{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043351,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043351,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3351","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Braucht die Schweiz zwei Breitbandnetze?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die gr\u00f6sste Schweizer Kabelnetzbetreiberin, Cablecom, hat eine neue und gross angelegte Offensive auf dem Festnetzmarkt angek\u00fcndigt. Ab 1. Juli will die Cablecom ihren Dienst \"digital phone\" den meisten ihrer Kundinnen und Kunden \u00f6ffnen, die dann am Abend und am Wochenende gratis telefonieren k\u00f6nnen. Nicht die ganze Schweiz wird jedoch davon profitieren k\u00f6nnen. Die Swisscom hat ihrerseits angek\u00fcndigt, auf ihrem Netz Fernsehprogramme ausstrahlen zu wollen. Dies ist also der Anfang des Wettbewerbes bei den Breitbandnetz-Anschl\u00fcssen - nur ist noch nicht ganz klar, wem er zugute kommen wird.</p><p>Das Fernmeldegesetz von 1997 bezweckte u. a., einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten zu erm\u00f6glichen, und liess die M\u00f6glichkeit des Wettbewerbes zwischen den Netzinfrastrukturen offen. Unter doppeltem Druck vonseiten der Kartellkommission und der Wettbewerbskommission (Weko) hat der Bundesrat ein Wettbewerbssystem zwischen den Netzinfrastrukturen geschaffen, indem er im Dezember 1999 der Swisscom vorschrieb, ihre Beteiligung an Cablecom zu ver\u00e4ussern.</p><p>So stehen sich in diesem Bereich zwei Hauptakteurinnen mit ungleichen Chancen gegen\u00fcber: die Swisscom, die sich einer guten Gesundheit erfreut, und die schuldenbeladene Cablecom!</p><p>Angesichts der k\u00fcrzlich angek\u00fcndigten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Den Empfehlungen der Kartellkommission und der Weko folgend hat er die Swisscom im Dezember 1999 dazu gezwungen, ihre Cablecom-Beteiligung zu ver\u00e4ussern, und damit eine wenig Anklang findende Konkurrenz zwischen den Netzinfrastrukturen geschaffen. H\u00e4lt der Bundesrat diese Entscheidung immer noch f\u00fcr angebracht und wirtschaftlich vern\u00fcnftig? Welche wirtschaftliche und soziale Bilanz zieht er daraus?</p><p>2. Kann er die wirtschaftliche Zusatzbelastung beziffern, welche die Installation und Entwicklung von zwei Breitbandnetzen in unserem kleinen Land verursacht? Welchen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen erhofft er sich daraus f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft?</p><p>3. Bringt der Handelskrieg zwischen der Swisscom und der Cablecom seiner Meinung nach den Konsumentinnen und Konsumenten Vorteile?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die angek\u00fcndigten neuen Entwicklungen jede Entscheidung in Sachen Liberalisierung der letzten Meile hinf\u00e4llig macht?</p><p>5. Wie steht der Bundesrat ausserdem zum faktischen Monopol der Cablecom im Bereich des Kabelfernsehens?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Gesetzgeber hat sich mit dem Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 f\u00fcr den Infrastruktur- und Dienstewettbewerb zugleich ausgesprochen. Unter diesen Bedingungen erachtet es der Bundesrat auch r\u00fcckblickend als volkswirtschaftlich sinnvoll, dass die Swisscom ihre Beteiligung an Cablecom im M\u00e4rz 2000 ver\u00e4ussert hat. Diese Ver\u00e4usserung war von grosser Bedeutung f\u00fcr einen funktionierenden Wettbewerb im Bereich Kommunikationstechnologien.