{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043289,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043289,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3289","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Sistierung der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Milit\u00e4rg\u00fctern aus bzw. nach L\u00e4ndern des Nahen Ostens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sistierung der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Milit\u00e4rg\u00fctern aus bzw. nach L\u00e4ndern des Nahen Ostens und der milit\u00e4risch-technischen Zusammenarbeit mit diesen L\u00e4ndern zu pr\u00fcfen, insofern diese L\u00e4nder in den Konflikt zwischen Israel und dem pal\u00e4stinensischen Volk involviert sind oder einen milit\u00e4rischen Bezug zu diesem Konflikt haben, und sofern und so lange diese L\u00e4nder ihren Verpflichtungen aufgrund der Resolutionen Nr. 242 und Nr. 338 des Uno-Sicherheitsrates, der von ihnen ratifizierten Genfer Konventionen oder der von ihnen ratifizierten Menschenrechtsabkommen nicht nachkommen.</p>","ReasonText":"<p>Die Einhaltung des V\u00f6lkerrechtes ist f\u00fcr einen Kleinstaat wie die Schweiz eine unabdingbare Grundlage jeglicher Aussenpolitik. So liegt auch der bundesr\u00e4tlichen Nahostpolitik die ldee der Durchsetzung der Uno-Resolutionen, der Bestimmungen der Genfer Konventionen sowie der internationalen Menschenrechtsabkommen zugrunde. Dennoch widersetzen sich verschiedene Staaten des Nahen Ostens weiter der Umsetzung internationalen Rechtes.</p><p>Die Resolution Nr. 242 des Uno-Sicherheitsrates vom 22. November 1967 fordert Israel dazu auf, sich aus den von ihm besetzten Gebieten zur\u00fcckzuziehen. Sie fordert zudem alle Konfliktparteien auf, die Souver\u00e4nit\u00e4t und politische Unabh\u00e4ngigkeit eines jeden Staates zu respektieren. Damit sind die vom Konflikt direkt oder indirekt betroffenen arabischen Staaten dazu angehalten, das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Resolution Nr. 338 vom 22. Oktober 1973 bekr\u00e4ftigt die Forderungen aus Resolution Nr. 242.</p><p>Diese Resolutionen sind bis heute nicht umgesetzt. Weder hat sich Israel aus den besetzten Gebieten zur\u00fcckgezogen noch haben die arabischen Staaten - mit wenigen Ausnahmen - das Existenzrecht Israels anerkannt. Letztere stellen dadurch f\u00fcr Israel weiterhin eine mindestens potenzielle milit\u00e4rische Bedrohung dar. Israel hat im laufenden Konflikt, speziell seit Ausbruch der zweiten Intifada im Jahre 2000, die Bestimmungen der von ihm ratifizierten Genfer Konventionen wiederholt und massiv missachtet. In den meisten arabischen Staaten wiederum werden elementare Menschenrechte noch immer mit F\u00fcssen getreten. Insbesondere die Meinungsfreiheit ist nicht gew\u00e4hrleistet, und willk\u00fcrliche Verhaftungen von gewaltlosen politischen Oppositionellen sind an der Tagesordnung. Folter und unmenschliche Behandlung sind in der gesamten Region weit verbreitet.</p><p>Verschiedene Staaten des Nahen Ostens sind schweizerische R\u00fcstungspartner. Die Schweiz arbeitet auf milit\u00e4risch-technischem Gebiet nach wie vor eng mit Israel zusammen. Dabei werden gemeinsam Waffen entwickelt, die Israel f\u00fcr v\u00f6lkerrechtlich verbotene aussergerichtliche Hinrichtungen verwendet, wobei auch unbeteiligte Zivilisten zu Tode kommen. Zudem exportierte die Schweiz 2002 - wenn auch in geringem Umfang - Kleinwaffen nach Israel.</p><p>Regelm\u00e4ssiger und in weit gr\u00f6sserem Ausmass sind jedoch Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Jordanien oder \u00c4gypten Empf\u00e4nger von schweizerischem Kriegsmaterial. An die Vereinigten Arabischen Emirate etwa wurde 2003 Kriegsmaterial im Wert von 18,2 Millionen Franken verkauft.