{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043385,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043385,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3385","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umstrittene Insektizide","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Wirkstoffe Fipronil (z. B. in Regent TS) und Imidacloprid (z. B. in Gaucho) sind sehr umstrittene Insektizide. Sie werden in der Schweiz beispielsweise beim Anbau von Mais, Raps, Getreide, Futterr\u00fcben und Zuckerr\u00fcben verwendet. Unter anderem die Imkerinnen und Imker vermuten, dass diese zwei Produkte f\u00fcr grosse Verluste bei den Bienenv\u00f6lkern verantwortlich sind.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Kann man sich f\u00fcr ein Verbot dieser Produkte in der Schweiz auf das Vorsorgeprinzip, das in der Rio-Deklaration verankert ist, berufen?</p><p>- Gibt es andere Pflanzenschutzmittel, die Regent TS und Gaucho in der schweizerischen Landwirtschaft ersetzen k\u00f6nnten?</p><p>- Wird mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nicht die Beweislast umgekehrt, zumal dann multifaktorielle Analysen durchgef\u00fchrt werden?</p>","ReasonText":"<p>Die Bienenv\u00f6lker in der Vend\u00e9e im Westen Frankreichs sind in den letzten Jahren massiv dezimiert worden. Imker- und Umweltschutzkreise sehen die Hauptursache daf\u00fcr bei den beiden Insektiziden Regent TS (Wirkstoff Fipronil) und Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid).</p><p>Das franz\u00f6sische Landwirtschaftsministerium hat in der Folge Massnahmen in die Wege geleitet und den Verkauf eines dieser Produkte gestoppt. Das andere hat der Hersteller vom Markt genommen. Das Ministerium hat sich bei seinem Verkaufsverbot insbesondere auf das Vorsorgeprinzip gest\u00fctzt, das in der Rio-Deklaration von 1992 verankert ist. Danach ist es erlaubt, die notwendigen und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um eventuellen Risiken begegnen zu k\u00f6nnen, auch wenn keine wissenschaftlichen Beweise f\u00fcr die Existenz dieser Risiken vorliegen.</p><p>Das Sterben oder die \u00fcberdurchschnittliche Schw\u00e4chung von Bienenv\u00f6lkern konnte auch in der Schweiz und in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und in Kanada beobachtet werden, insbesondere im Zeitraum von Herbst 2002 bis Fr\u00fchling 2003.</p><p>Die Pflanzenschutzmittelproduzenten haben leichtes Spiel, wenn sie auf eine Reihe von Faktoren verweisen, die alleine oder im Zusammenspiel die Bienenv\u00f6lker gef\u00e4hrden k\u00f6nnen: Parasiten, pathogene Mikroorganismen, andere giftige Stoffe, schlechte Wetterbedingungen, sehr resistente St\u00e4mme der Milbe Varroa, virale Infekte, schlechte oder ungen\u00fcgende Ern\u00e4hrung. Dieser letzte Punkt stellt gar die F\u00e4higkeiten der Imker infrage!</p><p>In dieser Angelegenheit sind es aber weniger die Produzenten, die den unwiderlegbaren Beweis erbringen, dass ihre Produkte f\u00fcr Bienen unsch\u00e4dlich sind. Es sind vielmehr die Forschungsstellen der Regierung, die die Produkte nach der Zulassung auf ihre Sch\u00e4dlichkeit pr\u00fcfen. Bis die Resultate vorliegen, werden die Produkte in den meisten F\u00e4llen weiter verwendet. Wir k\u00f6nnen also mit Recht von einer Umkehr der Beweislast sprechen.