{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043312,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043312,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3312","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Borkenk\u00e4fer. Zusatzkredit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung nach Artikel\u00a041 Absatz\u00a02 des Waldgesetzes (WaG) einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Damit soll die H\u00f6he eines Zusatzkredites (der nicht durch Budgetk\u00fcrzungen in anderen Bereichen kompensiert werden darf) festgelegt werden, der bei der Finanzierung der Massnahmen, die zur Bek\u00e4mpfung der Borkenk\u00e4fer unerl\u00e4sslich sind, helfen soll. Die derzeitige Vermehrung dieser Insekten gef\u00e4hrdet zahlreiche Schutzw\u00e4lder in mehreren Kantonen, insbesondere Freiburg, Waadt und Bern. Bereits 2003 wurden Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Borkenk\u00e4fer durchgef\u00fchrt; diese Massnahmen m\u00fcssen 2004 unbedingt wiederholt werden, was aber ohne hinreichende Unterst\u00fctzung des Bundes nicht in effizienter Weise m\u00f6glich ist. Diese Unterst\u00fctzung hat der Bund zu gew\u00e4hren, wenn er seinen Verpflichtungen zur Verh\u00fctung und Behebung von Waldsch\u00e4den nach Artikel\u00a037 WaG nachkommen will.</p><p>Angesichts der im Waldprogramm Schweiz 2004-2015 festgelegten Schwerpunkte ist es erst recht unerl\u00e4sslich, einen solchen Zusatzkredit zu sprechen. Wie das Beispiel der Kantone Freiburg und Waadt zeigt, reichen die im Rahmen des Voranschlages 2004 des Bundes vorgesehenen Betr\u00e4ge n\u00e4mlich nicht einmal aus, um in den Schutzw\u00e4ldern wirksam gegen die Borkenk\u00e4fer vorzugehen.</p><p>Um den Fortbestand des Waldes in der Schweiz gem\u00e4ss den im Waldprogramm festgesetzten Zielen und Schwerpunkten zu sichern, muss der Bund in den kommenden Jahren bei der Gew\u00e4hrung von Forstkrediten unbedingt seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.</p>","ReasonText":"<p>Nach dem Orkan Lothar im Dezember 1999 wurde der Schweizer Wald von einer regelrechten Borkenk\u00e4ferinvasion heimgesucht, wie es sie seit zwanzig Jahren nicht mehr gegeben hatte. 1,3 Millionen Kubikmeter Fichten wurden 2001 befallen, und 2002 kamen weitere 1,2 Millionen Kubikmeter hinzu. Vergangenes Jahr konnten sich die Borkenk\u00e4fer aufgrund der Trockenheit erneut stark vermehren und rund 2 Millionen Kubikmeter befallen.</p><p>Bereits 2003 mussten sowohl \u00f6ffentliche wie private Waldeigent\u00fcmer aufgrund der fehlenden Mittel in vielen Regionen, einschliesslich in Gebirgsw\u00e4ldern, auf das Aufr\u00fcsten von Schadholz verzichten, was wiederum zur starken Vermehrung dieser Sch\u00e4dlinge und zur Ausweitung der Plage f\u00fchrte. So ist eine offensichtliche Zunahme von 11 090 Borkenk\u00e4fernestern im Jahr 2002 auf 17 085 im Jahr 2003 festzustellen, wobei die durch den Orkan Lothar verw\u00fcsteten Alpen- und Voralpenregionen nat\u00fcrlich besonders stark betroffen sind.</p><p>Angesichts des Ausmasses dieser Plage und der Tatsache, dass nicht in allen betroffenen W\u00e4ldern Behebungsmassnahmen ausgef\u00fchrt werden konnten, ist f\u00fcr 2004 und f\u00fcr die kommenden Jahre eine starke Zunahme des Borkenk\u00e4ferbefalls absehbar. Deshalb m\u00fcssen insbesondere die \u00f6ffentlichen Waldeigent\u00fcmer unbedingt \u00fcber die Mittel verf\u00fcgen, um in allen Zonen, wo dies n\u00f6tig ist, gegen die Borkenk\u00e4fer vorgehen zu k\u00f6nnen, insbesondere aber in den Gebirgszonen, in denen dem Wald eine wichtige Schutzfunktion zukommt.