{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043271,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043271,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3271","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Euro 2008. Folgen von Rekursen gegen das Stadionprojekt Hardturm","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die verschiedenen Rekurse gegen das Stadionprojekt Hardturm in Z\u00fcrich sind Stimmen aufgetaucht, die bef\u00fcrchten, die Euro 2008 k\u00f6nne nicht wie geplant in der Schweiz und in \u00d6sterreich durchgef\u00fchrt werden. Tats\u00e4chlich schreibt das Uefa-Pflichtenheft f\u00fcr den Grossanlass vor, dass die Spiele in acht Stadien ausgetragen werden sollen, davon je die H\u00e4lfte in der Schweiz und in unserem Nachbarland. Auch der Bundesrat nimmt in seiner Botschaft vom 27. Februar 2002 auf diese Bestimmungen Bezug. Er nennt im Weiteren die Austragungsorte Basel, Genf, Bern und Z\u00fcrich.</p><p>Derzeit erscheint es fraglich, ob das Stadion Z\u00fcrich \u00fcberhaupt noch rechtzeitig fertig gestellt werden kann. (In der Botschaft war der Bundesrat noch von einer Er\u00f6ffnung 2006 ausgegangen.) Zu lange ist zuviel Zeit mit der Utopie eines kombinierten Stadions vertan worden. Inzwischen ist das Projekt durch verschiedene Rekurse blockiert, obschon der Bundesrat in der Botschaft dargelegt hat: \"Die Plangenehmigungsverfahren bieten Gew\u00e4hr, dass bei den Stadien die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen gewissenhaft und in ihrer Gesamtheit gepr\u00fcft werden.\"</p><p>Eben da f\u00fchrt der Bundesrat weiter aus, dass die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen aus dem Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) von der Einhaltung strenger Vorgaben abh\u00e4ngig sei, namentlich von der Erschliessung durch leistungsf\u00e4hige \u00f6ffentliche Verkehrsmittel und vom Einsatz umweltfreundlicher Technologien im Energiebereich. Bemerkenswerterweise sind diese beiden Argumente inzwischen von der Greina-Stiftung (Photovoltaik) und vom VCS (\u00f6ffentliche Verkehrsmittel) aufgegriffen worden. Das ist umso erstaunlicher, als der Bundesrat auf die Interpellation 03.3614 antwortet, dass inzwischen auch ein Gesuch f\u00fcr eine angemessene Nasak-Finanzhilfe vorliege. Damit h\u00e4tte die Einhaltung der Vorgaben eigentlich von Amtes wegen durchgesetzt werden m\u00fcssen.</p><p>Wird das Stadion Z\u00fcrich nicht rechtzeitig fertig gestellt, kann die Schweiz unter Umst\u00e4nden ihren Teil der Vereinbarungen gegen\u00fcber der Uefa nicht einhalten. Alternativen sind kaum verf\u00fcgbar, stellt das Pflichtenheft der Uefa doch hohe Anforderungen insbesondere an die Kapazit\u00e4t und den Ausbau der Stadien. Vor diesem Hintergrund erscheint die Gefahr, dass die Uefa die Austragung der Europameisterschaften 2008 an ein anderes Land vergibt, als durchaus gegeben. Dass sich ein solcher Entscheid auch gegen \u00d6sterreich wenden w\u00fcrde, kann kaum als stichhaltiges Argument gewertet werden, da die beiden L\u00e4nder ein gemeinsames Konzept eingereicht haben. Zudem hat sich mit Ungarn noch ein anderes Nachbarland \u00d6sterreichs um die Euro 2008 beworben.</p><p>Der Bund unterst\u00fctzt den Grossanlass mit insgesamt 3,5 Millionen Franken, davon 2 Millionen in Sachleistungen. In der Botschaft ebenso wie in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3614 weist der Bundesrat aber auf die verschiedensten Gewinne hin, welche eine Austragung der Euro 2008 der Schweiz br\u00e4chte. Er nennt dabei insbesondere die Beziehungen zu \u00d6sterreich und die Wahrnehmung der Schweiz in Europa. Sie k\u00f6nnten unter dem Eindruck der aktuellen Situation Schaden nehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie hoch sch\u00e4tzt er die Gefahr ein, dass die Schweiz unter dem Eindruck der Verz\u00f6gerungen beim Bau des Stadions Z\u00fcrich auf die Austragung der Euro 2008 verzichten muss?