{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3171","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wachstumsoffensive","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein dringliches Bundesgesetz mit folgendem Inhalt vorzulegen: Damit dem Gewerbe bzw. den KMU vermehrt Eigen- bzw. Aktienkapital zur Verf\u00fcgung gestellt wird, ist sowohl auf Unternehmer- als auch auf Aktion\u00e4rsseite ein steuerfreier Abzug bis h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte (Maximalabzug: 1 Million Franken) des ausgesch\u00fctteten Gewinnes zuzulassen, wenn dieser Betrag innert sechs Monaten nach Aussch\u00fcttung einer Drittfirma w\u00e4hrend mindestens f\u00fcnf Jahren zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Dieses Bundesgesetz ist vorl\u00e4ufig (mit der M\u00f6glichkeit zur Verl\u00e4ngerung) auf f\u00fcnf Jahre zu befristen und auf das generierte Wachstum zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Die Schweiz hat seit 1990 das kleinste Wirtschaftswachstum aller 30 OECD-Staaten. Aus dieser Problematik heraus resultieren u. a. auch die Finanzierungsprobleme der Budgets der \u00f6ffentlichen Hand sowie der Sozialversicherungen. Es braucht dringend freiheitlichere Rahmenbedingungen und geringere Steuerbelastungen, Abgaben und Geb\u00fchren, damit unsere Wirtschaft wieder wachsen kann.</p><p>Nicht b\u00f6rsenkotierte Unternehmungen versuchen mit allen Mitteln Gewinnaussch\u00fcttungen zu verhindern. Der entsprechende Unternehmer nimmt Geld \u00fcber Lohn bzw. Spesen aus der Firma, aber nach M\u00f6glichkeiten nicht \u00fcber Dividenden (Doppelbesteuerung). Gewinne werden in stillen Reserven parkiert. Diese Gewinne werden weder reinvestiert noch f\u00fcr den Konsum eingesetzt, was entsprechend wachstumshemmend ist.</p><p>Durch die ver\u00e4nderte Praktik der Banken (Basel II, Rating) wurde es speziell f\u00fcr die KMU und das Gewerbe immer schwieriger, gen\u00fcgend Eigenkapital zu generieren.</p><p>Der Bundesrat wird jetzt beauftragt, im Sinne eines dringenden befristeten Bundesgesetzes die Einf\u00fchrung eines steuerfreien Abzuges sowohl beim Unternehmen als auch beim Unternehmer/Aktion\u00e4r einen Anreiz zu schaffen, dass sie h\u00f6chstens die H\u00e4lfte des ausgesch\u00fctteten Gewinnes, bis zu einem Maximalbetrag von 1 Million Franken, steuerfrei aus der Unternehmung herausnehmen k\u00f6nnen, wenn sie den Betrag als Eigen- bzw. Aktienkapital in eine Drittunternehmung w\u00e4hrend mindestens f\u00fcnf Jahren investieren.</p><p>Diese gezielte Aktion der befristeten Steuerbefreiung (mit einer Option auf Verl\u00e4ngerung) zielt darauf ab, die Problematik der Finanzierung f\u00fcr die KMU und das Gewerbe abzufedern und Wachstum zu generieren. Nach f\u00fcnf Jahren gilt es, die entsprechende Wirkung unter Einbezug des administrativen Aufwandes und des ausgel\u00f6sten Wachstumseffekts zu evaluieren. Diese Art von Anreiz, dem Gewerbe Eigenkapital zur Verf\u00fcgung zu stellen, k\u00f6nnte auch das entsprechende Engagement des Bundes im Bereich des B\u00fcrgschaftswesens ersetzen.</p><p>Zudem ist nicht mit grossen Steuerausf\u00e4llen f\u00fcr Bund und Kantone zu rechnen, da es sich prim\u00e4r um Betr\u00e4ge/Gewinne handelt, die bis anhin aus rein steuerlichen \u00dcberlegungen gar nicht ausgesch\u00fcttet und von daher auch nicht versteuert wurden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Diese Motion ist im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage vom 15. Dezember 2003 zur Unternehmenssteuer-Reform II (USR II) zu beurteilen. Das Vernehmlassungsverfahren zur USR II wurde Ende Mai bzw. Anfang Juni 2004 abgeschlossen. Von der Detailauswertung der betreffenden Stellungnahmen wird der Bundesrat erst im Laufe des Herbstes 2004 Kenntnis nehmen k\u00f6nnen.