{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043324,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043324,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3324","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Ausserordentliche Mittel f\u00fcr ausserordentliche Situationen bereitstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz wird regelm\u00e4ssig von gr\u00f6sseren Unwettersch\u00e4den betroffen. St\u00fcrme, Hochwasser, \u00dcberschwemmungen, Erdrutsche, R\u00fcfen und Lawinen verursachen dabei hohe Sch\u00e4den an Geb\u00e4uden, Kulturland, Infrastrukturen und Wald.</p><p>W\u00e4hrend privates Eigentum, Geb\u00e4ude wie Kulturland versicherbar und in der Regel versichert sind, ist die \u00f6ffentliche Infrastruktur nicht versichert. Werden solche Infrastrukturanlagen durch Elementarereignisse besch\u00e4digt, muss deren Wiederherstellung vollumf\u00e4nglich aus \u00f6ffentlichen Mitteln bestritten werden. Vorab die Gemeinden, aber auch die Kantone k\u00f6nnen durch solche unerwartete Infrastrukturaufgaben finanziell \u00fcberfordert werden. Ohnehin schon angespannte Kantonsfinanzen reichen zur Schadenbehebung meistens nicht aus. F\u00fcr solche Ausnahmef\u00e4lle sind auch keine entsprechenden R\u00fccklagen verf\u00fcgbar.</p><p>So verbleiben bei den Gemeinden und Kantonen aus der Wiederherstellung ihrer Infrastrukturen trotz teilweise grossz\u00fcgiger Bundesbeitr\u00e4ge (zumeist f\u00fcr landwirtschaftliche, wasserbauliche und forstliche Projekte) hohe Restkosten. Dies wiegt umso schwerer, als die Erfahrungen aus den Unwetterereignissen 2002 in Graub\u00fcnden gezeigt haben, dass in Zeiten knapper Bundesmittel auch Bundeshilfe zeitlich wie umfangm\u00e4ssig limitiert ist. Besonders schwerwiegend wirkt sich aus, wenn Budgetmittel zur Bew\u00e4ltigung ausserordentlicher Situationen aufgewendet werden m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in diesem Zusammenhang, folgende Anliegen zu pr\u00fcfen und Bericht \u00fcber die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen zu erstatten:</p><p>1. Ist er bereit, im Falle von Elementarkatastrophen die Mittelbereitstellung zugunsten der Kantone und Gemeinden zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p><p>2. Sieht er die Notwendigkeit und das Bed\u00fcrfnis nach einer Einrichtung zur raschen finanziellen Hilfeleistung an Kantone und Gemeinden nach grossen Elementarereignissen?</p><p>3. Ist er bereit, Varianten einer solchen verl\u00e4sslichen finanziellen Hilfeleistung im Katastrophenfall zu erarbeiten und die daf\u00fcr notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht er zur Pr\u00e4vention und Eind\u00e4mmung der in letzter Zeit immer \u00f6fter auftretenden Unwettersch\u00e4den vor?</p>","ReasonText":"<p>Nach Elementarkatastrophen sollten f\u00fcr die gesch\u00e4digten Eigent\u00fcmer von \u00f6ffentlichen Infrastrukturen (Kantone und Gemeinden) rasch gen\u00fcgend finanzielle Mittel zur Behebung dieser ausserordentlichen Sch\u00e4den zur Verf\u00fcgung stehen. Daf\u00fcr notwendig ist eine massgebliche Erh\u00f6hung der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel f\u00fcr die Elementarschadenbehebung an \u00f6ffentlichem Eigentum im Vergleich mit den heute aufgrund der Bundesgesetzgebung verf\u00fcgbaren Mittel und eine massgebliche zeitliche Beschleunigung der Verf\u00fcgbarkeit dieser Gelder.</p><p>Ziel dieses Vorstosses ist die Bildung eines \"Elementarkatastrophen-Verm\u00f6gens\", das jederzeit im Rahmen vorgegebener Bedingungen abrufbar w\u00e4re.</p><p>Wesentlich f\u00fcr das Funktionieren einer solchen Einrichtung w\u00e4re:</p><p>- die Sicherstellung einer gen\u00fcgenden Finanzierungsbasis;</p><p>- die Ausgestaltung als selbstst\u00e4ndige, handlungsf\u00e4hige Rechtsperson;</p><p>- die f\u00f6deralistische Abst\u00fctzung;</p><p>- die Bestimmung der Beg\u00fcnstigten;</p><p>- die klare Umschreibung der Aussch\u00fcttungskriterien und der entsprechenden Entscheidmechanismen.</p><p>Es sind verschiedene Varianten einer solchen Verm\u00f6gensbildung denkbar: etwa \u00fcber eine Versicherung von Katastrophenrisiken, die Bildung eines Solidarpaktes, die Schaffung einer Stiftung oder eines Fonds, aber auch kombinierte L\u00f6sungen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Naturereignisse wie Lawinen, \u00dcberschwemmungen, Unwetter oder St\u00fcrme kommen in der Schweiz h\u00e4ufig vor und verursachen oft erhebliche Sch\u00e4den. Eine systematische, sich in die Zukunft fortsetzende Zunahme von extremen Ereignissen l\u00e4sst sich f\u00fcr die Schweiz zurzeit nicht nachweisen, aber auch nicht grunds\u00e4tzlich ausschliessen. Auch die von den kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen ausbezahlten Betr\u00e4ge haben in den letzten Jahren, vom Jahr 1999 einmal abgesehen, nicht signifikant zugenommen.</p><p>F\u00fcr die Schadenbew\u00e4ltigung im \u00f6ffentlichen Bereich sind die betroffenen Gemeinwesen zuerst einmal selber verantwortlich. Das gilt namentlich f\u00fcr die Wiederherstellung besch\u00e4digter oder zerst\u00f6rter Infrastrukturanlagen. Einige dieser Anlagen, namentlich Hochbauten, d\u00fcrften versichert sein. Der Wiederaufbau anderer zerst\u00f6rter Anlagen wird gest\u00fctzt auf die einschl\u00e4gigen Spezialgesetze mit Bundesmitteln unterst\u00fctzt. Es handelt sich dabei um Hochwasserschutz- oder Lawinenbauten, die unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen, oder um Infrastrukturen des \u00f6ffentlichen Verkehrs.