</p><p>In der Landwirtschaft gibt es oft eine ganze Palette von Produkten oder Wirkstoffen, die gegen eine bestimmte Krankheit oder so genannte Sch\u00e4dlinge eingesetzt werden k\u00f6nnen. Gewisse Molek\u00fcle haben bis heute bedeutende Umweltprobleme geschaffen und werden es bestimmt weiter tun. Alte Produkte k\u00f6nnen bisweilen durch andere, weniger umweltsch\u00e4dliche ersetzt werden. Im vorliegenden Fall sollte so schnell wie m\u00f6glich eine L\u00f6sung gefunden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Pflanzenschutzmittel d\u00fcrfen in der Schweiz im Grundsatz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind (Art. 2 Abs. 1 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung). Mit der Zulassungspflicht wird sichergestellt, dass einerseits ein Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden kann, wenn dieses zum vorgesehenen Gebrauch geeignet ist und andererseits sein vorschriftgem\u00e4sser Gebrauch keine unannehmbaren nachteiligen Nebenwirkungen hat und weder die Umwelt - einschliesslich Tiere - noch mittelbar den Menschen gef\u00e4hrden kann.</p><p>Die Anforderungen an ein Gesuchsdossier im Hinblick auf das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels in der Schweiz sind in den letzten Jahren gestiegen, insbesondere im Bereich der Sicherheit. Bei der Pr\u00fcfung und Beurteilung eines Gesuches st\u00fctzt sich die Zulassungsbeh\u00f6rde auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse ab und ber\u00fccksichtigt dabei international geltende Richtlinien.</p><p>Die Erteilung einer Bewilligung st\u00fctzt sich auf diese sorgf\u00e4ltigen wissenschaftlichen Pr\u00fcfungen und Beurteilungen ab. Detaillierte Studien zur Bienentoxizit\u00e4t sind ein fester Bestandteil der Zulassungsanforderungen von Pflanzenschutzmitteln. Falls Bienen durch eine Anwendung gef\u00e4hrdet sind, wird keine Zulassung erteilt. Die Bewilligungspflicht, d. h. die Pr\u00fcfung und Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln und darin enthaltener Wirkstoffe vor deren Inverkehrbringen, ist eine der wichtigsten vorsorglichen Massnahmen im Hinblick auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.</p><p>In der Schweiz ist die Zulassung des Wirkstoffes Fipronil im Saatgutbeizmittel Regent TS auf die Kulturen Mais und Getreide beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Sonnenblumen, die Kultur, die in Frankreich im Zentrum der Diskussion steht, ist dieser Wirkstoff nicht zugelassen. Er kommt in der Schweiz bei Getreide bei nur 5 bis 10 Prozent des Saatgutes zum Einsatz, bei Mais \u00fcberhaupt nicht. Zudem ist bekannt, dass Getreidekulturen keine Bienenweide sind.</p><p>Der Wirkstoff Imidacloprid ist in der Schweiz als Saatgutbeizmittel bei Mais, Futter- und Zuckerr\u00fcben und bei Raps zugelassen. F\u00fcr Sonnenblumen ist er nicht bewilligt.</p><p>Die Tatsachen, dass:</p><p>- Bienensterben in Gegenden beobachtet wurden, wo keine der m\u00f6glicherweise behandelten Kulturen \u00fcberhaupt angebaut wurde, beispielsweise in H\u00f6henlagen,</p><p>- Bienensterben in Feldern mit Sonnenblumen beobachtet wurden, die weder mit Fipronil noch mit Imidacloprid behandelt waren,</p><p>- Bienensterben insgesamt h\u00e4ufiger zu beobachten sind, als der limitierte Einsatz der beiden Wirkstoffe erwarten l\u00e4sst,</p><p>sind starke Hinweise darauf, dass die genannten Wirkstoffe keine wesentliche Rolle beim beobachteten Bienensterben spielen k\u00f6nnen. Bisher wurden denn auch keine Bienenverluste bekannt, die nachweislich auf den Einsatz dieser Wirkstoffe zur\u00fcckzuf\u00fchren w\u00e4ren.</p><p>Neben diesen mehr epidemiologischen Beobachtungen st\u00fctzt sich die Zulassungsbeh\u00f6rde bei ihrer Beurteilung der beiden Wirkstoffe vor allem auch auf die umfangreichen Angaben in den zugeh\u00f6rigen Gesuchsdossiers ab.