{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043151,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043151,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3151","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steuerschlupfl\u00f6cher schliessen. Wichtiger Beitrag zur Haushaltkonsolidierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Massive Einbr\u00fcche bei den Steuereinnahmen rissen 2003, im dritten Jahr in Folge, ein Milliardenloch (minus 2,8 statt minus 0,2 Milliarden Franken) in die Bundeskasse. Eingebrochen bei den Einnahmen sind vor allem die folgenden Bereiche:</p><p>- die Verrechnungssteuer (minus 2,3 Milliarden Franken);</p><p>- die Stempelabgaben (minus 0,7 Milliarden Franken);</p><p>- die direkte Bundessteuer (minus 0,7 Milliarden Franken); sowie</p><p>- die Mehrwertsteuer (minus 0,5 Milliarden Franken). </p><p>Die Ausgaben sind dagegen 2003 \u00fcber 1 Milliarde Franken tiefer ausgefallen als budgetiert und waren damit \"im Griff\". </p><p>Die Studie B. Frey/L. Feld, Deterrence and Morale in Taxation: An empirical analysis, August 2002, sch\u00e4tzt, dass in der Schweiz fast ein Viertel (23,5 Prozent) der erzielten Einkommen nicht versteuert werden.</p><p>Aus dem Kanton Tessin wurde gemeldet, dass 80 Prozent der 7 Milliarden Franken, die auf Sparkonten liegen, bei den Steuerbeh\u00f6rden nicht deklariert werden.</p><p>Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerhinterziehung von den Beh\u00f6rden \u00fcberhaupt entdeckt wird, ist gering. Die Steuerschlupfl\u00f6cher sind vielf\u00e4ltig und gross.</p><p>1996-1998 untersuchte die vom EFD eingesetzte Expertenkommission Behnisch das bestehende Steuersystem nach Schlupfl\u00f6chern. Sie ortete Handlungsbedarf und gab eine Reihe von Empfehlungen ab. Diese sind jedoch nur teilweise umgesetzt worden.</p><p>Durch das Schliessen der erkannten vielf\u00e4ltigen und grossen Steuerschlupfl\u00f6cher kann ein nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kennt er die Studie Frey/Feld vom August 2002, und hat er gest\u00fctzt darauf Massnahmen getroffen? Wenn ja, welche?</p><p>2. Arbeitet er an der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Behnisch? Wie?</p><p>3. Erfasst er seither neu auftretende Steuerschlupfl\u00f6cher, und trifft er die n\u00f6tigen Gegenmassnahmen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden wesentliche Steuereinnahmen auch aufgrund ungen\u00fcgender personeller Dotierung der Steuerverwaltungen entgehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es ist aus mehreren Gr\u00fcnden ein erkl\u00e4rtes Ziel des Bundesrates, die Steuerhinterziehung auf ein m\u00f6glichst tiefes Mass zu beschr\u00e4nken: Die Steuerhinterziehung reduziert die Steuereinnahmen, zwingt zu einer h\u00f6heren Steuerbelastung und benachteiligt dadurch die ehrlichen Steuerzahler, f\u00fchrt zu einem ineffizienten Einsatz von Arbeitskr\u00e4ften, ver\u00e4ndert die Einkommensverteilung in unvorhergesehener Weise und beeintr\u00e4chtigt die Genauigkeit der offiziellen Statistiken.</p><p>Die in der Interpellation zitierte Studie Frey/Feld wurde in einem vom EFD organisierten Workshop im Fr\u00fchling 2003 vorgestellt und intensiv diskutiert. Dabei zeigte sich einerseits, dass die H\u00f6he der Steuerhinterziehung mit der gew\u00e4hlten Berechnungsmethode tendenziell \u00fcbersch\u00e4tzt wird. Andererseits liefert die Studie interessante Ergebnisse zur Wirkung einer intensiveren Steuerfahndung. Die empirischen Sch\u00e4tzungen weisen n\u00e4mlich darauf hin, dass die Zahl der eingesetzten Steuerfahnder keinen signifikant