</p><p>Nicht versichert und nicht subventioniert sind im Wesentlichen regionale oder kommunale Versorgungs- und Entsorgungsreinrichtungen wie Wasser- und Elektrizit\u00e4tsleitungen oder Kanalisationsanlagen. Deren Instandstellung oder Neubau ist von den betroffenen Gemeinwesen grunds\u00e4tzlich selber zu finanzieren. Eine einzelne Gemeinde kann deshalb durchaus in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie muss sich m\u00f6glicherweise neu verschulden und ihre Steuern oder Ben\u00fctzungsgeb\u00fchren markant erh\u00f6hen. Das allein reicht aber nicht aus, um eine Intervention auf Bundesebene zu rechtfertigen. Der f\u00f6deralistische Aufbau unseres Staates und das in der Verfassung verankerte Prinzip der Subsidiarit\u00e4t (Art. 3 und 42 der Bundesverfassung) verlangen, dass der Bund die Eigenst\u00e4ndigkeit der Kantone achtet und Aufgaben nur dann an sich zieht, wenn sie bundesweit einheitlich geregelt werden m\u00fcssen. Es ist Sache jedes Kantons, in seinem Gebiet die Strukturen festzulegen und eine Aufgaben- und Lastenverteilung einzurichten, die \u00fcberm\u00e4ssige Belastungen einzelner Gemeinden oder K\u00f6rperschaften verhindert. Die Kantone haben das auch gemacht. Einzelne unter ihnen haben f\u00fcr besonders aufw\u00e4ndige Eins\u00e4tze von Gemeinden in ausserordentlichen Lagen sogar Versicherungen errichtet (vgl. z. B. die bernische Einsatzkostenverordnung; BSG 521.14).</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die kantonalen Mittel und M\u00f6glichkeiten ausreichen, um Gemeinden, die von Naturereignissen besonders schwer betroffen wurden, angemessen zu unterst\u00fctzen. Die oben dargestellte Bundeshilfe hat bisher auch nicht dazu gef\u00fchrt, dass einzelne Kantone wegen Naturereignissen finanziell \u00fcberfordert gewesen w\u00e4ren.</p><p>Auf eidgen\u00f6ssischer Ebene gibt es f\u00fcr die vom Postulanten angesprochenen F\u00e4lle den \"Schweizerischen Fonds f\u00fcr Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarsch\u00e4den\", der u. a. zur Behebung von Sch\u00e4den an Gemeindeinfrastrukturen beansprucht werden kann und in der Vergangenheit wiederholt beansprucht wurde. Schliesslich gibt es auch unabh\u00e4ngige Hilfswerke und -organisationen, die Private und Gemeinden bei schweren Naturereignissen unterst\u00fctzen (vgl. z. B. das Engagement der Gl\u00fcckskette in Gondo).</p><p>Zus\u00e4tzliche Versicherungseinrichtungen oder Fonds auf Bundesebene, die ja auch aus irgend einer Quelle gespiesen werden m\u00fcssten, erscheinen nach wie vor nicht sinnvoll (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates auf die Motion 91.3340 Lauber/K\u00fcchler, Hilfsfonds zur Bevorschussung von Finanzmitteln an Gemeinden f\u00fcr die Schadenbehebung aus schweren Naturkatastrophen; AB SR 1992 404f). Diese sind auch im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen kein Thema.</p><p>4. In Erf\u00fcllung der Motion Danioth/Inderkum 99.3483, \"Interdisziplin\u00e4re alpine Forschung\", hat das UVEK die Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) beauftragt, eine Strategie zur Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren zu erarbeiten. Die Strategie f\u00fchrt weg von einer sektoriellen Gefahrenabwehr (z. B. Lawinen und Hochwasser) und verfolgt einen Weg, der s\u00e4mtliche potenziellen Naturgefahren und die Minderung der damit verbundenen Risiken einschliesst. Sie strebt einheitliche Schutzziele an und im Sinne des integralen Risikomanagementes einen optimalen Einsatz der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel und Ressourcen.</p><p>Am 20. August 2003 hat der Bundesrat vom Bericht \"Sicherheit vor Naturgefahren\" der Planat Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, die Strategie wirkungsvoll bei den Akteuren sowie in der Bev\u00f6lkerung umzusetzen. Die Fortsetzung der langfristigen Anstrengungen in Sachen Klimaschutz (wie die Umsetzung des Kyoto-Protokolls oder des CO2-Gesetzes) tr\u00e4gt ebenfalls zur Pr\u00e4vention vor Unwetterereignissen bei.</p><p>In der Vernehmlassung zu einem neuen Verfassungsartikel \"Schutz vor Naturgefahren\" (parIamentarische Initiative UREK-N 02.401) wurde eine Verbesserung der Erdbebenvorsorge zwar bef\u00fcrwortet, die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Naturgefahrenabwehr aber grunds\u00e4tzlich als richtig angesehen. Die Einf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Versicherungspflichten wurde hingegen entschieden abgelehnt.</p><p>Die UREK-N hat die Initiative in der Schlussabstimmung vom 18. November 2003 verworfen und damit entschieden, dass die heute geltende Ordnung beibehalten werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmittedBy":"Cathomas Sep","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544899350)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087344000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}