{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043266,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043266,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3266","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nationalstrassen. Signalisation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die geltende Signalisationsverordnung datiert vom 5. September 1979, und die Weisungen \u00fcber die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen sind am 8. Mai 1990 erlassen worden. Die Revision der oben erw\u00e4hnten Verordnung ist in Arbeit.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Werden bei der Verordnungsrevision die ver\u00e4nderten Bed\u00fcrfnisse der Touristinnen und Touristen in der Schweiz nach Information und G\u00e4stef\u00fchrung ber\u00fccksichtigt?</p><p>2. Werden die Weisungen unter Einbezug des Schweizer Tourismusverbandes als Vertreter der Tourismuswirtschaft und von Schweiz Tourismus als Marketingorganisation des Bundes ebenfalls den heutigen Anforderungen und M\u00f6glichkeiten angepasst?</p>","ReasonText":"<p>Die veralteten Grundlagen f\u00fcr die touristische Signalisation entlang der Nationalstrassen ber\u00fccksichtigen heute weder die Notwendigkeit einer kundenorientierten Information und Kommunikation noch die heutigen Farbgebungs- und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten. Auch sind die Vorgaben und die restriktive Handhabung der Platzierung einem bedeutenden Ferien- und Tourismusland nicht angemessen. Touristisch wichtige Orte und Destinationen m\u00fcssten genauso kommuniziert werden k\u00f6nnen wie Regionen und besondere Sehensw\u00fcrdigkeiten, die Attraktionspunkte mit grossem Besucherstrom sind. Auch eine tempor\u00e4re Signalisation bei Grossanl\u00e4ssen von nationaler Bedeutung sollte m\u00f6glich sein.</p><p>Die geltenden Regelungen, die aus touristischer und aus G\u00e4stesicht zu eng definiert sind, haben in der Zwischenzeit zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung in den Kantonen gef\u00fchrt. Einige Kantone (z. B. Graub\u00fcnden und Waadtland) sind heute bereits aktiv daran, neue Gestaltungskonzepte zu erarbeiten, oder haben diese bereits umgesetzt (Wallis). Eine moderne nationale Vorgabe bez\u00fcglich Erscheinungsbild, Markenauftritt, Verwendung von Bildern, Texten und Farben und eine koordinierte kantonale Umsetzung einer schweizweiten Zukunftsl\u00f6sung w\u00e4re mehr als dringend.</p><p>Negative Beispiele, die kaum von touristischem Nutzen sind, gibt es viele. Weder an der Autobahn bei Bulle noch im Berner Oberland bei Spiez finden sich heute Hinweistafeln auf Gstaad oder Lenk, die zu den bekanntesten Tourismusorten der Region geh\u00f6ren. An der Autobahn durch die Stadt Basel ist die touristische Signalisation praktisch nicht vorhanden, obwohl die Stadt \u00fcber bedeutende Sehensw\u00fcrdigkeiten verf\u00fcgt. Daf\u00fcr wird f\u00fcr die Region Murten mit einem Schmetterling geworben, ohne dass gleichzeitig auf das Papiliorama aufmerksam gemacht wird. Die Signalisation f\u00fcr den Oberthurgau mit einer Frauenfigur ist aus touristischer Sicht kaum nachvollziehbar.</p><p>Nachdem die Eidgenossenschaft \u00fcber eine professionelle Marketingorganisation verf\u00fcgt, sollten die notwendigen Fachleute und damit die Rahmenbedingungen vorhanden sein, damit die touristische Signalisation sinnvoll aktualisiert werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf den Wegweisern von Autobahnanschl\u00fcssen k\u00f6nnen nach geltendem Recht neben dem Anschlussnamen weitere Fahrziele (in der Regel zwei) angegeben werden, wenn diese \u00fcber den Anschluss erreichbar sind und es sich dabei um wichtige Ortschaften, um P\u00e4sse oder um touristisch bedeutsame Regionen handelt. Eine Ortschaft gilt als wichtig, wenn sie einen regionalen Verkehrsknoten oder einen touristisch bedeutsamen Ort darstellt.</p><p>Bevor man sich f\u00fcr eine touristische Signalisation auf Autobahnen entschieden hat, war Anfang der Achtzigerjahre ein Pilotversuch in den Kantonen Bern, Graub\u00fcnden und Waadt mit drei verschiedenen Arten von touristischen Signalen durchgef\u00fchrt worden. Aufgrund der Resultate dieses Versuchs und des Vernehmlassungsverfahrens fiel die Wahl auf das nunmehr in den \"Weisungen \u00fcber die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen\" beschriebene System. Die Festlegung der zu signalisierenden Regionen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durch die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden; in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Tourismusverb\u00e4nden haben verschiedene Kantone Regionen festgelegt und signalisiert.