</p><p>2. Wie sch\u00e4tzt er die Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zu \u00d6sterreich ein? </p><p>- die Beziehungen zwischen dem Schweizerischen Fussballverband und der Uefa?</p><p>- die (in der Botschaft zitierte) Akzeptanz der Schweiz in Europa?</p><p>3. Gab oder gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Bundesstellen und Rekurrenten? Wenn ja: Zwischen welchen?</p><p>4. Hat der Bund in irgendeiner Art und Weise Rekurrenten unterst\u00fctzt? Wenn ja: Wie? </p><p>5. Erw\u00e4gt er die Verf\u00fcgung eines dringlichen Bundesgesetzes, das im vorliegenden Fall und im Hinblick auf die m\u00f6glicherweise \u00fcbergeordneten Interessen das Beschwerderecht aussetzte, oder in einer anderen Weise korrigierend einzugreifen?</p><p>6. Wie hoch sind die vonseitens des Bundes bereits geleisteten Beitr\u00e4ge? Wer tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr geleistete Beitr\u00e4ge im Fall, dass die Euro 2008 nicht wie geplant ausgetragen werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Kandidatur, Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Fussball-Europameisterschafts-Endrunde 2008 (Uefa Euro 2008) sind prim\u00e4r Sache des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und des \u00d6sterreichischen Fussball-Bundes. In der Schweiz wurde das Projekt von Anfang an sowohl vom Bund als auch von den betroffenen kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden unterst\u00fctzt.</p><p>Die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 2002 \u00fcber Beitr\u00e4ge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 und der entsprechende Bundesbeschluss gingen von der damals bekannten Stadiensituation in der Schweiz aus. Einiges hat sich inzwischen ver\u00e4ndert. Dem will der Bundesrat Rechnung tragen und deshalb Ende 2004 nach gewonnenen Erfahrungen anl\u00e4sslich der Uefa Euro 2004 in Portugal eine Gesamtbeurteilung der Situation f\u00fcr s\u00e4mtliche Bereiche vornehmen. (Vgl. Interpellation Vollmer 03.3614, Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz.)</p><p>Der Bund ist keine Verpflichtungen irgendwelcher Art in Bezug auf die Anzahl der Stadien f\u00fcr die Euro 2008 eingegangen:</p><p>1998 und 2000 bewilligte das Parlament Verpflichtungskredite von 60 Millionen und 20 Millionen Franken (total 80 Millionen Franken) f\u00fcr Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (Nasak). Diese Finanzhilfen an die Erneuerung der Stadieninfrastruktur in der Schweiz wurden unabh\u00e4ngig von der Schweizer Kandidatur f\u00fcr die Euro 2008 beschlossen. Ein Nasak-Beitrag an den Neubau des Fussballstadions Hardturm in Z\u00fcrich stand jedoch im Rahmen der beiden erw\u00e4hnten Kreditbotschaften nie zur Diskussion. Aus diesen Gr\u00fcnden bestand f\u00fcr die Bundesverwaltung keine Veranlassung, das Projekt f\u00fcr das neue Z\u00fcrcher Fussballstadion auf die Einhaltung der spezifischen Nasak-Kriterien zu \u00fcberpr\u00fcfen oder diese gar \"von Amtes wegen durchzusetzen\".</p><p>Die gegen dieses Projekt eingegangenen Einsprachen und Rekurse best\u00e4tigen jedoch eindr\u00fccklich, dass die Plangenehmigungsverfahren und die nachfolgenden Rechtsmittelverfahren Gew\u00e4hr bieten, dass die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen in ihrer Gesamtheit gepr\u00fcft wird.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Ein Entzug der Uefa Euro 2008 ist m\u00f6glich, jedoch nach Meinung des Bundesrates wenig wahrscheinlich.