</p><p>Wegen der Budgetk\u00fcrzungen werden die Kantone im Jahr 2004 vom Bund lediglich f\u00fcr die Schutzw\u00e4lder im Gebirge, die einen Schwerpunkt des Waldprogramms 2004-2015 bilden, Abgeltungen erhalten. Diese Einschr\u00e4nkung l\u00e4uft dem WaG in seiner 2004 noch geltenden Fassung zuwider. Weit dramatischer ist jedoch, dass die Bundesbeitr\u00e4ge bei weitem nicht ausreichen werden, um die Borkenk\u00e4fer in den Schutzw\u00e4ldern wirksam zu bek\u00e4mpfen.</p><p>Das Beispiel des Kantons Freiburg, dessen W\u00e4lder von Lothar stark gesch\u00e4digt wurden, ist besonders alarmierend: F\u00fcr 2004 wird erwartet, dass 144 000 Kubikmeter Gebirgswald dem Borkenk\u00e4fer zum Opfer fallen (200 000 Kubikmeter Wald im ganzen Kanton). Allein um die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen in den Schutzw\u00e4ldern zu Ende zu f\u00fchren, w\u00fcrden Bundesbeitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 7 Millionen Franken ben\u00f6tigt. Gesprochen wurde f\u00fcr den Kanton Freiburg jedoch lediglich ein Beitrag in der H\u00f6he von 1,954 Millionen Franken, womit nur ein Viertel des zu erwartenden Schadens abgegolten werden kann.</p><p>Im Kanton Waadt, der von Lothar ebenfalls stark betroffen war, sch\u00e4tzt das zust\u00e4ndige Amt (Service des for\u00eats, de la faune et de la nature), dass der Borkenk\u00e4fer in den Monaten Juni bis Dezember 2004 75 000 Kubikmeter Holz in den Waadtl\u00e4nder Alpen zerst\u00f6ren wird. Um eine solche Menge Holz aufr\u00fcsten zu k\u00f6nnen, br\u00e4uchte es Bundesbeitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 5,5 Millionen Franken; dem Kanton Waadt wurde aber nur 1 Million Franken zugesprochen.</p><p>Im Kanton Bern wiederum wurden 2003 rund 650 000 Kubikmeter Holz vom Borkenk\u00e4fer befallen; davon konnten 250 000 Kubikmeter in den Regionen, in denen der K\u00e4fer nicht aktiv bek\u00e4mpft wurde, nicht beseitigt werden, dies ist dreimal mehr als im Vorjahr. Ohne Panikmache weist das Amt f\u00fcr Wald des Kantons Bern in seinem \"Schlussbericht Lothar\" darauf hin, dass die erwartete Abnahme der K\u00e4fersch\u00e4den wegen der extremen Witterung 2003 noch nicht eingetreten ist und es immer noch sehr unsicher ist, wie sich die Situation im laufenden Jahr entwickelt.</p><p>Angesichts dieser Situation ist es sehr wichtig, dass der Bund bei der Gew\u00e4hrung von Forstkrediten seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Einzig ein Zusatzkredit, der den betroffenen Kantonen zur Bek\u00e4mpfung der Borkenk\u00e4fer so schnell wie m\u00f6glich gew\u00e4hrt wird, kann das \u00dcberleben zahlreicher Schutzw\u00e4lder sichern, deren Verschwinden \u00fcber kurz oder lang irreversible Konsequenzen h\u00e4tte.</p><p>Da gem\u00e4ss dem Phytosanit\u00e4ren Beobachtungs- und Meldedienst der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Wald, Schnee und Landschaft auch in den folgenden Jahren nochmals mit starkem Borkenk\u00e4ferbefall gerechnet werden muss, wird der Bund in Zukunft darauf bedacht sein m\u00fcssen, sich nicht nur dem Spardruck zu beugen, sondern auch aktuelle Gegebenheiten im Forstwesen zu ber\u00fccksichtigen. Es geht dabei um die Zukunft unserer W\u00e4lder.