{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043149,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043149,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3149","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einwanderungsgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Offenbar gibt es Bestrebungen, die Asyl- und Ausl\u00e4nderpolitik in der Verwaltung zusammenzulegen. Vor diesem Hintergrund frage ich:</p><p>- Wird damit auch der Weg gebahnt f\u00fcr eine Einwanderungspolitik, die Asyl- und Ausl\u00e4nder- und Ausl\u00e4nderinnenpolitik integral betrachtet und in einem neuen Einwanderungsgesetz Niederschlag findet?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, unabh\u00e4ngig der Herkunft einer einwandernden Person bei der Frage der Bleibeberechtigung auf das Vorhandensein einer Erwerbsarbeitsstelle abzustellen?</p><p>- Was h\u00e4lt der Bundesrat von einem Green-Card-System, das Menschen aus allen Weltkulturen ein Aufenthaltsrecht, eventuell ein befristetes, gew\u00e4hrt?</p><p>- Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass das Arbeitsverbot f\u00fcr Asylgesuchsteller seine abschreckende Wirkung verfehlt hat, den Staat aber Unsummen kostet?</p><p>- Welche Auswirkungen h\u00e4tte nach Ansicht des Bundesrates eine \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes \u00fcber Quoten - Antidumping-Massnahmen m\u00fcssten \u00fcber Schutzbestimmungen abgesichert werden - in quantitativer Hinsicht auf das Asylverfahren?</p>","ReasonText":"<p>Mit einem Einwanderungsgesetz k\u00e4me die schweizerische Asyl- und Ausl\u00e4nder- und Ausl\u00e4nderinnenpolitik in Fluss. Nur damit liessen sich die ohnehin vorhandenen Migrationsstr\u00f6me sinnvoll regulieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit der Motion Simmen wurde der Bundesrat im Jahr 1993 beauftragt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. In der Folge verfasste der ehemalige Direktor des Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, Peter Arbenz, einen Bericht \u00fcber die schweizerische Migrationspolitik. Der Bericht wurde im Jahr 1995 vorgelegt und in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegeben.</p><p>Im Jahr 1996 wurde die Expertenkommission \"Migration\" vom Bundesrat eingesetzt, um unter Ber\u00fccksichtigung des Arbenz-Berichtes konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine k\u00fcnftige Migrationspolitik auszuarbeiten. Der Kommissionsbericht wurde mit einer Stellungnahme des Bundesrates im Jahr 1998 an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te weitergeleitet. Die Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4ge der Kommission entsprachen weitgehend den Vorstellungen des Bundesrates; die Schaffung eines einzigen Gesetzes sowohl f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- als auch f\u00fcr den Asylbereich wurde abgelehnt.</p><p>Nachdem die Totalrevision des Asylgesetzes sowie verschiedene Grundlagenpapiere und Berichte zum Migrationsbereich vorlagen, wurde die Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder eingeleitet. Die Entw\u00fcrfe f\u00fcr ein neues Ausl\u00e4ndergesetz und f\u00fcr eine weitere Teilrevision des Asylgesetzes werden derzeit in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten behandelt.</p><p>Die schweizerische Migrationspolitik setzt sich aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Elementen zusammen. Der Entwurf des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes, die Revision des Asylgesetzes, das Abkommen \u00fcber den freien Personenverkehr mit der EU und der Efta, die Verhandlungen \u00fcber eine Ausdehnung dieses Abkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, die R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen, der internationale Migrationsdialog, die B\u00fcrgerrechtsrevision sowie die verst\u00e4rkte Integrationspolitik ergeben eine umfassende und koh\u00e4rente Antwort auf die wichtigsten Fragen des Migrationsbereiches.</p><p>Im Ausl\u00e4nderbereich steht insbesondere die Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften und im Asylbereich die humanit\u00e4re Verpflichtung im Vordergrund. Diese unterschiedlichen migrationspolitischen Ziele erfordern auch unterschiedliche L\u00f6sungsans\u00e4tze, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Die Entscheidkompetenz liegt im Asylbereich zudem bei den Bundesbeh\u00f6rden und im Ausl\u00e4nderbereich in erster Linie bei den kantonalen Beh\u00f6rden.