{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043157,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043157,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3157","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asylwesen. Vollzugsprobleme","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In letzter Zeit machen verschiedene Betreuer von Asylsuchenden bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben Feststellungen, die den Schluss zulassen, dass beim Vollzug systembedingte Vollzugsprobleme vorhanden sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dem Asylwesen zur Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass Asylsuchenden, die vor oder w\u00e4hrend den verschiedenen Fest- und Feiertagen an den offiziellen Meldestellen an der Grenze erscheinen, provisorische Papiere mit dem Hinweis ausgeh\u00e4ndigt werden, dass sie sich nach der Festzeit wieder melden sollten?</p><p>2. Haben die Empfangsstellen an der Grenze bestimmte \u00d6ffnungszeiten? Wenn ja, wie werden die Asylsuchenden informiert, wenn zuf\u00e4lligerweise die Empfangsstelle bei ihrem Eintreffen geschlossen ist, und wie werden in diesem Fall illegale Grenz\u00fcbertritte verhindert?</p><p>3. Besteht f\u00fcr die Asylsuchenden die Pflicht, dass sie in den zugewiesenen Unterk\u00fcnften \u00fcbernachten, oder k\u00f6nnen sie ihren \u00dcbernachtungsort frei w\u00e4hlen? Wenn ja, wie werden in diesem Fall die Verg\u00fctungen mit Gemeinden und Kantonen abgerechnet?</p><p>4. D\u00fcrfen Asylsuchende in den Unterk\u00fcnften \u00fcber Nacht Besuche empfangen?</p><p>5. Warum kommt es vor, dass Asylsuchende, deren Aufenthalt bekannt ist und deren Ausweisung im Jahre 1994 bzw. 2002 beschlossen worden ist, heute immer noch in unserem Land anwesend sind und betreut werden m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitung</p><p>Wer die Schweiz um Asyl ersucht, hat sich gem\u00e4ss Artikel\u00a018 des Asylgesetzes (SR 142.31) bei einer schweizerischen Vertretung, bei der Einreise an einem ge\u00f6ffneten Grenz\u00fcbergang oder an einer Empfangsstelle zu melden. Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) betreibt nach Artikel\u00a026 des Asylgesetzes in Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe insgesamt vier Empfangsstellen. Diese liegen zwar in unmittelbarer N\u00e4he der Grenze, jedoch schon auf Schweizer Territorium. Ein Asylsuchender, der sich bei einer Empfangsstelle meldet, hat die Schweizer Grenze also bereits \u00fcberschritten und befindet sich in der Schweiz. Dabei erfolgt der Grenz\u00fcbertritt von rund 85 Prozent aller Asylsuchenden illegal.</p><p>Die Asylsuchenden halten sich in den ersten Tagen ihres Aufenthaltes in der Schweiz in den Empfangsstellen auf. Danach werden sie einem Kanton zugewiesen, der dann f\u00fcr ihre Unterbringung zust\u00e4ndig ist.</p><p>Der Aufenthalt der Asylsuchenden in den Empfangsstellen wird in der gest\u00fctzt auf Artikel\u00a026 Absatz\u00a03 des Asylgesetzes erlassenen Verordnung des EJPD zum Betrieb von Empfangsstellen vom 14. M\u00e4rz 2001 (SR 142.311.23, Stand am 1. April 2004) sowie der auf dieser Verordnung basierenden Hausordnung der Empfangsstellen geregelt.</p><p>1./2. Die Empfangsstellen sind an Werktagen durchgehend von 8 bis 17 Uhr f\u00fcr den Vollbetrieb ge\u00f6ffnet. W\u00e4hrend den \u00fcbrigen Zeiten, an Wochenenden sowie an nationalen und kantonalen Feiertagen sind sie nur reduziert ge\u00f6ffnet, d. h., sie werden nur durch das st\u00e4ndig anwesende Aufsichtspersonal betrieben. Asylsuchende werden in diesen Zeiten lediglich registriert, es wird ihnen ein Beleg ausgeh\u00e4ndigt, auf welchem sie aufgefordert werden, sich w\u00e4hrend den \u00d6ffnungszeiten wieder zu melden. Dabei wird ihnen der Termin, an welchem sie sich wieder in der Empfangsstelle melden m\u00fcssen, auf dem Registrierbeleg angegeben.</p><p>Ausserhalb der oben genannten regul\u00e4ren \u00d6ffnungszeiten werden Asylsuchende und Schutzbed\u00fcrftige nur beim Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde in den Empfangsstellen aufgenommen, insbesondere wenn sie ihr Gesuch an der Grenze gestellt haben und ihnen die Einreise bewilligt wurde.