum Ziel hatte, bei der Ausgestaltung der schweizerischen Politik in IWF und Weltbank von den Erfahrungen breiter ausserparlamentarischer Kreise Nutzen ziehen zu k\u00f6nnen. In dieser so genannten Subkommission BWI wurde jeweils im Vorfeld der Fr\u00fchjahrs- und Herbsttagungen der BWI eine Aussprache zu anstehenden Agendapunkten und der schweizerischen Haltung gef\u00fchrt. Im Oktober 2002 hat die beratende Kommission beschlossen, die Subkommission BWI per Ende 2002 aufzul\u00f6sen und die Beratungen fortan selber zu f\u00fchren.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Konsultationen \u00fcber die schweizerische Position in den BWI bereits innerhalb der beratenden Kommission f\u00fcr internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe gef\u00fchrt werden, erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion nach Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission, die Bundesrat und Bundesverwaltung in BWI-Dossiers ber\u00e4t, als bereits erf\u00fcllt.</p><p>5. J\u00e4hrlicher Bericht \u00fcber die T\u00e4tigkeiten der Schweiz in den BWI</p><p>Der Bundesrat erachtet eine transparente Information \u00fcber das Engagement der Schweiz bei IWF und Weltbank als ausserordentlich wichtig. Die Ansicht der Motion, dass hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzlicher j\u00e4hrlicher T\u00e4tigkeitsbericht vonn\u00f6ten ist, teilt er jedoch nicht. Stattdessen sollten die bestehenden Informationsquellen noch besser genutzt und verbreitet werden, um so umfassend \u00fcber die T\u00e4tigkeiten der Schweiz in den BWI zu informieren.</p><p>Eine angemessene Gelegenheit f\u00fcr den j\u00e4hrlichen R\u00fcck- und Ausblick \u00fcber die T\u00e4tigkeiten der Schweiz in IWF und Weltbank bieten die Kapitel 5 und 6 des Aussenwirtschaftsberichtes. Sie sollen in Zukunft noch vertieft werden, indem insbesondere, wie von der GPK-S angeregt, die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen von IWF und Weltbank \u00fcbersichtlich aufgef\u00fchrt werden. Es sei auch verwiesen auf den EFV-Newsletter, der auf die Aktualit\u00e4t im IWF-Bereich eingeht und \u00fcber anstehende Gesch\u00e4fte informiert, sowie auf die weitere Berichterstattung auf den Internetseiten der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.</p><p>Schliesslich soll auch auf die halbj\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichte der Schweizer Exekutivdirektoren hingewiesen werden, welche detailliert \u00fcber die Arbeit des Exekutivrates und die Haltung der Schweizer Stimmrechtsgruppe Auskunft erteilen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1086566400000)\/","SubmittedBy":"Rey Jean-No\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1141776000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494811323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079481600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}