{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043252,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043252,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3252","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Projekt \"Hochwasserschutz Linth 2000\". Kulturlandverlust","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach dem Hochwasser vom Mai 1999 forderte die Bev\u00f6lkerung der Linthebene raschm\u00f6glichst einen verbesserten Hochwasserschutz. Entsprechend haben die Konkordatskantone - sehr grossz\u00fcgige - Kredite f\u00fcr ein Hochwasserschutzprojekt gesprochen und damit gr\u00fcnes Licht f\u00fcr eine umgehende Dammsanierung gegeben.</p><p>In der Folge allerdings wurde mit \"Hochwasserschutz Linth 2000\" ein Projekt vorgelegt, welches weit \u00fcber die Sanierung der jedenfalls vom St. Galler Grossrat genehmigten Sanierung der gegenw\u00e4rtigen Anlage hinausgeht. Statt einer einfachen und wirksamen Sanierung ist von einem umfangreichen 80-Millionen-Projekt die Rede, welches die Linthebene zus\u00e4tzlich \"\u00f6kologisch aufwerten\" soll. Dies, obwohl im Richtplan des Kantons St. Gallen z. B. mit dem Benkner Ried, dem Burger Ried und dem Schmerikoner Ried bereits mehrere Naturschutzgebiete von nationaler Bedeutung eingetragen sind.</p><p>Der Bund beteiligt sich mit etwa 30 bis 40 Prozent an den Kosten, d. h. mit rund 25 Millionen Franken, am Projekt \"Hochwasserschutz Linth 2000\". Inzwischen liegt auch ein 1,6 Millionen-Projekt vor, welches auf zwei Versuchsstrecken auf dem Gebiet der Gemeinde Benken (SG) die Umsetzung des \u00f6kologischen Teils das Massnahmenkonzept \"Hochwasserschutz Linth 2000\" vorsieht.</p><p>F\u00fcr die Realisierung von \"Hochwasserschutz Linth 2000\" werden insgesamt 60 Hektaren Kulturland und weitere 160 Hektaren Wiesland und Wald beansprucht. Den Bauern, welche dieses Land heute bewirtschaften, wird Realersatz versprochen, obwohl sich dies bei realistischer Betrachtung als nicht durchf\u00fchrbar erweist und die Bauern dadurch in ihrer Existenz gef\u00e4hrdet werden. Soll die Landwirtschaft eine Zukunft haben, ist es unabdingbar, dass die Bauern das heute noch bestehende Kulturland bewirtschaften k\u00f6nnen und dieses nicht f\u00fcr unn\u00f6tige Projekte verbaut wird. Vorliegend gilt dies umso mehr, als ein grosser Teil des entsprechenden Landes Fruchtfolgefl\u00e4che ist.</p><p>Ebenso werden Erholungsuchende und Sporttreibende insk\u00fcnftig Einschr\u00e4nkungen hinnehmen und mit Reglementierungen oder gar Verboten leben m\u00fcssen, weil die Freizeitnutzung insk\u00fcnftig den Aspekten \"Hochwasserschutz\" und \"\u00d6kologie\" gegen\u00fcbergestellt werden soll. Im Projekt wird denn auch betont, dass der Spielraum, der sich bei der Planung der Sanierungsmassnahmen darbietet, sehr klein ist. Insgesamt muss deshalb festgestellt werden, dass hier eine Eigendynamik entwickelt wurde, die von der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung nicht mitgetragen wird.</p><p>Da sich der Bund an diesem Projekt mit einem betr\u00e4chtlichen Geldbetrag beteiligt, ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bund beteiligt sich mit der nicht unerheblichen Summe von etwa 25 Millionen Franken am Projekt \"Hochwasserschutz Linth 2000\". Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 des Wasserbaugesetzes kann der Bund Finanzhilfen an die Renaturierung von Gew\u00e4ssern leisten. Bei der Bemessung dieser Massnahme sind gem\u00e4ss Wasserbauverordnung die Bedeutung der Massnahme f\u00fcr den Hochwasserschutz oder f\u00fcr die Renatursierung sowie die Vorteile, welche die Massnahme dem Kanton ausserhalb des Hochwasserschutzes verschafft, zu beachten. Wo sieht der Bundesrat diese in Gesetz und Verordnung statuierte Bedeutung und die Vorteile f\u00fcr den Kanton und die Bev\u00f6lkerung?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die umliegende Bev\u00f6lkerung lediglich eine wirkungsvolle und sofortige Sanierung der bestehenden Anlage will und die weitergehenden \u00f6kologischen Massnahmen, welche erst in zehn bis f\u00fcnfzehn Jahren beendet sein werden und erhebliche Einschr\u00e4nkungen mit sich bringen, nicht in deren Sinne ist?</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 WBV \u00fcberwacht der Kanton die Kosten und erstattet dem Bundesamt Meldung. Hat demnach das zust\u00e4ndige Bundesamt Kenntnis \u00fcber den Betrag von 1,6 Millionen Franken, der allein f\u00fcr ein Versuchsprojekt ausgegeben werden soll?