</p><p>Da sich die Empfangsstellen auf Schweizer Territorium befinden, ist ein legaler oder illegaler Grenz\u00fcbertritt bereits erfolgt, wenn sich ein Asylsuchender meldet. Ein illegaler Grenz\u00fcbertritt kann vom BFF bzw. den Empfangsstellen somit nicht verhindert werden. Das Problem der sehr stark geh\u00e4uften illegalen Grenz\u00fcbertritte - nicht nur im Asylbereich - wird zurzeit analysiert, um eine Verbesserung herbeizuf\u00fchren.</p><p>3.a In den Empfangsstellen des Bundes</p><p>Nachdem sich ein Asylsuchender bei einer Empfangsstelle gemeldet hat, erfolgt die Registrierung, die Daktyloskopie und die grenzsanitarische Untersuchung. Bis zum Abschluss dieser Massnahmen ist der Aufenthalt in der Empfangsstelle zwingend. Danach muss ein Asylsuchender w\u00e4hrend der Dauer des Asylverfahrens in der Empfangsstelle grunds\u00e4tzlich auch dort \u00fcbernachten. Ausgenommen von dieser Regel sind jedoch nachgezogene Ehepartner und Kinder sowie betagte oder pflegebed\u00fcrftige Personen, die Verwandte oder Bekannte in der Schweiz haben, bei denen sie unterkommen k\u00f6nnen. Diese Personen d\u00fcrfen bei ihren Verwandten oder Bekannten \u00fcbernachten und werden f\u00fcr die Befragungen oder Anh\u00f6rungen in die Empfangsstelle vorgeladen. In diesen F\u00e4llen werden keine Verg\u00fctungen mit Gemeinden und Kantonen abgerechnet, da der Aufenthalt nicht in kommunalen oder kantonalen Strukturen erfolgt.</p><p>3.b In den Kantonen</p><p>Aufgrund der verfassungsm\u00e4ssigen Aufgabenteilung sind die Kantone f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Sozialhilfe f\u00fcr Asylsuchende und somit auch f\u00fcr deren Unterbringung nach den jeweiligen kantonalen Bestimmungen zust\u00e4ndig, soweit das Asylgesetz keine anderen Regelungen vorsieht. Der Bund verg\u00fctet den Kantonen die entsprechenden Sozialhilfeleistungen mittels Pauschalbeitr\u00e4gen (pro Person und Tag), sofern die Asylsuchenden ihren Unterhalt nicht selber bestreiten k\u00f6nnen oder nicht Dritte f\u00fcr sie aufzukommen haben. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass entsprechende Leistungen, sei es in Geld oder in Form von Sachleistungen, ausgerichtet werden bzw. entsprechende Unterkunftspl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung gestellt und regelm\u00e4ssig ben\u00fctzt werden.</p><p>Nach Artikel\u00a028 des Asylgesetzes k\u00f6nnen die kantonalen Beh\u00f6rden die Asylsuchenden einem Aufenthaltsort sowie einer Unterkunft zuweisen und sie insbesondere auch in einer Kollektivunterkunft unterbringen. In diesem Sinne k\u00f6nnen Asylsuchende ihren \u00dcbernachtungsort nicht frei w\u00e4hlen. Auf der anderen Seite haben aber die kantonalen Sozialhilfebeh\u00f6rden keine direkte M\u00f6glichkeit, Asylsuchende zum \u00dcbernachten in einer zugewiesenen Unterkunft zu zwingen. Es steht den kantonalen Beh\u00f6rden aber frei, im Rahmen der Hausordnung Regeln aufzustellen und f\u00fcr unerw\u00fcnschtes Verhalten Sanktionen zu erlassen, wie beispielsweise den Ausschluss aus einer Unterkunft. Diesfalls verg\u00fctet der Bund den Kantonen auch keine Unterbringungspauschale f\u00fcr diese Personen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Artikel\u00a028 des Asylgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Beratungen (Mehrheitsbeschluss des Nationalrates als Erstrat) zur Teilrevision des Asylgesetzes dahingehend erg\u00e4nzt wurde, dass die Kantone einen geordneten Betrieb der Unterk\u00fcnfte sicherzustellen haben und dazu entsprechende Bestimmungen erlassen k\u00f6nnen.</p><p>4.a In den Empfangsstellen des Bundes</p><p>Asylsuchende und Schutzbed\u00fcrftige in der Empfangsstelle k\u00f6nnen mit der Zustimmung des Personals Besuch empfangen. Voraussetzung f\u00fcr die Zustimmung ist, dass die Besucherinnen und Besucher das Bestehen einer Beziehung zu den Asylsuchenden oder Schutzbed\u00fcrftigen glaubhaft machen k\u00f6nnen.