{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043161,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043161,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3161","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gef\u00e4hrdung des Gesundheitsstatus des Tierbestandes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Lockerung der seuchenpolizeilichen Vorschriften f\u00fcr den Import von Tieren aus der EU, begr\u00fcndet durch \u00e4quivalente Vorschriften innerhalb der Schweiz und in den EU-L\u00e4ndern, bedeutet f\u00fcr unsere Tierbest\u00e4nde klar h\u00f6here Risiken. Denn die Tiere in der Schweiz weisen in Bezug auf Krankheiten wie beispielsweise Porcines respiratorisches und reproduktives Syndrom (PRRS) und Enzootische Pneumonie/Actinobacillose (EP/APP) einen h\u00f6heren Gesundheitsstatus auf als die meisten L\u00e4nder der EU. Diese Risiken m\u00fcssen so weit als m\u00f6glich minimiert, und es muss alles unternommen werden, um den hohen Gesundheitsstatus unseres Nutztierbestandes halten zu k\u00f6nnen.</p><p>Ich mache darauf aufmerksam, dass insbesondere auf dem Schweinesektor ein sehr hohes Schadenpotenzial vorhanden ist. Es d\u00fcrfen aufgrund der bilateralen Vertr\u00e4ge innerhalb des Importkontingents Tiere ohne Bewilligung importiert werden, die dem Gesundheitsstatus unserer Tiere keineswegs entsprechen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Errungenschaften, die durch jahrzehntelange Anstrengungen und grosse finanzielle Aufwendungen sowohl vonseiten der Produzentenschaft als auch der \u00d6ffentlichkeit herbeigef\u00fchrt wurden, zunichte gemacht werden.</p><p>Der Import von Schweinen ist wegen der hohen Preisdifferenz besonders attraktiv und deshalb selbst ausserhalb des Kontingentes zu bef\u00fcrchten. Diesem Umstand ist in weiteren Verhandlungen unbedingt Rechnung zu tragen.</p><p>Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, diesem Umstand bei der Ausarbeitung der Importbestimmungen des Bundes und den dazu geh\u00f6rigen technischen Weisungen vollumf\u00e4nglich Rechnung zu tragen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die rechtliche Verbindlichkeit von Massnahmen der Kantone, die gest\u00fctzt auf die technischen Weisungen des Bundesamtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen zur \u00dcberwachung aus der EU importierter Tiere angeordnet werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, maximale Anstrengungen zu unternehmen, damit in zuk\u00fcnftigen Verhandlungen des Veterin\u00e4rausschusses mit der Delegation der EU f\u00fcr Seuchen, bez\u00fcglich derer der Schweizer Tierbestand einen wesentlich h\u00f6heren Gesundheitsstatus aufweist als derjenige der EU, Zusatzgarantien zu erhalten sind?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die diesbez\u00fcglichen M\u00f6glichkeiten in Bezug auf die Schweine und die Seuchen PRRS und EP/APP?</p><p>5. Ist der Bundesrat gleichzeitig auch bereit, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Seuchen, die ein grosses Schadenpotenzial in sich bergen und bei denen unsere Tierbest\u00e4nde einen h\u00f6heren Gesundheitsstatus aufweisen als diejenigen der EU, wie PRRS, in die Kategorie der zu bek\u00e4mpfenden bzw. auszurottenden Seuchen gem\u00e4ss Tierseuchenverordnung aufgenommen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Gesundheitsstatus der schweizerischen Tierbest\u00e4nde ist gut. Die Schweiz ist nicht nur frei von allen hochansteckenden Tierseuchen, sondern auch von weiteren wichtigen Krankheiten wie z. B. der Rindertuberkulose, der Brucellose und der Aujeszkyschen Krankheit.