{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043328,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043328,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3328","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Genehmigungsbed\u00fcrftigkeit von Vereinbarungen in Verwaltungsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Vereinbarungen zwischen privaten Parteien betreffend den Verzicht oder den R\u00fcckzug von Rechtsmitteln in Verfahren zur Anwendung von Bundesverwaltungsrecht, namentlich im Bau-, Planungs- und Umweltrecht, zu ihrer G\u00fcltigkeit der Genehmigung durch die zust\u00e4ndige Bewilligungs- oder Rechtsmittelinstanz bed\u00fcrfen.</p>","ReasonText":"<p>Vereinbarungen zwischen Privatpersonen oder Verb\u00e4nden einerseits und Gesuchsstellern in Bewilligungsverfahren andererseits \u00fcber den Verzicht auf oder den R\u00fcckzug von Rechtsmitteln kommen in der Praxis h\u00e4ufig vor. Gegen solche Vereinbarungen ist so lange nichts einzuwenden, als sie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beitragen oder durch Gegenleistungen effektive Nachteile abgegolten werden sollen, welche einer Partei durch ein Bauvorhaben erwachsen, so z. B. durch Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Inkonvenienzen w\u00e4hrend der Bauphase. Anr\u00fcchig oder gar rechtswidrig sind jedoch Forderungen einsprachelegitimierter Dritter, die keinen ausreichenden sachlichen Bezug zum Streitgegenstand aufweisen, mit denen jedoch, unter Ausnutzung der Zwangslage von Gesuchsstellern, ungerechtfertigte Vorteile erlangt werden. Bekannt sind Forderungen in der H\u00f6he von Hunderttausenden von Franken f\u00fcr Einsprache- oder Beschwerder\u00fcckz\u00fcge. Eine strafrechtliche Ahndung solcher Machenschaften (N\u00f6tigung, Erpressung) ist die Ausnahme und stellt keinen wirksamen Schutz vor missbr\u00e4uchlichen Verhaltensweisen dar. Auch wenn erpresserische Forderungen dieser Art meist von Privatpersonen ausgehen, wird im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um das Verbandsbeschwerderecht - ob zu Recht oder zu Unrecht bleibe dahingestellt - immer wieder geltend gemacht, beschwerdelegitimierte Verb\u00e4nde liessen sich von Bauherrschaften den Verzicht auf Rechtsmittel durch Sach- oder Geldleistungen abgelten, f\u00fcr welche keine hinreichende Rechtsgrundlage bestehe und die auch in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Streitsache stehen.</p><p>Das Beschwerderecht Privater und das Verbandsbeschwerderecht sind wichtige Instrumente des demokratischen Rechtsstaates. Sie sind sowohl zur Wahrung der schutzw\u00fcrdigen Rechte Dritter als auch zur Durchsetzung des materiellen Rechtes unentbehrlich. Wie in allen Rechtsbereichen gilt es auch hier, missbr\u00e4uchliches Verhalten zu bek\u00e4mpfen. Mit der Vorschrift, wonach Vereinbarungen \u00fcber den Verzicht auf oder den R\u00fcckzug von Rechtsmitteln der Genehmigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (Bewilligungs- oder Rechtsmittelinstanzen) bed\u00fcrfen, wird sowohl Transparenz hergestellt als auch sichergestellt, dass nur Vereinbarungen Rechtsg\u00fcltigkeit erlangen, deren Inhalt einen hinreichenden Zusammenhang zur Streitsache aufweist und die aufgrund einer summarischen Pr\u00fcfung durch eine Beh\u00f6rde auch als angemessen erscheinen. Ein Genehmigungsvorbehalt w\u00fcrde es zudem erleichtern, den bewilligungsrelevanten Inhalt derartiger Vereinbarungen in das Entscheiddispositiv aufzunehmen, und damit der Tendenz zur Festsetzung \"privater Auflagen\" entgegenwirken. Schliesslich k\u00f6nnte auf diesem Weg den Partnern genehmigter Vereinbarungen auch die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, sich ohne Einreichung von Rechtsmitteln durch Beiladung am Bewilligungsverfahren zu beteiligen, soweit es darum geht, Verschlechterungen ihrer Rechtsposition im weiteren Verfahrensablauf abzuwehren. Unn\u00f6tige Rechtswahrungseinsprachen trotz Einigung in der Sache k\u00f6nnten so vermieden werden.