</p><p>Die Besuchszeiten dauern t\u00e4glich von 14 bis 16.30 Uhr. Das Bundesamt kann die Besuchszeiten aus organisatorischen Gr\u00fcnden ab\u00e4ndern. Besucherinnen und Besucher melden sich bei der Loge an und ab und weisen sich aus. Das Logenpersonal kann sie auf gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde, Alkohol und Drogen hin durchsuchen und solche Gegenst\u00e4nde bis zum Verlassen der Unterk\u00fcnfte des Bundes sicherstellen. Verbotene Waffen und Drogen werden der Polizei \u00fcbergeben. Der Besuch findet nur in den daf\u00fcr bezeichneten R\u00e4umen statt. \u00dcber Nacht werden in den Empfangsstellen keine Besuche empfangen.</p><p>4.b In den Kantonen</p><p>Die F\u00fchrung der Zentren f\u00e4llt in die Kompetenz des f\u00fcr die Sozialhilfe zust\u00e4ndigen Gemeinwesens. Deshalb kann diese Frage vom Bundesrat nicht allgemeing\u00fcltig beantwortet werden. Es muss auch hier darauf verwiesen werden, dass die Kantone entsprechende Besuchregelungen im Rahmen von Hausordnung und Weisungen, welche sie f\u00fcr ihre Zentren aufstellen, regeln k\u00f6nnen.</p><p>5. Der Bundesrat kann diese Frage ohne Kenntnis der konkreten F\u00e4lle nicht beantworten, da es zahlreiche Gr\u00fcnde daf\u00fcr geben kann. Grunds\u00e4tzlich ist der polizeiliche Wegweisungsvollzug von ausl\u00e4ndischen Personen Sache der Kantone. Es findet jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen statt. Um die Weg- oder Ausweisung einer Person zu vollziehen, m\u00fcssen Identit\u00e4t und Staatsangeh\u00f6rigkeit gekl\u00e4rt werden. Der Handlungs- und Durchsetzungsf\u00e4higkeit der Vollzugsbeh\u00f6rden sind aber insbesondere durch fehlende Mitwirkung der weg- oder ausgewiesenen Personen oder der Nichtkooperation der Herkunfts- oder Heimatstaaten Grenzen gesetzt.</p><p>Weigert sich eine Person konsequent, ihre Identit\u00e4t bekannt zu geben bzw. ihre Angaben mit einem Identit\u00e4tspapier zu belegen, kann sich deren Nachweis nicht nur als schwierig, sondern gar als unm\u00f6glich erweisen. Ebenfalls gibt es Staaten, welche ihre Staatsangeh\u00f6rigen konsequent nicht r\u00fcck\u00fcbernehmen wollen und keine zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrung billigen.</p><p>Wie der Vorsteher des EJPD anl\u00e4sslich der Beratung zur Teilrevision des Asylgesetzes (Sondersession im Mai 2004) bekannt gegeben hat, ist im Asylbereich das Hauptproblem beim Vollzug (R\u00fcckf\u00fchrung der abgewiesenen Asylsuchenden) und in den langwierigen Verfahren der Zweitinstanz (Schweizerische Asylrekurskommission) zu suchen.</p><p>Gewisse Verbesserungen bringt die im Erstrat beratene Teilrevision des Asylgesetzes. Jedoch l\u00f6st dies das Hauptproblem der mangelhaften R\u00fcckschaffung nicht. Namentlich die Tatsache, dass 75 Prozent der Asylsuchenden keine Papiere vorweisen, ist zu wenig ber\u00fccksichtigt. Ebenfalls ist das Vorgehen gegen diejenigen, die sich weigern, eine wahrheitsgem\u00e4sse Identit\u00e4t bekannt zu geben, noch nicht gel\u00f6st.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. August 2004 entschieden, dem St\u00e4nderat - als Zweitrat f\u00fcr die kommende Beratung der Teilrevision des Asylgesetzes - Erg\u00e4nzungs- und \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu unterbreiten. So werden im Bereich der Zwangsmassnahmen die Verl\u00e4ngerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft, die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Ein- und Ausgrenzung und die Einf\u00fchrung der kurzfristigen Festhaltung vorgeschlagen. Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren sind es die \u00c4nderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen, die Einf\u00fchrung von Geb\u00fchren im Wiedererw\u00e4gungsverfahren vor dem BFF, die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzuges und Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren. Schliesslich soll die Gew\u00e4hrung von Nothilfe statt Sozialhilfe auf alle Personen mit einem negativen Asylentscheid ausgedehnt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1094601600000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103275227633)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540551773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}