senkenden Einfluss auf die Rate der Steuerhinterziehung aus\u00fcbt. Zudem ist die St\u00e4rke des Effektes gem\u00e4ss den Resultaten der Studie \u00e4usserst bescheiden. Andere Massnahmen wie der Ausbau der direkten Volksrechte oder die respektvolle Behandlung durch die Steuerbeh\u00f6rden sind gem\u00e4ss der Studie der Professoren Frey/Feld viel entscheidender bei der Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung. Es ist mit anderen Worten eine schmale Gratwanderung, auf der sich der Staat bei der Kontrolle seiner Steuerzahler befindet. Einerseits soll signalisiert werden, dass Vergehen gegen das Gesetz geahndet werden. Andererseits will der Staat seinen B\u00fcrgern einen Vertrauensvorschuss geben, um deren Identifizierung mit den staatlichen Institutionen zu f\u00f6rdern. Auf dieser Gratwanderung hat der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 das EFD beauftragt, Verbesserungen im Vollzug der Steuererhebung zu pr\u00fcfen. Betroffen sind die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen. Ziel des Pr\u00fcfungsauftrages ist es, das Kontrollsystem zu verbessern, um Steuerverk\u00fcrzungen und Missbr\u00e4uche (insbesondere Steuerhinterziehung) vermehrt aufzudecken und zu ahnden und damit die Pr\u00e4ventivwirkung zu erh\u00f6hen. Es geht darum, einerseits Verbesserungsm\u00f6glichkeiten beim Einsatz der bestehenden Ressourcen vorzuschlagen und andererseits aufzuzeigen, in welchen Belangen Teile des Zieles mit zus\u00e4tzlichen Ressourcen, in personeller oder technischer Hinsicht, wirkungsvoller erreicht werden k\u00f6nnen. Diese \u00dcberpr\u00fcfung ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Gang.</p><p>2. Die von Professor. Behnisch geleitete Expertenkommission pr\u00fcfte das Steuersystem auf die rechtsgleiche Besteuerung. Sie bezeichnete dabei insbesondere die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne, die Steuerprivilegien f\u00fcr gewisse Versicherungsleistungen sowie den generellen Schuldzinsenabzug als L\u00fccken. Gleichzeitig stellte sie aber u. a. auch fest, dass die Beseitigung von Steuerl\u00fccken angesichts des \u00fcber Jahrzehnte gewachsenen schweizerischen Steuersystems mit einem f\u00f6deralistischen Aufbau, gespaltenen Besteuerungskompetenzen, wirtschaftlicher Doppelbelastung von juristischen Personen und ihren Anteilsinhabern bei Gewinnaussch\u00fcttungen, Rechtsverkehrssteuern (Emissions- und Umsatzabgabe), substanziellen Verm\u00f6genssteuern usw. nicht einfach sei. Jede Korrektur habe R\u00fcckwirkungen auf das Gesamtsystem, die keinesfalls ausser Acht gelassen werden d\u00fcrfen. Auch war es nach eigenem Bekunden der Expertenkommission weder Ziel noch (Neben-)Zweck ihrer Untersuchungen, mit den Vorschl\u00e4gen f\u00fcr eine gerechtere Besteuerung die Steuereinnahmen zu erh\u00f6hen.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Feststellungen und Empfehlungen der Expertenkommission Behnisch nach wie vor ernst. So hat er sich in seinem Finanzleitbild u. a. f\u00fcr die nachhaltige Gesundung der Bundesfinanzen, die mittelfristige Senkung der Steuerquote, die Schaffung neuer Wachstumspotenziale sowie bei der Besteuerung f\u00fcr den optimalen Kompromiss zwischen den \u00f6konomischen Erfordernissen und der Gerechtigkeit ausgesprochen.