{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043374,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043374,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3374","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Angestellte von NGO","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) dahingehend zu \u00e4ndern, dass bei Personen, die freiwillig f\u00fcr Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Ausland arbeiten und damit nicht mehr oder nur eingeschr\u00e4nkt - auf der Grundlage eines Pauschallohns - Beitr\u00e4ge an die AHV entrichten, f\u00fcr die Festsetzung der Arbeitslosenentsch\u00e4digung nach ihrer R\u00fcckkehr in die Schweiz das Alter und der Ausbildungsstand ber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Viele Schweizerinnen und Schweizer arbeiten f\u00fcr k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Zeit als Freiwillige bei NGO im Ausland. Im Rahmen dieser freiwilligen Verpflichtung geben sie in der Regel ihre Berufst\u00e4tigkeit in der Schweiz auf und sind daher nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert. Manchmal gew\u00e4hren die Organisationen Entsch\u00e4digungen, die bestimmte Kosten und/oder die Grundbed\u00fcrfnisse der Freiwilligen decken sollen. Die H\u00f6he dieser Entsch\u00e4digungen, die der Arbeitslosenversicherung gemeldet werden k\u00f6nnen, h\u00e4ngt vom Lebensstandard im jeweiligen Einsatzland ab, ist also in der Regel sehr gering.</p><p>Wer der Arbeitslosenversicherung nicht angeh\u00f6rt, hat bei der R\u00fcckkehr in die Schweiz keinen Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung. Wer auf der Grundlage eines Pauschal- oder Mindestlohns versichert war, erh\u00e4lt nur \u00e4usserst bescheidene Leistungen. In beiden F\u00e4llen m\u00fcssen die Freiwilligen der NGO Sozialhilfe in Anspruch nehmen, bis sie wieder eine Arbeit in der Schweiz gefunden haben - eine paradoxe Situation f\u00fcr Menschen, die mit ihrer Arbeit den \u00c4rmsten der Gesellschaft helfen und dann bei ihrer R\u00fcckkehr in die Schweiz selber gezwungen sind, \u00f6ffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p><p>Daher scheint es sinnvoll, das Avig dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass einerseits eine Versicherung der im Ausland t\u00e4tigen freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NGO m\u00f6glich ist und andererseits bei Versicherungsleistungen auf der Grundlage eines Pauschalverdienstes das Alter und der Ausbildungsstand der versicherten Person ber\u00fccksichtigt werden. Damit w\u00e4re sichergestellt, dass die Versicherungsleistungen ausreichen und ein R\u00fcckgriff auf die Sozialhilfe unn\u00f6tig wird.</p><p>Gew\u00e4hrleistet w\u00e4re vor allem auch die Gleichbehandlung mit Schweizerinnen und Schweizern, die einen ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber haben und bei denen das Alter und der Ausbildungsstand ber\u00fccksichtigt werden. In der hier angesprochenen Problematik zeigt sich eine offensichtliche Ungerechtigkeit, und diese Gesetzesl\u00fccke muss geschlossen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) besteht grunds\u00e4tzlich nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn die Beitragszeit erf\u00fcllt ist. Versicherte Personen, welche die Beitragszeit erf\u00fcllen, haben Anspruch auf 400 Taggelder, in bestimmten F\u00e4llen auf 520 (Art. 27 Avig).</p><p>In einigen vom Gesetz abschliessend aufgez\u00e4hlten F\u00e4llen besteht demgegen\u00fcber auch dann ein Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung, wenn keine Beitragszeit nachgewiesen werden kann. So sind insbesondere Schweizerinnen oder Schweizer, die nach einem Auslandaufenthalt von \u00fcber einem Jahr in einem Staat, der sowohl ausserhalb der Efta als auch der EU liegt, in die Schweiz zur\u00fcckkehren, w\u00e4hrend eines Jahres von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit, sofern sie sich \u00fcber eine entsprechende Besch\u00e4ftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Ausland ausweisen k\u00f6nnen. F\u00fcr diese beitragsfrei versicherten Personen ist jedoch der Taggeldanspruch auf 260 Taggelder begrenzt (Art. 27 Abs. 4 Avig in Verbindung mit Art. 41 Aviv). Sie kommen in den Genuss einer Pauschale. Die Ans\u00e4tze richten sich nach der Grundausbildung und belaufen sich auf 102 bis 153 Franken im Tag.</p><p>Der Motion\u00e4r verlangt nun, dass Versicherte, die im Ausland bei Nichtregierungsorganisationen (NGO) gearbeitet und daf\u00fcr ihre Berufst\u00e4tigkeit in der Schweiz aufgegeben haben, bei ihrer R\u00fcckkehr Arbeitslosenentsch\u00e4digung in Form einer Pauschale, abh\u00e4ngig vom Alter und Ausbildungsstand, erhalten. Diese Personen w\u00fcrden damit in Abkehr vom geltenden Recht besser gestellt, m\u00fcssten sie doch nicht mindestens ein Jahr im Ausland gearbeitet haben. Auch wird dem Ansinnen des Motion\u00e4rs mit dem geltenden Recht, das die H\u00f6he der Pauschale von der Grundausbildung abh\u00e4ngig macht, bereits teilweise nachgekommen, denn der Zeitpunkt des Eintrittes ins Erwerbsleben h\u00e4ngt von der Dauer der Ausbildung ab und ber\u00fccksichtigt somit das Alter. Dar\u00fcber hinaus ist es schwer zu beurteilen, welche Organisationen unter den Begriff der NGO fallen, weshalb auch kaum abzusch\u00e4tzen ist, wie viele Angestellte bei vermeintlichen NGO t\u00e4tig sind und vom Avig entsprechend erfasst werden m\u00fcssten.</p><p>Sollten Angestellte von NGO weniger als ein Jahr im Ausland gearbeitet haben und bei ihrer R\u00fcckkehr einen Antrag auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung stellen, ist es dennoch m\u00f6glich, dass sie einen Anspruch haben, falls sie die erforderliche Beitragszeit von zw\u00f6lf Monaten bereits vor dem Auslandeinsatz erf\u00fcllt haben. Daraus erhellt, dass sowohl bei k\u00fcrzeren als auch bei l\u00e4ngeren T\u00e4tigkeiten im Ausland ein Schutz der Arbeitslosenversicherung besteht.</p><p>Auch wenn der Bundesrat es zu sch\u00e4tzen weiss, dass diese Leute einen wertvollen Dienst leisten, ist es nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, ihnen die R\u00fcckkehr vom freiwillig gew\u00e4hlten Einsatz, abweichend von den gesetzlichen Vorgaben, finanziell abzusichern und sie damit gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Versicherten besser zu stellen. So gibt es auch in der Schweiz Arbeitnehmende, die freiwillig mit geringer Entsch\u00e4digung arbeiten, wie beispielsweise solche, die Kranke oder sonstwie benachteiligte oder bed\u00fcrftige Menschen unterst\u00fctzen. Auch diese Gruppe von Arbeitnehmenden verrichtet wertvolle Dienste, profitiert jedoch nicht von einer g\u00fcnstigeren Regelung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1094601600000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1150378212013)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235865820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}