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage besteht f\u00fcr die Schaffung eines neuen Einwanderungsgesetzes keine Notwendigkeit. Die umfassende Migrationspolitik stellt eine Querschnittaufgabe dar, die es bei allen beh\u00f6rdlichen T\u00e4tigkeiten zu beachten gilt. In diesem Sinn wurde auch die interdepartementale Arbeitsgruppe f\u00fcr Migrationsfragen geschaffen, an der die betroffenen Bundesstellen beteiligt sind und die dem gegenseitigen Informationsaustausch und der Diskussion von Grundsatzfragen dient.</p><p>2. Die Zulassung von Personen aus den EU- und Efta-Staaten wird abschliessend durch das bilaterale Freiz\u00fcgigkeitsabkommen geregelt. F\u00fcr die Zulassung von erwerbst\u00e4tigen Personen aus Drittstaaten gelten folgende Voraussetzungen: gute berufliche Qualifikation, Pr\u00fcfung des Vorrangs der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Inland und aus den EU/Efta-Staaten sowie die Gew\u00e4hrung der orts\u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Zudem unterstehen diese Bewilligungen j\u00e4hrlichen H\u00f6chstzahlen. Dieses ausgewogene Konzept, das den l\u00e4ngerfristig besseren Integrationschancen von beruflich qualifizierten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern Rechnung tr\u00e4gt, wird auch mit dem geplanten neuen Ausl\u00e4ndergesetz beibehalten.</p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagene Zulassung aller Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die in der Schweiz eine Arbeitsstelle nachweisen k\u00f6nnen, entspricht nicht der Migrationspolitik des Bundesrates. Diese orientiert sich an den langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Interessen und insbesondere auch an den beschr\u00e4nkten Integrationsm\u00f6glichkeiten der Schweiz. Eine generelle \u00d6ffnung h\u00e4tte unabsehbare negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft; dies zeigen auch die Erfahrungen mit dem fr\u00fcheren Saisonnierstatut. Sie w\u00fcrde insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe zus\u00e4tzlich belasten und die Integrationsm\u00f6glichkeiten etwa der Schulen \u00fcberfordern. Mit einer einseitigen Erleichterung der Zulassungsbedingungen w\u00e4re auch keine Reziprozit\u00e4t f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer in den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern verbunden.</p><p>3. Bereits heute besteht die M\u00f6glichkeit, die tats\u00e4chlich ben\u00f6tigten, beruflich gut qualifizierten Arbeitskr\u00e4fte und Spezialisten aus allen Staaten zu rekrutieren. F\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Green-Card-Systems wie beispielsweise in Deutschland gibt es keinen Bedarf.</p><p>4. Gem\u00e4ss den Bestimmungen des Asylgesetzes haben Asylsuchende drei Monate nach Einreichung des Asylgesuches grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachzugehen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, deren Gesuch innerhalb der ersten drei Monate bereits erstinstanzlich abgelehnt worden ist. Ihnen kann die Arbeitsbewilligung w\u00e4hrend weiteren drei Monaten generell verweigert werden. Bei einem h\u00e4ngigen Asylgesuch besteht damit ein Arbeitsverbot von l\u00e4ngstens sechs Monaten.</p><p>Die Tatsache, dass heute relativ wenige Personen aus dem Asylbereich (Asylsuchende und vorl\u00e4ufig Aufgenommene) erwerbst\u00e4tig sind, ist daher nicht in erster Linie auf das befristete Arbeitsverbot zur\u00fcckzuf\u00fchren; ausschlaggebend ist derzeit die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere f\u00fcr Hilfskr\u00e4fte. Von den rund 64 700 Personen aus dem Asylbereich waren Ende 2003 lediglich rund 10 600 erwerbst\u00e4tig und rund 3200 bezogen Leistungen der Arbeitslosenversicherung.</p><p>5. Eine Quotenregelung oder auch eine umfassende \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes f\u00fcr Drittstaatangeh\u00f6rige h\u00e4tte angesichts des grossen weltweiten Migrationsdrucks und der sehr beschr\u00e4nkten Aufnahmef\u00e4higkeit des schweizerischen Arbeitsmarkts keine sp\u00fcrbaren Auswirkungen auf die Asylgesuche. Die Zahl der Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr Hilfskr\u00e4fte ist im letzten Jahrzehnt stark zur\u00fcckgegangen und rund 68 000 (6,9 Prozent) der in der Schweiz wohnhaften Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder waren Ende 2003 arbeitslos gemeldet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1086566400000)\/","SubmittedBy":"Vischer Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143210066217)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546873637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}