{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043239,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043239,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3239","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einmischung in innere Angelegenheiten der Schweiz durch den Uno-Hochkommissar f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut einer Medienmitteilung der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe und des Uno-Hochkommissariates f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge vom 22. April 2004 haben die beiden genannten Stellen die \"schweizerischen Parteien\" dazu aufgerufen, bei der Asylgesetzrevision keine Versch\u00e4rfungen vorzunehmen, sondern sogar noch neue Asylgr\u00fcnde (die so genannte nichtstaatliche Verfolgung) ins Gesetz aufzunehmen. Ausdr\u00fccklich wird auf die Sondersession und die Debatte zum Asylgesetz Bezug genommen. F\u00fcr R\u00fcckfragen sind in der Pressemitteilung zwei h\u00f6here Beamte des UNHCR, Olivier Delarue, Leiter des Verbindungsb\u00fcros f\u00fcr die Schweiz und Liechtenstein, sowie Alexander Beck, Rechtsberater, beide mit Telephonnummern des Genfer UNHCR-Sitzes, genannt. </p><p>Vier Tage sp\u00e4ter, am 26. April 2004, unterzeichnet das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, UNHCR zusammen mit Hilfswerken sowie Hunderten von Politikern, Wissenschaftern und Kulturschaffenden einen \"Appell f\u00fcr eine humanit\u00e4re Schweiz\", der sich gegen jede Versch\u00e4rfung des Asylgesetzes wendet und ebenfalls die Aufnahme neuer Asylgr\u00fcnde ins Gesetz fordert.</p><p>Der Uno-Hochkommissar f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge ist seit 1951 eine Institution der Generalversammlung. Es gibt kein \"Hochkommissariat\", wie oft und auch im vorliegendem Fall kolportiert wird, sondern einen Hochkommissar bzw. UNHCR (\"High Commissioner for Refugees\") und sein B\u00fcro (\"Office\"). Verschiedene Schweizer B\u00fcrger haben das Amt des UNHCR in der Vergangenheit ausge\u00fcbt (August R. Lindt, Felix Schnyder, Sadruddin Aga Khan, Jean-Pierre Hock\u00e9). Der gegenw\u00e4rtige Amtsinhaber ist der ehemalige niederl\u00e4ndische Ministerpr\u00e4sident Ruud Lubbers. Die Aufgabe des UNHCR ist humanit\u00e4r und ausdr\u00fccklich unpolitisch. Es geht um den weltweiten Schutz von Fl\u00fcchtlingen gem\u00e4ss der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention der Uno von 1951, um Hilfeleistungen gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen und um das Suchen nach dauerhaften L\u00f6sungen.</p><p>Die Schweiz wendet auf die h\u00f6heren Beamten der Uno und der anderen internationalen Organisationen in Analogie die Bestimmungen des Wiener \u00dcbereinkommens von 1961 \u00fcber die diplomatischen Beziehungen (SR 0.191.01) an. Dieses \u00dcbereinkommen wurde zwar zum Schutz der bilateralen diplomatischen Vertreter geschaffen; seine gewissermassen freiwillige Anwendung auf die h\u00f6heren internationalen Beamten entspricht heute aber zweifellos internationalem Standard und ist sinnvoll. Es gew\u00e4hrt dem diplomatischen Personal insbesondere Immunit\u00e4t von Gerichtsbarkeit und Zwangsmassnahmen sowie Steuerbefreiung und \u00c4hnliches (so genannte Vorrechte und Immunit\u00e4ten). Artikel\u00a041 dieses Abkommens h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass alle Personen, die Vorrechte und Immunit\u00e4ten geniessen, verpflichtet sind, sich nicht in innere Angelegenheiten des Gaststaates einzumischen. Zweifellos gilt dies auch f\u00fcr die Organisation selber.</p><p>Zwar hat der in Genf ans\u00e4ssige UNHCR die Pflicht, aktiv zu werden, wenn er \u00fcber gesicherte Informationen verf\u00fcgt, wonach ein Vertragsstaat der Fl\u00fcchtlingskonvention von 1951 diese verletzt, beispielsweise das bekannte Prinzip des Non-Refoulement. Eine Intervention m\u00fcsste zuerst diskret beim betreffenden Staat erfolgen. Bei Wirkungslosigkeit w\u00e4re der n\u00e4chste Schritt die Berichterstattung an die Generalversammlung der Uno.</p><p>Wenn sich nun aber der UNHCR selber oder einzelne seiner Beamten - nicht zum ersten Mal - zu Fragen der schweizerischen Asylgesetzgebung \u00e4ussern, ist dies inakzeptabel und wirft die folgenden Fragen auf:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Rechtm\u00e4ssigkeit der j\u00fcngsten \u00f6ffentlichen Einmischungen des UNHCR in eine innere politische Angelegenheit der Schweiz, bei der es ausschliesslich darum geht, die Debatte \u00fcber die Revision der Asylgesetzgebung des Gastlandes zu beeinflussen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Stellungnahme des UNHCR hinsichtlich dessen Unterstellung, die Schweiz habe die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention verletzt oder die Absicht, diese zu verletzen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass der UNHCR mit seinen \u00f6ffentlichen Stellungnahmen zu inneren Angelegenheiten der Schweiz das Mandat \u00fcberschreitet, welches ihm von der Uno-Generalversammlung gegeben ist?