{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043365,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043365,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3365","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Standort Atomm\u00fcll-Endlager. Varianten evaluieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat:</p><p>1. stellt durch offizielle Information klar, dass ein allf\u00e4lliger Entsorgungsnachweis f\u00fcr ein Atomm\u00fcll-Endlager in Benken ZH kein Pr\u00e4judiz f\u00fcr die Standortauswahl darstellt;</p><p>2. definiert im Hinblick auf ein allf\u00e4lliges Standortauswahlverfahren die geowissenschaftlichen Minimalanforderungen in Form von nachvollziehbaren Eignungskriterien;</p><p>3. sorgt daf\u00fcr, dass die Nagra sich nicht mit dem einen m\u00f6glichen Standort Benken ZH (Wirtgestein Opalinuston) begn\u00fcgt, sondern dass sie weitere m\u00f6gliche Gesteinsformationen evaluiert, welche aus geowissenschaftlicher Sicht eine reale Option f\u00fcr ein Endlager darstellen;</p><p>4. stellt sicher, dass ein allf\u00e4lliger schweizerischer Endlagerstandort auch h\u00f6chsten internationalen Anforderungen gen\u00fcgen w\u00fcrde.</p>","ReasonText":"<p>Aus dem von der Nagra eingereichten Entsorgungsnachweis geht hervor, dass sie ihre k\u00fcnftigen Untersuchungen auf das Z\u00fcrcher Weinland fokussieren will. Das bedeutet implizit, dass die Nagra andere Endlagerstandorte nicht mehr in Erw\u00e4gung ziehen will. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) dagegen hat in einer Publikation festgehalten, dass der Entsorgungsnachweis noch kein Standortentscheid f\u00fcr den Bau eines Tiefenlagers sei. Angesichts der offenkundigen Differenz zwischen Nagra und BFE ist eine kl\u00e4rende Positionierung des Bundesrates f\u00fcr die verunsicherte Bev\u00f6lkerung in der Region unerl\u00e4sslich.</p><p>Im Entsorgungsnachweis finden sich keine quantitativen geowissenschaftlichen Kriterien, die der Standort eines geologischen Tiefenlagers erf\u00fcllen m\u00fcsste. Es findet sich lediglich ein Schutzzielwert. Auch Publikationen der Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen verzichten auf Quantifizierungen und beschr\u00e4nken sich auf die Formulierung allgemeiner Kriterien wie \"geringe Durchl\u00e4ssigkeit\" oder \"gen\u00fcgende Ausdehnung des Wirtgesteins\". Damit sind die Eignungskriterien nicht nachvollziehbar, und dies wiederum ist nicht akzeptabel. Eine klare Definition der Eignungskriterien ist unabdingbar.</p><p>F\u00fcr die Auswahl eines Endlagerstandortes muss die gr\u00f6sstm\u00f6gliche Langzeitsicherheit der einzig massgebende Faktor sein. Leider erweckt die Nagra nun aber durch ihr Verhalten und ihre \u00c4usserungen den Eindruck, als wolle oder m\u00fcsse sie aus Kostengr\u00fcnden die Standortevaluation auf die Region Z\u00fcrcher Weinland beschr\u00e4nkt lassen. Das ist unzul\u00e4ssig. Es braucht eine echte Wahlm\u00f6glichkeit, und die gibt es nur, wenn mehrere Standorte miteinander verglichen werden k\u00f6nnen. Die Nagra ist daher anzuweisen, weitere Gesteinsformationen mit der gleichen Intensit\u00e4t zu evaluieren, wie das Wirtgestein Opalinuston im Z\u00fcrcher Weinland evaluiert worden ist.</p><p>Der Grundsatz gr\u00f6sstm\u00f6glicher Langzeitsicherheit verlangt auch den Vergleich mit den Standards anderer L\u00e4nder. Es darf nicht sein, dass wir uns mit dem besten Standort in der Schweiz begn\u00fcgen; es muss der beste Standort \u00fcberhaupt sein, und der ist nur mit internationalen Vergleichen herauszufinden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der gesetzlich geforderte Entsorgungsnachweis soll zeigen, dass die Entsorgung in der Schweiz grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist. Er besteht aus den drei Teilen Sicherheitsnachweis, Machbarkeitsnachweis und Standortnachweis. F\u00fcr die hochaktiven Abf\u00e4lle wurden vorerst kristalline Gesteine untersucht. In seinem Entscheid zum \"Projekt Gew\u00e4hr\" stellte der Bundesrat 1988 fest, dass daf\u00fcr der Sicherheitsnachweis und der Machbarkeitsnachweis erbracht seien, nicht jedoch der Standortnachweis. Er forderte damals die Ausweitung der Untersuchungen auf Sedimente.