{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043384,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043384,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3384","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Flughafen Z\u00fcrich. Verh\u00e4ltnis von Aussenpolitik und Mediation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass ein Mediationsverfahren, bei dem die Mehrzahl der Beteiligten B\u00fcrgerinitiativen und Gemeinden sind, ein geeignetes Streitbeilegungsverfahren ist, um Fragen des internationalen Rechtes zu behandeln?</p><p>2. Weshalb hat er f\u00fcr Fragen, die die Auslegung des Chicago-Abkommens und der Transitvereinbarung betreffen, noch kein Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Icao-Rates angestrengt?</p><p>3. Ist er der Auffassung, dass Fragen des Wettbewerbsrechtes (Diskriminierung von Personen/Unternehmen nach EU-Recht) \u00fcberhaupt Gegenstand eines Mediationsverfahrens sein k\u00f6nnen?</p><p>4. Wird er sich daf\u00fcr einsetzen, dass Fragen mit einer international-rechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Komponente gem\u00e4ss dem vorgeschlagenen Modell \"Mediation und Verkn\u00fcpfung\" vom Mediationsverfahren getrennt behandelt werden?</p>","ReasonText":"<p>Bund, Kanton Z\u00fcrich und Flughafen Z\u00fcrich AG haben ein Team von Fachleuten beauftragt, ein Mediationsverfahren im Sinne Flughafen Z\u00fcrich vorzubereiten. Gem\u00e4ss Bericht des Vorbereitungsteams vom 5. April 2004 geh\u00f6ren zu den m\u00f6glichen Zielsetzungen des Mediationsverfahrens:</p><p>- eine Einigung \u00fcber die k\u00fcnftigen An- und Abflugverfahren;</p><p>- eine Einigung \u00fcber die Grunds\u00e4tze eines neuen Staatsvertrages mit Deutschland.</p><p>Im Bericht wird ein Verfahrensmodell \"Mediation und Verkn\u00fcpfung\" vorgeschlagen: Bestimmte Themen wie Luftfahrtpolitik, die zur geforderten Gesamtbetrachtung der Probleme geh\u00f6ren, sollen nicht in die Mediation integriert, aber mit ihr zeitlich und thematisch abgestimmt werden.</p><p>Folgende Fragen spielen beim Konflikt um den Flughafen Z\u00fcrich eine Rolle:</p><p>- Inwieweit ist Deutschland aufgrund internationalen Rechtes zust\u00e4ndig zur Regelung von An- und Abflugverfahren f\u00fcr einen Flughafen im Ausland? Tragweite des \u00dcberflugrechtes?</p><p>- Diskriminieren die geltenden deutschen Regelungen f\u00fcr An- und Abflugverfahren f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich (213. DVO) die Swiss International Air Lines AG, den Flughafen Z\u00fcrich oder andere Personen/Unternehmen?</p><p>- Sind die Versch\u00e4rfungen der 213. DVO, die Deutschland f\u00fcr die Zeit nach der \u00dcbernahme der EG-Richtlinie 2002/30 vom 26. M\u00e4rz 2002 \u00fcber Regeln und Verfahren f\u00fcr l\u00e4rmbedingte Betriebsbeschr\u00e4nkungen auf Flugh\u00e4fen durch die Schweiz angek\u00fcndigt hat, bei einer richtlinienkonformen Auslegung rechtsverletzend?</p><p>- Verletzt die Regelung von An- und Abflugverfahren durch Deutschland allgemeines V\u00f6lkerrecht (Prinzipien der Nichteinmischung, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, Umweltv\u00f6lkerrecht)?</p><p>Die ersten beiden Fragen sind (mindestens teilweise) bereits vor EuGH h\u00e4ngig. Andere Fragen betreffen die Icao-Vertragsstaaten oder haben eine wettbewerbsrechtliche Komponente.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Das Mediationsverfahren ist in seinen Anf\u00e4ngen gescheitert. Die in der Interpellation gestellten Fragen zum Zusammenhang zwischen der aussenpolitischen Seite der deutschen Massnahmen betreffend Anfl\u00fcge durch s\u00fcddeutschen Luftraum und der innerschweizerischen Evaluation eines langfristigen Betriebskonzeptes f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich bleiben aber bestehen.</p><p>Die rechtliche Situation bez\u00fcglich Zul\u00e4ssigkeit der deutschen Massnahmen ist bekanntlich strittig. Deutschland regelt die Anflugverfahren auf Z\u00fcrich - soweit seinen Luftraum betreffend - per Verordnung, wobei Anfl\u00fcge von Montag bis Freitag zwischen 21 und 7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 Uhr und 9 Uhr untersagt werden. Swiss und Unique haben diese Verordnung bei deutschen Gerichten angefochten. Derzeit ist noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig h\u00e4ngig. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat Beschwerde bei der Europ\u00e4ischen Kommission gef\u00fchrt und gegen den negativen Entscheid Klage beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof eingereicht.