</p><p>2. Eine Verz\u00f6gerung oder Verunm\u00f6glichung der Realisierung des Stadions in Z\u00fcrich k\u00f6nnte auf verschiedenen Ebenen Konsequenzen haben:</p><p>a. Verschiedenste Erwartungen \u00d6sterreichs in den Bereichen Tourismus, Sport und Standortpolitik w\u00fcrden entt\u00e4uscht. Ein grunds\u00e4tzlicher Vertrauensschwund zwischen der Schweiz und \u00d6sterreich d\u00fcrfte allerdings dadurch nicht entstehen.</p><p>b. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Uefa sowie zwischen dem SFV und der Uefa w\u00fcrden durch diese Problematik erschwert. Die Schweiz versucht allerdings weiterhin, f\u00fcr internationale Verb\u00e4nde und Veranstaltungen gute Standortbedingungen zu schaffen.</p><p>c. Im europ\u00e4ischen Raum k\u00f6nnte dies als fehlende Gastfreundschaft interpretiert werden.</p><p>3. Es gab und gibt keinerlei Zusammenarbeit zwischen einer Bundesstelle und den Rekurrenten bez\u00fcglich des Stadionrekurses.</p><p>4. Der Bund hat die Rekurrenten im Zusammenhang mit ihrem Rekurs in keiner Weise unterst\u00fctzt.</p><p>5. Es ist kein dringlicher Bundesbeschluss zur Aussetzung des Beschwerderechtes zufolge \u00fcbergeordneter Interessen vorgesehen und es ist ein solcher weder notwendig noch praktikabel.</p><p>Um allf\u00e4lligen \u00dcbelst\u00e4nden bei der Aus\u00fcbung des Verbandsbeschwerderechtes zu begegnen, gen\u00fcgen die Vorschriften des geltenden Rechtes. Gem\u00e4ss Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen stellt das UVEK dem Bundesrat Antrag auf Streichung einer Organisation aus der Liste im Anhang dieser Verordnung, wenn es feststellt, dass eine Organisation die Voraussetzungen f\u00fcr das Verbandsbeschwerderecht nicht mehr erf\u00fcllt. Es stellt einen solchen Antrag auf Verordnungs\u00e4nderung auch dann, wenn es bei einer Organisation wiederholten schwerwiegenden Rechtsmissbrauch feststellen m\u00fcsste.</p><p>Im Falle des Hardturm-Stadions Z\u00fcrich kann f\u00fcr das UVEK allerdings, allein schon aufgrund des bis heute nur rudiment\u00e4r m\u00f6glichen Einblicks in die kantonalen Verfahren, ein wiederholter schwerwiegender Rechtsmissbrauch nicht als nachgewiesen gelten.</p><p>Eine Beschr\u00e4nkung der Parteirechte der betroffenen Nachbarn auf dem Weg eines dringlichen Bundesbeschlusses f\u00fcr einen Einzelfall, n\u00e4mlich die Sicherstellung der Durchf\u00fchrung von EM-Spielen im Jahr 2008 in Z\u00fcrich, widerspr\u00e4che grundlegenden \u00fcbergeordneten verfassungsrechtlichen Prinzipien.</p><p>In einem laufenden Verfahren k\u00f6nnen die Verfahrensrechte der Parteien, die diesen aufgrund des heute geltenden Rechtes zustehen, nicht mit Dringlichkeitsrecht beschr\u00e4nkt werden. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde dem Rechtssicherheitsgebot widersprechen.</p><p>6. Die Nasak-Beitr\u00e4ge an die bereits im Betrieb stehenden oder im Bau befindlichen Stadien in Basel, Genf und Bern betragen gem\u00e4ss Botschaft zum ersten Nasak-Kreditbeschluss insgesamt 19 Millionen Franken und sind weitgehend ausbezahlt. Dies w\u00e4re auch der Fall gewesen, wenn der SFV nicht f\u00fcr die Euro 2008 kandidiert h\u00e4tte. Die Bundesgelder sind in jedem Fall ziel- und beschlussgem\u00e4ss investiert, selbst wenn die Euro 2008 wider Erwarten nicht in der Schweiz durchgef\u00fchrt werden sollte.</p><p>Die aufgrund der Botschaft \u00fcber Beitr\u00e4ge und Leistungen des Bundes an die Euro 2008 beschlossenen und vom Baspo verwalteten Kredite von maximal 3,5 Millionen Franken f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Euro 2008 sind unangetastet; es sind noch keine entsprechenden Leistungen erbracht worden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1094601600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545416733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086220800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}