{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3153","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umweltschonende Pflege von Bahnbegleitfl\u00e4chen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) hat der Bund die Pflicht, u. a. Naturdenkm\u00e4ler zu schonen und dort, wo das allgemeine Interesse an ihnen \u00fcberwiegt, ungeschm\u00e4lert zu erhalten. Welche Massnahmen ergreift der Bund, damit diese Pflichten gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 NHG erf\u00fcllt werden und naturschutzw\u00fcrdige Biotopfl\u00e4chen an Bahnarealen erhalten bleiben?</p><p>2. Hat die Bundesverwaltung mit den Umweltverantwortlichen der SBB konkrete Anforderungen vereinbart, um den \u00f6kologischen Wert und die Vernetzungsfunktion der Bahnb\u00f6schungen aufrechtzuerhalten und zu f\u00f6rdern?</p><p>3. Verlangt der Bund von den SBB gem\u00e4ss Verpflichtungen Artikel\u00a03 NHG den konkreten Schutz und die Wiederaufwertung aktuell oder potenziell guter Bahnabschnitte?</p><p>4. Verlangt der Bund von den SBB und allen anderen Privatbahnen ein differenziertes Pflegekonzept, das auf die natursch\u00fctzerischen Besonderheiten der Bahnb\u00f6schungsabschnitte eingeht?</p><p>5. Wie stuft der Bund allgemein die Vernetzungsfunktion der Bahnb\u00f6schungen f\u00fcr den Biotop- und Artenschutz ein?</p><p>6. Gedenkt der Bund, die Kantone zu verpflichten, die Bahntrassebegleitfl\u00e4chen als Vernetzungselemente aufzunehmen, wertvolle Fl\u00e4chen sinnvoll zu sch\u00fctzen und zweckgebundene Beitr\u00e4ge mit Bundessubventionen auszurichten?</p><p>7. Gedenkt der Bund zuzulassen, dass die von Landwirten und Landwirtinnen nach \u00f6kologischen Kriterien bewirtschafteten Fl\u00e4chen im Bereich der Bahnareale zur landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che z\u00e4hlen und dass ihnen entsprechende Beitr\u00e4ge (gem\u00e4ss \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung) zugesprochen werden?</p><p>8. Verlangt der Bund von den Bahnen, dass bei Bauvorhaben das Vorkommen von seltenen Lebensr\u00e4umen oder Artengruppen (z. B. Magerwiesen oder Reptilien) festgestellt wird und Massnahmen zu deren Schutz formuliert werden?</p>","ReasonText":"<p>Die B\u00f6schungspflege der SBB, aber auch der anderen Privatbahnen wurde in den letzten Jahren sehr stark rationalisiert. Aus der Sicht von Fachleuten wird die B\u00f6schungspflege im Sinne des Artenschutzes und des Erhalts der Biodiversit\u00e4t unsachgem\u00e4ss praktiziert: Der auf Tier- und Pflanzenarten nicht abgestimmte Schnittzeitpunkt, die maschinelle Mulchm\u00e4htechnik, welche weit mehr als die H\u00e4lfte der Insekten absaugt, fehlende R\u00fccksicht auf Sonderstandorte und Kleinstrukturen wie Altgrasbest\u00e4nde und Strauchgruppen sind nur einige Beispiele dieser aus Naturschutzsicht problematischen Pflege.</p><p>Den an Pflanzen- und Tierarten reichen B\u00f6schungsabschnitten und naturschutzw\u00fcrdigen Fl\u00e4chen droht ein irreversibler Verlust an Lebensraumqualit\u00e4t und -quantit\u00e4t. Die insbesondere f\u00fcr die Kulturlandschaft des Mittellandes wichtige Naturvernetzungsfunktion der Bahnbegleitfl\u00e4chen wird verkannt und geht schrittweise verloren. Das Bahnnetz der Schweiz ist dicht und k\u00f6nnte ein wichtiges R\u00fcckgrat f\u00fcr die Erhaltung und Vernetzung der laufend st\u00e4rker gef\u00e4hrdeten landeseigenen Biodiversit\u00e4t darstellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen der Projektbewilligung von Eisenbahnanlagen wird durch die zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes kontrolliert, und sofern dies notwendig ist,- werden Massnahmen zur Schonung, Wiederherstellung und/oder Ersatz von Biotopfl\u00e4chen gefordert.</p><p>2. Konkrete Anforderungen an die Pflege wurden bislang nur im Rahmen der erw\u00e4hnten Bewilligungsverfahren - insbesondere bei Bauvorhaben - vereinbart. Es besteht zudem eine Arbeitsgruppe SBB/Buwal/BAV, welche sich dem Thema B\u00f6schungsunterhalt an Bahnanlagen widmet. Diese Arbeitsgruppe befasst sich zurzeit u. a. mit der Frage, wie der \u00f6kologische Wert von Bahnb\u00f6schungen im Rahmen der heutigen Pflegem\u00f6glichkeiten langfristig erhalten werden kann. Dabei zeichnet sich bereits ab, dass der Schutz dieser Fl\u00e4chen von einer langfristig sichergestellten Finanzierung ihrer Pflege abh\u00e4ngig ist (s. auch unter 6).