</p><p>Im bilateralen Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften im Bereich der Tierseuchenbek\u00e4mpfung verankert. Daraus resultieren vergleichbare Handelsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU wie zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Es erlaubt damit der Schweiz, in den harmonisierten Bereichen (Tiere, Genetik, Milcherzeugnisse, Erzeugnisse aus tierischen Nebenprodukten) am gemeinsamen Markt der EU teilzunehmen. Im Zuge dieser Entwicklung wird die Bewilligungspflicht f\u00fcr die Einfuhr lebender Tiere aus der EU aufgehoben.</p><p>Die Bef\u00fcrchtung, dass dies zu einem unkontrollierten Tierverkehr f\u00fchren wird, ist unbegr\u00fcndet, da ein Import lebender Tiere mindestens eine Woche vorg\u00e4ngig dem zust\u00e4ndigen kantonalen Veterin\u00e4ramt gemeldet werden muss. Die Tiere werden von amtlich ausgestellten Gesundheitszeugnissen begleitet, welche an der Grenze nach wie vor l\u00fcckenlos \u00fcberpr\u00fcft werden. Zudem f\u00fchren die Grenztier\u00e4rzte im Verdachtsfall und stichprobenweise weiterhin physische Tierkontrollen durch. In besonderen Situationen werden Einfuhrverbote verf\u00fcgt. Werden Tiere eingef\u00fchrt, so gilt ab Grenz\u00fcbertritt das schweizerische Tierseuchenrecht. Sie werden, an ihrem Bestimmungsort angelangt, einer amtstier\u00e4rztlichen \u00dcberwachung unterstellt. Tiere, die dem schweizerischen Gesundheitsstatus nicht entsprechen, d\u00fcrfen nicht in die Tierbest\u00e4nde verbracht werden. Das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen ist zudem im Gespr\u00e4ch mit den Zuchtorganisationen, um mit ihnen zus\u00e4tzliche Einfuhrbedingungen zu pr\u00fcfen, welche diese im Rahmen der Eigenverantwortung aufstellen k\u00f6nnen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat misst der Erhaltung der Gesundheit der schweizerischen Tierbest\u00e4nde eine hohe Bedeutung zu. Er passt aufgrund von Risikobeurteilungen die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR 916.401) regelm\u00e4ssig der aktuellen Bedrohungslage an.</p><p>2. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a057 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (SR 916.40) kann das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen technische Ausf\u00fchrungsvorschriften erlassen. Diese sind rechtlich verbindlich.</p><p>3./ 4. Das bilaterale Abkommen \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU sichert der Schweiz in Bezug auf verschiedene Krankheiten zus\u00e4tzliche Garantien zu. Das Abkommen verspricht zwar die Pr\u00fcfung weiterer Garantien z. B. in Bezug auf das Porcine respiratorische und reproduktive Syndrom; die ersten Verhandlungen im gemischten Veterin\u00e4rausschuss haben aber gezeigt, dass die EU zum heutigen Zeitpunkt weder f\u00fcr Mitgliedstaaten noch f\u00fcr Vertragspartner zus\u00e4tzliche Garantien f\u00fcr Tierseuchen gew\u00e4hrt, da diese dem Ziel des freien innergemeinschaftlichen Handels zuwiderlaufen. Die Anstrengungen richten sich vielmehr auf eine Unterst\u00fctzung der Mitgliedstaaten zur Bek\u00e4mpfung gewisser Tierseuchen, sodass der Tierseuchenstatus in der gesamten EU einheitlicher wird.</p><p>5. Die Aufnahme weiterer Krankheiten in die Liste der zu bek\u00e4mpfenden oder auszurottenden Tierseuchen bedingt vorg\u00e4ngig umfassende Abkl\u00e4rungen. Erst wenn die diagnostischen M\u00f6glichkeiten vorhanden sind und anhand epidemiologischer Studien sowie Kosten-Nutzenanalysen Bek\u00e4mpfungsstrategien ausgearbeitet werden k\u00f6nnen, ist eine Aufnahme in Betracht zu ziehen. Die finanziellen und personellen Ressourcen f\u00fcr den Vollzug der Bek\u00e4mpfungsmassnahmen sowie die Akzeptanz bei den betroffenen Kreisen sind weitere wichtige Voraussetzungen.</p><p>In diesem Sinne pr\u00fcft der Bundesrat laufend die Notwendigkeit und die M\u00f6glichkeit der Bek\u00e4mpfung weiterer Tierseuchen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1084838400000)\/","SubmittedBy":"Leu Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143209751747)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236364033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}