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die beachtliche finanzielle Beteiligung des Bundes nicht nur die Bundeskasse unn\u00f6tig strapaziert, sondern auch der Landwirtschaft essentielle Nutzfl\u00e4chen entzieht?</p><p>5. Noch w\u00e4re es m\u00f6glich, das \u00fcberbordende Projekt zu stoppen und sich lediglich auf eine einfache, zweckm\u00e4ssige Sanierung des Linthdammes zu konzentrieren, so wie dies in Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 des Wasserbaugesetzes als Priorit\u00e4t festgehalten wird.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, angesichts der finanziell angespannten Situation und der Stimmung in der Bev\u00f6lkerung nochmals \u00fcber die H\u00f6he der finanziellen Beteiligung des Bundes nachzudenken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Linthwerk gen\u00fcgt den heutigen Sicherheitsanspr\u00fcchen bez\u00fcglich Hochwasserschutz nicht mehr. Damit der Hochwasserschutz in der Linthebene auch in Zukunft sichergestellt werden kann, hat die eidgen\u00f6ssische Linthkommission 1998 mit dem Start der Planungsarbeiten am Projekt \"Hochwasserschutz Linth 2000\" (Linth 2000) Massnahmen f\u00fcr eine umfassende Erneuerung und Sanierung des Linthwerks eingeleitet. Das Hochwasserereignis vom Mai 1999 zeigte klar auf, dass ein Handlungsbedarf besteht. Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Verantwortung f\u00fcr das Projekt Linth 2000 in der Verantwortung der Kantone St. Gallen, Glarus, Schwyz und Z\u00fcrich.</p><p>1. Beim Projekt \"Hochwasserschutz Linth 2000\" handelt es sich nicht um ein Renaturierungsprojekt nach Artikel\u00a07 des Wasserbaugesetzes, sondern um Massnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren nach Artikel\u00a03 des Wasserbaugesetzes.</p><p>Die bestehenden wasserbaulichen Anlagen des Linthwerks m\u00fcssen umfassend \u00fcberholt werden, damit extreme Hochwasser bis zum definierten Schutzziel schadlos abgeleitet werden k\u00f6nnen. Das Ziel des Projektes Linth 2000 ist der Schutz der Ebene zwischen N\u00e4fels/Mollis und dem Obersee vor \u00dcberschwemmungen, d. h. insbesondere vor Dammbr\u00fcchen, die verheerende Auswirkungen h\u00e4tten.</p><p>Die Linth ist aber auch ein Gew\u00e4sserlebensraum. Dieser Lebensraum ist stark beeintr\u00e4chtigt. Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 des Wasserbaugesetzes muss bei Eingriffen in die Gew\u00e4sser deren nat\u00fcrlicher Verlauf beibehalten oder wieder hergestellt werden. Gew\u00e4sser und Ufer m\u00fcssen so gestaltet werden, dass sie einer vielf\u00e4ltigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen k\u00f6nnen.</p><p>Das Projekt Linth 2000 umfasst die Stabilisierung von D\u00e4mmen, die Verminderung von Gefahren bei Br\u00fccken und Massnahmen f\u00fcr die Erhaltung und Verbesserung von Lebensr\u00e4umen. Die vorgesehenen baulichen Massnahmen konzentrieren sich auf kritische Stellen, wo sorgf\u00e4ltige Analysen Schwachpunkte in Bezug auf Hochwasserschutz und \u00d6kologie ergeben haben.</p><p>Mit der Umsetzung des Projektes Linth 2000 soll somit gew\u00e4hrleistet werden, dass die Nutzung und Entwicklung der Linthebene als Wirtschaftsraum, Landwirtschaftsraum, Siedlungs- und Erholungsgebiet auch in Zukunft m\u00f6glich ist. Das Projekt Linth 2000 bietet damit die Chance, die oft widerstrebenden Interessen zu ordnen und \u00f6kologische Massnahmen einzubeziehen, welche dem Hochwasserschutz und der Natur im weitesten Sinne gleichermassen dienen.</p><p>2. Das Projekt Linth 2000 entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den von der Nationalen Plattform Naturgefahren in der Strategie Sicherheit vor Naturgefahren festgehaltenen Grunds\u00e4tzen, mit deren Verankerung bei den Akteuren sowie der Bev\u00f6lkerung der Bundesrat das UVEK beauftragt hat. Es beruht auf den Grundpfeilern der Nachhaltigkeit. Die \u00f6kologischen Massnahmen haben zudem einen positiven Einfluss auf die Hochwassersicherheit. Auch Unsicherheiten bez\u00fcglich Klimawandel und vergr\u00f6sserten Abfl\u00fcssen kann damit besser Rechnung getragen werden.</p><p>Die betroffene Bev\u00f6lkerung wird sich im Rahmen des \u00f6ffentlichen Auflageverfahrens zum Projekt \u00e4ussern k\u00f6nnen. Die Interessen der betroffenen Grundeigent\u00fcmer werden im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bereits in einer fr\u00fcheren Phase einbezogen.