</p><p>In der EU wird Fipronil im Rahmen des laufenden \u00dcberpr\u00fcfungsprogramms von Wirkstoffen reevaluiert. Die Pr\u00fcfung und Neubeurteilung in der Schweiz wird auf derselben Datenbasis durchgef\u00fchrt, wie sie auch der EU zur Verf\u00fcgung steht. Selbstverst\u00e4ndlich werden nebst weiteren relevanten Pr\u00fcfbereichen auch Aspekte der Bienengef\u00e4hrdung \u00fcberpr\u00fcft. Alle bisher vorliegenden Daten, seien sie schon fr\u00fcher oder aber im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung eingereicht worden, lassen keinen kausalen Zusammenhang zwischen Bienenverlusten und dem bewilligten Einsatz von Fipronil erkennen.</p><p>Bei Imidacloprid hat die schweizerische Zulassungsbeh\u00f6rde in den vergangenen Jahren mit Blick auf die jeweils aktuell verf\u00fcgbaren Daten in regelm\u00e4ssiger Abfolge Lagebeurteilungen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf eine eventuelle Bienengef\u00e4hrdung. Die bisherigen Schlussfolgerungen aus diesen Abkl\u00e4rungen ergaben auch hier, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den beobachteten Bienenverlusten und dem Einsatz von Imidacloprid als Pflanzenschutzmittel hergestellt werden kann.</p><p>Zu den zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden in Frankreich - und anderen EU-L\u00e4ndern - besteht seit mehreren Jahren ein direkter Kontakt, der es der Zulassungsbeh\u00f6rde in der Schweiz erlaubt, von den dortigen Entwicklungen und Resultaten Kenntnis zu erlangen und diese in ihre eigenen Massnahmen zu integrieren. Ebenso werden direkte Kontakte zu Imkerverb\u00e4nden im In- und Ausland genutzt, um im engen Kontakt mit der Praxis allen denkbaren Ursachen f\u00fcr das Bienensterben - nicht allein die genannten Wirkstoffe - auf den Grund zu gehen und diese zu bek\u00e4mpfen oder wenn m\u00f6glich zu eliminieren. Als Bienensch\u00e4dling ist beispielsweise die Varroa-Milbe bekannt, die durch direkten Befall oder als \u00dcbertr\u00e4gerin von Krankheiten zu Verlusten unter den Bienenv\u00f6lkern f\u00fchrt.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausf\u00fchrungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Vorsorgeprinzip</p><p>F\u00fcr die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind sowohl Artikel\u00a0148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) als auch Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) relevant. Absatz\u00a01 von Artikel\u00a0148a legt als Voraussetzung, dass Vorsorgemassnahmen ergriffen werden k\u00f6nnen, fest, dass:</p><p>a. es plausibel erscheint, dass ein Produktionsmittel (also z. B. ein Pflanzenschutzmittel) unannehmbare Nebenwirkungen f\u00fcr die Gesundheit der Menschen, der Tiere, der Pflanzen oder der Umwelt haben kann; und</p><p>b. die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Nebenwirkungen als erheblich bewertet wird oder die entsprechenden Folgen weitreichend sein k\u00f6nnen.</p><p>Bei Vorliegen einer solchen Situation kann die Zulassungsbeh\u00f6rde, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a02a Buchstabe\u00a0b der Pflanzenschutzmittel-Verordnung eine Bewilligung entziehen oder nachtr\u00e4glich befristen, mit Auflagen versehen oder an Bedingungen kn\u00fcpfen.</p><p>Die Voraussetzungen f\u00fcr den R\u00fcckzug der Bewilligung sind f\u00fcr die schweizerische Zulassungsbeh\u00f6rde zum heutigen Zeitpunkt nicht erf\u00fcllt.</p><p>Diese Beurteilung beruht auf folgenden Fakten:</p><p>- Alle bisher durchgef\u00fchrten wissenschaftlichen Studien zeigen, dass die vorschriftgem\u00e4sse Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Fipronil und Imidacloprid Mensch, Tier und Umwelt nicht gef\u00e4hrden. Das gilt im Speziellen auch f\u00fcr die Bienen.