</p><p>Cablecom betreibt ein eigenes Anschlussnetz von Bedeutung und ist f\u00e4hig, den Konsumenten in den von ihr versorgten Gebieten der Schweiz Rundfunk- und Fernmeldedienste anzubieten. Die finanzielle Lage von Cablecom hat sich seit November 2003 nach Abschluss der finanziellen Restrukturierung markant verbessert. Die neuen Eigent\u00fcmer erkl\u00e4ren, sich f\u00fcr das Unternehmen Cablecom und seine k\u00fcnftige Entwicklung zu engagieren.</p><p>Der Wettbewerb zwischen den Fernmeldediensten, welche die beiden Unternehmen anbieten, hat sich bisher klar zum Nutzen der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft ausgewirkt und nebst anderen Faktoren zu einer guten Versorgung an Breitbandanschl\u00fcssen beigetragen. So verf\u00fcgt die Schweiz im europ\u00e4ischen Vergleich bei den Breitbandanschl\u00fcssen \u00fcber die vierth\u00f6chste Marktdurchdringungsrate (Stand Juli 2003: 8,7 Prozent der Bev\u00f6lkerung). Umgekehrt kann \u00c4hnliches erwartet werden, wenn die Swisscom auf ihrer Infrastruktur Rundfunkdienste anbieten wird. Zudem kann dieser bislang duopolistische Wettbewerb noch verbreitert werden, wenn weitere Konkurrenten Telekommunikations- und Rundfunkdienste auf der Basis von entb\u00fcndelten Teilnehmeranschl\u00fcssen anbieten k\u00f6nnen.</p><p>Im Hinblick auf die Entwicklung der Schweiz zu einer Informationsgesellschaft ist dieser Wettbewerb punkto Versorgung mit preiswerten, innovativen und qualitativ hoch stehenden Diensten positiv zu w\u00fcrdigen.</p><p>2. Der gr\u00f6sste Teil des Aufbaus der beiden Infrastrukturen erfolgte noch vor der Markt\u00f6ffnung und zu einer Zeit, als noch keine Tendenz zur Konvergenz der Netze und Dienste bestand. Es handelte sich damals nicht um eine Duplizierung von gleichartigen Netzen, sondern um den Aufbau von auf bestimmte Dienste zugeschnittenen Infrastrukturen. Die urspr\u00fcnglichen Aufbaukosten sind inzwischen gr\u00f6sstenteils abgeschrieben und daher nicht mehr relevant.</p><p>Der Ausbau der bestehenden Netze in Richtung Breitbandversorgung stellt einen logischen Entwicklungsschritt dar, der auch im Ausland beobachtetet werden kann. Die damit verbundenen Investitionen durch die Netzbetreiber lassen sich nicht genau beziffern, da sie von den betroffenen Firmen nicht explizit publiziert werden. Die gesamten j\u00e4hrlichen Investitionen in betriebliche Einrichtungen f\u00fcr Fernmeldedienste beliefen sich in den letzten drei Jahren laut Fernmeldestatistik auf rund 2,1 bis 2,3 Milliarden Franken.</p><p>Der vom Interpellanten angesprochene wirtschaftliche und soziale Nutzen der Breitbandnetze f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft dr\u00fcckt sich in einer vorteilhaften Positionierung der Schweiz in der Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft aus. So verf\u00fcgt die Schweiz z. B. \u00fcber eine im internationalen Vergleich hohe Zahl an Breitbandanschl\u00fcssen, was mindestens teilweise auf den Wettbewerb zwischen den Breitbandnetzen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dadurch wird der Einsatz neuer Informationstechnologien gef\u00f6rdert, was den Handlungsspielraum moderner Gesellschaften wie auch die Effizienz und die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz erh\u00f6ht. So haben B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einen schnelleren und leichteren Zugang zu Informationen und Wissen und profitieren von einem einfacheren Umgang mit Beh\u00f6rden (e-government). Firmen setzen vermehrt den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ein (e-business) und k\u00f6nnen ihre Arbeitsabl\u00e4ufe effizienter gestalten.