{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043356,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043356,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3356","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einmotorige Flugzeuge. Zulassung zum kommerziellen Instrumentenflug","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen f\u00fcr eine m\u00f6glichst rasche Zulassung von einmotorigen Flugzeugen f\u00fcr kommerzielle Instrumentenfl\u00fcge zu schaffen und umzusetzen.</p>","ReasonText":"<p>Mit den Ver\u00e4nderungen im internationalen und speziell im schweizerischen Luftverkehr treten neue Anbieter neben den grossen Playern auf. Nachdem auch in der Schweiz nicht mehr alle Destinationen und Strecken von der Swiss angeflogen und bedient werden, \u00f6ffnet sich gerade hier ein interessanter Nischenmarkt. Um der Nachfrage auf den Strecken zwischen den kleineren Schweizer Flugpl\u00e4tzen zu gen\u00fcgen und gleichzeitig \u00f6konomischen wie auch \u00f6kologischen Grunds\u00e4tzen Rechnung zu tragen, bietet sich der Einsatz kleinerer einmotoriger Maschinen f\u00fcr den kommerziellen Flugbetrieb an. Insbesondere neuere Modelle zeichnen sich durch \u00e4usserst geringe Emissionen sowohl bei den Schadstoffen als auch beim L\u00e4rm aus. In den USA, in Kanada, S\u00fcdafrika und Australien sind einmotorige Flugzeuge bereits seit mehreren Jahren f\u00fcr den kommerziellen Flugbetrieb zugelassen, in Europa wird die Zulassung gepr\u00fcft.</p><p>Mit den Pilatuswerken in Stans verf\u00fcgt die Schweiz zudem \u00fcber einen Anbieter, dessen Produkte weltweit h\u00f6chsten Qualit\u00e4tsstandards entsprechen und die sich gr\u00f6sster Beliebtheit erfreuen. Eine Zulassung einmotoriger Flugzeuge f\u00fcr den kommerziellen Instrumentenflug stellte deshalb auch ein industrie- und wirtschaftspolitisches Signal und ein starkes Bekenntnis zum Werkplatz Schweiz dar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) legt in ihren Regeln f\u00fcr die gewerbsm\u00e4ssige Luftfahrt fest, dass Fl\u00fcge mit einmotorigen Flugzeugen nur bei Licht- und Wetterverh\u00e4ltnissen durchgef\u00fchrt werden sollen, die im Falle einer Motorpanne eine sichere Notlandung erm\u00f6glichen.</p><p>Die Bestimmungen der Europ\u00e4ischen Zivilluftfahrtbeh\u00f6rden (JAA) schreiben vor, dass ein Flugbetriebsunternehmen ein einmotoriges Propellerflugzeug mit maximal neun Fluggastsitzen und einer h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Abflugmasse von 5700 Kilogramm nicht zur Nachtzeit oder unter Instrumentenflugbedingungen f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Fl\u00fcge einsetzen soll.</p><p>Wie die vorgenannten internationalen Bestimmungen erlaubt die schweizerische Verordnung \u00fcber die Betriebsregeln im gewerbsm\u00e4ssigen Luftverkehr (VBR I; SR 748.127.1) nicht, einmotorige Flugzeuge f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Fl\u00fcge nach Instrumentenregeln einzusetzen.