</p><p>3. Das Bundesamt f\u00fcr Wasser und Geologie (BWG) hat Kenntnis \u00fcber dieses Teilprojekt (Versuchsstrecke). Der Vizedirektor des BWG ist beratendes Mitglied der Linthkommission. Zudem ist ein Mitarbeiter des Bundesamtes Mitglied im Projektleitungsteam.</p><p>Zweck der Versuchsstrecke ist die Abkl\u00e4rung von bautechnischen, flussmorphologischen, \u00f6kologischen und gestalterischen Optimierungsm\u00f6glichkeiten. Dank dieser Optimierungen sollen die Kosten des Endausbaus m\u00f6glichst gesenkt werden k\u00f6nnen.</p><p>4. Schon bei der Projektierung wurde bez\u00fcglich Kosten und Landbedarf auf eine konsequente Optimierung geachtet, indem die vorgesehenen Massnahmen auf jene Stellen konzentriert wurden, wo mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringem Aufwand eine grosse Schutzwirkung erzielt werden kann.</p><p>Ein Beispiel: Am Escherkanal bilden Sanierungen und die Verst\u00e4rkung des linksseitigen Damms, kombiniert mit den hangseitigen Aufweitungen im Kundertried und im Chli G\u00e4sitschachen, den Schwerpunkt der Massnahmen. Mit den weitgehend flussseitig vorgesehenen Dammsanierungs- und Verst\u00e4rkungsmassnahmen k\u00f6nnen Ver\u00e4nderungen am Aussendamm vermieden und Landwirtschaftsland gesichert werden. Mit dieser kosteng\u00fcnstigen L\u00f6sung werden die Glarner Ebene geschont und gleichzeitig eine massvolle Renaturierung des stark verbauten Escherkanals erreicht. Zudem kann mit dieser L\u00f6sung ein Gerinneausbau vermieden werden, was ebenfalls eine Kosteneinsparung bedeutet. Zur Verbesserung der Abflusskapazit\u00e4t bei den Br\u00fccken am Escherkanal wird ebenfalls die kosteng\u00fcnstige und bew\u00e4hrte Methode des Anbringens von Sch\u00fcrzen (bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Zuflusses) angewandt.</p><p>Von den insgesamt 23 Kilometern Kanall\u00e4nge werden nur etwa 12 Kilometer (d. h. rund 50 Prozent) einer eigentlichen Sanierung unterzogen. Davon wiederum werden rund 3 Kilometer aufgeweitet, immer in Kombination mit Hochwasserschutzmassnahmen.</p><p>Die heutigen Anlagen befinden sich vollst\u00e4ndig im Besitz des Linthwerks, einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt der beteiligten Kantone (vgl. dazu BBl 2001 231ff).</p><p>Das Projekt Linth 2000 wird zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chen beanspruchen. Aufgrund der im Mai 2003 abgeschlossenen landwirtschaftlichen Vorplanung ist bekannt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in der Linthebene eher klein strukturiert sind. Aus der Sicht der Landwirtschaft wird erwartet, dass der Landbedarf f\u00fcr das Projekt Linth 2000 so klein wie m\u00f6glich ausf\u00e4llt.</p><p>Mit der nun laufenden Vorprojektplanung zu einer Landumlegung \"Benken Plus\" sollen f\u00fcr die einzelnen Betriebe die Auswirkungen des Kulturlandverlustes festgestellt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Bewirtschaftungsm\u00f6glichkeiten mit dem Projekt Linth 2000 aufzuzeigen. Insbesondere sollen landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen soweit m\u00f6glich erhalten bleiben und allf\u00e4llige Fl\u00e4chen mit Pflegevereinbarungen den Landwirten angeboten werden. Gest\u00fctzt auf diese Abkl\u00e4rungen kann die definitive Gr\u00f6sse der vom Linthprojekt beanspruchten Fl\u00e4chen im Rahmen einer Interessenabw\u00e4gung festgelegt werden.</p><p>5. Die geforderte Sicherheit l\u00e4sst sich nicht alleine durch Unterhaltsarbeiten im Sinne von Artikel\u00a04 Absatz1 des Wasserbaugesetzes erf\u00fcllen. Erst mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann die heute ungen\u00fcgende Hochwassersicherheit verbessert werden. Das Projekt Linth 2000 ist ein gutes Beispiel f\u00fcr einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Das Projekt weist ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis auf.</p><p>Art und H\u00f6he der finanziellen Beteiligung des Bundes richten sich nach der \u00fcblichen Praxis. Danach wird das BWG das vom Linthwerk einzureichende Subventionsgesuch, das auf einem aufgelegten und rechtskr\u00e4ftig verabschiedeten Projekt gr\u00fcnden muss, pr\u00fcfen und einen Subventionsentscheid erlassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1093392000000)\/","SubmittedBy":"Bigger Elmar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530512660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1083888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4703,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}