</p><p>Diese positiven Wirkungen entfalten sich zudem nicht nur an denjenigen Orten, an denen beide Infrastrukturen tats\u00e4chlich vorhanden und im Wettbewerb sind, sondern auch in Regionen, wo beispielsweise nur ADSL-Anschl\u00fcsse, jedoch keine Cablecom-Anschl\u00fcsse verf\u00fcgbar sind. So profitieren gerade auch periphere Regionen vom st\u00e4rkeren Wettbewerb in den Zentren.</p><p>3. Mit der Schaffung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 hat es sich der Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, dass der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft \u00fcberall vielf\u00e4ltige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzf\u00e4hige Fernmeldedienste angeboten werden sollen. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern dem Erreichen dieser Ziele f\u00f6rderlich ist.</p><p>Da ein marktbeherrschendes Unternehmen seine bestehenden Produkte typischerweise nicht selbst gef\u00e4hrden m\u00f6chte, hat es einen Anreiz, ohne nennenswerten Wettbewerbsdruck einen tiefen Innovationsrhythmus zu w\u00e4hlen. In der Regel spornt erst ein entsprechender Druck die Anbieter dazu an, neue Dienste zu lancieren und Innovation zu betreiben. Die Konsumenten profitieren bereits kurzfristig durch eine gr\u00f6ssere Wahlm\u00f6glichkeit zwischen attraktiven Diensten. Mittelfristig wird zudem als Folge des Wettbewerbsdrucks die Innovationst\u00e4tigkeit erh\u00f6ht, was wiederum den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt.</p><p>4. Die Entb\u00fcndelung erm\u00f6glicht f\u00fcr diejenigen Anbieterinnen von Fernmeldediensten den Zugang zu ihren Kunden, die \u00fcber kein eigenes Anschlussnetz verf\u00fcgen. Zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt ist die Problematik der Marktbeherrschung im Anschlussnetz immer noch relevant. Dort, wo zwei verschiedene Anschlussnetze (z. B. Swisscom und Kabelfernsehen) vorhanden sind, stellt sich gegebenenfalls die Frage, ob auch der Kabelverbreiter marktbeherrschend ist und damit zur Entb\u00fcndelung verpflichtet wird. Der Bundesrat tritt weiterhin f\u00fcr die Entb\u00fcndelungspflicht ein. Durch sie kann der Markteintritt zus\u00e4tzlicher Anbieter im Anschlussbereich gef\u00f6rdert werden, was zu einem besseren Angebot an vielf\u00e4ltigen, preiswerten und qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten f\u00fchren kann.</p><p>5. Cablecom ist ohne Zweifel der gr\u00f6sste Kabelnetzbetreiber in der Schweiz, aber bei weitem nicht der Einzige. Neben Cablecom waren Ende 2002 bei Swisscable, dem Dachverband der Schweizerischen Kabelnetzbetreiber, weitere 254 Anbieter gemeldet. Weitere 169 Kabelnetzbetreiber sind Nichtmitglieder von Swisscable. Cablecom hat 1 500 000 Kunden, die sie mit eigener Infrastruktur versorgt, und 500 000 Kunden bei Partnernetzen. Mit ihren 1,5 Millionen TV-Kabelkunden erreicht sie einen Marktanteil von 55 Prozent. Sie kann in ihrem Einzugsgebiet als marktbeherrschend f\u00fcr die Verteilung von Radio- und Fernsehprogrammen betrachtet werden. Um negative Auswirkungen der Marktbeherrschung zu verringern, unterliegen die Kabelnetzbetreiber einer Preisregulierung durch die Preis\u00fcberwachung (s. Medienmitteilungen der Preis\u00fcberwachung vom 25. November 1999 und 6. September 2001).</p><p>Im Grunde w\u00e4re auch hier ein gewisser Infrastrukturwettbewerb w\u00fcnschenswert. Die Absicht der Swisscom, Fernsehprogramme \u00fcber ihr Breitbandnetz anzubieten, k\u00f6nnte helfen, die m\u00f6glichen negativen Auswirkungen der regionalen Marktbeherrschung der Kabelnetzbetreiber zu verringern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmittedBy":"Rey Jean-No\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551865223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}