{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043203,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043203,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3203","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fakultatives Staatsvertragsreferendum. Parallelismus von staatsvertraglicher und innerstaatlicher Rechtsetzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zukunft Artikel\u00a0141 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d Ziffer 3 der Bundesverfassung (BV) in der Weise zu interpretieren und anzuwenden, wie dies in den Materialien bei der Ausarbeitung dieser Verfassungsbestimmung definiert worden ist:</p><p>1. \"Wichtige rechtsetzende Bestimmungen\" in Staatsvertr\u00e4gen gem\u00e4ss Artikel\u00a0141 BV sind diejenigen Bestimmungen, die im Falle innerstaatlicher Rechtsetzung gem\u00e4ss Artikel\u00a0164 BV als wichtig eingestuft werden m\u00fcssen.</p><p>2. Die f\u00fcr die innerstaatliche Rechtsetzung geltenden Grunds\u00e4tze der Delegation von Kompetenzen an den Bundesrat sind auch bei Staatsvertr\u00e4gen anzuwenden.</p>","ReasonText":"<p>Volk und St\u00e4nde haben am 8. Februar 2003 eine Reform der Volksrechte angenommen, welche auf eine parlamentarische Initiative der SPK-S zur\u00fcckgeht. Dabei wurde auch entgegen dem urspr\u00fcnglichen Willen des Bundesrates eine Ausweitung des fakultativen Staatsvertragsreferendums beschlossen. Bisher mussten Vertr\u00e4ge dem Referendum unterstellt werden, welche \"eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeif\u00fchren\". Neu kann gegen alle Vertr\u00e4ge das Referendum ergriffen werden, welche \"wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert\" (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).</p><p>Der Wortlaut der Bestimmung und ihre Entstehungsgeschichte machen deutlich, dass f\u00fcr innerstaatliche Gesetze und f\u00fcr internationale Vertr\u00e4ge dieselben Regeln gelten sollen (\"Parallelismus\"): Was nach Artikel\u00a0164 BV \"wichtig\" ist und im referendumsf\u00e4higen Gesetz geregelt werden muss, ist im Falle eines internationalen Vertrages auch nach Artikel\u00a0141 BV \"wichtig\" und soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden.</p><p>Als \"nicht wichtig\" d\u00fcrfen Bestimmungen nur dann beurteilt werden, wenn ein Gesetz oder ein dem Referendum unterstellter Vertrag mit einer hinl\u00e4nglich bestimmten Delegationsnorm zur Rechtsetzung auf einer unteren Rechtsetzungsstufe (Verordnung oder nicht dem Referendum unterstellter Vertrag) erm\u00e4chtigt hat.</p><p>Im \u00dcbrigen kann der Bundesrat auch bestimmte, in Artikel\u00a07a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes definierte Vertr\u00e4ge \"von beschr\u00e4nkter Tragweite\" selbstst\u00e4ndig abschliessen.</p><p>Die Bundesversammlung ist nun allerdings in der Wintersession 2003 den Antr\u00e4gen des Bundesrates gefolgt und hat zwei Vertr\u00e4ge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen nicht dem Referendum unterstellt (03.059 Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel, 03.061 Freihandelsabkommen mit Chile). Der Bundesrat begr\u00fcndete den Verzicht auf die Unterstellung unter das Referendum im Wesentlichen damit, es seien fr\u00fcher eine ganze Reihe gleichartiger Vertr\u00e4ge auch nicht dem Referendum unterstellt worden. F\u00fcr die Zustimmung der Bundesversammlung zu diesem Vorgehen d\u00fcrfte massgebend gewesen sein, dass es sich um politisch unbestrittene \"Routinegesch\u00e4fte\" handelte.</p><p>Dieses Vorgehen ist zwar auf den ersten Blick verst\u00e4ndlich; bei n\u00e4herer Betrachtung wurde damit aber ein gef\u00e4hrlicher Pr\u00e4zedenzfall geschaffen, der dem schweizerischen Verst\u00e4ndnis der Volksrechte in einem zentralen Punkt widerspricht: Die Aus\u00fcbung der Volksrechte unterliegt eindeutigen Regeln und darf nicht abh\u00e4ngig sein von einem fallweisen Ermessen der Beh\u00f6rden. Die Beurteilung, ob eine Vorlage in einer allf\u00e4lligen zuk\u00fcnftigen Volksabstimmung umstritten sein k\u00f6nnte oder nicht, ist naturgem\u00e4ss eine Ermessensfrage.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, in seinen k\u00fcnftigen Botschaften zu Staatsvertr\u00e4gen die erw\u00e4hnten eindeutigen Regeln konsequent zu beachten (Ziff. 1 der Motion).</p><p>Bei Gelegenheit kann auch die noch offene Frage gekl\u00e4rt werden, ob die Kompetenz zum Abschluss von Staatsvertr\u00e4gen in analoger Weise an den Bundesrat delegiert werden darf, wie die Kompetenz zum Erlass rechtsetzender Bestimmungen in Form von Verordnungen. Nach dem oben Gesagten ist die Bejahung dieser Frage folgerichtig (Ziff. 2 der Motion). Allerdings m\u00fcssen auch dieselben Anforderungen an die Delegationsnorm erf\u00fcllt sein. Eine \"Blankodelegation\" ist unzul\u00e4ssig. Die Delegationsnorm muss die Grundz\u00fcge, d. h. Gegenstand, Zweck und Umfang der delegierten Regelung festlegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat schliesst sich grunds\u00e4tzlich der Interpretation vom neuen Artikel\u00a0141 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d Ziffer 3 der Bundesverfassung durch die Kommission an (Ziff. 1 der Motion). Nachdem aber die R\u00e4te in den von der Kommission zitierten F\u00e4llen (Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel, Freihandelsabkommen mit Chile) den Antr\u00e4gen des Bundesrates gefolgt sind, wird der Bundesrat auch zuk\u00fcnftig keine Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum vorschlagen, wenn die fraglichen Abkommen den gleichen Gegenstand beschlagen, inhaltlich gleichwertig ausgestaltet und von vergleichbarem politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gewicht sind wie eine Mehrzahl von Abkommen, welche die Schweiz bereits abgeschlossen hat, ohne sie dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.</p><p>Solche Abkommen erf\u00fcllen das von der Verfassung geforderte Wichtigkeitskriterium gem\u00e4ss Artikel\u00a0164 der Bundesverfassung nicht. Der Bundesrat wird indessen mit besonderer Aufmerksamkeit darauf achten, dass gesetzliche Bestimmungen, die ihm die Befugnis zum Abschluss von Staatsvertr\u00e4gen einr\u00e4umen, den gleichen Anforderungen gen\u00fcgen wie sie f\u00fcr die Delegation von rechtsetzenden Befugnissen entwickelt worden sind (Ziff. 2 der Motion). Wo solche Normen fehlen oder den heutigen Anspr\u00fcchen nicht mehr zu gen\u00fcgen verm\u00f6gen, wird er den R\u00e4ten die seines Erachtens n\u00f6tigen \u00c4nderungen beantragen. Wo der Bundesrat aber \u00fcber taugliche Delegationsnormen verf\u00fcgt, wird der Staatsvertrag nicht dem Referendum unterstellt werden m\u00fcssen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1093996800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811732237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1082592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4703,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}