{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043280,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043280,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3280","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesetz \u00fcber Meinungsumfragen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung von Meinungsumfragen auszuarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf eine politische Wahl, eine Volksinitiative oder ein Referendum beziehen.</p><p>Das Gesetz soll insbesondere folgende Bereiche regeln:</p><p>1. die Verantwortung des Meinungsforschungsinstituts (Name, Name des Auftraggebers, Anzahl der befragten Personen, Eckdaten der Umfrage);</p><p>2. den Gegenstand der Umfrage (Methode und Stichprobenauswahl, Volltext der Fragen, Anteil Personen, die nicht alle Fragen beantwortet haben);</p><p>3. Umfragen im Vorfeld einer Abstimmung oder einer Wahl (einschliesslich des Verbots der Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung von Umfrageergebnissen im Monat, der einem Stimm- oder Wahltag vorangeht).</p></text>","ReasonText":"<text><p>Es ist unumstritten, dass Meinungsumfragen ein nicht verzichtbares Instrument jeder Wahl- oder Abstimmungskampagne sind. Damit die Umfragen einen minimalen wissenschaftlichen Wert behalten und damit sie in der Phase der brieflichen Stimmabgabe die freie Meinungsbildung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger weder st\u00f6ren noch beeinflussen, ist es unerl\u00e4sslich, dass die Schweiz, wie die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder, eine entsprechende gesetzliche Regelung schafft.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Die Motion greift ein Anliegen auf, welches bereits \u00f6fter beraten und stets negativ entschieden worden ist. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Meinungsumfragen heute bedeutsame Elemente f\u00fcr die Meinungsbildung im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen darstellen. Er geht aber nicht einig mit dem Motion\u00e4r, dass es zur Aufrechterhaltung minimaler wissenschaftlicher Standards eines Gesetzes bed\u00fcrfe. Gesetzliche Regelungen f\u00fcr Meinungsumfragen tragen das Risiko in sich, dass der Staat sie damit offizialisiert und ihren Ergebnissen den Anstrich einer gewissen staatliche Zertifizierung verleiht. Dies kann h\u00f6chstens die Volksabstimmungen selber abwerten und nicht im Interesse einer halbdirekten Demokratie liegen.</p><p>Die Interpellationen Bonny 89.832 und B\u00fcttiker 92.3520 wurden vom Bundesrat 1990 und 1993 beantwortet (AB 1990 N 757, 1993 S 418-420). Eine Motion (Jaggi-)Ruffy 86.519 wurde am 23. Juni 1988 ohne vorherige Beratung, ein Postulat Cotti Gianfranco 84.326 (AB 1984 N 1426f) 1995 unerf\u00fcllt abgeschrieben (AB 1995 N 466f), weil nicht in eine Frage eingegriffen werden sollte, welche in vielfacher Weise mit Grundrechten (Meinungs\u00e4usserungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit) zusammenh\u00e4ngt, schlecht zu \u00fcberwachen und durchzusetzen ist und infolgedessen h\u00f6chstens mannigfache Beschwerdem\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen m\u00fcsste. Statt dessen erachtete es die Mehrheit als sinnvoll, die Selbstregulierung der in \"Swiss Interview\" zusammengeschlossenen Schweizer Markt- und Meinungsforschungsinstitute spielen zu lassen, welche weitestgehend den h\u00e4ufig zum Vergleich herangezogenen Regeln des franz\u00f6sischen Rechtes entsprechen (vgl. BBl 1993 III 469 und 506f Fn. 21).</p><p>Auf ein Postulat B\u00fcttiker 94.3097 (AB 1994 S 1341f) hin erarbeitete die Bundeskanzlei 1997 einen einl\u00e4sslichen Bericht: \"Auswirkungen von ver\u00f6ffentlichten Meinungsumfrage-Ergebnissen in Abstimmungs- und Wahlk\u00e4mpfen? Bericht zum Postulat B\u00fcttiker 94.3097\". Sie kam darin - u. a. nach einem internationalen Rechtsvergleich - zum Schluss, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, sondern dass die Selbstregulierung der Branche in diesem Bereich zufriedenstellend funktioniere.</p><p>Der Bericht wurde dem Sekretariat der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen zuhanden aller interessierten Ratsmitglieder zugestellt. Kurz darauf gab dann auch der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative D\u00fcnki 96.436 f\u00fcr gesetzliche Grundlagen f\u00fcr Meinungsumfragen mit grosser Mehrheit keine Folge (AB 1997 N 2174-2176).</p><p>In einem Anhang IV zum Reglement \u00fcber den Gebrauch der Kollektivmarke \"Swiss Interview\" hat der Branchenverband am 21. November 2002 eine \"Richtlinie zur Durchf\u00fchrung von abstimmungs- und wahlbezogenen Umfragen, die zur Ver\u00f6ffentlichung vor dem Urnengang bestimmt sind\" verabschiedet (http://www.swissresearch.org/deutsch/pdf/Anhang%20IV.pdf). Darin verpflichten sich \"Swiss-Interview\"-Institute u. a. zur Einhaltung aller Kodizes und Richtlinien der Europ\u00e4ischen Gesellschaft f\u00fcr Meinungs- und Marketingforschung Esomar, namentlich auch von Ziffer 6 \"Guideline on Practical Aspects of Conducting Pre-Election Opinion Polls\" (www.esomar.org), die vom Europarat gepr\u00fcft und zur Anwendung empfohlen wurde. In Ziffer 4 der \"Swiss-Interview\"-Richtlinien wird Ziffer 3.7 der Richtlinien der \"Erkl\u00e4rung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten\" des Schweizerischen Presserates (www.presserat.ch) umgesetzt und die Publikation eines vordefinierten methodischen Steckbriefes auf der Homepage des Verbandes Schweizer Marketing- und Sozialforscher SMS (www.swissresearch.org) f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4rt. Die Selbstregulierung der in \"Swiss Interview\" zusammengeschlossenen Schweizer Markt- und Meinungsforschungsinstitute ist also auch in den letzten Jahren weiterentwickelt worden. Ziffer 4 setzt die meisten Forderungen des Motion\u00e4rs um. Ziffer 5 der Richtlinie beschr\u00e4nkt die Sperrfrist f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung urnengangsbezogener Meinungsumfragen hingegen auf zehn Tage vor dem Abstimmungstag, wohingegen der Motion\u00e4r die Sperrfrist auf einen ganzen Monat erstrecken m\u00f6chte.</p><p>Der Hinweis auf andere europ\u00e4ische Staaten greift nicht, weil die briefliche Stimmabgabe einzig in der Schweiz derart stark erleichtert und verbreitet ist und weil kein anderer europ\u00e4ischer Staat auch nur ann\u00e4hernd so h\u00e4ufig und so viele Urneng\u00e4nge zu verzeichnen hat wie die Schweiz. Dementsprechend ziehen Meinungsumfragen im Ausland auch weit gr\u00f6ssere Aufmerksamkeit auf sich, weil fast nur die Wahlen dem Souver\u00e4n Entscheidungsmacht einr\u00e4umen.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1092787200000)\/","SubmittedBy":"Zisyadis Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1096243200000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086220800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}