</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage zur USR II enth\u00e4lt bez\u00fcglich der Beseitigung oder zumindest Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung drei Varianten (Modelle 1, 2 und 3). Eine dieser Varianten sollte zur dauerhaften L\u00f6sung erkoren werden, nicht zuletzt mit dem Ziel, Wachstumsimpulse auszul\u00f6sen. Aufgrund eines ersten Eindrucks muss allerdings gesagt werden, dass im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt keine der drei Varianten mehrheitsf\u00e4hig sein d\u00fcrfte.</p><p>W\u00fcrde man lediglich auf die Anzahl der erhaltenen Antworten - ohne jegliche Ber\u00fccksichtigung der zahlreichen, jedoch stark voneinander abweichenden \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge - abstellen, m\u00fcsste das Modell 3 vorgezogen werden (f\u00fcr alle Aktion\u00e4re Teilbesteuerung der Dividenden und Beibehaltung der bisherigen Steuerfreiheit der Ver\u00e4usserungsgewinne). Da sich jedoch im Gegensatz zu den Kantonen und Parteien prim\u00e4r bloss die Wirtschaftsverb\u00e4nde mehrheitlich f\u00fcr das Modell 3 ausgesprochen haben, leuchtet es ein, dass im jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen m\u00f6glich sind. Die Erarbeitung einer konsensf\u00e4higen L\u00f6sung wird daher noch intensive Konsultationen mit den Kantonen und den Spitzenverb\u00e4nden unserer Wirtschaft erfordern.</p><p>Zwar darf man von dem in der Motion vorgeschlagenen Weg eine wachstumspolitische Wirkung erwarten, denn gehortete Gewinne d\u00fcrften aufgrund des steuerlichen Anreizes wieder vermehrt dem produktiven Risikokapital zugef\u00fchrt werden. Es k\u00e4men \u00fcberdies nur Unternehmeraktion\u00e4re in den Genuss der Massnahme, was der Zielsetzung der USR II entsprechen w\u00fcrde. F\u00fcnf Jahre nach dem Inkrafttreten des betreffenden Bundesgesetzes w\u00e4re schliesslich eine Bilanz zu ziehen.</p><p>Ein auf f\u00fcnf Jahre befristetes Bundesgesetz, das unter den genannten Bedingungen eine halbe Besteuerung der Gewinnaussch\u00fcttungen (sowohl bei der Gewinn- als auch bei der Einkommenssteuer) bis zu einer maximalen Freistellung von 1 Million Franken zul\u00e4sst, m\u00fcsste als neue Variante f\u00fcr die USR II betrachtet werden. Eine Kumulierung mit einer der Varianten 1 bis 3 k\u00e4me insbesondere aus haushaltpolitischen Gr\u00fcnden nicht infrage.</p><p>Nun haftet der vorgeschlagenen L\u00f6sung aber der beachtliche Nachteil an, dass der Staat die frist- und sachgerechte Verwendung der bezogenen Gewinne (von h\u00f6chstens 2 Millionen Franken pro K\u00f6rperschaft und Aktion\u00e4r) \u00fcberwachen m\u00fcsste. Mit nicht zu untersch\u00e4tzendem Aufwand m\u00fcsste ferner sichergestellt werden, dass die neu liberierten Beteiligungsrechte w\u00e4hrend der Mindestdauer von f\u00fcnf Jahren im Eigentum des origin\u00e4ren Unternehmeraktion\u00e4rs verbleiben (keine Ver\u00e4usserung, keine Teilliquidation).</p><p>Die vorgeschlagene Massnahme, die noch verschiedener Detailregelungen bed\u00fcrfte, h\u00e4tte daher eine weitere Komplizierung des Steuersystems zur Folge, was aus unserer Sicht problematisch ist. \u00dcberdies liesse sich nach unserem Daf\u00fcrhalten eine derart ausserordentliche Massnahme kaum l\u00e4nger als w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren verantworten, so dass letztlich nach wie vor eine Dauerl\u00f6sung zur Beseitigung bzw. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gesucht werden m\u00fcsste.</p><p>Sollte die Motion vom Erstrat angenommen werden, w\u00fcrde der Bundesrat dem Zweitrat den Antrag stellen, diese in einen Pr\u00fcfungsauftrag umzuwandeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1094601600000)\/","SubmittedBy":"Spuhler Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1141776000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544454173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1079654400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4702,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}