</p><p>W\u00e4hrend Jahren hat die Nagra die beiden Optionen Kristallin und Sedimente parallel verfolgt. Die Untersuchungen der Option Sedimente (Opalinuston) lieferten in der Folge positive Resultate. Nach Diskussionen mit den Fachbeh\u00f6rden hat sich die Nagra entschieden, den Entsorgungsnachweis f\u00fcr die Option Opalinuston zu erbringen. Bei den get\u00e4tigten Untersuchungen im Z\u00fcrcher Weinland handelt es sich um vorbereitende Handlungen im Sinne der Atomgesetzgebung. Die Bedeutung der Untersuchungen ist u. a. im Sondiergesuch NSG 20 Benken der Nagra vom November 1994 umschrieben: \"Die in diesem Gesuch beantragten Feldarbeiten sollen Grundlagen f\u00fcr einen Standortnachweis erbringen. Sie dienen auch als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer eventuellen Weiterf\u00fchrung von Erkundungsarbeiten f\u00fcr eine Standortcharakterisierung in den Sedimentgesteinen nach der Jahrhundertwende.\" Basierend auf diesem Gesuch erteilte der Bundesrat am 15. Mai 1996 die Bewilligung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Sondier- und Untersuchungsprogramms in der Gemeinde Benken.</p><p>Zu den zu pr\u00fcfenden Einzelpunkten des Postulates nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Mit dem Entsorgungsnachweis ist noch keine Standortwahl getroffen, sondern es wird festgestellt, dass sich ein Wirtgestein in einer bestimmten Region vorbeh\u00e4ltlich weiterer Untersuchungen f\u00fcr die Tiefenlagerung radioaktiver Abf\u00e4lle eignen k\u00f6nnte. Der Entsorgungsnachweis ist ein Schritt in einem Programm, das noch einige Jahrzehnte dauern wird.</p><p>2. Bei der Standortsuche steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle. Geowissenschaftliche Minimalanforderungen werden deshalb ein wichtiger Bestandteil eines Auswahlverfahrens sein. Das UVEK erarbeitet zurzeit Grundlagen f\u00fcr ein neues Auswahlverfahren f\u00fcr geologische Tiefenlager. Dieses soll im Rahmen eines Sachplanes nach Raumplanungsgesetz festgeschrieben werden. Ein Sachplan erm\u00f6glicht eine umfassende Koordination aller raumwirksamen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und gew\u00e4hrleistet einen fr\u00fchzeitigen Einbezug der betroffenen Kantone, Gemeinden und Beh\u00f6rden des benachbarten Auslandes sowie der betroffenen Bev\u00f6lkerung und der interessierten Organisationen.</p><p>3. Ob andere Gesteinsoptionen (z. B. Kristallin, untere S\u00fcsswassermolasse) weiter untersucht werden sollen oder f\u00fcr die Standortfestlegung eine Fokussierung auf Gebiete mit Opalinuston sinnvoll ist, wird der Bundesrat erst nach der sicherheitstechnischen Begutachtung des Entsorgungsnachweises und dem \u00f6ffentlichen Auflageverfahren entscheiden.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass im Hinblick auf die Standortwahl f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager f\u00fcr hochaktive Abf\u00e4lle neben dem Z\u00fcrcher Weinland weitere Alternativen aufgezeigt werden sollen. Im Zusammenhang mit dem aus politischen Gr\u00fcnden aufgegebenen Projekt f\u00fcr schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle Wellenberg im Kanton Nidwalden wurde ja immer wieder der Vorwurf erhoben, es l\u00e4gen keine Alternativen vor. In der Diskussion um die Standortwahl f\u00fcr ein Hochaktivlager muss deshalb dargelegt werden k\u00f6nnen, dass eine breite Evaluation stattgefunden hat und allenfalls Reservestandorte zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>4. Ein geologisches Tiefenlager muss den h\u00f6chsten internationalen Anforderungen gen\u00fcgen. Die Schweiz h\u00e4lt sich an die Empfehlungen der relevanten internationalen Gremien, insbesondere der Internationalen Atomenergieorganisation. Das f\u00fcr die Schweiz geltende Schutzziel von 0,1 mSv f\u00fcr die maximal zul\u00e4ssige j\u00e4hrliche Individualdosis entspricht einem Bruchteil der nat\u00fcrlichen Strahlung von 3 mSv (Umweltradioaktivit\u00e4t und Strahlendosen in der Schweiz, BAG 2003) und ist strenger als die heute geltenden Vorschriften f\u00fcr ein Endlager in Deutschland.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1102032000000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans-J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519311373)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}