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Verh\u00fctung und Behebung von Waldsch\u00e4den leistet der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a037 des Bundesgesetzes \u00fcber den Wald (WaG) Abgeltungen. Die finanziellen Mittel, die er daf\u00fcr einsetzt, werden durch einen von der Bundesversammlung bewilligten Zahlungsrahmen gesteuert (Art. 41 Abs. 2 WaG).</p><p>Der aktuelle Zahlungsrahmen 2001-2004 \u00fcber 118 Millionen Franken f\u00fcr Massnahmen zur Verh\u00fctung und Behebung von Waldsch\u00e4den l\u00e4uft Ende 2004 aus. Nach den \u00fcberdurchschnittlich hohen Auszahlungen in den Vorjahren (Stichworte Lothar und Hitzesommer) k\u00f6nnen im laufenden Jahr unter Ber\u00fccksichtigung des Zahlungsrahmens noch maximal rund 18 Millionen Franken ausbezahlt werden. Demgegen\u00fcber bel\u00e4uft sich der Finanzbedarf der Kantone f\u00fcr das Jahr 2004 auf rund 47 Millionen Franken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich das Forstwesen in einer schwierigen Situation befindet. Verst\u00e4rkt wird die Problematik dadurch, dass die ausserordentlichen Naturereignisse Folgeprojekte n\u00f6tig machen. Auch haben sich die durch den Hitzesommer 2003 geschw\u00e4chten B\u00e4ume noch nicht erholt und stellen somit f\u00fcr die Borkenk\u00e4ferpopulationen weiterhin einen idealen N\u00e4hrboden dar.</p><p>Gleichzeitig muss der Bundesrat aber den K\u00fcrzungsbeschl\u00fcssen, die vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 f\u00fcr den Wald getroffen worden sind, Rechnung tragen. Diese Parlamentsbeschl\u00fcsse sowie der nach wie vor grosse Spardruck erlauben es nicht (vgl. Rundschreiben der EFV vom 1. Juli 2004 zu den Nachtr\u00e4gen), Nachtragskredite ohne Kompensation in anderen Bereichen zu beantragen, wie dies vom Motion\u00e4r gefordert wird.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament einen Nachtrag II/04 f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der ausserordentlichen K\u00e4fersch\u00e4den in der H\u00f6he von 8 Millionen Franken, mit entsprechender Erh\u00f6hung des Zahlungsrahmens. Der Kredit wird innerhalb des Buwal vollumf\u00e4nglich kompensiert.</p><p>F\u00fcr die Waldpflege und -bewirtschaftungsmassnahmen w\u00fcrden damit im laufenden Jahr insgesamt 93 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung stehen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem Nachtragskredit f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der ausserordentlichen K\u00e4fersch\u00e4den nur die Behebung und Verh\u00fctung der gravierendsten Sch\u00e4den m\u00f6glich ist. Die finanziellen Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo der Wald besondere Schutzfunktion aus\u00fcbt und Menschenleben sowie Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen vor Naturereignissen zu sch\u00fctzen sind.</p><p>Jene Massnahmen zur Behebung und Verh\u00fctung von K\u00e4fersch\u00e4den, welche der Bund aufgrund der knappen finanziellen Mittel nicht im laufenden Jahr mitfinanzieren kann, m\u00fcssen in den Folgejahren mit ordentlichen Budgetmitteln abgegolten werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1101254400000)\/","SubmittedBy":"Levrat Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490514600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087257600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}