</p><p>Der Bundesgesetzgeber ist befugt, dort Verfahrensvorschriften zu erlassen, wo dies f\u00fcr die Durchsetzung des Bundesverwaltungsrechtes erforderlich ist. Er besitzt somit die Kompetenz, die G\u00fcltigkeit derartiger Vereinbarungen dort von deren Genehmigung abh\u00e4ngig zu machen, wo Bundesrecht zur Anwendung gelangt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion\u00e4re zielen mit ihrer Forderung, wonach Vereinbarungen \u00fcber den Verzicht auf die Einreichung eines Rechtsmittels oder den R\u00fcckzug von Rechtsmitteln der Genehmigung durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bed\u00fcrfen, auf die Baubewilligungsverfahren bzw. auf Rechtsmittelverfahren ab, die konkrete Bauprojekte zum Gegenstand haben.</p><p>Bei den Baubewilligungsverfahren handelt es sich indessen um Verfahren, f\u00fcr deren konkrete Ausgestaltung prim\u00e4r die Kantone zust\u00e4ndig sind (vgl. Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 \u00fcber die Raumplanung; SR 700) und f\u00fcr deren Regelung im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes kein Raum bleibt (vgl. Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 \u00fcber das Verwaltungsverfahren; SR 172.021). Der Umstand, dass in derartigen Verfahren neben kommunalem und kantonalem Recht regelm\u00e4ssig auch Bundesverwaltungsrecht zur Anwendung gelangt, \u00e4ndert daran nichts. Der Bund k\u00f6nnte nur insoweit in die Verfahrenshoheit der Kantone eingreifen, als dies zur Erf\u00fcllung der Bundesaufgabe, zur Verwirklichung des materiellen Bundesrechtes und zur Ausf\u00fchrung materieller Prinzipien des Bundesverfassungsrechtes unerl\u00e4sslich w\u00e4re. Eine Verfahrensvorschrift, wie sie die Motion\u00e4re verlangen, erf\u00fcllt diese Voraussetzungen nicht.</p><p>Eine Genehmigungspflicht f\u00fcr die hier infrage stehenden Vereinbarungen m\u00fcsste daher prim\u00e4r auf kantonaler Ebene vorgesehen werden.</p><p>Im Weiteren ist zu bedenken, dass es sich beim Bau-, Planungs- und Umweltrecht weitgehend um zwingendes Recht handelt. F\u00fcr Verhandlungen \u00fcber das konkret infrage stehende Bauvorhaben besteht daher nur in jenen F\u00e4llen Raum, in denen die anwendbaren Bestimmungen des \u00f6ffentlichen Rechtes den Parteien tats\u00e4chlich einen Gestaltungsspielraum belassen. Vergleiche sind in der Verwaltungsrechtspflege daher selten, soweit sie nicht den R\u00fcckzug des Rechtsmittels zum Gegenstand haben. Grundlage f\u00fcr eine formelle Verfahrenserledigung k\u00f6nnen sie \u00fcberdies nur insoweit bilden, als ihr Inhalt nicht gegen \u00f6ffentlich-rechtliche Normen verst\u00f6sst. Ob dies der Fall ist, haben die Rechtsmittelbeh\u00f6rden bereits heute zu pr\u00fcfen.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das ausschliesslich auf Verz\u00f6gerung eines Bauvorhabens gerichtete Interesse nicht schutzw\u00fcrdig ist. Gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung k\u00f6nnen daher in sittenwidriger Weise erlangte finanzielle Vorteile, die daraus resultieren, dass auf die Einreichung eines Rechtsmittels verzichtet wurde, auf zivilprozessualem Weg zur\u00fcckgefordert werden (BGE 123 III 101, E. 2 mit weiteren Hinweisen).</p><p>Soweit es sich um bundesrechtliche Verfahren handelt, wird die Thematik der Vereinbarungen in Verwaltungsverfahren zurzeit in der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates bei der Beratung der parlamentarischen Initiative Hofmann diskutiert. Der Bundesrat wird zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zu den Vorschl\u00e4gen dieser Kommission Stellung nehmen k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536845307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087344000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}