</p><p>- Im Rahmen der Pr\u00fcfung von Imidacloprid f\u00fcr die in der Schweiz zugelassenen Indikationen und im Expertengespr\u00e4ch mit den Kollegialbeh\u00f6rden in der EU zeigte sich, dass bei korrekter Anwendung weder bei Bienen noch insbesondere bei noch empfindlicheren Insekten (z. B. Blattl\u00e4use) unannehmbare Effekte zu gew\u00e4rtigen sind.</p><p>- Der beschr\u00e4nkte und gezielte Einsatz der beiden Wirkstoffe als Saatbeizmittel kann, wie oben ausgef\u00fchrt, die beobachteten Sch\u00e4den an Bienenv\u00f6lkern nicht erkl\u00e4ren. Gerade f\u00fcr jene Kultur, die in Frankreich im Zentrum der Diskussion steht, n\u00e4mlich f\u00fcr Sonnenblumen, sind in der Schweiz weder Fipronil noch Imidacloprid zugelassen. Sie kommen daher gar nicht zur Anwendung, kommen also als Ursache f\u00fcr die beobachteten Sch\u00e4den bei Sonnenblumen nicht in Betracht.</p><p>- Aus dem Praxiseinsatz liegen keine plausiblen Belege vor, dass Bienenverluste in der Schweiz auf einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.</p><p>2. Alternativprodukte</p><p>Ein alternatives Produkt zu den Pflanzenschutzmitteln, die Fipronil oder Imidacloprid enthalten, besteht nur f\u00fcr eine Indikation, n\u00e4mlich gegen Drahtw\u00fcrmer im Getreide. Dieses Produkt, \"Cruiser\", enth\u00e4lt als Wirkstoff Thiamethoxam und ist vorerst bis Ende 2004 provisorisch bewilligt. Weitere Pflanzenschutzmittel, die als Alternative infrage kommen k\u00f6nnten, befinden sich zurzeit in Pr\u00fcfung.</p><p>3. Umkehr der Beweislast</p><p>Die derzeit geltende Rechtsetzung bei Pflanzenschutzmitteln ist so angelegt, dass die Gesuch stellende Firma f\u00fcr ein Produkt den Nachweis erbringen muss, dass dieses f\u00fcr den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, bei vorschriftsgem\u00e4ssem Gebrauch keine unannehmbaren nachteiligen Nebenwirkungen auf Nutzpflanzen zur Folge hat und weder Mensch und Tier noch die Umwelt gef\u00e4hrden kann. Die Beweislast liegt somit schon heute vollumf\u00e4nglich bei der Gesuch stellenden Firma (Pflanzenschutzmittel-Verordnung, 2. Kapitel, 1. Abschnitt, Zulassung aufgrund eines Bewilligungsverfahrens).</p><p>Auch nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bleibt die Beweislast bei der Bewilligungsinhaberin. Artikel\u00a011 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung verpflichtet die Bewilligungsinhaberin, neue Erkenntnisse bez\u00fcglich Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt unaufgefordert zu melden.</p><p>Untersuchungen, die \u00fcber das einzureichende Zulassungsdossier hinausgehen - z. B. die Abkl\u00e4rungen im Kontext der laufenden multifaktoriellen Studie in Frankreich, \u00fcber die sich die schweizerischen Beh\u00f6rden auf dem Laufenden halten - sind in erster Linie darauf angelegt, zus\u00e4tzliche Erkenntnisse \u00fcber komplexere Zusammenh\u00e4nge zu gewinnen. Konkret geht es bei dieser Studie beispielsweise darum, die relative Bedeutung der verschiedenen denkbaren Ursachen, nicht allein der Pflanzenschutzmittel, f\u00fcr die beobachteten Bienenverluste abzusch\u00e4tzen.</p><p>Die schweizerische Zulassungsbeh\u00f6rde verfolgt weiterhin die Entwicklungen und laufenden Untersuchungen und wird wo n\u00f6tig weitere Studien einfordern oder selbst solche veranlassen. Sie erachtet das beobachtete Bienensterben als ein ernstes Problem, nach dessen Ursache auf breiter Front gesucht werden muss, damit es letztlich wirkungsvoll bek\u00e4mpft werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmittedBy":"Cuche Fernand","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1127379118703)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236633173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}