</p><p>3. Der Bund verlangt bei Bauvorhaben explizit den Schutz von \u00f6kologisch wertvollen Bahnb\u00f6schungen. Im Zusammenhang mit Kompensationsmassnahmen kann sich dieser Schutz auch auf \"potenziell gute\" B\u00f6schungen ausdehnen. In diesen F\u00e4llen tragen die entsprechenden Vorgaben des Bundes unter Umst\u00e4nden auch zur Wiederaufwertung bei. Eine allgemeine Pflicht zur \u00f6kologischen Wiederaufwertung l\u00e4sst sich aber aus Artikel\u00a03 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) nicht ableiten.</p><p>4. Bis heute werden Pflegekonzepte dann verlangt, wenn Bahnb\u00f6schungen Bestandteil eines ausgewiesenen Schutzobjektes mit entsprechenden Vorgaben sind. Ausserdem werden im Rahmen von Bauprojekten Pflegekonzepte verlangt, wenn gesch\u00fctzte Vegetationsbereiche tangiert werden.</p><p>Im Weiteren bilden die laufenden Arbeiten der SBB im Zusammenhang mit einem Gr\u00fcnfl\u00e4chenkataster eine wichtige Grundlage f\u00fcr die Pflege und damit die Erhaltung wertvoller Lebensr\u00e4ume.</p><p>5. Die Vernetzungsfunktion der Bahnb\u00f6schungen wird als sehr wichtig eingestuft, vor allem f\u00fcr Insekten, Reptilien und Kleins\u00e4uger. Oftmals sind die Bahnb\u00f6schungen die letzten naturnahen Verbindungselemente in der Landschaft.</p><p>Die Gr\u00fcnfl\u00e4chen entlang von Bahntrassees sind aber auch als Lebensraum an sich wichtig. In diesem Zusammenhang sind besonders gr\u00f6ssere Bahnhofsareale zu erw\u00e4hnen. Hier kommen als Folge idealer Lebensbedingungen und der Einschleppung von Samen via Rollmaterial zahlreiche in der Schweiz gef\u00e4hrdete Arten vor.</p><p>Als Folge der Vernetzungsfunktion der Bahnb\u00f6schungen k\u00f6nnen sich jedoch auch unerw\u00fcnschte Problempflanzen ausbreiten (invasive und/oder gesundheitssch\u00e4digende Neophyten). Das Problem der fachlich richtigen Bek\u00e4mpfung dieser Pflanzen ist derzeit ebenfalls in Diskussion.</p><p>6. Die systematische Aufnahme von Bahnb\u00f6schungen im Sinne eines Inventars ist nicht geplant. Der Bund weist jedoch in seiner \u00f6kologischen Planungsgrundlage, dem \"R\u00e9seau \u00e9cologique national\", neben den bedeutendsten Kerngebieten verschiedener Lebensr\u00e4ume auch die wichtigsten Vernetzungsachsen aus. Neben Naturelementen wie Fliessgew\u00e4sser sind auch Bahnb\u00f6schungen Bestandteil dieses Netzes. Dar\u00fcber hinaus wird das zurzeit in Entstehung begriffene Inventar der Trockenwiesen und -weiden umfassende Angaben zu den national bedeutenden Objekten dieses Lebensraumtypes liefern.</p><p>Angesichts dessen, dass die Finanzierung der Pflege \u00f6kologisch wertvoller Bahnb\u00f6schungen bis heute nicht gekl\u00e4rt ist, wird die M\u00f6glichkeit diskutiert, die B\u00f6schungspflege \u00fcber die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG zu regeln. Diesbez\u00fcgliche juristische Abkl\u00e4rungen sind im Gang.</p><p>Im Weiteren soll an dieser Stelle darauf verwiesen werden, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a018b Absatz\u00a01 NHG f\u00fcr den Schutz und Unterhalt von regional und lokal bedeutenden Biotopen (zu diesen geh\u00f6ren die Gr\u00fcnfl\u00e4chen entlang von Bahntrassees h\u00e4ufig) die Kantone zust\u00e4ndig sind.</p><p>7. Beitr\u00e4ge gem\u00e4ss der \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung k\u00f6nnen nur f\u00fcr landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen ausgerichtet werden. Artikel\u00a016 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung schliesst Fl\u00e4chen im ausgemarchten Bereich von Eisenbahnen als landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen aus. Der Bund sieht nicht vor, die Definition der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4chen zu \u00e4ndern.</p><p>8. Im Rahmen jedes Bauvorhabens im Zusammenhang mit Bahnanlagen besteht die Pflicht zu untersuchen, ob sch\u00fctzenswerte Lebensr\u00e4ume betroffen sind und ob den Vorschriften zum Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Gew\u00e4sserschutz, zur Walderhaltung sowie zur Jagd und Fischerei Rechnung getragen wird. Allf\u00e4llige zu erwartende Auswirkungen und die zu treffenden Massnahmen (Schonung, Ersatz, Wiederherstellung) sind in der Planvorlage, welche der eisenbahnrechtlichen Genehmigung durch das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) untersteht, darzustellen. Das Buwal nimmt als Umweltschutzfachstelle des Bundes zuhanden des BAV zum Projekt Stellung und \u00e4ussert sich insbesondere dar\u00fcber, ob die vorgesehenen Massnahmen ausreichend sind. N\u00f6tigenfalls beantragt es dem BAV die Anordnung erg\u00e4nzender Massnahmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1106092800000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143210040450)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532812523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}