</p><p>3. Bereits am 19. M\u00e4rz 1999 hat das Parlament in teilweiser Umsetzung der am 6. April 1998 erzielten \u00dcbereink\u00fcnfte des \"runden Tisches\" sowie von ersten Erkenntnissen der Expertenkommission Behnisch das Bundesgesetz \u00fcber das Stabilisierungsprogramm 1998 verabschiedet. Im steuerlichen Bereich betraf dies insbesondere die Begrenzung des Schuldzinsenabzuges sowie die einschr\u00e4nkende Voraussetzung der steuerlichen Freistellung der Ertr\u00e4ge aus r\u00fcckkaufsf\u00e4higen Kapitalversicherungen mit Einmalpr\u00e4mie, die nach dem 31. Dezember 1998 abgeschlossen werden. Das in der Volksabstimmung am 16. Mai 2004 abgelehnte Steuerpaket ging im Teil der Wohneigentumsbesteuerung vom Konzept aus, dass die Zinsen der Privatschulden Gewinnungskosten zur Erzielung des Verm\u00f6gensertrages darstellen und nur bis zur H\u00f6he dieses Bruttoeinkommens abzugsf\u00e4hig sind. Am 2. Dezember 2001 haben Volk und St\u00e4nde die Volksinitiative \"f\u00fcr eine Kapitalgewinnsteuer\" abgelehnt. Der Bundesrat f\u00fchrt dieses Scheitern im Wesentlichen darauf zur\u00fcck, dass die Initiative die Einbettung in das bestehende Steuersystem (vor allem die kantonale Verm\u00f6genssteuer) zu wenig beachtete und das bundesr\u00e4tliche Konzept einer systemgerechten L\u00f6sung bestehender Ungereimtheiten (wirtschaftliche Doppelbelastung, Transponierung, indirekte Teilliquidation und \"Quasi-Wertschriftenhandel\") stark einengte. Entsprechend stellte der Bundesrat in Aussicht, die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne im Rahmen einer gleichzeitigen Reform des Unternehmenssteuerrechtes angehen zu wollen. Am 5. Dezember 2003 unterbreitete der Bundesrat die gest\u00fctzt auf die Ergebnisse der Expertenkommission \"rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung\" und der Standortstudie erarbeitete Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II. Die Vernehmlassungsfrist ist am 30. April 2004 abgelaufen. Ziel der Vorlage ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr Unternehmen durch steuerliche Entlastung von Investitionen. Dabei soll sowohl das in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften als auch das in Personenunternehmen investierte Eigenkapital steuerlich entlastet werden. Entsprechend sollen die steuerlichen Entlastungen prim\u00e4r den Investoren, die sich unternehmerisch beteiligen, zugute kommen. Im Einzelnen enth\u00e4lt die Vorlage drei Modelle, wobei modell\u00fcbergreifend Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen und der Kapitalgesellschaften vorgesehen sind. Die drei Modelle unterscheiden sich hinsichtlich der Massnahmen auf Stufe Beteiligungsinhaber. Hinzuweisen ist schliesslich auch auf die erste Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 3. Oktober 2003. Dieses Gesetz sieht u. a. neu eine Obergrenze f\u00fcr die \u00fcber die obligatorische Minimalvorsorge hinausgehende Vorsorge mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen vor.</p><p>4. Der Bundesrat hat beschlossen, der ESTV ab 2004 f\u00fcr die Verbesserung der Steuerkontrolle 2,5 Millionen Franken aus seiner Reserve abzutreten. Zusammen mit einer weiteren Aufstockung des ESTV-Personalkredites um 3,3 Millionen Franken (strukturelle Lohnkorrektur wegen besonderer Aufwuchsprobleme) erlaubt dies der ESTV, ihren heutigen Stellenbestand trotz des generellen Stellenabbaues der Bundesverwaltung zu halten. F\u00fcr eine weitere Verst\u00e4rkung der Steuerkontrolle w\u00e4ren zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel in der Gr\u00f6ssenordnung von 7 bis 10 Millionen Franken erforderlich. Diese Mittel stehen heute nicht zur Verf\u00fcgung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1087948800000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143209674007)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494585740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}