</p><p>Nachdem die Mediation bereits in der Vorbereitungsphase gescheitert ist, laufen neben diesen Rechtsverfahren die Sachplanung des Bundes bzw. die kantonale Richtplanung weiter. Ebenso, wie es nicht Aufgabe der Mediation gewesen w\u00e4re, sich mit Fragen des internationalen Rechtes zu befassen, ist dies nun auch kein Ziel der Sachplanung oder der kantonalen Raumplanung.</p><p>Der Ausgang dieser Rechtsverfahren wird umgekehrt aber f\u00fcr die weiteren Arbeiten f\u00fcr ein definitives Betriebskonzept des Flughafens Z\u00fcrich eine wichtige Rahmenbedingung darstellen. Gerichtlichen Entscheidungen w\u00e4hrend der laufenden Bem\u00fchungen im Rahmen der Sachplanung bzw. der kantonalen Planung w\u00e4re selbstverst\u00e4ndlich Rechnung zu tragen.</p><p>2. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Interpellation B\u00fcrgi 03.3350, mit welcher die Frage gestellt worden war, wann der Bundesrat an den Rat der Icao gelangen w\u00fcrde, Folgendes ausgef\u00fchrt:</p><p>\"Bereits mit Beschluss vom 25. M\u00e4rz 2003 hatte der Bundesrat eine Anfechtung einseitiger deutscher Massnahmen vor dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao als nicht opportun beurteilt, dies in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Icao um ein politisches Organ handelt, von welchem keine rasche Entscheidung zu erwarten w\u00e4re. Im Gegenteil ist eher damit zu rechnen, dass die Icao die Angelegenheit einer verhandlungsweisen L\u00f6sung der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland \u00fcberlassen w\u00fcrde.</p><p>Hinsichtlich der Rechtslage bestehen grosse Fragezeichen.</p><p>Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in seinem Entscheid vom 26. Januar 2003 die im \u00dcbereinkommen vom 7. Dezember 1944 \u00fcber die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0) bzw. in der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 \u00fcber den Transit internationaler Luftverkehrslinien (SR 0.748.111.2) verbrieften Transitrechte als nicht tangiert betrachtet. Die bisher bekannten Rechtsmeinungen zum Thema gehen auseinander. International anerkannte Experten bezweifeln aber, dass sich aus dem internationalen Luftrecht eine L\u00f6sung f\u00fcr die vorliegende Situation ergibt.</p><p>So lange noch andere Rechtsverfahren h\u00e4ngig sind, w\u00e4re die Anrufung der Icao schon deshalb nicht ratsam, weil die angerufenen Instanzen die angehobenen Verfahren unter Umst\u00e4nden sistieren k\u00f6nnten, bis ein Entscheid der Icao vorliegt. Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen f\u00fcr die Dauer des Verfahrens ist im Streitbeilegungsverfahren der Icao nicht vorgesehen.</p><p>Ob allenfalls nach einem f\u00fcr die Schweiz ung\u00fcnstigen Ausgang der h\u00e4ngigen Verfahren das Streitbeilegungsverfahren der Icao von Nutzen sein k\u00f6nnte, kann heute noch nicht entschieden werden.\"</p><p>An dieser Position hat sich im Grundsatz noch nichts ge\u00e4ndert. Das Streitbeilegungsverfahren vor der Icao bleibt eine Option.</p><p>4. F\u00fcr das Flugl\u00e4rmproblem um den Flughafen Z\u00fcrich spielen zahlreiche Entwicklungen eine massgebende Rolle, so beispielsweise die Luftfahrtpolitik des Bundes, die Rechtsverfahren oder auch die Entwicklung des Luftverkehrsmarktes. In der Vorbereitung der Mediation hatte das Process-Providing-Team verschiedene Koordinationsmodelle f\u00fcr die Mediation mit den \u00fcbrigen Entwicklungen untersucht. Diese grunds\u00e4tzlichen Koordinationsm\u00f6glichkeiten haben auch heute noch Geltung. Das Modell \"Serie\" ging davon aus, dass gewisse priorit\u00e4re Themen vorg\u00e4ngig gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen, bevor ein Einigungsprozess einsetzen k\u00f6nnte, so beispielsweise die Luftfahrtpolitik des Bundes.</p><p>Nach einem sogenannten Modell \"A-Z\" w\u00e4ren alle Themen in einem Prozess bearbeitet worden.</p><p>Im Modell \"Mediation und Verkn\u00fcpfung\" w\u00e4ren die verschiedenen Prozesse parallel gelaufen, und es w\u00e4re f\u00fcr Koordination und Informationsfluss gesorgt worden.</p><p>Dieses letzte Konzept wird unter den heutigen Umst\u00e4nden sinngem\u00e4ss anzuwenden sein. Luftfahrtpolitik des Bundes, das Verfahren \u00fcber das vorl\u00e4ufige Betriebsreglement, die kantonale Raumplanung sowie die Rechtsverfahren gegen Deutschland und auch das SIL-Verfahren werden als Prozesse weiterlaufen und untereinander zu vernetzen und abzustimmen sein.</p><p>Damit ist auch gesagt, dass die Rechtsverfahren nicht durch anderweitige Entwicklungen beeinflusst oder gar beeintr\u00e4chtigt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1106092800000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530572897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}