</p><p>Angesichts der Verletzungen des V\u00f6lkerrechtes und der Menschenrechte durch die L\u00e4nder des Nahen Ostens ist es f\u00fcr die Schweiz unerl\u00e4sslich, eine Sistierung der R\u00fcstungsgesch\u00e4fte und der milit\u00e4rischen Zusammenarbeit mit diesen L\u00e4ndern zu pr\u00fcfen. Die Schweiz darf weder die v\u00f6lkerrechtswidrige israelische milit\u00e4rische Besatzung noch das milit\u00e4rische Bedrohungspotenzial arabischer Staaten gegen Israel und die internen repressiven \u00dcbergriffe in diesen Staaten f\u00f6rdern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine generelle Sistierung der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Milit\u00e4rg\u00fctern aus bzw. nach L\u00e4ndern des Nahen Ostens und der milit\u00e4risch-technischen Zusammenarbeit mit diesen L\u00e4ndern h\u00e4tte erhebliche wirtschaftliche und milit\u00e4rische Konsequenzen f\u00fcr die Schweiz. Sie w\u00fcrde zudem die Handlungsfreiheit des Bundesrates \u00fcber Geb\u00fchr einschr\u00e4nken.</p><p>Heute werden Kriegsmaterialexporte in jedem Einzelfall beurteilt und in vielen F\u00e4llen, insbesondere nach L\u00e4ndern wie Iran, Irak, Syrien oder Israel, auch abgelehnt, ohne dass ein pauschales Verbot besteht, sei es wegen Verst\u00f6ssen gegen Uno-Resolutionen, gegen Bestimmungen der Genfer Konventionen oder der internationalen Regelungen bzw. der Menschenrechte oder anderer Gr\u00fcnde.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er in der Anwendung der Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung, insbesondere auch von Artikel\u00a05 der Kriegsmaterialverordnung (Bewilligungskriterien f\u00fcr Auslandgesch\u00e4fte), eine konsequente, alle involvierten Interessen ber\u00fccksichtigende Praxis verfolgt. Die individuelle Beurteilung eingehender Gesuche erlaubt es, zeitgerechte, kurzfristige Umst\u00e4nde ebenso ber\u00fccksichtigende L\u00f6sungen zu finden und auch Aspekte wie die Art des Materials, die wirtschaftliche Bedeutung des Gesch\u00e4ftes, die Menschenrechtssituation in einem Land usw. f\u00fcr jedes einzelne Gebiet zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die pauschale Sistierung s\u00e4mtlicher Waffen- und Kriegsmateriallieferungen nach und auch der Abbruch aller milit\u00e4risch-technischen Zusammenarbeiten mit einem dermassen grossen Gebiet ist zu unflexibel und w\u00fcrde den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik ebenso wenig entsprechen wie z. B. eine schrankenlose \u00d6ffnung der Waffen- und Kriegsmaterialexporte in diese L\u00e4nder. Zudem ist dem Bundesrat nicht bekannt, dass ein anderer, sich mit der Schweiz an den einschl\u00e4gigen Exportkontrollregimes beteiligender Staat eine \u00e4hnlich restriktive Regelung getroffen h\u00e4tte.</p><p>Was die milit\u00e4risch-technische Zusammenarbeit mit L\u00e4ndern des Nahen Ostens und insbesondere mit Israel sowie die Einfuhr von Kriegsmaterial aus diesen L\u00e4ndern betrifft, so \u00fcbt der Bundesrat bereits Zur\u00fcckhaltung. Wegen spezifischer Bed\u00fcrfnisse der Armee sowie der internationalen Angebotslage besteht jedoch nach wie vor eine milit\u00e4rische Notwendigkeit nach punktuellen Beschaffungen.</p><p>Nach Kenntnis der Bewilligungsbeh\u00f6rde im Seco ist die in der Begr\u00fcndung des Postulates erhobene Behauptung unrichtig, dass die Schweiz mit Israel gemeinsam Waffen entwickle, die Israel f\u00fcr v\u00f6lkerrechtlich verbotene, aussergerichtliche Hinrichtungen verwende. Bei den nach Israel exportierten Kleinwaffen handelte es sich um Einzelwaffen an private Abnehmer zum Selbstschutz, zu Sammelzwecken oder zum sportlichen Schiessen (zuletzt im Jahre 2002 eine Waffe zu Sammelzwecken f\u00fcr einen Wert von 6000 Franken; Details dazu in der am 24. September 2004 verabschiedeten Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Dupraz 04.3363, vom 17. Juni 2004.</p><p>Eine Sistierung der An- und Verk\u00e4ufe von Waffen und Kriegsmaterial f\u00fcr das ganze Gebiet des Nahen Ostens w\u00fcrde nicht nur einen Bruch mit der bisher verfolgten Bewilligungspraxis im Kriegsmaterialbereich bedeuten, sie h\u00e4tte auch einen Reputationsverlust f\u00fcr die Eidgenossenschaft als vertrauensw\u00fcrdiger Verhandlungspartner zur Folge. Individuelle Ablehnungen in Einzelf\u00e4llen tragen diese Gefahr zwar auch in sich, aber doch in viel beschr\u00e4nkterem Umfang.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236812530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1086739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}