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass es sich bei der \u00f6ffentlichen Stellungnahme des UNHCR um eine krasse Verletzung der eindeutigen Bestimmungen von Artikel\u00a041 des Wiener \u00dcbereinkommens von 1961 handelt, w\u00e4hrend die Beamten des UNHCR von den f\u00fcr sie \u00e4usserst g\u00fcnstigen Bestimmungen dieses Abkommens seit vielen Jahrzehnten gerne profitieren?</p><p>5. Welche Schritte gedenkt er bei welchen Organen von Uno und UNHCR zu unternehmen, damit sich \u00f6ffentliche Einmischungen des UNHCR in die inneren Angelegenheiten der Schweiz k\u00fcnftig nicht wiederholen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Kernaufgabe und der Daseinsgrund des Uno-Hochkommissars f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) und seines Kommissariates ist der Schutz von Fl\u00fcchtlingen sowie die Suche nach dauerhaften L\u00f6sungen f\u00fcr diese. Insbesondere ist der UNHCR mit der Aufgabe betraut, die Anwendung der internationalen Abkommen \u00fcber den Schutz der Fl\u00fcchtlinge zu \u00fcberwachen. Die Vertragsstaaten haben sich diesbez\u00fcglich zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR verpflichtet. Die Staatengemeinschaft und namentlich die Uno-Generalversammlung haben die Rolle des UNHCR stets als dynamische und aktive anerkannt. Seitens der Vertragsstaaten wird deshalb auch die besondere Kompetenz des Hochkommissariates akzeptiert, von sich aus aktiv zu werden oder in Einzelf\u00e4llen zu intervenieren.</p><p>2./3. Die in Ziffer 2 aufgeworfene Frage bezieht sich wohl auf die Textpassage in der Medienmitteilung, wonach die Schweiz praktisch als letzter Staat in Europa Fl\u00fcchtlinge nur dann anerkenne, wenn der Heimatstaat f\u00fcr die Verfolgung verantwortlich sei und erst \"durch die Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung auch die Schweiz die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention und das Asylgesetz richtig anwenden w\u00fcrde\".</p><p>Um die Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebung mit dem internationalen Fl\u00fcchtlingsrecht sicherzustellen, ist es die Aufgabe des UNHCR, nationale Gesetzgebungsverfahren zu beobachten. Dem UNHCR kommt insofern eine besondere Stellung unter den Uno-Organen zu. Es liegt in der Natur des Mandates des UNHCR, auf vermutete Divergenzen zwischen der innerstaatlichen Gesetzgebung und der internationalen Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Fl\u00fcchtlingsschutzes hinzuweisen.</p><p>Die Kompetenz des UNHCR, auf Divergenzen zwischen der schweizerischen Asylgesetzgebung und der regionalen Rechtsentwicklung hinzuweisen, ergibt sich im \u00dcbrigen indirekt auch aus dem Asylgesetz, welches die Beteiligung der Schweiz an der Harmonisierung der europ\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingspolitik vorsieht.</p><p>4. Aufgrund des Abkommens \u00fcber die Vorrechte und Immunit\u00e4ten der Organisation der Vereinten Nationen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Generalsekret\u00e4r der Organisation der Vereinten Nationen von 1946 ist auf die Mitglieder des UNHCR-Leitungsgremiums und die leitenden Beamten das Wiener \u00dcbereinkommen von 1961 \u00fcber die diplomatischen Beziehungen anwendbar. Da der UNHCR zu innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren und Massnahmen Stellung nehmen darf, welche den Anwendungsbereich der Fl\u00fcchtlingskonvention tangieren, k\u00f6nnen entsprechende Stellungnahmen von hohen Beamten des UNHCR keine unzul\u00e4ssige Einmischung in die inneren Angelegenheiten im Sinne von Artikel\u00a041 dieses \u00dcbereinkommens bedeuten. Abgesehen davon z\u00e4hlen Fragen der Menschenrechte und des Fl\u00fcchtlingsschutzes nach internationaler Doktrin und Praxis nicht zum gesch\u00fctzten Bereich der innerstaatlichen Angelegenheiten.</p><p>5. Das EJPD hat im Rahmen der externen Konsultation zur Revision des Asylrechtes auch den UNHCR begr\u00fcsst. Der Bundesrat h\u00e4tte es indessen vorgezogen, wenn die Diskussion \u00fcber die Vereinbarkeit der Revision mit der Fl\u00fcchtlingskonvention seitens des UNHCR weniger in der \u00d6ffentlichkeit, sondern vielmehr im gegenseitigen Dialog ausgetragen worden w\u00e4re. Das EDA hat diesen Standpunkt dem UNHCR offiziell kommuniziert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmittedBy":"M\u00f6rgeli Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103274927460)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544064300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1083801600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4703,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Migration"}}