</p><p>Dass bei der Umsetzung die vom Interpellanten erw\u00e4hnten Unterschiede feststellbar sind, ist letztlich ein Ausfluss unserer f\u00f6deralistischen Struktur. Das f\u00fcr die Bewilligung der Signale zust\u00e4ndige Bundesamt beschr\u00e4nkt sich bei der Pr\u00fcfung auf die Einhaltung der in den Weisungen festgelegten Grunds\u00e4tze und \u00fcbt sich - da sich \u00fcber Fragen des Geschmacks bekanntlich streiten l\u00e4sst - bei der Beurteilung der plakativen Ausgestaltung jeweils in Zur\u00fcckhaltung.</p><p>Die vom Interpellanten verlangte Einf\u00fchrung einer neuen Art der touristischen Signalisation, welche nebst dem Hinweis auf Regionen auch solche auf touristisch wichtige Destinationen und besondere Sehensw\u00fcrdigkeiten vorsieht, w\u00fcrde zu einem Systemwechsel f\u00fchren und k\u00f6nnte verschiedene Probleme verursachen. Hinweise auf in unserem Land erfreulicherweise ausserordentlich h\u00e4ufig vorhandene bekannte Tourismusorte und Sehensw\u00fcrdigkeiten w\u00fcrde zu einer Flut von Signalen f\u00fchren. In Anbetracht der allgemein anerkannten Tatsache, dass die Wahrnehmungsf\u00e4higkeit der Fahrzeuglenkenden begrenzt ist, muss die Zahl der Zielangaben und Signale jedoch m\u00f6glichst tief gehalten werden. Hinweisschilder, die gem\u00e4ss dem Interpellanten auch auf entfernt liegende touristisch wichtige Orte und Attraktionspunkte aufmerksam machen sollen, d\u00fcrften zudem kaum geeignet sein, dass Reisende sich spontan dorthin begeben, da erfahrungsgem\u00e4ss der Entscheid \u00fcber den (Ferien-)Aufenthaltsort meistens vor Reisebeginn gef\u00e4llt wird.</p><p>Der Hauptzweck der gegenw\u00e4rtigen Signalisation liegt in der Hinweisung der Fahrzeugf\u00fchrer zu den wichtigsten Fahrzielen im n\u00e4heren Bereich eines Anschlusses und nicht in der Zielf\u00fchrung zu oder der Werbung f\u00fcr Regionen oder touristisch bedeutsame Destinationen, die weiter vom Anschluss entfernt sind. Bei einer Erweiterung im Sinne des Interpellanten w\u00e4re es wegen der sehr grossen Zahl touristisch wichtiger Punkte in unserem Land praktisch unm\u00f6glich, eine gerechte Auswahl zu treffen und d\u00fcrfte vermehrte Konflikte zwischen den Betroffenen ausl\u00f6sen.</p><p>Die geltende Regelung gen\u00fcgt den Bed\u00fcrfnissen einer klaren Zielf\u00fchrung. Die Zahl der Zielangaben, Wegweiser und Informationstafeln darf wegen des Risikos der Ablenkung aus Gr\u00fcnden der Verkehrssicherheit nicht noch mehr erh\u00f6ht werden. Zudem werden die Fahrzeuglenkenden vermehrt durch moderne Hilfsmittel wie Navigationssysteme im Fahrzeug auf wichtige Punkte hingewiesen und zum Zielort gef\u00fchrt.</p><p>Aufgrund dieser einleitenden Bemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. In der laufenden Revision der Signalisationsverordnung sind keine \u00c4nderungen betreffend der Wegweisung oder touristischen Signalisation auf Nationalstrassen vorgesehen. Das geltende Recht erlaubt auf den Nationalstrassen und Hauptstrassen eine massvolle und doch zweckm\u00e4ssige Wegweisung, um auch ortsunkundigen Fahrzeuglenkenden die Orientierung bei der Zielf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>2. Da aus den eingangs erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden vom geltenden Konzept der Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen nicht abgewichen werden soll und die geltende Regelung den Kantonen und Tourismuskreisen bei der Ausgestaltung der entsprechenden Tafeln gen\u00fcgend Freiraum l\u00e4sst, ist keine \u00c4nderung der Weisungen beabsichtigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1094601600000)\/","SubmittedBy":"Amstutz Adrian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097238811803)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532221953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086048000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}