</p><p>Auf Betreiben des Flugzeugherstellers Pilatus Flugzeugwerke Stans, welcher ein einmotoriges Gesch\u00e4ftsreiseflugzeug mit einer h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Abflugmasse von 4500 Kilogramm und maximal 9 Passagiersitzen produziert, hatte das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) eine schweizerische L\u00f6sung zur Zulassung solcher Flugzeuge f\u00fcr den kommerziellen Verkehr nach Instrumentenflugregeln gepr\u00fcft. Eine schweizerische Zulassung dieser Flugzeugtypen h\u00e4tte jedoch den Nachteil gehabt, dass nur schweizerische Unternehmen derartige Flugzeuge lediglich im schweizerischen Luftraum h\u00e4tten einsetzen k\u00f6nnen. Im Falle einer Ausweichlandung auf Flugpl\u00e4tzen im angrenzenden Ausland w\u00fcrde ein Unternehmen gegen die Verkehrsregeln des betreffenden Staates verstossen. Solange also die Nachbarstaaten der Schweiz eine Zulassung einmotoriger Flugzeuge f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Fl\u00fcge nach Instrumentenflugregeln nicht anerkennen, ist deren Einsatzraum geografisch auf den Luftraum \u00fcber der Schweiz beschr\u00e4nkt. Ein Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, S\u00fcdafrika und Australien, wo diese Flugzeuge f\u00fcr den Instrumentenflugverkehr zugelassen sind, ist kaum zul\u00e4ssig, da die Einsatzm\u00f6glichkeiten diejenigen in der Schweiz bei weitem \u00fcbersteigen.</p><p>Die Zulassung einmotoriger Flugzeuge f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Fl\u00fcge nach Instrumentenflugregeln in der Schweiz bedingt eine Anpassung der Verordnung \u00fcber die Betriebsregeln im gewerbsm\u00e4ssigen Luftverkehr (VBR I; SR 748.127.1); dar\u00fcber hinaus m\u00fcssten neue Regelungen im Bereich der Musterzulassung und der Bestimmungen f\u00fcr die Ausbildung der Piloten erlassen werden. In Anbetracht des beschr\u00e4nkten Einsatzbereiches sowie der kleinen Zahl von Unternehmen, welche diesen Flugzeugtyp in der Schweiz betreiben, schien es nicht gerechtfertigt, eine schweizerische Sonderregelung anzustreben, bevor eine europ\u00e4ische oder allenfalls weltweite Zulassung dieser Kategorie Flugzeuge im gewerbsm\u00e4ssigen Luftverkehr m\u00f6glich ist.</p><p>Die Joint Aviation Authorities (JAA) befasst sich seit l\u00e4ngerem mit der Ausarbeitung der entsprechenden Zulassungsnormen. Das Bazl unterst\u00fctzt die Zulassung dieser Flugzeugtypen im Rahmen der JAA mit einer aktiven Mitarbeit in den entsprechenden Gremien. Die bei der JAA in Bearbeitung stehenden Grundlagen in JAR-OPS 1 regeln die Bedingungen f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Zulassung einmotoriger Flugzeuge im gewerbsm\u00e4ssigen Luftverkehr. Es ist abzusehen, dass sie im Verlaufe des Jahres 2005 bereinigt und in Kraft gesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die ICAO bearbeitet zurzeit ebenfalls eine \u00c4nderung der Bestimmungen von Annex 6 zum \u00dcbereinkommen von Chicago, welche in Zukunft die weltweite Zulassung einmotoriger Luftfahrzeuge f\u00fcr den gewerbsm\u00e4ssigen Einsatz nach Instrumentenflugregeln erm\u00f6glichen soll.</p><p>In Anbetracht der vorgenannten Umst\u00e4nde ist es nicht zweckm\u00e4ssig, dass der schweizerische Gesetzgeber die Zulassung einmotoriger Luftfahrzeuge f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Bef\u00f6rderungen im Instrumentenflugverkehr im Alleingang erarbeitet. Der Bundesrat unterst\u00fctzt hingegen die Zulassung dieser Flugzeugtypen in \u00dcbereinstimmung mit dem entsprechenden Vorgehen auf europ\u00e4ischer Ebene. Die Einf\u00fchrung einer schweizerischen Regelung n\u00e4hme im \u00dcbrigen mehr Zeit in Anspruch als die Einf\u00fchrung einer gesamteurop\u00e4ischen Regelung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1100649600000)\/","SubmittedBy":"Reymond Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530988677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}